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Evaluerungsbericht zum ZuwandG (Gelesen: 20.914 mal)
fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.07.2006 um 15:38:02
 
Ist zwar nicht direkt Gesetzesänderung, denke aber das passt hier
ganz gut rein. Könnt sicher viele hier interessieren:


Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung
der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration
von Unionsbürgern und Ausländern  (Zuwanderungsgesetz)

Stand:Juli 2006

Redaktion:
Bundesministerium des Innern
Projektgruppe Zuwanderung
in der Abteilung Migration; Integration;
Flüchtlinge; Europäische Harmonisierung


Inhaltsübersicht


A  Zusammenfassung
B  Empfehlungen
C  Evaluierungsthemen 
1  Erwerbstätigkeit und Ausbildung
2  Asylverfahren, Humanitäre Aufenthalte, Bleiberechtsregelungen, Illegale
3  Familiennachzug
4  Integration und Gesellschaft 
5  Aufenthaltsbeendigung
6  Innere Sicherheit/Terrorismusbekämpfung
7  Weitere Bereiche des Aufenthaltsgesetzes
8  Freizügigkeitsgesetz/EU
9  Asylbewerberleistungsgesetz 
10  Spätaussiedler
11  Staatsangehörigkeit

Abkürzungsverzeichnis


PDF-Datei, ca 2 MB - 260 Seiten

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Antwort #1 - 26.07.2006 um 15:58:14
 
Weiss jemand Bescheid, was folgender Text bedeuten kann (Seite 209):

"Eine Zusammenführung beider unbefristeten Aufenthaltstitel ist nicht mög-lich, da die Daueraufenthalt-Richtlinie andere und zumeist engere Voraussetzungen an die Entstehung eines Daueraufenthaltsrechts knüpft als das Aufenthaltsgesetz an die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis."

Wird dann NE automatisch zur NE-EG?



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ronny
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Antwort #2 - 26.07.2006 um 16:39:52
 
uberlin schrieb am 26.07.2006 um 15:58:14:
Weiss jemand Bescheid, was folgender Text bedeuten kann (Seite 209):

Wird dann NE automatisch zur NE-EG?



Nein es bedeutet IMHO eher das Gegenteil Zwinkernd

Nicht jeder der eine NE besitzt erfüllt die strengeren Regelungen der Richtlinie zum Daueraufenthalt EG Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #3 - 26.07.2006 um 20:40:42
 
Dank fons,
es ist wirklich interresant.
Und leider fehlen indem Bericht entscheidende Statistiken, die durch Aussagen der sogenannten Praktikern ersetz werden, wobei Ausländerbehörde München auffallend überrepräsentiert ist.
Ich habe mir zuerst nur die Thema "Ehegattennachzug zu Deutschen" vorgenommen. Und da lese ich:
Zitat:
Der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung sei beim Ehegattennachzug aus integrationspolitischen Gründen geboten. Die Pflicht zum Nachweis der Lebensunterhaltssicherung biete insbesondere für Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erst erworben haben und ihren ausländischen Ehepartner nachziehen lassen wollen, einen Anreiz zur Integration.

Irre ich mich oder etwa? Ist die erfolgreiche Integration keine Voraussetzung für die Einbügerung? Die Argumentation ist sehr schwach und unlogisch. Ich kann nur hoffen, dass solltre diese Regelung verabschiedet werden, wird sie vom Verfassungsgericht wegen Art. 6. gestoppt.

Zitat:
Auf Grund der Erkenntnisse der Evaluierung empfiehlt es sich, zur Verhinderung missbräuchlich erlangter Aufenthaltsrechte mittels Scheinehe die für die Entstehung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts erforderliche Ehebestandszeit herauf zu setzen.

Keine der Argumente, die zur Absenkung der erforderlichen Ehebestandszeit seinerzeit geführt haben, wurde genannt. Es wimmelt nur von Ausdrücken wie "oft", "nicht selten", "in vielen Fällen", und dabei wird kein einziges Zahl genannt.
Tantanquatsch nennt man das und kein Expertenbericht.

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Saxonicus
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Antwort #4 - 27.07.2006 um 15:51:08
 
Arkha schrieb am 26.07.2006 um 20:40:42:
Irre ich mich oder etwa? Ist die erfolgreiche Integration keine Voraussetzung für die Einbügerung? Die Argumentation ist sehr schwach und unlogisch. Ich kann nur hoffen, dass solltre diese Regelung verabschiedet werden, wird sie vom Verfassungsgericht wegen Art. 6. gestoppt.




Leider war dem eben nicht so. Da wurde "auf Teufel komm raus" eingebürgert, ohne das Sprachkenntnisse vorhanden, eine Zuwendung zu deutschen Wertmaßstäben oder der FDGO und dem GG erkennbar war.
Unsere Gutmenschen waren doch der Meinung, daß mit der Übergabe des deutschen Passes, die Integration befördert würde.
Die Auffassung, daß die Einbürgerung erst nach erfolgreicher Integration in die deutsche Gesellschaft erfolgen sollte, wurde vehement negiert und unterlaufen.
Zu Beginn der 90er Jahre sagte mir eine Mitarbeiterin des Regierungspäsidiums:
"Die Kenntnis der deutschen Sprache ist kein Kriterium zur Einbürgerung"

So sollten wir uns also heute nicht wundern, wenn ein Teil der "deutschen" Bevölkerung der deutschen Sprache nicht mächtig ist, mit deutschen/europäischen Wertevorstellungen nichts am Hut hat und Parallelgesellschaften entstanden sind, deren Anliegen es ist unsere Gesellschaftsordnung in ihren Sinne zu verändern.
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Antwort #5 - 27.07.2006 um 17:36:00
 
Saxonicus schrieb am 27.07.2006 um 15:51:08:
Zu Beginn der 90er Jahre sagte mir eine Mitarbeiterin des Regierungspäsidiums:
"Die Kenntnis der deutschen Sprache ist kein Kriterium zur Einbürgerung"


Das war seinerzeit in der Tat so, zumindest bei den Anspruchseinbürgerungen nach den alten §§ 85/86 AuslG (bei den Ermessenseinbürgerungen war es immer Voraussetzung). Der Gesetzgeber ging wohl irrtümlich davon aus, dass nach den damals noch erforderlichen 15 Jahren Aufenthalt ein gewisses Maß an Sprachkenntnissen automatisch vorhanden sein müsste.
Während dies beim alten § 85 eher kein Problem war, da hier 6 Jahre Schulbesuch im Bundesgebiet vorausgesetzt war, hat die Praxis aber gezeigt, dass es tatsächlich Leute gab, die nach mehr als 30 Jahren Aufenthalt allenfalls über rudimentäre Sprachkenntnisse verfügten und beim Einbürgerungsamt auf einen Dolmetscher angewiesen waren. Nach damaliger Rechtslage mussten diese Leute aber eingebürgert werden, wenn die gesetzlichen Vorausetzungen erfüllt waren, auch wenn das sicher so manchem Sachbearbeiter gegen den Strich gegangen ist.

Dies ist aber dem Gesetzgeber nicht verborgen geblieben, bekanntlich wurden die Vorschriften ja geändert.
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Antwort #6 - 27.07.2006 um 19:06:55
 
Natürlich wird der Anzahl der Scheinehen, Scheinvaterschaften etc. stark abnehmen, wenn man die Sicherung des Lebensunterhalts auch beim Ehegattennachzug zu Deutschen verlangen würde. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass so eine Regelung dem Art. 6 wiedersprechen würde.

Und das ist für mich ziemlich enttäuschend, dass eine Expertenkommission des BIM Vorschläge verbreitet, die sowieso nicht realisierbar sind.
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Antwort #7 - 27.07.2006 um 20:10:07
 
Arkha schrieb am 27.07.2006 um 19:06:55:
Und das ist für mich ziemlich enttäuschend, dass eine Expertenkommission des BIM Vorschläge verbreitet, die sowieso nicht realisierbar sind.



Boah, Arkha,

halt doch mal den Ball flach. deine Art. 6 Litanei hört sich fast nach Olaf an  Zwinkernd

Ich finde Du trägst zu stark auf, obwohl ich selbst auch so meine Zweifel habe , dass der Familiennachzug allein wegen der fehlenden Sicherung des LU abgelehnt werden könnte.

Du scheinst Dir nicht klar zu sein wie das Evaluierungs- und Gesetzgebungsverfahren so läuft:

Was vorliegt ist eine Art "Erfahrungsbericht" der Verwaltung (Exekutie) denn das BMI gehört nun mal zur Exekutive. Mit aus Sicht der Praktiker gewünschten Feinkorrekturen an dem was seit 2005 Gesetz ist. Einige der dort gemachten Vorschläge kommen von Leuten wie uns hier, die die Reibungspunkte, die Missbrauchsfälle und die Unstimmigkeiten in der täglichn Praxis erleben. Schön, dass das BMI auch an die Praxis gedacht hat, an dieser Stelle einfach mal Danke Zwinkernd BTW waren auch Interessengruppen (Kirche, Flüchtlingsberater etc. mit am Tisch)

So das ist also der Bericht. Verbunden mit Wünschen und Vorschlägen.

Jetzt kommt die Aufgabe die unsere Legislative hat:

Lesen bewerten entscheiden Zwinkernd Und wenn Handlungsbedarf besteht: Umsetzung in ein Gesetz Zwinkernd

So und wenn dieses dann die parlamentarischen und die Lobby-Hürden genommen hat und in Kraft tritt, dann folgt die Überprüfung der Gesetze durch das was unter der dritten Gewalt (Judikative) verstanden wird. Die Gesetze werden hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht mithin auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft.

Erst dann, wenn das höchste deutsche Gericht eine Norm für verfassungswidrig erklärt hat, dann wenn überhaupt wäre etwas Häme angesagt. Aber solange die erfahrensten deutschen Richter noch nicht mal ein Gesetz haben, welches sie hinterfragen könnten, ist Deine Polemik völlig fehl am Platze.

Dies umsomehr, als  Du offensichtlich noch nicht einmal den Stellenwert dieses Erfahrungsberichts richtig einordnen kannst Zwinkernd

Grüße
Ronny Smiley


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Antwort #8 - 27.07.2006 um 21:47:05
 
@ronny, ich bin mit Dir nicht einverstanden. Eine Sache ist die Erfahrungsberichte aus der Praxis und die Wünsche der Praktiker auszuwerten, das andere ist die Empfehlungen auszusprechen.

Bereits als ein Erfahrungsbericht, ist dieser Bericht in dem Bereich der Familiennachzug sehr schwach. Ich habe bereits bemängeld, dass dort eindeutig zu wenig Zahlenmaterial vorhanden ist, andererseits wird mit Begriffen wie "viele", "oft" etc. argumentiert, ohne davor zu definieren, was dahinten steckt.

Wo ich aber besonders enttäuscht war, waren die Empfehlungen. Hochbezahlte Spezialisten der BMI sollen sehr wohl in der Lage sein, abzuschätzen, welche Chancen die Verknüpfung des Ehegattennachzugs mit der Sicherung des Lebensunterhaltes hat, bevor sie diese Empfehlung aussprechen.

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Antwort #9 - 28.07.2006 um 07:21:58
 
ronny schrieb am 27.07.2006 um 20:10:07:
Boah, Arkha,

halt doch mal den Ball flach. deine Art. 6 Litanei hört sich fast nach Olaf an  Zwinkernd

Ich finde Du trägst zu stark auf, obwohl ich selbst auch so meine Zweifel habe , dass der Familiennachzug allein wegen der fehlenden Sicherung des LU abgelehnt werden könnte.

Du scheinst Dir nicht klar zu sein wie das Evaluierungs- und Gesetzgebungsverfahren so läuft:

Was vorliegt ist eine Art "Erfahrungsbericht" der Verwaltung (Exekutie) denn das BMI gehört nun mal zur Exekutive. Mit aus Sicht der Praktiker gewünschten Feinkorrekturen an dem was seit 2005 Gesetz ist. Einige der dort gemachten Vorschläge kommen von Leuten wie uns hier, die die Reibungspunkte, die Missbrauchsfälle und die Unstimmigkeiten in der täglichn Praxis erleben. Schön, dass das BMI auch an die Praxis gedacht hat, an dieser Stelle einfach mal Danke Zwinkernd BTW waren auch Interessengruppen (Kirche, Flüchtlingsberater etc. mit am Tisch)

So das ist also der Bericht. Verbunden mit Wünschen und Vorschlägen.

Jetzt kommt die Aufgabe die unsere Legislative hat:

Lesen bewerten entscheiden Zwinkernd Und wenn Handlungsbedarf besteht: Umsetzung in ein Gesetz Zwinkernd

So und wenn dieses dann die parlamentarischen und die Lobby-Hürden genommen hat und in Kraft tritt, dann folgt die Überprüfung der Gesetze durch das was unter der dritten Gewalt (Judikative) verstanden wird. Die Gesetze werden hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht mithin auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft.

Erst dann, wenn das höchste deutsche Gericht eine Norm für verfassungswidrig erklärt hat, dann wenn überhaupt wäre etwas Häme angesagt. Aber solange die erfahrensten deutschen Richter noch nicht mal ein Gesetz haben, welches sie hinterfragen könnten, ist Deine Polemik völlig fehl am Platze.

Dies umsomehr, als  Du offensichtlich noch nicht einmal den Stellenwert dieses Erfahrungsberichts richtig einordnen kannst Zwinkernd

Grüße
Ronny Smiley

@Ronny: Das hast Du aber wirklich schön geschrieben. Bewirbst Du Dich gerade um einen Lehrstuhl?  Zwinkernd
Wenn nicht, solltest Du's mal versuchen. Aber ich muss Dich vor den zahllosen C4'lern warnen, die meinen, dass man für die selbe Aussage mindestens ein Buch füllen muss. Für die wärst Du wahrscheinlich ein Spielverderber, und das finden die meistens nicht so toll. Smiley

(Das ist jetzt wirklich nicht ironisch gemeint!)

Grüße,
Zeppelin
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Antwort #10 - 28.07.2006 um 07:33:44
 
Zeppelin schrieb am 28.07.2006 um 07:21:58:
Wenn nicht, solltest Du's mal versuchen. Aber ich muss Dich vor den zahllosen C4'lern warnen, die meinen, dass man für die selbe Aussage mindestens ein Buch füllen muss. Für die wärst Du wahrscheinlich ein Spielverderber, und das finden die meistens nicht so toll. Smiley

Grüße,
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Laß uns nicht dumm sterben, was ist C4 ?
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Antwort #11 - 28.07.2006 um 07:46:42
 
Zitat:
Laß uns nicht dumm sterben, was ist C4 ?


Professorengehalt, ganz oben in der Tabelle Zwinkernd

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Antwort #12 - 28.07.2006 um 08:26:02
 
Saxonicus schrieb am 28.07.2006 um 07:33:44:
Laß uns nicht dumm sterben, was ist C4 ?


Würd ich doch nie im Leben tun. Aber Ronny war schneller.
Insbesondere mein(t)e ich die Lehrstuhlinhaber an dt. Universitäten. Das sind i.d.R. C4 Stellen. Ist mit anderen Besoldungsgruppen schwer zu vergleichen, da die Finanzausstattung der Lehrstühle meistens Verhandlungssache ist.

Gruß,
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Antwort #13 - 03.08.2006 um 12:14:29
 
Es ist auch interessant, was jetzt das Wort Ausländer bedeutet:

fons schrieb am 25.07.2006 um 15:38:02:
Ist zwar nicht direkt Bericht zur .... und der Integration
von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)


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Antwort #14 - 03.08.2006 um 12:18:49
 
Zitat:
Es ist auch interessant, was jetzt das Wort Ausländer bedeutet:

In Bayern bist scho Ausländer wennst nördlich von Frankfurt geboren wurdest... Durchgedreht
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Antwort #15 - 03.08.2006 um 21:05:40
 
Jo genau.

Deshalb bin ich ja hier und hoffe - dass ich einen Asylstatus hier erhalte.

- Die Hoffnung stirbt zuletzt -

Ghalbi
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Antwort #16 - 03.08.2006 um 21:28:46
 
uberlin schrieb am 03.08.2006 um 12:14:29:
Es ist auch interessant, was jetzt das Wort Ausländer bedeutet:


Nur mal am Rande des Geländers: dieses Bild ist uralt!

Jokes gehören in's Userforum und nicht hierher  Ärgerlich
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Antwort #17 - 04.09.2006 um 13:04:32
 
Moment mal, ich habe es gelesen und glaube meinen Augen nicht. Die "NE-EG hat strengere Voraussetzungen"!? Es ist doch genau umgekehrt! Bei  NE-EG wird die Studienzeit zur Hälfte engerechnet, was bei der NE nicht der Fall ist. Ich kenne keine anderen Unterschiede ansonsten.
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Antwort #18 - 04.09.2006 um 13:49:21
 
Schaust du auf S 208/209
Da werden explizit die Paragraphen erwähnt, in denen ein dt. NE "einfacher" zu bekommen ist als eine NE-EG. Da die nationale NE aber vorteilhafter sein DARF, braucht nix geändert zu werden.
z.B. :
Ehegatten von D -> nur 3 Jahre bis NE
Minderjährige keine Sicherung von LU, stattdessen reicht "in Ausblidung"

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Antwort #19 - 04.09.2006 um 14:31:17
 
Ja, aber das sind Kleinigkeiten, die nicht den Hauptantragsteller betreffen. Zumindest kann man so nicht pauschalisieren: "NE-EG" hat strengere Voraussetzungen als die NE. Ausserdem gibt die "NE-EG" mehr Rechte - man kann so gut wie in ganz Europa dieselbe Rechte ausüben wie in Deutschland. Die Begrenzug "5 Jahre" ist nur Proforma, es wird sowieso "ohne weiteres" verlängert, vorausgesetzt keine grösseren Unterbrechungen. Alles in allem ist für mich die NE-EG mit Abstand das Beste unter den Aufenthaltstiteln (ausgenommen die Einbürgeung).
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Antwort #20 - 04.09.2006 um 15:02:59
 
Zitat:
Ja, aber das sind Kleinigkeiten, die nicht den Hauptantragsteller betreffen

Wer ist denn der "Hauptantragsteller"?

-> Ich wette mit dir, dass die Hauptgründe für eine AE/NE immer noch familärer Natur sind. Also sind die Erleichterungen für eine NE (oder EB) im familären Bereich für die meisten auch ziemlich relevant.
BTW, EIGENTLICH (!!) sollen die ausl. Studenten hierherkommen und studieren. Und wenn sie fertig sind, ist EIGENTLICH geplant, dass sie wieder nach Hause gehen ...
Wenn ein Studi eine unbefristete will, sieht das irgendwie nicht mehr nach "eigentlich " aus ...
Im Gegensatz dazu ist gerade im familären Bereich der unbefristete Aufenthalt das Ziel von Anfang an.
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Antwort #21 - 04.09.2006 um 15:36:38
 
kirilb schrieb am 04.09.2006 um 14:31:17:
Die Begrenzug "5 Jahre" ist nur Proforma, es wird sowieso "ohne weiteres" verlängert, vorausgesetzt keine grösseren Unterbrechungen.


Es wäre interessant zu wissen, wie die Verlängerung aussehen wird,
wenn ein Ausländer mit der deutschen NE-EG schon seit z.B 4 Jahren in z.B.
Italien wohnt und keinen Wohnsitz in DE hat.
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Antwort #22 - 04.09.2006 um 18:04:08
 
@inge "wieder nach Hause gehen..." war früher. Jetzt (seit 01.01.2005) sieht das Konzept vor, dass die ausl. Studenten doch  nach dem Studium willkommen sind. Denn warum hat man eigentlich soviel Geld in sie reingebuttert. Ausserdem soll man mit ihnen andere Löcher stopfen, wie z.B. das marode Rentensystem, das woanders als "Schneeballprinzip" genannt wird.

Die RL istr in erster Linie für Integrationszwecken gedacht für diejenigen, die schon seit langem im Lande sind. Es ist das Gegenteil, was man in Deutschland zu der Zeiten der Gastarbeiteranwerbungen gemacht hat. Es sollen jetzt paar hunderttausende Arbeiter angeheuert werden. Wenn sie die Arbeit nach einigen Jahren getan ist, sollen sie gefälligst nach Hause gehen. Ja, aber das funktioniert nicht. Denn der Mensch verliert teils die alten Wurzeln oft und ist mehr an das neue Land gebunden. Genau diesen Leuten soll die Möglichkeit gegeben werden, sich zu INTEGRIEREN und nicht mit den ständigen temporären Aufenthaltstiteln abgepeist werden. Klar, dass die Reaktion und Radikalisierung dieser Leute wachsen wird.
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Antwort #23 - 04.09.2006 um 18:25:50
 
Zitat:
@inge "wieder nach Hause gehen..." war früher. Jetzt (seit 01.01.2005) sieht das Konzept vor, dass die ausl. Studenten doch  nach dem Studium willkommen sind.

Woher nimmst du diese kühne Erkenntnis? EINIGE (hochqualifizierte) mögen willkommen sein, aber ich glaube kaum, dass es einem diplomierten (nichtdeutschen) Germanisten so einfach ist, sich bei XXX als Angestellter/Arebiter zu bewerben, oder seh ich das falsch?
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1156407088

Zitat:
Denn warum hat man eigentlich soviel Geld in sie reingebuttert.

Nennt man a) "Entwicklungshilfe" und b) ist in Uni-Kreisen üblich, da es um "Wissen" geht und ausl. Studenten damit den allgemeinen Wissenspool erweitern.

Zitat:
Ausserdem soll man mit ihnen andere Löcher stopfen, wie z.B. das marode Rentensystem, das woanders als "Schneeballprinzip" genannt wird.

Das aktuelle Loch im Rentensystem könnte man nur mit mehr Kindern stofpen. Und (sehr überspitzt formuliert!) Akademiker sind üblicherweise karrieregeile Egoisten mit wenig Drang ihre DNA massenhaft zu vervielfältigen Zwinkernd

D.h. du gehst in der Tat davon aus, dass Studenten die hauptsächlichen Antragssteller für unbefristete Aufenthaltstitel sind? Wärst du überrascht, wenn ich das anzweifle?
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Antwort #24 - 04.09.2006 um 18:37:29
 
inge schrieb am 04.09.2006 um 18:25:50:
D.h. du gehst in der Tat davon aus, dass Studenten die hauptsächlichen Antragssteller für unbefristete Aufenthaltstitel sind? Wärst du überrascht, wenn ich das anzweifle?


ich glaube, da zweifeln sehr viele mit

es gibt zwar die Möglichkeit nach dem Studium für 1 Jahr einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden, geschafft habe es bisher nur sehr wenige


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Antwort #25 - 04.09.2006 um 18:43:47
 
"diese kühne Erkenntnis" - das Zuwanderungsgesetz löste ab die Green Card. Sie war nicht so glücklich konzipiert, anscheinend haben sehr wenige Leute das genutzt. Deswegen hat man die Schwelle gesenkt und breiter gemacht. Zwei Ziele sind gesetzt 1. Stichwort Veralterung) 2. Mehr Anreize rein psychologisch schaffen für Absolventen, auch wenn ein paar Anglistiker auch da versuchen werden zu bleiben. Aber sie wird sowieso keiner anstellen. Beweise kann ich aus Sthegreif  nicht finden im web. Aber kann dir nur sagen: genau aufgrund dieser Erkenntnis habe ich letztlich ein Prozess gewonnen gegen eine ABH, die mich rauschmeissen wollte. Da der Sachbearbeiter genau mit der alten Erkenntnis das ganze Leben gehandelt hat, hat er sein Spielraum ausgenutzt. Was er vergessen hatte, ist, dass genau diese Stadt den Preis für die ausländerfreundlichste ABH gewonnen hat. Und die Chefin der ABH genau die Idee porklamiert hat, dass die ausl. Absolventen hierzulande auch nützlich sind. Also, die "Entwicklungshilfe" gibt es nicht mehr. Jetzt geht es um die Wurst im eigenen Hof.

Natürlich ist die NE-EG nicht hauptsächlich für Studentnen gemacht. Das habe ich nicht gesagt.

Einig sind wir uns, dass die Löcher des Rentensystems gestopft werden müssen:-(
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Antwort #26 - 04.09.2006 um 18:48:50
 
@DonCamillo Stimmt so gar nicht. Laut Stat. Bundesamt nur 10% der ausländischen Studenten schliessen ein deutsches Studium ab (und nur 60% der deutschen).  Und das sind die besten Studenten. derjenige, der sdas Studium hier geschafft hat, kann es auch weiter schaffen. In diesem Jahr kann jede Menge anstellen. Die Überprüfung vom Arbeitsamt ist reines Verschwenden von Steuergelder, da die Sachbearbeiter absolut überfordert sind mit den Stellenbeschreibungen und den Qualifikationen. Es reicht nur das Anführen einer moderenen Abkürzung aus dem amrekinischen Wissenschaftsraum als Qualifikation und die SB sind weg vom Fenster. Die Genehmigung kriegt jeder.
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Antwort #27 - 04.09.2006 um 19:01:52
 
@K: Hier ist sicherlich nicht der Platz, um über die politische Motivation hinter dem AufenthG zu diskutieren
Fakt bleibt jedenfalls: Die überwiegende Anzahl von NEs wird sicherlich im Rahmen der familiären Einheit beantragt und bewilligt. Die Anzahl der Studenten (und Ex-) die beantragen, dürfte deutlich geringer sein und die Bewilligungsquote noch einmal deutlich niedriger. Ich denke die ABHler im Forum würden das bestätigen können.
Und damit bleibt wie vorher: Die deutsche NE ist im Durchschnitt deutlich einfacher zu bekommen als die NE-EG!
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Antwort #28 - 04.09.2006 um 19:25:29
 
inge schrieb am 04.09.2006 um 19:01:52:
Die deutsche NE ist im Durchschnitt deutlich einfacher zu bekommen als die NE-EG!


... da noch keiner die NE-EG hat?  Zwinkernd
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Antwort #29 - 05.09.2006 um 08:02:55
 
"Woher nimmst du diese kühne Erkenntnis?" - hier die Antwort: http://www.humboldt-foundation.de/de/aktuelles/presse/pn_archiv_2002/2002_29_int...
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Antwort #30 - 05.09.2006 um 14:31:48
 
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Antwort #31 - 06.09.2006 um 16:23:22
 
Ich sehe, ebeso wie Arkha, die Nachzugsmöglichkeiten zum Ehepartner bei Vorliegen von Sozialhilfebezug zu verwehren als ein Verstoß gegen Art. 6 GG. Darüber hinaus ist die Hochsetzung des Nachzugalters als verfassungswidrige Ungleichbehandlung zu sehen.

Ich frage mich, wie kann eine Expertenkommission Vorschläge erarbeiten, die verfassunswidrig sind ? Bei solchen Vorschlägen handelt es sich dann wohl um Vorschläge in einer Qualität, die auf Kindergartenniveau steht, aber nicht uim Expertenvorschläge!

ronny hat Recht, daß die Vergfassungswidrigkeit erst mit einem Urteil von dem BVerfG festgestellt wird, erkennen läßt sie sich aber für einen halbwegs gebildeten Menschen wesentlich früher! Es ist ein Skandal, wenn Politiker Gesetze aus politischer Opportunität erlassen, die dann erst Jahre später vom BVerfG korrigiert werden müssen. Zwischenzeitlich leiden die Betroffenen unter Zwangstrennungen, die einen übergesetzlichen Notstand darstellen und somit nicht der Rechtssicherheit dienen!
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Antwort #32 - 07.09.2006 um 08:58:28
 
Guenter schrieb am 06.09.2006 um 16:23:22:
Zwischenzeitlich leiden die Betroffenen unter Zwangstrennungen, die einen übergesetzlichen Notstand darstellen und somit nicht der Rechtssicherheit dienen!


Es gibt auch andere Möglichkeiten einer Trennung auszuweichen !  Zwinkernd


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Antwort #33 - 07.09.2006 um 12:09:14
 
ja, sie sind in der Regel aber für Deutsche nicht zumutbar. Hierzu gibt es bereits Entscheidungen des BVerfG!
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Antwort #34 - 07.09.2006 um 22:00:25
 
Hallo H-C.

es gibt Urteile des BVerfG zum übergesetzlichen Notstandes deutscher Ehegatten von Ausländern? Das ist mir neu.

Bisher hat meines Wissens noch keiner vor Gericht mit "übergesetzlichem" Notstand gewonnen. Nur ein Hamburger bürger behauptet dies. Natürlich ohne weitere Nachweise.... maxt aber nix.

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Antwort #35 - 08.09.2006 um 07:52:07
 
Zitat:
Notstand gewonnen. Nur ein Hamburger bürger behauptet dies

Wobei ich mich zu erinnern glaube, dass geschrieben wurde "das Verfahren wurde eingestellt". Und ein eingestelltes Verfahren ist mitnichten eines, dass gewonnen wurde, sondern wohl eher eins, das quasi nie stattgefunden hat.
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Antwort #36 - 08.09.2006 um 10:10:32
 
Es gibt ein Urteil des BVerfG, das die Unzumutbarkeit bestätigt, wenn Deutsche ihre Ehe nur im Ausland leben dürfen. Etwas anderes habe ich nicht behauptet, auch wenn es mir hier unterstellt wird.
Durch Unterstellungen soll wohl eine eigene Wahrheit geschaffen werden ? Mir ist nicht klar, wie so die Verfassungswidrigkeit der Forderungen aus dem Evaluierungsbericht entkräftet werden können.
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Antwort #37 - 08.09.2006 um 10:20:59
 
Hast'n Aktenzeichen?

Es gibt einige Urteile des BVerfG in Bezug auf §6 GG und AufenthG/AuslG und in vielen Fällen wurde tatsächlich eine Verletzung des Artikels 6 festgestellt.
ABER: In seine Begründungen führt das BVerfG immer wieder an, dass das entsprechende VG nur die schutzwürdigen Belange nach §6 nicht "ausreichend" geprüft hat, bzw. unzulässig pauschalisiert hat, anstatt eine konkrete Einzelfall-Begründung anzugeben.
Das BVerfG hat noch NIE (es sei denn, du kannst ein konkretes Aktenzeichen angeben) geurteilt, dass eine Ausweisung (oder Verweigerung der Wiedereinreise) PAUSCHAL gegen §6 GG verstößt! Wenn sie so geurteilt hätten, hätten sie nebenher sonst vermutlich das halbe AufenthG für verfassungswidrig erklären müssen. Falls dem so gewesen wäre, hätte man das hier im Forum möglicherweise mitbekommen ...
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Antwort #38 - 08.09.2006 um 11:06:41
 
- 2 BvR 1001/04 -
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20051208_2bvr100104.html
Die Verfassungsbeschwerde war erfolgreich, aber die Begründung enthält einige interessante Aussagen.
Zitat:
1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährt Art. 6 GG keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt (vgl. BVerfGE 51, 386 <396 f.>; 76, 1 <47>; 80, 81 <93>).
[...]
Ausländerrechtliche Schutzwirkungen entfaltet Art. 6 GG freilich nicht schon aufgrund formal-rechtlicher familiärer Bindungen. Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (vgl. BVerfGE 76, 1 <42 f.>), wobei grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalls geboten ist
[...]
Die angegriffenen Beschlüsse beruhen auf dem festgestellten Verfassungsverstoß. Es ist nicht auszuschließen, dass die Gerichte bei hinreichender Berücksichtigung der sich aus Art. 6 GG ergebenden Vorgaben zu einer anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung gelangt wären

Wobei der letzte zitierte Satz natürlich heißt: "Das VG verhandle bitte neu und prüfe neu. Wenn das Urteil dann anders ist, ok. Hauptsache es prüft nach unseren Kriterien"
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Antwort #39 - 09.07.2007 um 15:04:34
 
also mal eine kurze logikfrage:

beim FNZ wird ja die unterscheidung gemacht zwischen AUSLÄNDER die ihren Partner holen wollen und DEUTSCHEN. Ausländer müssen Wohnung, Einkommen etc.. nachweisen und deutsche nicht. Allein das ist ja eigentlich schon eine ungleichbehandlung aber man akzeptiert es, da der zuzug in das sozialsystem verhindert werden soll.

jetzt ist also der Vorschlag tatsächlich gewesen, auch DEUTSCHE nochmal zu trennen undzwar zwischen 100%igen deutschen und den ex-ausländern?! Oder habe ich das falsch verstanden?

wenn ich als deutsch-afghane in die behörde gehe, und die mir da erklären daß ich weniger rechte habe als andere deutsche, dann ist schluss mit lustig. und der zitierte teil des FNZ bezog sich ausdrücklich auf ausländischstämmige-deutsche, falls das gesetz für alle deutsche gelten soll wäre es zwar trotzdem schlecht, aber wenigstens würden alle gleichbehandelt...
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Antwort #40 - 10.07.2007 um 11:54:39
 
Shahpur schrieb am 09.07.2007 um 15:04:34:
jetzt ist also der Vorschlag tatsächlich gewesen, auch DEUTSCHE nochmal zu trennen undzwar zwischen 100%igen deutschen und den ex-ausländern?! ...

und auch hier frage ich, wo du das her hast ??????
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Antwort #41 - 10.07.2007 um 12:00:10
 
ChicaLoca schrieb am 10.07.2007 um 11:54:39:
und auch hier frage ich, wo du das her hast ??????  

Hi,

aus der Begründung zur Änderung des § 28 AufenthG.

Sh. übersieht allerdings, dass nur gleiche Fälle gleich
behandelt werden müssen. Und "deutsch" ist ungleich
"ausländisch", ebenso wie "deutsch-ausländisch" un-
gleich "deutsch" und/oder "ausländisch" ist.

Und das sollte es zur Grundrechtsdiskussion gewesen
sein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Shahpur
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Antwort #42 - 13.07.2007 um 17:46:02
 
Mick schrieb am 10.07.2007 um 12:00:10:

Hi,

aus der Begründung zur Änderung des § 28 AufenthG.

Sh. übersieht allerdings, dass nur gleiche Fälle gleich
behandelt werden müssen. Und "deutsch" ist ungleich
"ausländisch", ebenso wie "deutsch-ausländisch" un-
gleich "deutsch" und/oder "ausländisch" ist.

Und das sollte es zur Grundrechtsdiskussion gewesen
sein.


das ist imo nur schlupfloch-taktiererei wie es im bilderbuch steht. ich bin der meinung das ein ausländischer-deutscher genauso deutsch ist wie ein 100%-deutscher, wozu dient den sonst die einbürgerungsurkunde die man halb-feierlich überreicht bekommt? etwa alles nur symbolik, wie der "integrationsgipfel" bei dem die ach so wichtigen gruppen eingeladen werden, nachdem ein gesetz schon durchgebracht wurde?

ansonsten können wir das mit der einbürgerung ja auch gleich sein lassen, wenn dann sowieso wieder neue rechte und pflichten entstehen abhängig vom genetischen code. oder deutschland führt die erste 50%-einbürgerung ein, damit von anfang an klar ist wer niemals trotz aller bemühungen gesetzlich als echter deutscher eingestuft werden kann. dann können sich ein paar leute den gang zur behörde sparen.
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