paulinus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Hallo nixwissen,
ich weiß noch immer nicht, worauf Du mit Deiner Argumentation hinaus willst. Wir haben NICHT in DK geheiratet, um für meine Frau einen Aufenthaltstitel zu erschwindeln. Meine Frau hat längst eine Aufenthaltserlaubnis, die sich weder auf der angestrebten noch auf der geschlossenen Ehe begründet.
Meine ursprüngliche Frage bezog sich auf die Erklärung zur Namensführung, da die Behauptung einer Bekannten im Raum steht, bei ihr wurde das in vergleichbarer Konstellation vom örtlichen Standesamt bearbeitet.
Eine zweite Frage bezog sich auf die Handhabung des deutsch-dänischen Beglaubigungsabkommens. Ich habe auch zum Ausdruck gebracht, daß ich hier in der Entscheidung der karlsruher Standesämter keinen Sinn erkennen konnte und diese Sinnlosigkeit hat sich dann auch bestätigt. Die handeln nun mal so, weil sie das dürfen. Letzten Endes mußte ich deshalb eine ebenso sinnlose Überbeglaubigung anfordern, was längst auf den Weg gebracht wurde. Alles in Allem keine SOOO große Schwierigkeit, nur halt ärgerlich.
Die weitere Diskussion ging um die Schwierigkeiten, ein Familienbuch anlegen zu lassen, als da sind:
1. Hukou muß beschafft und in China durch die deutsche Botschaft beglaubigt werden. Dann muß sie in Deutschland von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Ob die vorhandene Hukou nicht zu weiteren Problemen führt, da lassen wir uns mal überraschen.
2. Eine Geburtsurkunde meiner Frau lag vor, beglaubigt von der österreichischen Botschaft in Peking. Verlangt wird eine Beglaubigung von der deutschen Botschaft in Peking. Den Punkt hatte ich bisher noch gar nicht angesprochen.
Ein zweites Problem war, daß der Standesbeamte nicht erkennen konnte, wer die Übersetzung angefertigt hat. Nach genauerem Hinsehen kann ich nun folgendes feststellen: Ausgestellt wurde die Geburtsurkunde von einem Notariat ihrer Heimatstadt. Dasselbe Notariat bescheinigt ebenfalls in chinesischer und deutscher Sprache, daß die vorliegende deutsche Übersetzung der Notariatsurkunde mit dem vorliegenden chinesischen Original übereinstimmt. Ob das Notariat die Übersetzung selbst angefertigt hat, oder die Übersetzung selbst in Auftrag gegeben hat, ist nicht zu erkennen.
Das Ganze wurde durch das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der VR China überbeglaubigt. Amtssiegel und Unterschrift der chinesischen Behörde wurden wiederum von der österreichischen Botschaft in Peking beglaubigt.
Frage: ist es wirklich zu beanstanden, wenn die Richtigkeit Übersetzung selbst von dem die Urkunde ausstellenden Notariat beglaubigt wird?
Zweite Frage: Warum wird die Beglaubigung der österreichischen Botschaft nicht akzeptiert? Gibt es zwischen Deutschland und Österreich keine entsprechenden Verträge? Ist Österreich vielleicht auch ein Problemstaat?
3. meine Geburtsurkunde aus dem Jahr 1961 ist zu alt. Komischerweise war sie das nicht bei der Vaterschaftserklärung und der Sorgerechtserklärung. Auch die Ameldung des Kindes ging damit. Kein Problem, eine neue zu beschaffen, zumal der Standesbeamte das auch tun könnte ohne mich damit zu belästigen (ich bin in Karlsruhe geboren). *kopfschüttel* Außerdem wäre ihm eine Abstammungsurkunde lieber (befürchtet er, mein Großvater könnte Jude gewesen sein?)
4. Die Geburtsurkunde unseres gemeinsamen Kindes muss er wohl akzeptieren, obwohl ihm da auch eine Abstammungsurkunde lieber gewesen wäre.
An alledem kann man schon erkennen, was uns vor der Eheschließung geblüht hätte, wenn wir dieselbe in Deutschland beantragt hätten. Also nixwissen, vermute mal nicht hinter jedem Baum einen Bösewicht, sondern akzeptiere ganz einfach, daß die Heirat in Dänemark genau wie die überall sonst (auch Schiff, Flugzeug etc.) keine Notlösung, sondern ein ganz normaler und international anerkannter Vorgang ist. Die Ehe ist auch nach deutschen Gesetzen anzuerkennen. Nur falls deutsche Behörden Anhaltspunkte für ein Ehehindernis finden würden, könnte die Rechtskraft der Eheschließung angefochten (ist anfechten das richtige Wort?) werden.
Dass die Heirat ausserhalb von Deutschland in unserem Fall (wie bestimmt in vielen anderen) aus rein pragmatischen Gründen die bessere _und_ problemlosere Variante gewesen ist, davon bin ich überzeugt.
Ich denke auch, wir sollten das mit dem Bekunden von Meinungen nun bei dem, was bereits geschrieben wurde belassen. Meinungen führen in der Regel nicht zum Ziel.
Also zurück zum Thema Hukou. Nixwissen, du liegst da offensichtlich falsch, das Hukou ist KEIN Familienbuch, sondern ein Haushaltsregister. Die in einem Haushalt lebenden Personen sind zwar in China normalerweise miteinander Verwandt, aber noch lange nicht zwangsweise. Als meine Frau studiert hatte, war ihr Hukou zum Beispiel bei der Universität, denn sie hat, wie in China üblich im Mädchenwohnheim der Uni gelebt.
Ich habe keinen Grund an der Richtigkeit dessen zu zweifeln, was meine Frau zu der Hukou berichtet hat. Es ist auch rein von der Logik her betrachtet vernünftig: Die allein erziehende Schwester ist Vorstand ihres Haushaltes, auch wenn das in China ungewöhnlich ist (kein Mann im Haus). Meldet sich eine Person in der Uni ab und im Haushalt ihrer Schwester an, dann wird sie aus dem Haushalt des Wohnheims der Uni gelöscht und ins Haushaltsbuch der Schwester eingetragen. Ob da Registerblätter physikalisch von einem Buch zum anderen wandern oder wie das in der Praxis geht, weiß ich nicht. Ich frage meine Frau mal. Die Kommunalverwaltungen in China sind jedenfalls nicht wie bei uns per Computer vernetzt.
@ronny noch eine Frage, du hast ja hier sicher einiges mehr an Erfahrung. Ist Dir schon ein Fall untergekommen, daß die Hukou einer/eines Unverheirateten nicht dem Elternhaus zugeordnet war? Sind bei den genannten Umständen in Deutschland überhaupt Schwierigkeiten zu erwarten? Vielleicht reden wir ja über ein Problem, das gar keines ist...
Grüße, Paul
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