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KV nach FZF? (Gelesen: 2.018 mal)
nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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09.07.2006 um 23:04:13
 
Hi,

So, meine Frau ist am Fr. aus China in D angekommen und nun geht der Behördenmarathon los. Ich bin deutscher, ausreichendes Einkommen und pflichtversichert.
Ich habe erstmal nur Morgen frei und daher wollen wir das kompakt abwickeln.

Am Nachmittag wollten wir dann zu meiner (gesetzlichen) KV.  Nach den ersten Stationen (Meldebehörde usw.) müssten wir doch alles für die Familienversicherung haben, oder?

Das mit der ges. KV bzw. Familienvers. bekommt gerade eine besondere Bedeutung.
Wenn es meiner Frau morgen früh nicht besser geht, können wir den Plan vergessen und müssen erstmal zum Arzt.
Wie läuft das dann beim Arzt? Soweit ich informiert bin, gilt die Familienversicherung auch rückwirkend ab ihrer Einreise?
Stimmt das so?
Die Praxis meiner Hausärztin wird da ja vermutlich auch erstmal ratlos dastehen.

Danke für alle Tips und Hinweise!

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 10.07.2006 um 00:40:21
 
nixwissen schrieb am 09.07.2006 um 23:04:13:
Wie läuft das dann beim Arzt? Soweit ich informiert bin, gilt die Familienversicherung auch rückwirkend ab ihrer Einreise?
Stimmt das so?
Die Praxis meiner Hausärztin wird da ja vermutlich auch erstmal ratlos dastehen.
Solange keine Versicherungskarte vorliegt, würde ich mich mal auf Barzahlung einstellen...

Abu
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.07.2006 um 00:55:14
 
Ruf doch mal in aller Frühe bei deiner KV an, schildere was
Sache ist und frag was wo wie zu tun ist...
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line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.07.2006 um 13:04:58
 
Ein Anruf bei Deiner KV und dann bei Notfall Deine KV-Karte beim Arzt einlesen lassen, solange ihre KV-Karte noch nicht da ist.
So haben es Bekannte von mir (in Absprache mit ihrer KV) schon gemacht.

Zur Aufnahme in die Familienversicherung genügt Heiratsurkunde und Meldebescheinigung.

Grüße,
line
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
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Beiträge: 1.253

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 10.07.2006 um 16:27:53
 
Hi,

Danke für die Antworten.
Zum Glück ging es ihr heute wieder besser und der Arztbesuch war nicht mehr nötig.
Wir waren also planmässig unter anderem bei der KV.
Da habe ich dann mal gefragt, was denn gewesen wäre wenn...
Der MA sagte mir, das wäre normalerweise kein Problem gewesen. Die Familienversicherung gilt auch rückwirkend ab dem Tag der Einreise. Ärzte aktzeptieren normalerweise das Nachreichen der Vers.Karte innerhalb von 10 Tagen. Ich denke mal, daß man sich da natürlich irgendwie ausweisen muß.

Gruß,
Norbert
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