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Erklärung zur Namensführung (Gelesen: 14.022 mal)
ronny
Platin Member
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #30 - 04.08.2006 um 19:38:58
 
Ich kann es einfach nicht beantworten , weil ich deren Praxis nicht kenne. Sorry !

Rein formal müßte der gleiche Aufwand getrieben werde , wie bei einem Familienbuch , evtl. nicht alle Unterlagen aber im Prinzip wäre das schon der gleiche Umfang( Frage nach der Wirksamkeit der Eheschließung ist die Vorfrage zu der Frage nach der Zulässigkeit der Namenserklärung). Denn das Eine bedingt das Andere Zwinkernd

Ein Standesbeamter hat aber einen großen Spielraum, wenn es um die Frage geht: Welche Unterlagen verlange ich Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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