Abu schrieb am 06.07.2006 um 15:27:27:Ich denke, Du mißverstehst das Urteil. Bei dem Rechtsstreit ging es von vornherein um den Fall, daß beide Ehepartner ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Außerdem hat der Kläger hat nicht deshalb verloren, weil er nicht in D wohnte, sondern weil nicht 90% seiner Einküfte der deutschen ESt unterlege haben.
Was hat das ganze mit diesem Thread zu tun??
Abu
wenn keiner im Inland wohnt, gibt es wohl ein Problem mit dem Ehegattensplitting.
Die 90-Prozent-Frage wird gerade geprüft:
"Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofes vom 28. Juni 2005 in dem Rechtsstreit Finanzamt Dinslaken gegen Gerold Meindl, Beteiligte: Christine Meindl-Berger.
(Rechtssache C-329/05)
(Verfahrenssprache: Deutsch)
Der Bundesfinanzhof ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 28. Juni 2005, in der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 2. September 2005, in dem Rechtsstreit Finanzamt Dinslaken gegen Gerold Meindl, Beteiligte: Christine Meindl-Berger, um Vorabentscheidung über folgende Frage:
Liegt ein Verstoß gegen Art. 43 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften vor, wenn einem gebietsansässigen Steuerpflichtigen die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer mit seinem in Österreich wohnenden Ehegatten, von dem er nicht getrennt lebt, mit der Begründung versagt wird, dieser habe sowohl mehr als 10 v.H. der gemeinsamen Einkünfte als auch mehr als 24000 DM erzielt, wenn diese Einkünfte nach österreichischem Recht steuerfrei sind?"
Schokocrossie wollte gerne auch über die steuerrechtliche Seite von Ehen informiert sein, die (noch) nicht durch beide Ehepartner in D geführt werden.
Gruß, ULF