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Sie ist Schwanger von mir. Aber!!! (Gelesen: 16.540 mal)
altmatag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sie ist Schwanger von mir. Aber!!!
24.07.2006 um 22:11:38
 
Sie ist leider illegal in D. Sie ist jetzt mit unserem Kind in der 23Woche (5Monat) Schwanger. Mit dem Kind ist alles i.o. das haben wir untersuchen lassen.
Ich möchte unbedingt mit Ihr und unserem Kind zusammen in einer Familie leben.
Darum meine Frage. Was sind die ersten schritte und was muß ich tun, damit wir legal in einer Familie zusammen leben können?
Ich habe schon seit Jahren eine feste Arbeit, bin also sozial abgesichert. Es geht nur darum was ich für Sie (uns) tun muß.

Danke für eure Hilfe

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Mick
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Antwort #1 - 24.07.2006 um 23:56:10
 
Hi,
geht zur Ausländerbehörde und schildert was los ist.
Signalisiert dabei die Bereitschaft auszureisen, das
Kind in der Heimat zur Welt zu bringen und dann mit
Visum zur Famlienzusammenführung wieder einzu-
reisen.
Wichtig wäre eine vorgeburtliche Vaterschaftsaner-
kennung. Davon ausgehend, dass Du Deutscher bist,
wäre das Kind dann ab Geburt auch deutsch.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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altmatag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.07.2006 um 00:13:48
 
Danke Mick,

gibt es denn keine andere möglichkeit außer Ausreisen?
Weil ich denke in ihrem momentanen Zustand ist ein ca. 16Stunden Flug nicht so angebracht.
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Antwort #3 - 25.07.2006 um 00:20:34
 
vielleicht kann der arzt dass bestätigen?
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altmatag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #4 - 25.07.2006 um 00:33:19
 
dazu müßte ich aber erst offiziel mit ihr zu einem Arzt gehen. Weil bis jetzt ging das immer nur, das wir mit einer Bekannten von meiner Freundin zum Arzt gegangen sind und das auch über die Bekannte lief.
Wenn ich mich mit meiner Freundin bei den Behörden (keine Ahnung welche) melden würde. Währe es denn dann nicht so das wir einen Arzt zugewiesen bekommen?
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Mick
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Antwort #5 - 25.07.2006 um 01:04:13
 
altmatag schrieb am 25.07.2006 um 00:13:48:
Danke Mick,

gibt es denn keine andere möglichkeit außer Ausreisen?
Weil ich denke in ihrem momentanen Zustand ist ein ca. 16Stunden Flug nicht so angebracht.


Hi,
mein Rat zielt darauf ab, eine halbwegs vernünftige Lösung
herbeizuführen, bei der die ABH nicht gleich blockt. Wenn
Du mit Deinem "Argument" kommst, wird es erfahrungsge-
mäß zu Problemen kommen. Grundsätzlich dürfte die
Schwangerschaft in diesem Stadium der Flugreise nicht im
entgegenstehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Mono
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Antwort #6 - 25.07.2006 um 07:07:07
 
Zitat:
Dazu müßte ich aber erst offiziell mit ihr zu einem Arzt gehen. Weil bis jetzt ging das immer nur, dass wir mit einer Bekannten von meiner Freundin zum Arzt gegangen sind und das auch über die Bekannte lief.


Verstehe ich das richtig, dass deine Freundin die Krankenversicherung betrügt, um unberechtigt Leistungen zu erlangen?  Schockiert/Erstaunt

Falls dies der Fall ist, solltest du deine Freundin darauf hinweisen, dass zusätzlich zum Tatbestand des illegalen Aufenthalts auch noch der des Betrugs gegeben ist:

§ 263 StGB

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar."

Wenn deine Freundin die Mittel für den Arzt nicht selbst aufbringen kann, solltest du sie schon aus Ehrgefühl selbst übernehmen, anstatt Beihilfe zu Straftaten zu leisten.
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bamthwok
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Antwort #7 - 25.07.2006 um 08:10:36
 
Fliegen stellt normalerweise bis zu 6 Wochen vor dem Entbindungstermin kein Problem dar.

@Altmatag: ich empfehle Euch ebenfalls, den Vorschlag von Mick zu befolgen. Was ist die Alternative: In der Illegalitaet bleiben? Ihr wollt Euch doch nicht ewig verstecken. Wenn Ihr das Leben des Kindes nicht verpfuschen wollt, dann braucht Ihr auch eine Geburtsurkunde. Spaetestens das Standesamt, wuerde dann die Illegalitaet Deiner Freundin von Atmtswegen aufdecken. Dann koennte es zu spaet sein, darauf zu pochen, dass es sich um ein deutsches Kind handelt und die Mutter ggf. den Anspruch auf eine AE hat.

Vielleicht habt Ihr Glueck und die ABH zeigt Euch einen Weg auf, wie Ihr das Kind in Deutschland zur Welt bringen koennt und Deine Freunding ggf. eine AE bekommen kann.

Desweitern ist es in der Tat ueberhaupt keine Kleinigkeit, Artztleistungen falsch abzurechnen.

Verstrickt Euch nicht immer weiter im Sumpf.

Vielleicht kannst Du noch angeben, woher Deine Frau kommt. Hat sie einen Pass (auf richtigen Namen) und ihre Geburtsurkunde bei sich?

Hier noch ein Link, betreffend medizinische Betreung von "Illegalen" in der BRD.

http://www.verdi.de/gesundheitspolitik/gesundheit_von_a-z/migration/medizinische...
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altmatag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #8 - 25.07.2006 um 16:46:06
 
Mono schrieb am 25.07.2006 um 07:07:07:
Wenn deine Freundin die Mittel für den Arzt nicht selbst aufbringen kann, solltest du sie schon aus Ehrgefühl selbst übernehmen, anstatt Beihilfe zu Straftaten zu leisten.


Natürlich haben wir die Arztrechnungen selbst bezahlt. Denn unsere Bekannte ist Privat versichert und da ist das ja kein Problem.
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altmatag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #9 - 25.07.2006 um 17:01:12
 
bamthwok schrieb am 25.07.2006 um 08:10:36:
Was ist die Alternative: In der Illegalitaet bleiben?
Vielleicht habt Ihr Glueck und die ABH zeigt Euch einen Weg auf, wie Ihr das Kind in Deutschland zur Welt bringen koennt und Deine Freunding ggf. eine AE bekommen kann.
Vielleicht kannst Du noch angeben, woher Deine Frau kommt. Hat sie einen Pass (auf richtigen Namen) und ihre Geburtsurkunde bei sich?



Darum suche ich ja nach einem Weg, wie wir ihre Illegalität beenden können.

Welchen Weg kann uns denn die ABH zeigen und wie hoch sind unsere Erfolgs chancen das meine Freundin ein AE bekommt und das natürlich auch unser Kind in D zur Welt kommt?

Meine Freundin ist aus Vietnam und über einen Pass weiß ich nichts. Aber eine Geburtsurkunde hat Sie.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #10 - 25.07.2006 um 17:27:58
 
Zitat:
Welchen Weg kann uns denn die ABH zeigen und wie hoch sind unsere Erfolgs chancen das meine Freundin ein AE bekommt und das natürlich auch unser Kind in D zur Welt kommt?

Meine Freundin ist aus Vietnam und über einen Pass weiß ich nichts. Aber eine Geburtsurkunde hat Sie.


Ich bin hier kein Spezialist, vielleicht koennen die Experten noch etwas dazu sagen. Liegt es im Ermessen der ABH eine Duldung auszustellen und diese nach Geburt des Kindes in eine AE umzuwandeln? Eine Garantie kann Dir natuerlich niemand geben.

Ich selbst kann nur Vermutungen anstellen. Wennn Deine Freundin jemals eine AE erhalten moechte, dann benoetigt sie auf jeden Fall einen Pass. Sonst geht das nicht.

Wir wissen auch nicht, ob Deine Freundin mit einem gueltigen Visum eingereist ist, oder nicht.

Wir wissen auch nicht, wie Ihr Eure Beziehung fortsetzen wollt. So wie es ist, oder wollt Ihr ggf. auch heiraten?

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Antwort #11 - 25.07.2006 um 17:32:20
 
bamthwok schrieb am 25.07.2006 um 17:27:58:
Wir wissen auch nicht, wie Ihr Eure Beziehung fortsetzen wollt. So wie es ist, oder wollt Ihr ggf. auch heiraten?




Was ohne Pass schlichtweg nicht möglich sein dürfte.
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altmatag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #12 - 25.07.2006 um 17:44:08
 
bamthwok schrieb am 25.07.2006 um 17:27:58:
Ich selbst kann nur Vermutungen anstellen. Wennn Deine Freundin jemals eine AE erhalten moechte, dann benoetigt sie auf jeden Fall einen Pass. Sonst geht das nicht.
Wir wissen auch nicht, ob Deine Freundin mit einem gueltigen Visum eingereist ist, oder nicht.
Wir wissen auch nicht, wie Ihr Eure Beziehung fortsetzen wollt. So wie es ist, oder wollt Ihr ggf. auch heiraten?



Können wir (meine Freundin) einen Pass über die ABH beantragen oder ist so etwas nicht möglich? Weil, vielleicht ist der Pass ja auch verloren gegangen.

Sie ist nicht offiziel mit einem Visum nach D eingereist.

Erstmal ist die Schwangerschaft und die Geburt für mich an erster Stelle. Natürlich möchten wir auch irgendwann Heiraten aber noch nicht in der nächsten Zeit.
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Antwort #13 - 25.07.2006 um 17:48:54
 
altmatag schrieb am 25.07.2006 um 17:44:08:
Können wir (meine Freundin) einen Pass über die ABH beantragen oder ist so etwas nicht möglich? Weil, vielleicht ist der Pass ja auch verloren gegangen.



Euer Ansprechpartner für die Passaustellung ist die vietnamesiche Botschaft bzw. das Konsulat. Die ABH stellt keine Pässe aus.
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Antwort #14 - 25.07.2006 um 17:53:37
 
Saxonicus schrieb am 25.07.2006 um 17:48:54:
Euer Ansprechpartner für die Passaustellung ist die vietnamesiche Botschaft bzw. das Konsulat. Die ABH stellt keine Pässe aus.


Und die Geburtsurkunde reicht nicht um zu beweisen wer Sie ist.
Weil ich denke Sie mußte ihren Pass, an die leute abgeben, die Sie damals über die Grenze gebracht haben
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