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Auslandsaufenthalt (Gelesen: 1.895 mal)
softimus
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Beiträge: 76

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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22.04.2006 um 19:50:59
 
meine Frau mit NE möchte bei Ihren Eltern für halbes Jahr verbringen. Wird sich ihre NE automatisch löschen? Muß sie vor ihrer Rückreise nach Deutschland eine neue NE beantragen? Bin selber deutscher Staatsbürger.

Gilt das gleiche fürs Kind?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 22.04.2006 um 20:45:03
 
@softimus
softimus schrieb am 22.04.2006 um 19:50:59:
meine Frau mit NE möchte bei Ihren Eltern für halbes Jahr verbringen. Wird sich ihre NE automatisch löschen? Muß sie vor ihrer Rückreise nach Deutschland eine neue NE beantragen? Bin selber deutscher Staatsbürger.

Bei einem Auslandsaufenthalt bis zu 6 Monaten erlischt die NE nicht. Wenn ein längerer Auslandsaufenthalt geplant ist, kann man bei der ABH eine längere Frist beantragen. Vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG:
Zitat:
Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
...

Sofern Du mit Ihr ins Ausland gehen würdest, würde die NE sowieso nicht erlöschen. Vgl. § 51 Abs. 2 AufenthG:
Zitat:
... Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.


Zitat:
Gilt das gleiche fürs Kind?

Hat das Kind denn nicht die deutsche Staatsangehörigkeit?

Abu

P.S.:
Dein Profil sagt, daß Du Ausländer bist...?
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softimus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.04.2006 um 09:46:53
 
Mein Frau möchte bloß ein paar Tage mehr als 6 Monate bei ihren Eltern aus gesundheitlichen Gedenken bleiben. Ich reise nicht mit.

Muß sie in diesem Fall auch ne Bescheinigung zum Wiedereinreseisen holen?

Das Kind hat ihre Staatsangehörigkeit, da es in ihrem Land doppelte StAG nicht anerkannt ist.
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Ralf
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Antwort #3 - 26.04.2006 um 12:30:04
 
Abu schrieb am 22.04.2006 um 20:45:03:
P.S.:
Dein Profil sagt, daß Du Ausländer bist...?


softimus ist letzten Sommer eingebürgert worden, das Kind offenbar nicht.

guck
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1120720537

softimus, ändere doch mal dein Profil Zwinkernd
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 26.04.2006 um 16:03:56
 
softimus schrieb am 26.04.2006 um 09:46:53:
Mein Frau möchte bloß ein paar Tage mehr als 6 Monate bei ihren Eltern aus gesundheitlichen Gedenken bleiben. Ich reise nicht mit.

Muß sie in diesem Fall auch ne Bescheinigung zum Wiedereinreseisen holen?

Dann empfehle ich, bei der ABH eine Verlängerung der Frist für die Wiedereinreise zu beantragen.

Ralf schrieb am 26.04.2006 um 12:30:04:
softimus ist letzten Sommer eingebürgert worden, das Kind offenbar nicht.

Das gleiche für das Kind.

Abu
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