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Maximale Abwesenheit aus Deutschland (Gelesen: 1.067 mal)
Ego
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Per aspera ad astra


Beiträge: 25

Lübeck, Schleswig-Holstein, Germany
Lübeck
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Maximale Abwesenheit aus Deutschland
02.05.2006 um 15:49:15
 
Liebe Leute,

meine Frau muß in Ihr Herkunftsland in Asien reisen um familiäre Probleme zu lösen.

Früher durfte sie mit Genehmigung der Ausländerbehörde für max.  1 Jahr minus 1 Tag mit ihrer Aufenthaltsberechtigung fortbleiben, ohne ihre Rechte in Deutschland zu verlieren.

Wie sieht dies heute aus. Gelten nach Änderung der Gesetze diese Regeln weiter
?

Vielleicht liest ein Fachbeamter der Ausländerbehörde mit und kann diese Frage beantworten. Meine Ehefrau hat die Niederlassungserlaubnis. 

Vielen Dank.

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Ihr

Ego
 
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 02.05.2006 um 19:32:28
 
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