i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> ab wann werden hochzeiten
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1151939652

Beitrag begonnen von Schokocrossie am 03.07.2006 um 17:14:12

Titel: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von Schokocrossie am 03.07.2006 um 17:14:12
in d anerkannt? d.h. wenn ich im ausland heirate wann wird die ehe dann hier anerkannt?

2. was kann mit alg2 passieren wenn der partner noch im ausland lkebt und nicht unterstützen kann? läuft das dann als ledig weiter?

die arbetisagentur konnte mir keine vernünftige antwort geben

Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von maki am 03.07.2006 um 17:41:43

Zitat:
in d anerkannt? d.h. wenn ich im ausland heirate wann wird die ehe dann hier anerkannt?

Ich kann nur mutmaßen das deine Frage darauf abzielt ab wann du für die Steuer als verheiratet gilst, das wäre ab dem Moment ab dem in D die eheliche Lebensgemeinschaft geführt wird.


Zitat:
2. was kann mit alg2 passieren wenn der partner noch im ausland lkebt und nicht unterstützen kann? läuft das dann als ledig weiter?

Ich denke ja.

So wie ich es verstehe, geht es nicht darum auf dem Papier verheiratet zu sein, sondern ob die Ehe "gelebt" wird.

Gruß,

maki

Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von Schokocrossie am 04.07.2006 um 11:09:57

maki schrieb am 03.07.2006 um 17:41:43:
Ich kann nur mutmaßen das deine Frage darauf abzielt ab wann du für die Steuer als verheiratet gilst, das wäre ab dem Moment ab dem in D die eheliche Lebensgemeinschaft geführt wird.

Ich denke ja.

So wie ich es verstehe, geht es nicht darum auf dem Papier verheiratet zu sein, sondern ob die Ehe "gelebt" wird.

Gruß,

maki

du hast richtig vermutet nur ich kann mich nicht so korrekt im deutschen ausdrücken auich wenn ihc deutsch bin  :o  . also wenn ich dich richtig verstanden habe wird das erst gültig sobald der partner in d ist? nein wir werden nicht nur auf dem papier verheiratet sein um himmels willen, wenn dann möchten wir unsere ehe auch "er"leben und zusammen wohnen dürfen.

Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von maki am 04.07.2006 um 11:19:44

Zitat:
nein wir werden nicht nur auf dem papier verheiratet sein um himmels willen, wenn dann möchten wir unsere ehe auch "er"leben und zusammen wohnen dürfen.

Ich hoffe ich habe nicht den falschen Eindruck auf dich gemacht, ich wollte nur sagen, das verheiratet sein alleine nicht reicht, ich denke es liegt nicht an euch das ihr im Moment nicht zusammenlebt, sondern an den Visaformalitäten.

Gruß,

maki

Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von Schokocrossie am 04.07.2006 um 15:56:37
nein nein habe keinen falschen eindruck bekommen. bin nur mit sachen wie nur auf dem papier existieren empfindlich geworden.

hochzeit nur auf papier wurde damals von unserem alten RA als scheinehe deklariert so das der neue erhebliche schwirigkeiten hatte dieses auszubügeln was die ost abh gemacht hat.

also auch ein sorrry von mir wenn meine antwort ein wenig böse rüberkam

Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von line am 04.07.2006 um 16:02:51
Hi,


Zitat:
was kann mit alg2 passieren

bei Alg2 ist der Familienstand erst mal nicht wichtig. Leistungen erhält, wer seinen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland hat und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (also z.B. auch über eine Arbeitserlaubnis verfügt).

Grüße,
line

Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von Schokocrossie am 05.07.2006 um 19:32:02
danke line. nun habe ich wieder eine sorge weniger. also wenn ich dich jetzt wirklich richtig verstanden habe gilt das in d verheiratet sein erst wenn der im ausland lebende partner hier ist?

Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von Ulf am 05.07.2006 um 20:42:00

Schokocrossie schrieb am 05.07.2006 um 19:32:02:
nun habe ich wieder eine sorge weniger. also wenn ich dich jetzt wirklich richtig verstanden habe gilt das in d verheiratet sein erst wenn der im ausland lebende partner hier ist?


Ich würde mich nicht darauf verlassen. Andererseits, wenn sein Einkommen dort niedrig ist und er Dir keinen Unterhalt leisten kann, müßte Dir ALG II weiterbewilligt werden.

Interessant wäre auch bei höherem Einkommen und Wohnsitz eines Ehepartners im EU-Ausland die Durchsetzung eines Ehegattensplittings, aber darüber braucht man erst nachzudenken, wenn es richtig Einkommen gibt.

Gruß, ULF

Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von Abu am 06.07.2006 um 00:15:36

ulf schrieb am 05.07.2006 um 20:42:00:
Interessant wäre auch bei höherem Einkommen und Wohnsitz eines Ehepartners im EU-Ausland die Durchsetzung eines Ehegattensplittings, aber darüber braucht man erst nachzudenken, wenn es richtig Einkommen gibt.

Wie soll das bitte gehen?

Abu


Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von Ulf am 06.07.2006 um 11:40:38

Abu schrieb am 06.07.2006 um 00:15:36:
Wie soll das bitte gehen?


Hier http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=de&num=80009085C19970391&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET&where=() steht etwas. Der Kläger hatte hier allerdings Pech, weil er nicht in Deutschland wohnte. Es werden weitere Entscheidungen zitiert.

Gruß, ULF

Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von Reni am 06.07.2006 um 11:53:31
Danke für den link - ich hatte kürzlich ähnlich gesagt, es ist nicht einzusehen, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht anerkannt wird, solange die Verwaltung das Zusammenleben - durch lange Bearbeitungsfristen beim FZF-Visum - verzögert. Andere kriegen da noch Freibeträge für doppelte Haushaltsführung, wenn sie freiwillig an zwei Orten leben...

Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von Abu am 06.07.2006 um 15:27:27

ulf schrieb am 06.07.2006 um 11:40:38:
Hier http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=de&num=80009085C19970391&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET&where=() steht etwas. Der Kläger hatte hier allerdings Pech, weil er nicht in Deutschland wohnte. Es werden weitere Entscheidungen zitiert.

Ich denke, Du mißverstehst das Urteil. Bei dem Rechtsstreit ging es von vornherein um den Fall, daß beide Ehepartner ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Außerdem hat der Kläger hat nicht deshalb verloren, weil er nicht in D wohnte, sondern weil nicht 90% seiner Einküfte der deutschen ESt unterlege haben.

Was hat das ganze mit diesem Thread zu tun??

Abu

Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von Schokocrossie am 07.07.2006 um 11:06:12
das frage icvh mich auch gerade.

ich fragte ob ich alg2 weiterbekomme wenn mein partner im ausland lebt "zwangsweise" und nur einen miniminijob hat so das es bei ihm gerade mal für miete und leben reicht sowie ein wenig sparen centweise.

er kann mich dann ja nicht unterstützen weil er a nicht in D ist und b auf diese fzf warten muss. dann muss er in d eine arbeit finden.

so wie einige hier ausgedrückt haben müsste es gehen da - vermute ich- die hioohczeit die im ausland geschlossen wird/wurde erst hier in D anerkannt werden kann wenn der partner hier lebt oder bringe ich wieder einiges durcheinander?

Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von Reni am 07.07.2006 um 11:15:39
Schokocrossie, entschuldige für das off topic.
Tatsächlich ist es so, dass es möglich wäre, jeweils den für dich schlechtesten Fall anzunehmen. Sprich,  wie oben gesagt, für die, die in D gut verdienen, die Steuervergünstigung erst ab Anmeldung des Ehegatten hier zu bewilligen, aber auch, bei dir erst mal zu prüfen, ob nicht dein Ehegatte dir Unterhalt zahlen könnte - denn dazu verpflichtet ist er ab dem Tag der Eheschließung.
Die Ehe besteht aber nicht erst dann, wenn er hier ist, weshalb eine Prüfung seiner Zahlungsfähigkeit für Unterhalt möglich wäre - sehr lästig, denn wie weist man nach,  dass jemand im Ausland nicht viel verdient?

Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von line am 07.07.2006 um 11:57:22

Zitat:
ich fragte ob ich alg2 weiterbekomme wenn mein partner im ausland lebt "zwangsweise"

In der Praxis habe ich es noch nicht erlebt, dass eine Unterhaltsprüfung bei Partner im Ausland erfolgreich durchgeführt wurde. So ein Verfahren würde dermaßen viel Zeit in Anspruch nehmen, dass die Ämter eingetnlich gerne drafu verzichten (, wenn man nicht gerade einen bekannten Multimillionär aus Monaco geheiratet hat  ;D).
In der Regel ist es den Aufwand nicht wert, weshalb Du Dir keine Sorgen wegen Deinem Alg2-Bezug machen solltest!!!

Grüße,
line

Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von Ulf am 09.07.2006 um 18:09:44

Abu schrieb am 06.07.2006 um 15:27:27:
Ich denke, Du mißverstehst das Urteil. Bei dem Rechtsstreit ging es von vornherein um den Fall, daß beide Ehepartner ihren Wohnsitz im Ausland haben.
Außerdem hat der Kläger hat nicht deshalb verloren, weil er nicht in D wohnte, sondern weil nicht 90% seiner Einküfte der deutschen ESt unterlege haben.

Was hat das ganze mit diesem Thread zu tun??

Abu



wenn keiner im Inland wohnt, gibt es wohl ein Problem mit dem Ehegattensplitting.
Die 90-Prozent-Frage wird gerade geprüft:

"Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofes vom 28. Juni 2005 in dem Rechtsstreit Finanzamt Dinslaken gegen Gerold Meindl, Beteiligte: Christine Meindl-Berger.



(Rechtssache C-329/05)


(Verfahrenssprache: Deutsch)



Der Bundesfinanzhof ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 28. Juni 2005, in der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 2. September 2005, in dem Rechtsstreit Finanzamt Dinslaken gegen Gerold Meindl, Beteiligte: Christine Meindl-Berger, um Vorabentscheidung über folgende Frage:


Liegt ein Verstoß gegen Art. 43 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften vor, wenn einem gebietsansässigen Steuerpflichtigen die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer mit seinem in Österreich wohnenden Ehegatten, von dem er nicht getrennt lebt, mit der Begründung versagt wird, dieser habe sowohl mehr als 10 v.H. der gemeinsamen Einkünfte als auch mehr als 24000 DM erzielt, wenn diese Einkünfte nach österreichischem Recht steuerfrei sind?"

Schokocrossie wollte gerne auch über die steuerrechtliche Seite von Ehen informiert sein, die (noch) nicht durch beide Ehepartner in D geführt werden.

Gruß, ULF

Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von ronny am 09.07.2006 um 21:23:42

ulf schrieb am 09.07.2006 um 18:09:44:
Schokocrossie wollte gerne auch über die steuerrechtliche Seite von Ehen informiert sein, die (noch) nicht durch beide Ehepartner in D geführt werden.



Damit ist dann endgültig das Personenstandsrecht zweitrangig geworden ;)

Verschiebe es mal deswegen ;)

Ronny ;)

Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von Abu am 10.07.2006 um 00:38:27

ulf schrieb am 09.07.2006 um 18:09:44:
Schokocrossie wollte gerne auch über die steuerrechtliche Seite von Ehen informiert sein, die (noch) nicht durch beide Ehepartner in D geführt werden.

HALLO! Schokocrossie bezieht ALG2!!

Abu

Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von Ulf am 10.07.2006 um 13:29:33

Abu schrieb am 10.07.2006 um 00:38:27:
HALLO! Schokocrossie bezieht ALG2!!


Antwortete aber u.a. auf Ich kann nur mutmaßen das deine Frage darauf abzielt ab wann du für die Steuer als verheiratet

"du hast richtig vermutet "

Wenn nicht in der zweiten Jahreshälfte noch gigantische Einnahmen kommen, wird in der Tat die Steuerfrage bei bisherigen ALG-II-Bezug kaum relevant werden.

Gruß, ULF

Titel: Re: ab wann werden hochzeiten
Beitrag von Schokocrossie am 11.07.2006 um 10:01:06
bitte kloppt euch nicht deswegen  :o ihr habt beides riichtig erkannt .

nun zu einem ergebnis was ich letzte tage bekommen habe für die die in einer gleichen/ähnlichen situation sind bzw daran interessiert sind:


solange der partner im ausland verweilen muss bekommt der verheiratete partner das zuvor bezogenene alg2 weiter also wird wie eine ledige person behandelt. ist der partner wieder in d kann er , da er verheiratet ist ebenfalls alg2 beantragen wenn er noch nie in d gearbeitet hat. dann wird es sobald ma zusammen wohnt wie eine eheähnliche gemeinschaft gehandhabt. beide partner bekommen etwas weniger geld wie als ledige personen haben gemeinsam aber mehr geld zum leben. der ausländische partner kann solange alg2 beziehen bis er eine arbeit hat. ist der lohn höher wie z.b. 1200 € bekommt der nichtarbeitende partner kein alg2 mehr und muss vom arbeitenden partner geld bekommen. ist der lohn niedriger,m wird das alg2 gekürzt bis zu ca. 30 %

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.