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ab wann werden hochzeiten (Gelesen: 7.833 mal)
Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 09.07.2006 um 18:09:44
 
Abu schrieb am 06.07.2006 um 15:27:27:
Ich denke, Du mißverstehst das Urteil. Bei dem Rechtsstreit ging es von vornherein um den Fall, daß beide Ehepartner ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Außerdem hat der Kläger hat nicht deshalb verloren, weil er nicht in D wohnte, sondern weil nicht 90% seiner Einküfte der deutschen ESt unterlege haben.

Was hat das ganze mit diesem Thread zu tun??

Abu



wenn keiner im Inland wohnt, gibt es wohl ein Problem mit dem Ehegattensplitting.
Die 90-Prozent-Frage wird gerade geprüft:

"Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofes vom 28. Juni 2005 in dem Rechtsstreit Finanzamt Dinslaken gegen Gerold Meindl, Beteiligte: Christine Meindl-Berger.



(Rechtssache C-329/05)


(Verfahrenssprache: Deutsch)



Der Bundesfinanzhof ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 28. Juni 2005, in der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 2. September 2005, in dem Rechtsstreit Finanzamt Dinslaken gegen Gerold Meindl, Beteiligte: Christine Meindl-Berger, um Vorabentscheidung über folgende Frage:


Liegt ein Verstoß gegen Art. 43 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften vor, wenn einem gebietsansässigen Steuerpflichtigen die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer mit seinem in Österreich wohnenden Ehegatten, von dem er nicht getrennt lebt, mit der Begründung versagt wird, dieser habe sowohl mehr als 10 v.H. der gemeinsamen Einkünfte als auch mehr als 24000 DM erzielt, wenn diese Einkünfte nach österreichischem Recht steuerfrei sind?"

Schokocrossie wollte gerne auch über die steuerrechtliche Seite von Ehen informiert sein, die (noch) nicht durch beide Ehepartner in D geführt werden.

Gruß, ULF
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 09.07.2006 um 21:23:42
 
ulf schrieb am 09.07.2006 um 18:09:44:
Schokocrossie wollte gerne auch über die steuerrechtliche Seite von Ehen informiert sein, die (noch) nicht durch beide Ehepartner in D geführt werden.



Damit ist dann endgültig das Personenstandsrecht zweitrangig geworden Zwinkernd

Verschiebe es mal deswegen Zwinkernd

Ronny Zwinkernd
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 10.07.2006 um 00:38:27
 
ulf schrieb am 09.07.2006 um 18:09:44:
Schokocrossie wollte gerne auch über die steuerrechtliche Seite von Ehen informiert sein, die (noch) nicht durch beide Ehepartner in D geführt werden.

HALLO! Schokocrossie bezieht ALG2!!

Abu
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 10.07.2006 um 13:29:33
 
Abu schrieb am 10.07.2006 um 00:38:27:
HALLO! Schokocrossie bezieht ALG2!!


Antwortete aber u.a. auf Ich kann nur mutmaßen das deine Frage darauf abzielt ab wann du für die Steuer als verheiratet

"du hast richtig vermutet "

Wenn nicht in der zweiten Jahreshälfte noch gigantische Einnahmen kommen, wird in der Tat die Steuerfrage bei bisherigen ALG-II-Bezug kaum relevant werden.

Gruß, ULF
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Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #19 - 11.07.2006 um 10:01:06
 
bitte kloppt euch nicht deswegen  Schockiert/Erstaunt ihr habt beides riichtig erkannt .

nun zu einem ergebnis was ich letzte tage bekommen habe für die die in einer gleichen/ähnlichen situation sind bzw daran interessiert sind:


solange der partner im ausland verweilen muss bekommt der verheiratete partner das zuvor bezogenene alg2 weiter also wird wie eine ledige person behandelt. ist der partner wieder in d kann er , da er verheiratet ist ebenfalls alg2 beantragen wenn er noch nie in d gearbeitet hat. dann wird es sobald ma zusammen wohnt wie eine eheähnliche gemeinschaft gehandhabt. beide partner bekommen etwas weniger geld wie als ledige personen haben gemeinsam aber mehr geld zum leben. der ausländische partner kann solange alg2 beziehen bis er eine arbeit hat. ist der lohn höher wie z.b. 1200 € bekommt der nichtarbeitende partner kein alg2 mehr und muss vom arbeitenden partner geld bekommen. ist der lohn niedriger,m wird das alg2 gekürzt bis zu ca. 30 %
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blackwhitefriends  
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