Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Evaluerungsbericht zum ZuwandG (Gelesen: 20.916 mal)
Ghalbi
Full Top-Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 384

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Evaluerungsbericht zum ZuwandG
Antwort #15 - 03.08.2006 um 21:05:40
 
Jo genau.

Deshalb bin ich ja hier und hoffe - dass ich einen Asylstatus hier erhalte.

- Die Hoffnung stirbt zuletzt -

Ghalbi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Evaluerungsbericht zum ZuwandG
Antwort #16 - 03.08.2006 um 21:28:46
 
uberlin schrieb am 03.08.2006 um 12:14:29:
Es ist auch interessant, was jetzt das Wort Ausländer bedeutet:


Nur mal am Rande des Geländers: dieses Bild ist uralt!

Jokes gehören in's Userforum und nicht hierher  Ärgerlich
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
kirilb
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 74

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Evaluerungsbericht zum ZuwandG
Antwort #17 - 04.09.2006 um 13:04:32
 
Moment mal, ich habe es gelesen und glaube meinen Augen nicht. Die "NE-EG hat strengere Voraussetzungen"!? Es ist doch genau umgekehrt! Bei  NE-EG wird die Studienzeit zur Hälfte engerechnet, was bei der NE nicht der Fall ist. Ich kenne keine anderen Unterschiede ansonsten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Evaluerungsbericht zum ZuwandG
Antwort #18 - 04.09.2006 um 13:49:21
 
Schaust du auf S 208/209
Da werden explizit die Paragraphen erwähnt, in denen ein dt. NE "einfacher" zu bekommen ist als eine NE-EG. Da die nationale NE aber vorteilhafter sein DARF, braucht nix geändert zu werden.
z.B. :
Ehegatten von D -> nur 3 Jahre bis NE
Minderjährige keine Sicherung von LU, stattdessen reicht "in Ausblidung"

Merke: Nicht jeder ist Student ...
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
kirilb
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 74

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Evaluerungsbericht zum ZuwandG
Antwort #19 - 04.09.2006 um 14:31:17
 
Ja, aber das sind Kleinigkeiten, die nicht den Hauptantragsteller betreffen. Zumindest kann man so nicht pauschalisieren: "NE-EG" hat strengere Voraussetzungen als die NE. Ausserdem gibt die "NE-EG" mehr Rechte - man kann so gut wie in ganz Europa dieselbe Rechte ausüben wie in Deutschland. Die Begrenzug "5 Jahre" ist nur Proforma, es wird sowieso "ohne weiteres" verlängert, vorausgesetzt keine grösseren Unterbrechungen. Alles in allem ist für mich die NE-EG mit Abstand das Beste unter den Aufenthaltstiteln (ausgenommen die Einbürgeung).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Evaluerungsbericht zum ZuwandG
Antwort #20 - 04.09.2006 um 15:02:59
 
Zitat:
Ja, aber das sind Kleinigkeiten, die nicht den Hauptantragsteller betreffen

Wer ist denn der "Hauptantragsteller"?

-> Ich wette mit dir, dass die Hauptgründe für eine AE/NE immer noch familärer Natur sind. Also sind die Erleichterungen für eine NE (oder EB) im familären Bereich für die meisten auch ziemlich relevant.
BTW, EIGENTLICH (!!) sollen die ausl. Studenten hierherkommen und studieren. Und wenn sie fertig sind, ist EIGENTLICH geplant, dass sie wieder nach Hause gehen ...
Wenn ein Studi eine unbefristete will, sieht das irgendwie nicht mehr nach "eigentlich " aus ...
Im Gegensatz dazu ist gerade im familären Bereich der unbefristete Aufenthalt das Ziel von Anfang an.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
uberlin
Full Member
***
Offline


isch lieb i4a


Beiträge: 78
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Evaluerungsbericht zum ZuwandG
Antwort #21 - 04.09.2006 um 15:36:38
 
kirilb schrieb am 04.09.2006 um 14:31:17:
Die Begrenzug "5 Jahre" ist nur Proforma, es wird sowieso "ohne weiteres" verlängert, vorausgesetzt keine grösseren Unterbrechungen.


Es wäre interessant zu wissen, wie die Verlängerung aussehen wird,
wenn ein Ausländer mit der deutschen NE-EG schon seit z.B 4 Jahren in z.B.
Italien wohnt und keinen Wohnsitz in DE hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
kirilb
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 74

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Evaluerungsbericht zum ZuwandG
Antwort #22 - 04.09.2006 um 18:04:08
 
@inge "wieder nach Hause gehen..." war früher. Jetzt (seit 01.01.2005) sieht das Konzept vor, dass die ausl. Studenten doch  nach dem Studium willkommen sind. Denn warum hat man eigentlich soviel Geld in sie reingebuttert. Ausserdem soll man mit ihnen andere Löcher stopfen, wie z.B. das marode Rentensystem, das woanders als "Schneeballprinzip" genannt wird.

Die RL istr in erster Linie für Integrationszwecken gedacht für diejenigen, die schon seit langem im Lande sind. Es ist das Gegenteil, was man in Deutschland zu der Zeiten der Gastarbeiteranwerbungen gemacht hat. Es sollen jetzt paar hunderttausende Arbeiter angeheuert werden. Wenn sie die Arbeit nach einigen Jahren getan ist, sollen sie gefälligst nach Hause gehen. Ja, aber das funktioniert nicht. Denn der Mensch verliert teils die alten Wurzeln oft und ist mehr an das neue Land gebunden. Genau diesen Leuten soll die Möglichkeit gegeben werden, sich zu INTEGRIEREN und nicht mit den ständigen temporären Aufenthaltstiteln abgepeist werden. Klar, dass die Reaktion und Radikalisierung dieser Leute wachsen wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Evaluerungsbericht zum ZuwandG
Antwort #23 - 04.09.2006 um 18:25:50
 
Zitat:
@inge "wieder nach Hause gehen..." war früher. Jetzt (seit 01.01.2005) sieht das Konzept vor, dass die ausl. Studenten doch  nach dem Studium willkommen sind.

Woher nimmst du diese kühne Erkenntnis? EINIGE (hochqualifizierte) mögen willkommen sein, aber ich glaube kaum, dass es einem diplomierten (nichtdeutschen) Germanisten so einfach ist, sich bei XXX als Angestellter/Arebiter zu bewerben, oder seh ich das falsch?
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1156407088

Zitat:
Denn warum hat man eigentlich soviel Geld in sie reingebuttert.

Nennt man a) "Entwicklungshilfe" und b) ist in Uni-Kreisen üblich, da es um "Wissen" geht und ausl. Studenten damit den allgemeinen Wissenspool erweitern.

Zitat:
Ausserdem soll man mit ihnen andere Löcher stopfen, wie z.B. das marode Rentensystem, das woanders als "Schneeballprinzip" genannt wird.

Das aktuelle Loch im Rentensystem könnte man nur mit mehr Kindern stofpen. Und (sehr überspitzt formuliert!) Akademiker sind üblicherweise karrieregeile Egoisten mit wenig Drang ihre DNA massenhaft zu vervielfältigen Zwinkernd

D.h. du gehst in der Tat davon aus, dass Studenten die hauptsächlichen Antragssteller für unbefristete Aufenthaltstitel sind? Wärst du überrascht, wenn ich das anzweifle?
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Evaluerungsbericht zum ZuwandG
Antwort #24 - 04.09.2006 um 18:37:29
 
inge schrieb am 04.09.2006 um 18:25:50:
D.h. du gehst in der Tat davon aus, dass Studenten die hauptsächlichen Antragssteller für unbefristete Aufenthaltstitel sind? Wärst du überrascht, wenn ich das anzweifle?


ich glaube, da zweifeln sehr viele mit

es gibt zwar die Möglichkeit nach dem Studium für 1 Jahr einen adäquaten Arbeitsplatz zu finden, geschafft habe es bisher nur sehr wenige


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
kirilb
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 74

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Evaluerungsbericht zum ZuwandG
Antwort #25 - 04.09.2006 um 18:43:47
 
"diese kühne Erkenntnis" - das Zuwanderungsgesetz löste ab die Green Card. Sie war nicht so glücklich konzipiert, anscheinend haben sehr wenige Leute das genutzt. Deswegen hat man die Schwelle gesenkt und breiter gemacht. Zwei Ziele sind gesetzt 1. Stichwort Veralterung) 2. Mehr Anreize rein psychologisch schaffen für Absolventen, auch wenn ein paar Anglistiker auch da versuchen werden zu bleiben. Aber sie wird sowieso keiner anstellen. Beweise kann ich aus Sthegreif  nicht finden im web. Aber kann dir nur sagen: genau aufgrund dieser Erkenntnis habe ich letztlich ein Prozess gewonnen gegen eine ABH, die mich rauschmeissen wollte. Da der Sachbearbeiter genau mit der alten Erkenntnis das ganze Leben gehandelt hat, hat er sein Spielraum ausgenutzt. Was er vergessen hatte, ist, dass genau diese Stadt den Preis für die ausländerfreundlichste ABH gewonnen hat. Und die Chefin der ABH genau die Idee porklamiert hat, dass die ausl. Absolventen hierzulande auch nützlich sind. Also, die "Entwicklungshilfe" gibt es nicht mehr. Jetzt geht es um die Wurst im eigenen Hof.

Natürlich ist die NE-EG nicht hauptsächlich für Studentnen gemacht. Das habe ich nicht gesagt.

Einig sind wir uns, dass die Löcher des Rentensystems gestopft werden müssen:-(
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
kirilb
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 74

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Evaluerungsbericht zum ZuwandG
Antwort #26 - 04.09.2006 um 18:48:50
 
@DonCamillo Stimmt so gar nicht. Laut Stat. Bundesamt nur 10% der ausländischen Studenten schliessen ein deutsches Studium ab (und nur 60% der deutschen).  Und das sind die besten Studenten. derjenige, der sdas Studium hier geschafft hat, kann es auch weiter schaffen. In diesem Jahr kann jede Menge anstellen. Die Überprüfung vom Arbeitsamt ist reines Verschwenden von Steuergelder, da die Sachbearbeiter absolut überfordert sind mit den Stellenbeschreibungen und den Qualifikationen. Es reicht nur das Anführen einer moderenen Abkürzung aus dem amrekinischen Wissenschaftsraum als Qualifikation und die SB sind weg vom Fenster. Die Genehmigung kriegt jeder.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Evaluerungsbericht zum ZuwandG
Antwort #27 - 04.09.2006 um 19:01:52
 
@K: Hier ist sicherlich nicht der Platz, um über die politische Motivation hinter dem AufenthG zu diskutieren
Fakt bleibt jedenfalls: Die überwiegende Anzahl von NEs wird sicherlich im Rahmen der familiären Einheit beantragt und bewilligt. Die Anzahl der Studenten (und Ex-) die beantragen, dürfte deutlich geringer sein und die Bewilligungsquote noch einmal deutlich niedriger. Ich denke die ABHler im Forum würden das bestätigen können.
Und damit bleibt wie vorher: Die deutsche NE ist im Durchschnitt deutlich einfacher zu bekommen als die NE-EG!
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
uberlin
Full Member
***
Offline


isch lieb i4a


Beiträge: 78
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Evaluerungsbericht zum ZuwandG
Antwort #28 - 04.09.2006 um 19:25:29
 
inge schrieb am 04.09.2006 um 19:01:52:
Die deutsche NE ist im Durchschnitt deutlich einfacher zu bekommen als die NE-EG!


... da noch keiner die NE-EG hat?  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
kirilb
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 74

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Evaluerungsbericht zum ZuwandG
Antwort #29 - 05.09.2006 um 08:02:55
 
"Woher nimmst du diese kühne Erkenntnis?" - hier die Antwort: http://www.humboldt-foundation.de/de/aktuelles/presse/pn_archiv_2002/2002_29_int...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema