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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Maximale Abwesenheit aus Deutschland
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Beitrag begonnen von Ego am 02.05.2006 um 15:49:15

Titel: Maximale Abwesenheit aus Deutschland
Beitrag von Ego am 02.05.2006 um 15:49:15
Liebe Leute,

meine Frau muß in Ihr Herkunftsland in Asien reisen um familiäre Probleme zu lösen.

Früher durfte sie mit Genehmigung der Ausländerbehörde für max.  1 Jahr minus 1 Tag mit ihrer Aufenthaltsberechtigung fortbleiben, ohne ihre Rechte in Deutschland zu verlieren.

Wie sieht dies heute aus. Gelten nach Änderung der Gesetze diese Regeln weiter
?

Vielleicht liest ein Fachbeamter der Ausländerbehörde mit und kann diese Frage beantworten. Meine Ehefrau hat die Niederlassungserlaubnis.  

Vielen Dank.

Wir freuen uns auf Nachrichten.

Titel: Re: Maximale Abwesenheit aus Deutschland
Beitrag von Abu am 02.05.2006 um 19:32:28
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Abu

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