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Evaluerungsbericht zum ZuwandG (Gelesen: 20.913 mal)
fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.07.2006 um 15:38:02
 
Ist zwar nicht direkt Gesetzesänderung, denke aber das passt hier
ganz gut rein. Könnt sicher viele hier interessieren:


Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung
der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration
von Unionsbürgern und Ausländern  (Zuwanderungsgesetz)

Stand:Juli 2006

Redaktion:
Bundesministerium des Innern
Projektgruppe Zuwanderung
in der Abteilung Migration; Integration;
Flüchtlinge; Europäische Harmonisierung


Inhaltsübersicht


A  Zusammenfassung
B  Empfehlungen
C  Evaluierungsthemen 
1  Erwerbstätigkeit und Ausbildung
2  Asylverfahren, Humanitäre Aufenthalte, Bleiberechtsregelungen, Illegale
3  Familiennachzug
4  Integration und Gesellschaft 
5  Aufenthaltsbeendigung
6  Innere Sicherheit/Terrorismusbekämpfung
7  Weitere Bereiche des Aufenthaltsgesetzes
8  Freizügigkeitsgesetz/EU
9  Asylbewerberleistungsgesetz 
10  Spätaussiedler
11  Staatsangehörigkeit

Abkürzungsverzeichnis


PDF-Datei, ca 2 MB - 260 Seiten

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Antwort #1 - 26.07.2006 um 15:58:14
 
Weiss jemand Bescheid, was folgender Text bedeuten kann (Seite 209):

"Eine Zusammenführung beider unbefristeten Aufenthaltstitel ist nicht mög-lich, da die Daueraufenthalt-Richtlinie andere und zumeist engere Voraussetzungen an die Entstehung eines Daueraufenthaltsrechts knüpft als das Aufenthaltsgesetz an die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis."

Wird dann NE automatisch zur NE-EG?



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Antwort #2 - 26.07.2006 um 16:39:52
 
uberlin schrieb am 26.07.2006 um 15:58:14:
Weiss jemand Bescheid, was folgender Text bedeuten kann (Seite 209):

Wird dann NE automatisch zur NE-EG?



Nein es bedeutet IMHO eher das Gegenteil Zwinkernd

Nicht jeder der eine NE besitzt erfüllt die strengeren Regelungen der Richtlinie zum Daueraufenthalt EG Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #3 - 26.07.2006 um 20:40:42
 
Dank fons,
es ist wirklich interresant.
Und leider fehlen indem Bericht entscheidende Statistiken, die durch Aussagen der sogenannten Praktikern ersetz werden, wobei Ausländerbehörde München auffallend überrepräsentiert ist.
Ich habe mir zuerst nur die Thema "Ehegattennachzug zu Deutschen" vorgenommen. Und da lese ich:
Zitat:
Der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung sei beim Ehegattennachzug aus integrationspolitischen Gründen geboten. Die Pflicht zum Nachweis der Lebensunterhaltssicherung biete insbesondere für Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erst erworben haben und ihren ausländischen Ehepartner nachziehen lassen wollen, einen Anreiz zur Integration.

Irre ich mich oder etwa? Ist die erfolgreiche Integration keine Voraussetzung für die Einbügerung? Die Argumentation ist sehr schwach und unlogisch. Ich kann nur hoffen, dass solltre diese Regelung verabschiedet werden, wird sie vom Verfassungsgericht wegen Art. 6. gestoppt.

Zitat:
Auf Grund der Erkenntnisse der Evaluierung empfiehlt es sich, zur Verhinderung missbräuchlich erlangter Aufenthaltsrechte mittels Scheinehe die für die Entstehung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts erforderliche Ehebestandszeit herauf zu setzen.

Keine der Argumente, die zur Absenkung der erforderlichen Ehebestandszeit seinerzeit geführt haben, wurde genannt. Es wimmelt nur von Ausdrücken wie "oft", "nicht selten", "in vielen Fällen", und dabei wird kein einziges Zahl genannt.
Tantanquatsch nennt man das und kein Expertenbericht.

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Saxonicus
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Antwort #4 - 27.07.2006 um 15:51:08
 
Arkha schrieb am 26.07.2006 um 20:40:42:
Irre ich mich oder etwa? Ist die erfolgreiche Integration keine Voraussetzung für die Einbügerung? Die Argumentation ist sehr schwach und unlogisch. Ich kann nur hoffen, dass solltre diese Regelung verabschiedet werden, wird sie vom Verfassungsgericht wegen Art. 6. gestoppt.




Leider war dem eben nicht so. Da wurde "auf Teufel komm raus" eingebürgert, ohne das Sprachkenntnisse vorhanden, eine Zuwendung zu deutschen Wertmaßstäben oder der FDGO und dem GG erkennbar war.
Unsere Gutmenschen waren doch der Meinung, daß mit der Übergabe des deutschen Passes, die Integration befördert würde.
Die Auffassung, daß die Einbürgerung erst nach erfolgreicher Integration in die deutsche Gesellschaft erfolgen sollte, wurde vehement negiert und unterlaufen.
Zu Beginn der 90er Jahre sagte mir eine Mitarbeiterin des Regierungspäsidiums:
"Die Kenntnis der deutschen Sprache ist kein Kriterium zur Einbürgerung"

So sollten wir uns also heute nicht wundern, wenn ein Teil der "deutschen" Bevölkerung der deutschen Sprache nicht mächtig ist, mit deutschen/europäischen Wertevorstellungen nichts am Hut hat und Parallelgesellschaften entstanden sind, deren Anliegen es ist unsere Gesellschaftsordnung in ihren Sinne zu verändern.
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Antwort #5 - 27.07.2006 um 17:36:00
 
Saxonicus schrieb am 27.07.2006 um 15:51:08:
Zu Beginn der 90er Jahre sagte mir eine Mitarbeiterin des Regierungspäsidiums:
"Die Kenntnis der deutschen Sprache ist kein Kriterium zur Einbürgerung"


Das war seinerzeit in der Tat so, zumindest bei den Anspruchseinbürgerungen nach den alten §§ 85/86 AuslG (bei den Ermessenseinbürgerungen war es immer Voraussetzung). Der Gesetzgeber ging wohl irrtümlich davon aus, dass nach den damals noch erforderlichen 15 Jahren Aufenthalt ein gewisses Maß an Sprachkenntnissen automatisch vorhanden sein müsste.
Während dies beim alten § 85 eher kein Problem war, da hier 6 Jahre Schulbesuch im Bundesgebiet vorausgesetzt war, hat die Praxis aber gezeigt, dass es tatsächlich Leute gab, die nach mehr als 30 Jahren Aufenthalt allenfalls über rudimentäre Sprachkenntnisse verfügten und beim Einbürgerungsamt auf einen Dolmetscher angewiesen waren. Nach damaliger Rechtslage mussten diese Leute aber eingebürgert werden, wenn die gesetzlichen Vorausetzungen erfüllt waren, auch wenn das sicher so manchem Sachbearbeiter gegen den Strich gegangen ist.

Dies ist aber dem Gesetzgeber nicht verborgen geblieben, bekanntlich wurden die Vorschriften ja geändert.
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Arkha
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Antwort #6 - 27.07.2006 um 19:06:55
 
Natürlich wird der Anzahl der Scheinehen, Scheinvaterschaften etc. stark abnehmen, wenn man die Sicherung des Lebensunterhalts auch beim Ehegattennachzug zu Deutschen verlangen würde. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass so eine Regelung dem Art. 6 wiedersprechen würde.

Und das ist für mich ziemlich enttäuschend, dass eine Expertenkommission des BIM Vorschläge verbreitet, die sowieso nicht realisierbar sind.
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Antwort #7 - 27.07.2006 um 20:10:07
 
Arkha schrieb am 27.07.2006 um 19:06:55:
Und das ist für mich ziemlich enttäuschend, dass eine Expertenkommission des BIM Vorschläge verbreitet, die sowieso nicht realisierbar sind.



Boah, Arkha,

halt doch mal den Ball flach. deine Art. 6 Litanei hört sich fast nach Olaf an  Zwinkernd

Ich finde Du trägst zu stark auf, obwohl ich selbst auch so meine Zweifel habe , dass der Familiennachzug allein wegen der fehlenden Sicherung des LU abgelehnt werden könnte.

Du scheinst Dir nicht klar zu sein wie das Evaluierungs- und Gesetzgebungsverfahren so läuft:

Was vorliegt ist eine Art "Erfahrungsbericht" der Verwaltung (Exekutie) denn das BMI gehört nun mal zur Exekutive. Mit aus Sicht der Praktiker gewünschten Feinkorrekturen an dem was seit 2005 Gesetz ist. Einige der dort gemachten Vorschläge kommen von Leuten wie uns hier, die die Reibungspunkte, die Missbrauchsfälle und die Unstimmigkeiten in der täglichn Praxis erleben. Schön, dass das BMI auch an die Praxis gedacht hat, an dieser Stelle einfach mal Danke Zwinkernd BTW waren auch Interessengruppen (Kirche, Flüchtlingsberater etc. mit am Tisch)

So das ist also der Bericht. Verbunden mit Wünschen und Vorschlägen.

Jetzt kommt die Aufgabe die unsere Legislative hat:

Lesen bewerten entscheiden Zwinkernd Und wenn Handlungsbedarf besteht: Umsetzung in ein Gesetz Zwinkernd

So und wenn dieses dann die parlamentarischen und die Lobby-Hürden genommen hat und in Kraft tritt, dann folgt die Überprüfung der Gesetze durch das was unter der dritten Gewalt (Judikative) verstanden wird. Die Gesetze werden hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht mithin auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft.

Erst dann, wenn das höchste deutsche Gericht eine Norm für verfassungswidrig erklärt hat, dann wenn überhaupt wäre etwas Häme angesagt. Aber solange die erfahrensten deutschen Richter noch nicht mal ein Gesetz haben, welches sie hinterfragen könnten, ist Deine Polemik völlig fehl am Platze.

Dies umsomehr, als  Du offensichtlich noch nicht einmal den Stellenwert dieses Erfahrungsberichts richtig einordnen kannst Zwinkernd

Grüße
Ronny Smiley


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Antwort #8 - 27.07.2006 um 21:47:05
 
@ronny, ich bin mit Dir nicht einverstanden. Eine Sache ist die Erfahrungsberichte aus der Praxis und die Wünsche der Praktiker auszuwerten, das andere ist die Empfehlungen auszusprechen.

Bereits als ein Erfahrungsbericht, ist dieser Bericht in dem Bereich der Familiennachzug sehr schwach. Ich habe bereits bemängeld, dass dort eindeutig zu wenig Zahlenmaterial vorhanden ist, andererseits wird mit Begriffen wie "viele", "oft" etc. argumentiert, ohne davor zu definieren, was dahinten steckt.

Wo ich aber besonders enttäuscht war, waren die Empfehlungen. Hochbezahlte Spezialisten der BMI sollen sehr wohl in der Lage sein, abzuschätzen, welche Chancen die Verknüpfung des Ehegattennachzugs mit der Sicherung des Lebensunterhaltes hat, bevor sie diese Empfehlung aussprechen.

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Antwort #9 - 28.07.2006 um 07:21:58
 
ronny schrieb am 27.07.2006 um 20:10:07:
Boah, Arkha,

halt doch mal den Ball flach. deine Art. 6 Litanei hört sich fast nach Olaf an  Zwinkernd

Ich finde Du trägst zu stark auf, obwohl ich selbst auch so meine Zweifel habe , dass der Familiennachzug allein wegen der fehlenden Sicherung des LU abgelehnt werden könnte.

Du scheinst Dir nicht klar zu sein wie das Evaluierungs- und Gesetzgebungsverfahren so läuft:

Was vorliegt ist eine Art "Erfahrungsbericht" der Verwaltung (Exekutie) denn das BMI gehört nun mal zur Exekutive. Mit aus Sicht der Praktiker gewünschten Feinkorrekturen an dem was seit 2005 Gesetz ist. Einige der dort gemachten Vorschläge kommen von Leuten wie uns hier, die die Reibungspunkte, die Missbrauchsfälle und die Unstimmigkeiten in der täglichn Praxis erleben. Schön, dass das BMI auch an die Praxis gedacht hat, an dieser Stelle einfach mal Danke Zwinkernd BTW waren auch Interessengruppen (Kirche, Flüchtlingsberater etc. mit am Tisch)

So das ist also der Bericht. Verbunden mit Wünschen und Vorschlägen.

Jetzt kommt die Aufgabe die unsere Legislative hat:

Lesen bewerten entscheiden Zwinkernd Und wenn Handlungsbedarf besteht: Umsetzung in ein Gesetz Zwinkernd

So und wenn dieses dann die parlamentarischen und die Lobby-Hürden genommen hat und in Kraft tritt, dann folgt die Überprüfung der Gesetze durch das was unter der dritten Gewalt (Judikative) verstanden wird. Die Gesetze werden hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht mithin auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin überprüft.

Erst dann, wenn das höchste deutsche Gericht eine Norm für verfassungswidrig erklärt hat, dann wenn überhaupt wäre etwas Häme angesagt. Aber solange die erfahrensten deutschen Richter noch nicht mal ein Gesetz haben, welches sie hinterfragen könnten, ist Deine Polemik völlig fehl am Platze.

Dies umsomehr, als  Du offensichtlich noch nicht einmal den Stellenwert dieses Erfahrungsberichts richtig einordnen kannst Zwinkernd

Grüße
Ronny Smiley

@Ronny: Das hast Du aber wirklich schön geschrieben. Bewirbst Du Dich gerade um einen Lehrstuhl?  Zwinkernd
Wenn nicht, solltest Du's mal versuchen. Aber ich muss Dich vor den zahllosen C4'lern warnen, die meinen, dass man für die selbe Aussage mindestens ein Buch füllen muss. Für die wärst Du wahrscheinlich ein Spielverderber, und das finden die meistens nicht so toll. Smiley

(Das ist jetzt wirklich nicht ironisch gemeint!)

Grüße,
Zeppelin
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Antwort #10 - 28.07.2006 um 07:33:44
 
Zeppelin schrieb am 28.07.2006 um 07:21:58:
Wenn nicht, solltest Du's mal versuchen. Aber ich muss Dich vor den zahllosen C4'lern warnen, die meinen, dass man für die selbe Aussage mindestens ein Buch füllen muss. Für die wärst Du wahrscheinlich ein Spielverderber, und das finden die meistens nicht so toll. Smiley

Grüße,
Zeppelin



Laß uns nicht dumm sterben, was ist C4 ?
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Antwort #11 - 28.07.2006 um 07:46:42
 
Zitat:
Laß uns nicht dumm sterben, was ist C4 ?


Professorengehalt, ganz oben in der Tabelle Zwinkernd

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Antwort #12 - 28.07.2006 um 08:26:02
 
Saxonicus schrieb am 28.07.2006 um 07:33:44:
Laß uns nicht dumm sterben, was ist C4 ?


Würd ich doch nie im Leben tun. Aber Ronny war schneller.
Insbesondere mein(t)e ich die Lehrstuhlinhaber an dt. Universitäten. Das sind i.d.R. C4 Stellen. Ist mit anderen Besoldungsgruppen schwer zu vergleichen, da die Finanzausstattung der Lehrstühle meistens Verhandlungssache ist.

Gruß,
Zeppelin
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Antwort #13 - 03.08.2006 um 12:14:29
 
Es ist auch interessant, was jetzt das Wort Ausländer bedeutet:

fons schrieb am 25.07.2006 um 15:38:02:
Ist zwar nicht direkt Bericht zur .... und der Integration
von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)


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Antwort #14 - 03.08.2006 um 12:18:49
 
Zitat:
Es ist auch interessant, was jetzt das Wort Ausländer bedeutet:

In Bayern bist scho Ausländer wennst nördlich von Frankfurt geboren wurdest... Durchgedreht
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