Hallo,
wer kann mir bitte weiterhelfen?
Mein srilankischer Exmann, der die unbefr.
AE für D hat, befindet sich seit 22.Jan in Sri Lanka. Aufgrund priv. Prob. WILL/KANN?? er nicht seinen Rückflug am 07.07. antreten.
Was passiert nun wenn er die 6 Mon. Frist Aufenthalt weg von D zu sein, sich also im Ausland in SL weiter aufhält? Verliert er dann seine Berechtigung wieder nach D einzureisen?
Ist es möglich, dass er jetzt in Sri Lanka noch "nachträglich" die Berechtigung holen kann z.B. bei der Dt. Botschaft???
Was hat er hierfür zu tun???
Man hab ne stink Wut :sauer:auf ihn, weil er derzeit noch posttalisch bei mir gemeldet ist und ich gehofft hab, jetzt den Rest seiner/unseren alten Angelegenheit mit ihm regeln zu können!! - und jetzt häng ich durch!!!
Bitte um dringende HILFE -Danke
LG lightangel
[fahne=weiss]