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Was kann man da tun ? (Gelesen: 1.529 mal)
nemo2005
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was kann man da tun ?
02.05.2006 um 13:57:47
 
Hallo zusammen ,

Ich bin seit 2 Jahre und 4 Monaten verheiratet mit Deutschen Frau.
gegen uns liegt seit einem Jahr Verdacht auf Scheinehe.
seit über 8 Monaten gibts eine Anklage gegen uns , bis Heute keine Termin für eine
Gerichtsverhandlung.
Ich wohne seit März woanderes als meine Frau, da ich angefangen habe zum Studieren, Frau möchte nicht mit kommen,
wo ich studiere hab ich meine zweite Wohnsitz gemeldet, erste ist immer noch wo meine Frau wohnt. Tatsache ist , wir haben nie eine Scheineehe geführt.
Frau möchte sich scheiden lassen bzw die Scheidung einreichen , die weiss aber nocht nicht, was sinnvoler wäre , Scheidung vor dem Gerichtstermin oder nachher !
die ganze zwei Jahre Ehe und bis Heute, beide nehmen wir Tabletten für Neven zuberuhigen. alles macht uns zuschaffen .
Ich hab seit 2004 ein Kind mit einer anderen Frau , Kind wurde vor meine Ehe gezeugt.(da meine jetzige Frau keine Kind mehr bekommen kann)
ich hab am 02.2004 geheiratet.
Kind am 01.2004 gezeugt.
mein Kind am 09.2004 ans Leben gekommen.
hab mich bis Heute um ihm gekümmert.sind Fakten.
mein Anwalt damals hat mich empfolen mein Kind nicht zuanerkennen, Grund : wenn ich das tue, das erhärtet nur den Verdacht mehr.
Ich kenne eine Frau seit 5 Monaten , wir sind uns näher gekommen vor paar Wochen, und wir haben vor zuheiraten so schnell wie es geht.
Problem ist : ich bin noch nicht geschieden.
getrennt mit meiner jetzigen Frau hab ich mich schon seit März dieses Jahr, seit dem ich nicht dort wohne, halt märz (tue woanderes wohnen wegen Studium).
meine Frau hat sowieso vor die Scheidungzureichen aber wie gesagt , sie weisst nicht wann , ob besser erst nachdem Gericht oder vorher.
Hat mein Kind Recht auf einen Vater ?
mein Kind ist Deutsch, kann beweisen das ich mich um ihm die ganze Zeit gekümmert habe, ich hab ihm sogar als Baby im Heimat mitgenommen, damit meine Familie iher Enkelkind sieht.ich kann alles Beweisen.
wie soll ich tun ?
bitte um Rat !!
ich möchte mein Kind nicht verlieren , möchte das mein Kind sein Vater nicht verliert.
und möchte mit meiner jezigen Freundin heiraten , und Glücklich Leben :
ob ich das REcht dazu habe ???
bitte um RAt.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kann man da tun ?
Antwort #1 - 02.05.2006 um 19:21:42
 
Sorry, da habe ich den falschen Button gedrückt... Bitte löschen...

admin: Änderung:
done


Habe ich das richtig verstanden:

- Jan 2004: Zeugung von Kind mit Frau 1
- Feb 2004 (d. h. nur einen Monat später): Heirat mit Frau 2
- März 2006 (d. h. gerade nach Ablauf von 2 Jahren): Trennung von Frau 2
- So bald wie möglich: Heirat mit Frau 3

Fragezeichen

Ich glaube, ich würde mir einen sehr guten Anwalt nehmen...

Abu


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« Zuletzt geändert: 02.05.2006 um 20:12:41 von N/V »  
 
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kann man da tun ?
Antwort #2 - 02.05.2006 um 19:35:37
 
Irgendwie erinnert mich der Sachverhalt an das hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1141933003

Look Antwort 5 Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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nemo2005
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kann man da tun ?
Antwort #3 - 02.05.2006 um 19:58:59
 
danke erstmal dass Sie mein Beitrag gelesen haben.


Ja mit der Mutter meines Kinds, war ich nie veheiratet.
Kind wurde gezeugt am Jan 2004 , geb ist er am September 2004.
Ich hab meine Frau am Febr 2004 geheiratet. sind wir immer noch.
Meine Frau hat aber keinen Bock mehr auf dieser ständigen Angst. mit Behörden, Gericht usw.
Die möchte auch nicht umziehen und zu mir kommen, wo ich jetzt gerade lebe bzw studiere. wir führen jetzt nur so Wochenendeehe.
Sie möchte die Scheidung reichen, mit März 2006 als Trennung eingeben.
Ich möchte meinen Sohn anerkennen. und meine Freundin heiraten.
der Verdacht von Scheinehe ist noch da , d.h Klage ist erhoben aber noch keine Termin bekommen.
was sollen wir tun ?
gibt s eine Möglichkeit da wo ich meinen Sohn anerkenne , ohne Angst zuhaben vor irgendwas ??
steht Gefahr vor Abschiebung ?
hat das Kind Recht auf seinem Vater ?
hab ich das Recht auf meinen Sohn ?
kann ich meine jeztige Freundin heiraten ?
soll ich auf dem Urteil warten bzw Gerichtsverhandlung ?
und dann was tun !
Fakt ist , wir haben keine Scheinehe geführt niemals , um meinen Sohn hab ich mich immer gekümmert. alles Beweisbar.
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Arkha
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Der größte Lump im ganzen
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Beiträge: 237
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Was kann man da tun ?
Antwort #4 - 02.05.2006 um 20:09:15
 
Also, wenn es keine Scheinehe war und Du Dich um dein Sohn gekümmert hast,
dann sollst Du endlich dein Sohn anerkennen (Vaterschaftstest, Sorgerecht). Deine jetztige Frau soll die Scheidung beantragen etc.

Ich habe noch nie gehört, dass eine tatsächliche Ehe von irgendwelchem Gericht in Deutschland als Scheinehe beurteilt wurde.

Ich glaube, wenn man die Wahrheit sagt, ist man auf der sicheren Seite, als wenn die Unwahrheiten verbreitet werden, die dann vom Gericht wiederlegt werden können, was das Mißtrauen des Gerichts zu dem Ganzen zur Folg ehaben kann.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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