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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
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Beitrag begonnen von zarva74 am 03.07.2006 um 22:22:12

Titel: Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
Beitrag von zarva74 am 03.07.2006 um 22:22:12
Eine kleine Frage:

Ich bin als Baby nach Deutschland gekommen und bin hier aufgewachsen. Bis zu meinem 16. Geburtstag hatte ich keinen eigenen Paß, sondern war im Paß meiner Mutter mit eingetragen. Meine Mutter hatte zu der Zeit schon eine Aufenthaltsberechtigung (damals noch als Stempel) im Paß.

Mit 16 habe ich einen eigenen Paß bekommen und eine Aufenthaltsberechtigung von der ABH. Meine Frage ist, ob ich für die Zeit vorher (wo ich keinen eigenen Reisepaß hatte) rechtlich denselben Aufenthaltstitel wie meine Mum hatte? Das heißt, kann man sagen, dass ich für die Zeit, wo ich als Minderjähriger im Paß meiner Mutter mit eingetragen war auch eine Aufenthaltsberechtigung hatte?

Das wäre insoweit wichtig, um z.B. die 15 Jahre nach § 51 Abs. 2 (Aufenthaltsgesetz) zusammenzubekommen.


Titel: Re: Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
Beitrag von Abu am 04.07.2006 um 12:01:54

zarva74 schrieb am 03.07.2006 um 22:22:12:
Ich bin als Baby nach Deutschland gekommen und bin hier aufgewachsen. Bis zu meinem 16. Geburtstag hatte ich keinen eigenen Paß, sondern war im Paß meiner Mutter mit eingetragen. Meine Mutter hatte zu der Zeit schon eine Aufenthaltsberechtigung (damals noch als Stempel) im Paß.

Mit 16 habe ich einen eigenen Paß bekommen und eine Aufenthaltsberechtigung von der ABH. Meine Frage ist, ob ich für die Zeit vorher (wo ich keinen eigenen Reisepaß hatte) rechtlich denselben Aufenthaltstitel wie meine Mum hatte? Das heißt, kann man sagen, dass ich für die Zeit, wo ich als Minderjähriger im Paß meiner Mutter mit eingetragen war auch eine Aufenthaltsberechtigung hatte?
Bis zu Deinem 16. Lebensjahr hattest Du sicherlich keine Aufenthaltsberechtigung, sondern eine Aufenthaltserlaubnis, da nach dem bis Ende 2004 gültigen Ausländergesetz eine unbefristete Verlängerung der Aufenthalterlaubnis erst mit Vollendung des 16. Lebensjahrs möglich war. Vgl. § 26 Abs. 1 S. 1:

Zitat:
§ 26 Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für nachgezogene Kinder
(1) Die einem minderjährigen Ausländer zu dem in § 17 Abs. 1 bezeichneten Zweck erteilte Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 24 unbefristet zu verlängern, wenn der Ausländer im Zeitpunkt der Vollendung seines 16. Lebensjahres seit acht Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist. ...



Zitat:
Das wäre insoweit wichtig, um z.B. die 15 Jahre nach § 51 Abs. 2 (Aufenthaltsgesetz) zusammenzubekommen.
§ 51 Abs. 2 S. 1 setzt voraus, daß sich der Ausländer "mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat". Dies ist auch bei einer Aufenthaltserlaubnis der Fall. So don't worry...

Abu

Titel: Re: Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
Beitrag von Ralf am 04.07.2006 um 12:41:50

Abu schrieb am 04.07.2006 um 12:01:54:
Dies ist auch bei einer Aufenthaltserlaubnis der Fall. So don't worry...


Eben. ;)



zarva74 schrieb am 03.07.2006 um 22:22:12:
... sondern war im Paß meiner Mutter mit eingetragen. Meine Mutter hatte zu der Zeit schon eine Aufenthaltsberechtigung (damals noch als Stempel) im Paß.


Dann muss auch deine Aufenthaltserlaubnis in diesem Pass eingetragen gewesen sein. Die A-Berechtigung der Mutter galt jedenfalls nur für sie und nicht für weitere Personen.

Titel: Re: Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
Beitrag von zarva74 am 04.07.2006 um 19:59:57
Danke, habe gerade nochmal im alten Paß meiner Mutter nachgeschaut. Sie hatte erst eine Aufenthaltserlaubnis und dann eine A-berechtigung.

@Ralf: In dem Paß ist ein Photo von mir und steht mitreisende Personen, aber die Aufenthaltserlaubnis und später -berechtigung ist auf dem Namen meiner Mutter. Kein extra Sticker oder Stempel für mich. Deshalb habe ich ja auch gefragt!!!

Titel: Re: Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
Beitrag von sunnysunshine am 04.07.2006 um 20:34:22
welche Staatsangehörigkeit hast du denn?

Titel: Re: Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
Beitrag von zarva74 am 04.07.2006 um 20:50:33
Ich komme aus dem ehemaligen Jugoslawien. Meine Mutter hatte damals noch einen alten roten Paß der SFRJugoslawien. Nach Deutschland bin ich als Baby vor mehr als 30 Jahren gezogen, aber erst seit dem ich 16 bin, habe ich einen eigenen Paß (vorher bei Mutter mit eingetragen).


Titel: Re: Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
Beitrag von Reni am 04.07.2006 um 20:54:44
Dann verstehe ich das - früher brauchten Kinder keine AE, bevor sie 16 waren.

Titel: Re: Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
Beitrag von zarva74 am 04.07.2006 um 20:59:23
Und was bedeutet das jetzt für meine ursprünglich Frage bezüglich §51 Abs.2?

Also die Zeit vor meinem 16. Geburtstag wird auf die 15 Jahre angerechnet, oder nicht?

Titel: Re: Kind im Paß der Mutter mit eingetragen
Beitrag von Ralf am 04.07.2006 um 21:25:03
Wenn das schon mehr als 30 Jahre her ist, dürften die 15 Jahre doch ohnehin "voll" sein, so dass die Frage der Anrechnung gar nicht im Raum steht, oder? Generell gilt aber, dass frühere Zeiten, in denen man nach altem Recht vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung befreit war, rechtmäßige Zeiten waren, die sogar bei der Einbürgerung angerechnet wurden. Ob dies auch für § 51 gilt, kann ich nicht sagen, aber wie schon gesagt, die Frage stellt sich doch eigentlich nicht, wenn die erforderliche Zeit doch sowieso vorhanden ist.

:öhm

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