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HILFE: Ablauf 6 Monatsfrist bei unbefr. AE wg. Auf (Gelesen: 1.476 mal)
lightangel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag HILFE: Ablauf 6 Monatsfrist bei unbefr. AE wg. Auf
04.07.2006 um 15:39:43
 
Hallo,
wer kann mir bitte weiterhelfen?

Mein srilankischer Exmann, der die unbefr. AE für D hat, befindet sich seit 22.Jan in Sri Lanka. Aufgrund priv. Prob. WILL/KANN?? er nicht seinen Rückflug am 07.07. antreten.

Was passiert nun wenn er die 6 Mon. Frist Aufenthalt weg von D zu sein, sich also im Ausland in SL weiter aufhält? Verliert er dann seine Berechtigung wieder nach D einzureisen?

Ist es möglich, dass er jetzt in Sri Lanka noch "nachträglich" die Berechtigung holen kann z.B. bei der Dt. Botschaft???
Was hat er hierfür zu tun???

Man hab ne stink Wut  :sauer:auf ihn, weil er derzeit noch posttalisch bei mir gemeldet ist und ich gehofft hab, jetzt den Rest seiner/unseren alten Angelegenheit mit ihm regeln zu können!! - und jetzt häng ich durch!!! weinend

Bitte um dringende HILFE -Danke Smiley

LG lightangel
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 04.07.2006 um 16:49:01
 
lightangel schrieb am 04.07.2006 um 15:39:43:
Was passiert nun wenn er die 6 Mon. Frist Aufenthalt weg von D zu sein, sich also im Ausland in SL weiter aufhält? Verliert er dann seine Berechtigung wieder nach D einzureisen?
Ja, da sein Aufenthaltstitel erlischt.

Zitat:
Ist es möglich, dass er jetzt in Sri Lanka noch "nachträglich" die Berechtigung holen kann z.B. bei der Dt. Botschaft???
Was hat er hierfür zu tun???
Vor Ablauf der 6-Monatsfrist kann eine Verlängerung dieser Frist beantragt, allerdings nur bei der zuständigen ABH.

Abu
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.07.2006 um 08:57:52
 
Abu schrieb am 04.07.2006 um 16:49:01:
Vor Ablauf der 6-Monatsfrist kann eine Verlängerung dieser Frist beantragt, allerdings nur bei der zuständigen ABH.


Sollte auch per Telefax oder per Bevollmächtigung gehen.

Gruß, ULF
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lightangel
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Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 05.07.2006 um 09:42:38
 
ulf schrieb am 05.07.2006 um 08:57:52:
Sollte auch per Telefax oder per Bevollmächtigung gehen.

Gruß, ULF



Danke Ulf für die Info, werde es meinem Exmann mitteilen!!

LG
Lightangel
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