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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Fragen
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Beitrag begonnen von Samurai am 11.09.2006 um 10:57:14

Titel: Fragen
Beitrag von Samurai am 11.09.2006 um 10:57:14
Hallo,

also wo fang ich an....wir sind seid August verheiratet - ich bin momentan in Elternzeit bis Ende Oktober noch - er war davor ASylbewerber ( hat falsche Angaben gemacht und diese richtig gestellt)
Wir haben in Dänemark geheiratet, mit einem Pass, den er schon in seinem heimatland benutzt hat und der ihm zur Hochzeit geschickt worden ist.

Dieser Pass wurde nun eingezogen von der ABH bzw. LKA . weil kein Einreisestemple von Deutschland drin ist - sie meinen das sei ein Proxy-Pass.

Desweiteren wurde uns gesagt, dass wir zur nigerianischen Botschaft müßten, um uns einen neuen Pass (385,-- Eur !!!!! ) ausstellen zu lassen.
die botschaft vergibt Termine 3-6 Monate .....

Nun die Frage: Besteht nicht die Möglichkeit, mit dem Pass, falls sie den wieder rausrücken - auf die Botschaft zugehen , um den Einreisestempel nachzu holen?

Das nächste ist, dadurch , dass der Pass nun weg ist, wurde auch die Umverteilung gestoppt , sein Geld wurde gestrichen (Eur 20,45 im Monat) und ich wurde aufgefordert, ihn in die Famileienversicherung aufzunehmen und mich bei der ARGE als verh. zu melden.

Nächste FRage: Wenn ich mich  bei der ARGE melde - obwohl er noch NICHT hier wohnen darf , bekomme ich dann weniger Geld ( es ist für mcih und den Kleinen schon wenig !) ??????????????


Ach ja , und selbst ich kann mcih nciht als verh. registrieren lassen - beim Einwohnermeldeamt, weil ich dann einen Doppelnamen führe ( und dazu muß0 ich erstmal eine Namenserklärung abgeben , ABER DAZU brauchen wir auch wieder den Pass !!!)

Oder kann ich mcih regiestiren lassen , unter meinem alten Namen und später dann die Namenserklärung abgeben? oder muß cih dann meinen alten Namen beibehalten ?

DA beißt sich doch die Katze in den Schwanz - und dann noch was, sein Ausweispapier , das er noch hat, läuft auf seinen alias-Namen und im Oktober soll es dann weider verlängert werden....ja, aber er heißt doch nciht mehr so....?
hä?

Bitte helft mir.....

Titel: Re: Fragen
Beitrag von Saxonicus am 11.09.2006 um 11:27:53
ihr solltet Euch von der ABH eine beglaubigte Kopie vom "echten" Pass besorgen.

Titel: Re: Fragen
Beitrag von Zkai am 11.09.2006 um 11:36:15

Samurai schrieb am 11.09.2006 um 10:57:14:
Dieser Pass wurde nun eingezogen von der ABH bzw. LKA . weil kein Einreisestemple von Deutschland drin ist - sie meinen das sei ein Proxy-Pass.

Desweiteren wurde uns gesagt, dass wir zur nigerianischen Botschaft müßten, um uns einen neuen Pass (385,-- Eur !!!!! ) ausstellen zu lassen.


Hi,

der in Nigeria ausgestellte Pass wird hier nicht anerkannt, Proxy-Pass halt. Deshalb auch ein neuer von der Botschaft. Das hat nicht unbedingt was mit dem Einreisestempel zu tun.

Ob die ABH seinen Namen ändert.. ich änder Personalien meistens erst dann, wenn ich Dokumente auf dem Tisch habe, die ich auch als echt anerkennen kann. Das werden die genauso handhaben.

Und bis dahin bleibt es halt bei den Alias-Personalien.

Leistungsrechtlich habe ich keine Ahnung, obs dann mehr oder weniger gibt. Kann ich mir aber nicht vorstellen, dass es runtergeht, da er ja offensichtlich über kein Einkommen verfügt um euch mitzuversorgen.

Wieso wurde denn die Umverteilung gestoppt? Weil die den Pass nicht anerkennen?

Titel: Re: Fragen
Beitrag von Samurai am 11.09.2006 um 11:45:52
Danke schon mal für die Antworten.

@Zkai
Der ABH- Sachbearbeiter sagte uns , es liege an dem fehlenden Einreisestempel !

Mein Mann hat diesen Pass in Nigeria schon gehabt. Der pass ist auch schon 2 Jahre vorher asugestellt worden bevor er über haupt hier her kam.

Der ABH´ler sagte auch, dass dann erstmal alles andere gestoppt sei....bumm :o

@Saxonicus
eine beglaubigte Kopie von dem Pass, den sie eingezogen haben??? Geht das denn?


Titel: Re: Fragen
Beitrag von inge am 11.09.2006 um 11:54:09
1. Mir ist nicht so ganz klar, wie ihr jetzt in DK geheiratet habt. Heirat in DK setzt überlicherweise einen legalen Aufenthalt voraus. Und in seinem (Proxy-)Pass war ja wohl offensichtlich keine AE bzw. ein evtl. Titel wäre doch wohl auf den Alias-Namen ausgestellt. ?? Ich hoffe mal für euch, dass zumindest die Heirat in DK ohne Falschangaben geschlossen wurde, sonst kann's schnell passieren, dass die Ehe gar nicht gültig ist ...

2. Benutz mal die Forumssuche nach "Proxy" (3 Monate Zeitraum). Kann passieren, dass nicht einmal die Botschaft den Pass anerkennt (so jedenfalls in einigen Posts geschrieben).


Zitat:
um uns einen neuen Pass (385,-- Eur !!!!! ) ausstellen zu lassen

Das wäre dann voraussichtlich noch das kleinere Übel (in D sind wir nicht für die Gebührenstrukturen anderer Länder verantwortlich!), denn im schlimmsten Fall kann es nötig sein, dass er sich persönlich seinen Pass in der Heimat besorgt. Dann wird das alles etwas teurer (und dauert länger wg. FZF Visum).

Heirat bei ARGE mleden würde ich auf jeden Fall. Leistungskürzung kommt bei euch wohl eher nicht in Betracht und wenn doch -> unrechtmäßig bezogene Leistungen müssten sowieso zurückgezahlt werden (z.B. durch Kürzung der Leistung, wenn nicht zurückgezahlt werden kann).

Namensführung ist in der Tat ein Problem, solange dein Ehemann keinen Namen hat (lies: solange seine Identität nicht zweifelsfrei geklärt ist).

Titel: Re: Fragen
Beitrag von inge am 11.09.2006 um 11:56:45

Zitat:
Der pass ist auch schon 2 Jahre vorher asugestellt worden bevor er über haupt hier her kam

Dann lies mal die Geschichten hier, von den Leuten, die in drei Ländern unter drei Namen Asyl beantragt haben -> WANN er tatsächlich eingereist ist, bzw. wann er sein Land verlassen hat, lässt sich wohl kaum noch zweifelsfrei klären lassen.

Titel: Re: Fragen
Beitrag von Samurai am 11.09.2006 um 12:20:59
Wir haben in Dänemark geheiratet ohne Visum, die wollten nämlich keins !

Wir hatten da wohl einfach Glück - wir sind nicht nach einem Visum gefragt worden !

Und mein Mann war vorher in keinem anderen Land und hatte keine 3-4 anderen Namen !

Die Heirat in Dänemark war mit seinem Pass, der jetzt bei der ABH ist.

Ich habe bei der ARGE auch keine unrechtmäßigen Leistungen bezogen.

Titel: Re: Fragen
Beitrag von inge am 11.09.2006 um 12:42:46

Zitat:
Wir hatten da wohl einfach Glück - wir sind nicht nach einem Visum gefragt worden !

In der Tat ...


Zitat:
Und mein Mann war vorher in keinem anderen Land und hatte keine 3-4 anderen Namen !

Er hat die ABH bereits angelogen. Welchem Grund sollten die haben ihm jetzt zu glauben?
Fakt ist, dass er seine Identität verschleiert hat und als es nötig wurde, hat er einen Pass "aus dem Hut gezaubert". Da erschliesst sich jedem, dass ein gerüttelt Maß an Misstrauen bei der ABH gegenüber deinem Mann vorhanden ist.


Zitat:
Ich habe bei der ARGE auch keine unrechtmäßigen Leistungen bezogen.

WENN du wegen der Heirat einen geringeren Anspruch HÄTTEST und die Heirat nicht meldest, WÜRDEST du IN ZUKUNFT also Leistung zu unrecht erhalten.
Da ihr aber offensichtlich beide keine Kohle auf der Naht habt, wird's voraussichtlich auch keine Lesitungskürzung geben und die kannst die Heirat da melden. Meldest du nicht und wäre trotzdem eine Leistungskürzung fällig, würdest du zuviel gezahltes Geld eh' zurückzahlen müssen. Gibt also kaum einen Grund das nicht zu melden.

Titel: Re: Fragen
Beitrag von Zkai am 11.09.2006 um 12:45:12
Wie gesagt, der Pass wird hier nicht anerkannt werden und weiter gehts dann wohl erst, wenn der neue da ist. Evtl. könnte man nachfragen, ob angesichts der Lage nicht doch der Umverteilung jetzt schon zugestimmt werden könnte.

Falls für die Passbeschaffung benötigt, solltet ihr schon eine Kopie des bei der ABH liegendes Passes besorgen und mit Hinweis versehen lassen, dass der dort einlagert.

Hätten wir nur noch das Problem mit dem Namen.


Titel: Re: Fragen
Beitrag von Mick am 11.09.2006 um 13:12:58

Zkai schrieb am 11.09.2006 um 12:45:12:
Wie gesagt, der Pass wird hier nicht anerkannt werden


Hoi,

wenn das


Zitat:
Mein Mann hat diesen Pass in Nigeria schon gehabt. Der pass ist auch schon 2 Jahre vorher asugestellt worden bevor er über haupt hier her kam.


richtig ist, dann liegt kein Proxy vor, da er ja nicht
von einem Stellvertreter beschafft wurde.

Titel: Re: Fragen
Beitrag von Zkai am 11.09.2006 um 13:21:32
Jo, Mick, klingt schon komisch... aber wahrscheinlich ist doch deshalb das mit dem Einreisestempel so wichtig und da der fehlt, erkennt die ABH den doch nicht an.

Titel: Re: Fragen
Beitrag von inge am 11.09.2006 um 13:25:34
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1093522541/0

Soll ich jetzt lachen oder weinen?


Zitat:
Mein Freund hat sich seinen Pass kommen lassen aus Ghana

Oder ist da jetzt ein neuer (und schon wieder die gleiche Problematik????)


Zitat:
Ja, ich bin ein gebranntes Kind........aber mein jetziger und mein Ex sind Tag und Nacht.

Aber das wäre dann ja schon Nummer 3 ...

Titel: Re: Fragen
Beitrag von line am 11.09.2006 um 14:01:40
Hi Samurai,

eine Antwort auf die Frage bzgl. der ARGE:
An Deinem Alg2-Bedarf ändert sich ab dem Moment etwas, in dem Dein Mann bei Dir einzieht. Mit Einzug ist der gewöhnliche Aufenthalt inkl. Anmeldung gemeint, nicht nur ein "Besuch".
Du hast geschrieben, dass Du ein Kind hast - dann dürfte der Zuschlag wegen Alleinerziehung wegfallen (da Du ja ab diesem Tag nicht mehr allein erziehend bist  ;) ). Dein Mann wird dann zwar vollwertiges Mitglied Deines Haushaltes - leider aber ohne eigenen Alg2-Anspruch solange er die Duldung hat. Im Endeffekt muss ihm (als Mitglied Deines Haushaltes) sein Anteil an den Mietkosten abgezogen (also bekommst Du ein Drittel weniger an Kosten der Unterkunft bekommen).
Meines Erachtens geht es nicht um eine Leistungskürzung, sondern um eine Neuberechnung Eures gemeinsamen Anspruches....bei der unterm Strich weniger Geld rauskommen wird als bisher.

Solange er noch nicht bei Dir wohnen darf, solltest Du zwar melden, dass Ihr verheiratet seid, das ändert aber am Bedarf noch nichts.

Hoffe, Du kannst damit was anfangen.
Grüße,
line

Titel: Re: Fragen
Beitrag von dete am 11.09.2006 um 16:59:43
line,wenn ihr mann sich bei ihr anmelden kann und auf der arge die ehe gemeldet ist, bekommt sie nicht weniger geld.
er gehört dann zur bg und hat sehr wohl anspruch auf sozialgeld. vorraussetzung hierfür ist eben nicht dass er arbeitserlaubnis hat,sondern dass er arbeitsfähig ist.
über die familienversicherung kann er auch schon angemeldet werden,der titel duldung ändert ja nichts dran,dass sie verheiratet sind,also familie.

Titel: Re: Fragen
Beitrag von Reni am 11.09.2006 um 17:21:13
dete, leider ist dem nicht so. Mit der Duldung gilt er - solange er keine Arbeitserlaubnis hat - eben nicht als arbeitsfähig.

Titel: Re: Fragen
Beitrag von dete am 11.09.2006 um 17:46:17
da täuschst du
siehe hier

Da er aber trotzdem zur Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 2 und 3 gehört,
hat er m.E. wie die Tochter und das Kind Anspruch auf SGB II (ggf. Sozialgeld),
vgl. Leitfaden Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Ru-106.pdf
(pdf 1,3 MB) Seite 37

Ralf Rothkegel Richter am BVerwG teilt diese Auffassung, siehe
http://www.akademie-virtuell.de/gdcms/files/file.asp?file=20050218_1351_ClassenFormat.pdf
Seite 4


und der freund meiner tochter hat sehr wohl,unter zunahme der obigen ausführung, als mitglied der bg sozialgeld erhalten.
und er hatte auch nur ne duldung. die auflage ,dass eine arbeitsaufnahme nicht erlaubt ist,hat nichts mit der arbeitsfähigkeit zu tun,sondern mit dem arbeitsmarkt zur verfügung stehend. und weil er eben nicht zur verfügung stand gabs halt sozialgeld.

Titel: Re: Fragen
Beitrag von Britta am 12.09.2006 um 12:19:00
Hallo,
nach meiner Erfahrung handeln die ARGEn da wohl unterschiedlich.
Bei uns erhalten Menschen mit Duldung weiter Asylbewerberleistungen, da sie Berechtigte nach AsylbLG sind.
Man kann natürlich auch so argumentieren, dass in einer Bedarfsgemeinschaft deren "Kopf" bestimmt, welche Leistung (für alle) bezogen wird. Manche ARGEn sehen das wohl so. Mit Arbeitsfähigkeit hat das erst mal nix zu tun.

Arbeitsfähigkeit wird bei uns so gesehen, dass bloß eine Arbeitserlaubnis nach Prüfung erteilt werden KANN, sie aber nicht aktuell bestehen muss. Gibt ja auch Leute mit Aufenthaltserlaubnis (z.B. AE 25,4 Satz 2), die nicht automatisch eine Arbeitserlaubnis haben, aber dennoch SGB-II-berechtigt sind.

Britta


Titel: Re: Fragen
Beitrag von line am 12.09.2006 um 13:26:50
Hi,

Zitat aus den Richtlinien zum Anwendung des §7 SGB2:

Zitat:
Asylbewerber und ausreisepflichtige, geduldete Personen erhalten als Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende.


Das ist die derzeitige Handlungsrichtlinie für ARGE-Mitarbeiter (auch wenn es anscheinend Ermessensentscheidungen gibt, bei denen anderes rauskommt...)

Im Info-Papier der www.fluechtlingsinfo-berlin.de steht deshalb wohl auch:

Zitat:
Es ist allerdings damit zu rechnen, dass die genannten Ansprüche in der
Praxis ggf. erst gerichtlich durchgesetzt werden müssen.


Grüße,
line

Titel: Re: Fragen
Beitrag von Samurai am 12.09.2006 um 20:41:14
Hallo,
erstmal danke für eure Antworten.

Der Anwalt sagte heute, dass dem LKA wahrscheinlich ein Fehler unterlaufen ist, und der Pass wieder zur Kontrolle ist, dieser Pass ist kein Proxy-Pass - und laut Anwalt müßte es, wenn das das LKA auch so sieht, es kein Problem mit dem Einreisestempel geben !

bezüglich der Arge, wenn cih das jetzt richtig verstanden habe, dann können sie mir nichts kürzen, solange er nicht umverteilt worden ist - also ncoh nicht in der Bedarfsgemeinschaft wohnt. Hab ich das so richtig verstanden?

Obwohl ich finde, dass es schon der Hammer wäre, wenn sie etwas kürzen würden, es ist jetzt schon schwer - er hat ja dann nicht gleich einen job etc....und ich habe Ausgaben mehr.(Kindergarten kommt ja auch noch dazu etc)..... - wenn das passieren sollte , bevor ich in meinen Job zurück gehe, weil Elternzeit vorbei

Die Umverteilung wurde ja gestoppt - wegen des Passes, leider...anyway ich hoffe, dass ich dann wieder arbeite, wenn er umverteilt wird. Dann würde es ja keine Kürzung geben .

Ende der Woche weiß cih hoffentlich mehr.

Titel: Re: Fragen
Beitrag von Samurai am 12.09.2006 um 20:42:26
ach ja Asylbewerberleistungen bekommt er NICHT mehr

Titel: Re: Fragen
Beitrag von inge am 13.09.2006 um 08:39:29

Zitat:
Der Anwalt sagte heute, dass dem LKA wahrscheinlich ein Fehler unterlaufen ist, und der Pass wieder zur Kontrolle ist, dieser Pass ist kein Proxy-Pass - und laut Anwalt müßte es, wenn das das LKA auch so sieht, es kein Problem mit dem Einreisestempel geben !

Da würde ich dem Anwalt sagen: "Ja nee, is klar Atze!"

Der Anwalt sagt also, dass das LKA seiner Meinung nach einen Fehler gemacht hat und wenn das LKA einsieht, dass es einen Fehler gemacht hat, dann läuft alles.
Im Grunde sagt er, das es seiner Ansicht nach kein Problem geben sollte. Seine Ansicht interessiert aber wahrscheinlich niemanden von denen, die den Fall bearbeiten ...

Titel: Re: Fragen
Beitrag von DonCamillo am 13.09.2006 um 11:39:52
Hi,

man könnte den Eindruck gewinnen, dass manche Anwälte für Geld
fast alles tun.  8-)   aber wir wollen mal niemandem etwas unterstellen und
hoffen er kann seine Meinungen auch untermauern ?  ::)


DC

Titel: Re: Fragen
Beitrag von Samurai am 13.09.2006 um 19:56:41
@inge

Mann, du bist so negativ....ich dachte du seist auch mit einem Ausländer verheiratet.

Der Anwalt sagte das und der Sachbearbeiter von der ABH hat den Pass nochmals weiter geleitet an das LKA.

Ich bin nicht doof - ok?

Und unser Anwalt ist nicht so wie Deiner vielleicht mal war - klar!

echt ätzend.......

Danke den anderen für ihre Hilfe.

Titel: Re: Fragen
Beitrag von inge am 14.09.2006 um 08:06:35

Zitat:
ich dachte du seist auch mit einem Ausländer verheiratet

Und? Sei froh, dass meine Frau über nicht solche Fälle entscheiden darf: Wer Mist baut fliegt raus, Rechtsmittel ausgeschlossen.


Zitat:
Und unser Anwalt ist nicht so wie Deiner vielleicht mal war - klar

1. Wie viele hier im Forum, habe ich nie einen Anwalt gebraucht - schon gar nicht zum Thema Ausländerrecht.

2. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich versuche dir nur klarzumachen, dass dein Anwalt möglicherweise großen Blödsinn erzählt - jedenfalls wenn die von dir zitierten Aussagen so gemacht wurden. Abgesehen davon: Wenn die Lage tatsächlich so wäre wie er sie beschreibt (LKA wird Fehler von alleine bemerken), sehe ich irgendwie nicht, wozu du dann noch einen Anwalt brauchst.

3. Ich persönlich wäre im Moment eher nervös, was die Rechtsgültigkeit der in DK geschlossenen Ehe angeht. Eigentlich darf dich der dänische StB nur trauen, wenn du dich legal in DK aufhältst. Und eigentlich muss für jeden Partner eine deutsche Meldebescheinigung vorgelegt werden. Selbst wenn dein Mann seine vorgelegt hat, kann die ja wohl kaum auf den selben Namen gelautet haben wie der in seinem Pass.
Mithin scheint der dänische StB also einige Fehler gemacht zu haben. Fragt sich ob die Fehler schwerwiegend genug waren, um die Ehe zu annulieren?
Aber das ist möglicherweise eine Frage des dänischen Rechts.
Wobei den ABHlern eigentlich bekannt sein sollte, dass man ohne gültigen Aufenthaltstitel in DK nicht heiraten kann. Wenn ich da (ABH) arbeiten würden, würde ich mich wahrscheinlich an das entsprechende Standesamt (bzw. die dänische Botschaft) wenden und nachfragen, was die da für einen Mist bauen ...

Titel: Re: Fragen
Beitrag von inge am 14.09.2006 um 08:07:48
über nicht = nicht über ;)

Titel: Re: Fragen
Beitrag von bamthwok am 14.09.2006 um 08:51:37
Noch mal kurz zusammengefasst: Ist es richtig, dass Dein Mann einen echten und einen gefaelschten Pass  (oder Ausweispapier) hat? Mit dem echten Pass habt ihr in Daenemark, ohne gueltige Aufenthaltserlaubnis fuer Deutschland (und Schengen) geheiratet?

Meine persoenliche Einschaetzung (aus dem Bauch heraus) ist wie folgt:

1. Die Ehe in Daenemark ist nicht rechtskraeftig zustande gekommen
2. Dein Mann haelt sich demnach illegal in Deutschland auf und koennte jederzeit abgeschoben werden. Dazu hat die ABH jetzt noch einen echten Pass in der Hand. Sie koennte ja jetzt argumentieren, Dein Mann waere illegal eingereist und mit dem Pass in der Hand kann man jetzt auch hervorragend abschieben.

Wenn man Euch das Angebot gemacht hat, einen neuen Pass zu besorgen, so ist das sehr entgegenkommend.


Es ist doch logisch, dass man einen Einreisestempel (oder Aufenthaltsstatus) nicht einfach so von einem Papier mit falschen Namien in einen legalen Pass mit richtigen Namen uebertragen kann.

In Eurem Fall ist es wohl das Best, einfach kooperativ zu sein, und keine schlafenden Hunde zu wecken.

Titel: Re: Fragen
Beitrag von inge am 14.09.2006 um 09:21:08
Also irgendwie komme ich immer noch nicht damit zurecht, dass ein dänischer StB eine Trauung vorgenommen habe soll, obwohl sich einer der beiden Verlobten (leicht erkennbar) illegal in DK aufgehalten hat.
Ich meine, die sind doch weder blöd noch unerfahren in solchen Sachen. Normalerweise klappt der den Pass auf und sucht nach dem Visum oder Aufenthaltstitel. Wenn nicht vorhanden, entweder raus aus Büro oder gleich Polizei verständigen.
Wenn der dänische StB tatsächlich den legalen Aufenthalt in DK nicht geprüft hat (was alleine sicherlich nicht gegen eine rechtsgültig geschlossene Ehe spricht), möchte ich nicht unbedingt in seiner Haut stecken, weil der sicherlich nen tierischen Einlauf bekommen wird.

Titel: Re: Fragen
Beitrag von dete am 14.09.2006 um 11:51:45
meine nichte hat auch in dk geheiratet. aber inge du schreibst beide müssen eine deutsche meldebescheinigung vorlegen. dass ist schlicht und ergreifend falsch. mein neffe war mit schengenvisum in deu ,hatte also gültigen aufenthalt für den schengenraum. und er musste nie eine deutsche meldebescheinigung vorlegen in dk,weil er zum zeitpunkt der eheschliessung noch garnicht melderechtlich erfasst war. erst nach der eheschliessung haben sie ihn angemeldet. im übrigen wird auf den einschlägigen seiten auch nur vom deu partner eine erweiterte meldebescheinigung gerordert,vom ausl partner ein gültiger aufenthaltstitel.

wie das allerdings ohne diesen abgelaufen ist,ist mir auch rätselhaft.aber ob dadurch die geschlossene ehe unwirksam wird?

Titel: Re: Fragen
Beitrag von inge am 14.09.2006 um 12:20:33
Vom DK Generalkonsulat in München


Zitat:
Für die endgültige Entscheidung, ob Sie in Dänemark die Ehe eingehen können, benötigt das dänische Standesamt folgende Urkunden:
[...]
2. Aufenthaltsbescheinigungen zur Vorlage beim Standesamt für Braut und Bräutigam

Die Bescheinigungen werden von Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes ausgestellt und müssen eine Mitteilung enthalten, daß Sie in Ihrer Stadt polizeilich gemeldet sind. Ebenfalls müssen Familienstand und Staatsbürgerschaft darin vermerkt sein. Die Bescheinigungen müssen ins Deutsche übersetzt und neuesten Datums sein. (Eine Anmeldebestätigung wird nicht anerkannt).

Und von der Tonder-Webseite (http://www.toender.dk/default.asp?mnu=78)

Zitat:
Familienstandsbescheinigung zur Vorlage beim Standesamt für alle beide (gilt auch für deutsche Staatsbürger). Die Bescheinigung muss vom der Behörde Ihres Wohnortes ausgestellt sein, und muss wann und wo geboren, Adresse, Staatsangehörigkeit und Ihren jetzigen Familienstand angeben.



Zitat:
weil er zum zeitpunkt der eheschliessung noch garnicht melderechtlich erfasst war

Und dein Neffe hätte sich EIGENTLICH schon vorher anmelden müssen, da ja bereits klar war, dass er D nicht wieder verläßt und es sich also nicht um einen reinen Besuchsaufenthalt handelte.
Wobei sich die Experten uneins sind, ob nicht selbst schon ein längerer Besuch (>2 Monate) zur Medlepflicht führt. Aber das interessiert wahrscheinlich nicht wirklich jemanden ;)

Titel: Re: Fragen
Beitrag von tatzi5 am 14.09.2006 um 13:04:52

inge schrieb am 14.09.2006 um 09:21:08:
Also irgendwie komme ich immer noch nicht damit zurecht, dass ein dänischer StB eine Trauung vorgenommen habe soll, obwohl sich einer der beiden Verlobten (leicht erkennbar) illegal in DK aufgehalten hat.
Ich meine, die sind doch weder blöd noch unerfahren in solchen Sachen. Normalerweise klappt der den Pass auf und sucht nach dem Visum oder Aufenthaltstitel. Wenn nicht vorhanden, entweder raus aus Büro oder gleich Polizei verständigen.
Wenn der dänische StB tatsächlich den legalen Aufenthalt in DK nicht geprüft hat (was alleine sicherlich nicht gegen eine rechtsgültig geschlossene Ehe spricht), möchte ich nicht unbedingt in seiner Haut stecken, weil der sicherlich nen tierischen Einlauf bekommen wird.


Das finde ich auch sehr merkwürdig und kann ggf. ein Grund sein, warum unsere Behörden immer mehr Probleme machen, bei einer in DK geschlossenen Ehe.

In unserem Fall mußten alle Papiere vollständig sein, wurden in DK GENAU geprüft und je eine Kopie für die Akten in DK gemacht.

Titel: Re: Fragen
Beitrag von dete am 14.09.2006 um 16:53:35
und auch auf [url=www. toender.dk]www. toender.dk[/url] zu finden

Kein EU-Bürger
Sie müssen bei der Anmeldung einen Einreisestempel von der Grenzbehörde, wo Sie in den Schengenländer eingereist sind vorlegen mit Visum wenn notwendig, wenn Sie kein EU-Staatsbürger sind und nicht in einem Schengenehrland gewöhnlich mit legaler erteilte Aufenthaltserlaubnis wohnhaft sind. Gültige Reiselegitimation muss vorhanden sein. Es ist Ihre alleinige Verantwortung dass diese Voraussetzung erfüllt ist. Das Standesamt kann Ihnen nur mitteilen was vorgelegt werden muss aber nicht wie Sie es bekommen. Das Standesamt bezieht sich bezüglich des legalen Aufenthaltes auf das Schengenabkommen.

und dass trat auf meinen neffen zu. zum zeitpunkt der eheschliessung hatte er noch keine gewöhnlichen mit legaler erteilte Aufenthaltserlaubnis . und war hier eben noch nicht wohnhaft.

aber abgesehen davon hat er heute für 3 jahre eine aufenthaltserlaubnis bekommen :D

Titel: Re: Fragen
Beitrag von inge am 14.09.2006 um 17:16:32

Zitat:
und war hier eben noch nicht wohnhaft.

Erstmal ist das von dir zitierte logischerweise zusätzlich zu erbringen (legaler Aufenthalt in DK).
Zweitens bezeichnet das von mir zitierte letztlich die Ledigkeitsbescheinigung. Die kann natürlich theoretisch auch anders aussehen (z.B. Dokument aus Heimatstaat).
ABER
In Deutschland herrscht grundsätzlich Meldepflicht! Die einzelnen Länder regeln das etwas unterschiedlich, aber grundsätzlich (!) muss man sich beim Einwohnermeldeamt anmelden, wenn man irgendwo für längere Zeit wohnen will. Wir hatten vor längerer Zeit mal einen Thread, da kam raus, dass es teilweise schon bei längeren Besuchsaufenthalten nötig ist (zumindest theoretisch), aber ganz sicher ist es nötig, sich anzumelden, wenn man aus dem Ausland zuzieht (selbst mit Touri-Visum) und schon von vornherein weiss, dass man längere Zeit bleiben wird.
Letztlich wäre das ein Verstoss gegen das Melderecht.

Aus dem Melderechtsrahmengesetz:

Zitat:
§ 11
Allgemeine Meldepflicht
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden.
[...]


Und im Melderecht von Niedersachsen wird präzisiert:

Zitat:
Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen (z.B. Hausbesetzung), oder ob sie eine etwa erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Titel: Re: Fragen
Beitrag von dete am 14.09.2006 um 17:49:55
schon von vornherein weiss, dass man längere Zeit bleiben wird.
und wenn das hierbleiben eben nicht geplant ist?
unterlagen die er bringen musste

reisepass mit gültigen visum und ledigkeitsbescheinigung

richtig,keine geburtsurkunde,weil sie kurzfristig im heimatland nicht vorhanden war. dafür hat der pass gereicht

und sie

geburtsurkunde,erweiterte meldebescheinigung und personalausweis.

mehr nicht.

Titel: Re: Fragen
Beitrag von inge am 14.09.2006 um 18:16:02
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1086701407

Titel: Re: Fragen
Beitrag von dete am 14.09.2006 um 20:11:12
inge,ich weiss jetzt echt nicht ,was du auf der anmeldung hängst. er musste sich eben nicht anmelden,er hätte sich anmelden können.
und welchen sinn hätte das gehabt? keinen,denn dann hätte er zur eheschliessung in dk eine legal erteilte  Aufenthaltserlaubnis haben müssen. hatte er aber nicht,sondern ein schengenvisum.


ich hatte schon 3 mal über verschiedene zeiträume besuch aus indien hier und die haben sich nie angemeldet.
und selbst unsere abh,die das letze visum unseres gastes um einen monat verlängert hat,wollte keine meldebescheinigung.


Titel: Re: Fragen
Beitrag von ChicaLoca am 15.09.2006 um 10:37:20
besucher (mit schengen-visum) werden auch nicht angemeldet
da hast du schon recht, dete

Titel: Re: Fragen
Beitrag von inge am 15.09.2006 um 11:09:16
Da inzwischen completely off-topic, aber trotzdem interessant, bin ich einfach mal in das entsprechende Forum ausgewichen:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1158311293/0

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