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Heirat in Daenemark (Gelesen: 12.630 mal)
qwertzu67
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22.03.2006 um 12:34:04
 
Hallo, Ich moechte gerne meine chinesische Freundin heiraten uns das so schnell und vor allem unkompliziert wie moeglich. Hab schon im Forum gelesen, dass Daenemark am angesagtesten ist. Wie ist das aber mit dem Visum? Ein normales Touristenvisum reicht angeblich. Hab aber gelesen, dass man nachher evtl. Probleme bekommen kann mit der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, weil man mit einem falschen Visum eingereist ist. Hab auch gelesen, dass man ihren Namen am besten nicht aendert, da man ansonsten wieder zurueck in die Heimat muss um den Pass zu aendern. Waere dann zwar kein Problem mit der Wiedereinreise per FZV Visum, aber dauert dann 3 Monate und kostet einen Flug mehr. Bitte um Hilfe!
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Chun
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Antwort #1 - 22.03.2006 um 16:29:40
 
qwertzu67 schrieb am 22.03.2006 um 12:34:04:
Hallo, Ich moechte gerne meine chinesische Freundin heiraten uns das so schnell und vor allem unkompliziert wie moeglich. Hab schon im Forum gelesen, dass Daenemark am angesagtesten ist.


ahm.. Dänemark am angesagtesten??? Ich habe meinen chinesischen Mann in Deutschland geheiratet. So mit der Familie und allem drum und dran. DAS ist angesagt  Ärgerlich Übrigens war es überhaupt nicht kompliziert

qwertzu67 schrieb am 22.03.2006 um 12:34:04:
Wie ist das aber mit dem Visum? Ein normales Touristenvisum reicht angeblich. Hab aber gelesen, dass man nachher evtl. Probleme bekommen kann mit der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, weil man mit einem falschen Visum eingereist ist.


wie du schon gemerkt hast, ist das Touristenvisum zum Heiraten das falsche Visum - sagt ja allein schon der Name! Zum Heiraten braucht ihr ein Heiratsvisum! Um ehrlich zu sein gehe ich davon aus, dass deine Freundin eher an ein Heiratsvisum als an ein Touristenvisum kommt

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Antwort #2 - 22.03.2006 um 17:58:36
 
Chun schrieb am 22.03.2006 um 16:29:40:
ahm.. Dänemark am angesagtesten??? Ich habe meinen chinesischen Mann in Deutschland geheiratet. So mit der Familie und allem drum und dran. DAS ist angesagt  Ärgerlich Übrigens war es überhaupt nicht kompliziert


wie du schon gemerkt hast, ist das Touristenvisum zum Heiraten das falsche Visum - sagt ja allein schon der Name! Zum Heiraten braucht ihr ein Heiratsvisum! Um ehrlich zu sein gehe ich davon aus, dass deine Freundin eher an ein Heiratsvisum als an ein Touristenvisum kommt



Leider wird hier viel Unsinn geredet!
Man kann natürlich mit jedem Visum heiraten!
Eine AE wird automatisch von der dt. AB gestellt nach Vorlage der Heiratsurkunde. (Die AE wird unabhängig von Mietbescheinigung , aktuellem Visa , Lohnbescheinigung oder Befragung etc gegeben)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.03.2006 um 19:46:03
 
Boehm schrieb am 22.03.2006 um 17:58:36:
Leider wird hier viel Unsinn geredet!


wie schön, dass du endlich mal selbstkritisch bist  Zwinkernd
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Antwort #4 - 22.03.2006 um 20:18:48
 
Boehm schrieb am 22.03.2006 um 17:58:36:
Eine AE wird automatisch von der dt. AB gestellt nach Vorlage der Heiratsurkunde. (Die AE wird unabhängig von Mietbescheinigung , aktuellem Visa , Lohnbescheinigung oder Befragung etc gegeben)



Muß aber nicht. Die ABH kann genauso verlangen, das der Ehepartner nochmal ausreist und in seinem Heimatland Antrag auf FZF-Visum stellt.
Es wäre vielleicht nicht ganz schlecht, wenn du hier nicht immer falsches Vorgehen propagieren würdest.
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Antwort #5 - 22.03.2006 um 20:25:18
 
Zitat:
Muß aber nicht. Die ABH kann genauso verlangen, das der Ehepartner nochmal ausreist und in seinem Heimatland Antrag auf FZF-Visum stellt.
Es wäre vielleicht nicht ganz schlecht, wenn du hier nicht immer falsches Vorgehen propagieren würdest.


Nein kann die ABH nicht verlangen nach der Heirat ist eine Ausreise nicht mehr norwendig oder kann von der ABH erzwungen werden.
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Antwort #6 - 22.03.2006 um 23:01:44
 
Boehm schrieb am 22.03.2006 um 20:25:18:
Nein kann die ABH nicht verlangen nach der Heirat ist eine Ausreise nicht mehr norwendig oder kann von der ABH erzwungen werden.

So leid es mir tut: In diesem Fall hat Boehm - ausnahmsweise - recht. Das liegt an § 39 Nr. 3 AufenthV:
Zitat:
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
3. er ... ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,
...


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Antwort #7 - 22.03.2006 um 23:12:01
 
Abu schrieb am 22.03.2006 um 23:01:44:
So leid es mir tut: In diesem Fall hat Boehm - ausnahmsweise - recht. Das liegt an § 39 Nr. 3 AufenthV:

Abu



Hi,
aber es sollte angemerkt werden, dass tuyet insofern Recht
hat, als dass das Tourivisum das falsche Visum ist. Es werden
hier bereits in Kenntnis der Tatsache, dass die Eheschließung
beabsichtigt ist, falsche Angaben bei der Visumsantragstellung
gemacht. Und das ist strafbar und stellt einen Ausweisungs-
grund dar.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #8 - 22.03.2006 um 23:48:42
 
Mick schrieb am 22.03.2006 um 23:12:01:
Hi,
aber es sollte angemerkt werden, dass tuyet insofern Recht
hat, als dass das Tourivisum das falsche Visum ist. Es werden
hier bereits in Kenntnis der Tatsache, dass die Eheschließung
beabsichtigt ist, falsche Angaben bei der Visumsantragstellung
gemacht. Und das ist strafbar und stellt einen Ausweisungs-
grund dar.


Ist ja mal was ganz lustiges!
Sag das mal einem Richter damit der auch was zu lachen hat.
Oder ist die Eheschliessung bei euch strafbar?
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Antwort #9 - 23.03.2006 um 00:06:52
 
Boehm schrieb am 22.03.2006 um 23:48:42:
Ist ja mal was ganz lustiges!
Sag das mal einem Richter damit der auch was zu lachen hat.
Oder ist die Eheschliessung bei euch strafbar?


Hoi,
habe ich von der Eheschließung oder von falschen Angaben bei
der Visumsantragstellung gesprochen?
Vorsicht Boehm, bewegst Dich auf glattem Eis.
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Zitat:
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Antwort #10 - 23.03.2006 um 00:09:57
 
Hier nochmal was für unsere Sachbearbeiter:

Art.6 Abs.1 GG ist nicht nur ein "klassisches Grundrecht" zum Schutze der spezifischen Privatsphäre von Ehe und Familie sowie Institutsgarantie, sondern darüber hinaus zugleich eine Grundsatznorm, das heißt eine verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts.

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Antwort #11 - 23.03.2006 um 00:13:53
 
Boehm schrieb am 23.03.2006 um 00:09:57:
Hier nochmal was für unsere Sachbearbeiter:

Art.6 Abs.1 GG ist nicht nur ein "klassisches Grundrecht" zum Schutze der spezifischen Privatsphäre von Ehe und Familie sowie Institutsgarantie, sondern darüber hinaus zugleich eine Grundsatznorm, das heißt eine verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts.



Höre bitte auf, unsubstantiiert den Art. 6 als Auffangnorm für alles
was Dir nicht passt heranzuführen. Andernfalls wird dieses Board-
technisch unterbunden, um zu verhindern, dass Hilfesuchende hier
in die Irre geführt werden.
[warnyel]Die ist für Dich.[/warnyel]
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Antwort #12 - 23.03.2006 um 00:20:55
 
Mick schrieb am 23.03.2006 um 00:06:52:
Hoi,
habe ich von der Eheschließung oder von falschen Angaben bei
der Visumsantragstellung gesprochen?
Vorsicht Boehm, bewegst Dich auf glattem Eis.


Mit welchem Visum man einreist spielt bei der Heirat keine Rolle.
Mit der Heirat gilt automatisch Art.6 Abs.1 GG und  Anspruch auf Abschiebungsschutz (bzw Anspruch auf AE)

Die Pflicht des Staats, die Familie zu schützen und zu fördern (Art.6 GG) lässt einwanderungspolitische Belange zurücktreten


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Antwort #13 - 23.03.2006 um 00:26:52
 
Boehm schrieb am 23.03.2006 um 00:20:55:
Mit welchem Visum man einreist spielt bei der Heirat keine Rolle.
Mit der Heirat gilt automatisch Art.6 Abs.1 GG und  Anspruch auf Abschiebungsschutz (bzw Anspruch auf AE)


Hoi,
Du begreifst echt nicht, was ich geschrieben habe, oder? Natürlich
spielt die Art des Visums bei der Eheschließung keine Rolle. Habe
ich zu keinem Zeitpunkt behauptet. Aber dennoch hat man ggf. bei
Visumsantragstellung falsche Angaben gemacht.
Also nochmal, damit es auch in Dein Hirn passt: man ist grund-
sätzlich verpflichtet, bei der Visumsantragstellung wahrheitsge-
mäß Angaben zum Aufenthaltzweck zu machen. Wenn ich komme,
um die Ehe zu schließen und dann zu bleiben, wäre es gelogen,
wenn ich angebe, zum Touri-Zweck einzureisen. Geschnackelt?
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Antwort #14 - 23.03.2006 um 00:43:25
 
Mick schrieb am 23.03.2006 um 00:26:52:
Hoi,
Du begreifst echt nicht, was ich geschrieben habe, oder? Natürlich
spielt die Art des Visums bei der Eheschließung keine Rolle. Habe
ich zu keinem Zeitpunkt behauptet. Aber dennoch hat man ggf. bei
Visumsantragstellung falsche Angaben gemacht.
Also nochmal, damit es auch in Dein Hirn passt: man ist grund-
sätzlich verpflichtet, bei der Visumsantragstellung wahrheitsge-
mäß Angaben zum Aufenthaltzweck zu machen. Wenn ich komme,
um die Ehe zu schließen und dann zu bleiben, wäre es gelogen,
wenn ich angebe, zum Touri-Zweck einzureisen. Geschnackelt?


sicher hat man bei der Visavergabe "falsche" angaben gemacht und heiratet danach.
Spielt aber überhaupt keine Rolle da die Heirat ein eigenständiges AE Recht erwirkt (auch wenn man das "falsche" Visum als unwirksam ansieht).

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Antwort #15 - 23.03.2006 um 04:49:03
 
Vielen Dank fuer die vielen Antworten. Das habe ich auf einer anderen Seite gefunden:

"...War allerdings die/der Thai lediglich im Besitz eines Schengen-Visums, so kann die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung aufgrund der Verheiratung mit einem deutschen Staatsangehörigen höchst problematisch sein. Denn das deutsche Ausländerrecht bestimmt, dass die Aufenthaltsgenehmigung auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs versagt werden kann, wenn der Ausländer mit dem "falschen" Visum eingereist ist. Dies ist bei einem Touristenvisum regelmässig der Fall, da dieses nicht zum Zwecke einer Eheschliessung erteilt worden ist.
Während in der Vergangenheit in vielen Bundesländern und insbesondere in Berlin auch nach einer Heirat in Dänemark Aufenthaltserlaubnisse erteilt worden sind, ist diese Praxis in Anlehnung der gesetzlichen Vorschriften erheblich restriktiver geworden. Nach der Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz kann zwar ein Ausländer, der mit dem "falschen" Visum eingereist ist, nach einer Heirat - ohne vorige Ausreise - die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beanspruchen.
Allerdings heisst es in der entsprechenden Vorschrift, dass dies nur bei einer "Eheschliessung im Bundesgebiet" gelten soll. Heiratet also ein Ausländer, der im Besitz eines Schengen-Visums ist, in Dänemark und beantragt dieser nach der Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, so kann die Ausländerbehörde die Ausreise des Ausländers verlangen.
Diese Auslegung der geltenden Durchführungsvorschriften zum Ausländergesetz wurde durch eine neuere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 27. 8. 2003 bestätigt."


Ist doch alles bloss Schikane. Nachher kann sie dann sowieso mit dem FZV- Visum einreisen nach $ 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG.

Wie ist das mit dem Namen? Kann es mit dem Ehenamen nachher Probleme geben, oder muss sie ihren Pass umschreiben lassen? Waere ja dann wohl alles vor Ort in China zu erledigen. Ist wohl doch nicht so einfach wie wir uns das gedacht hatten.
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Antwort #16 - 23.03.2006 um 07:18:49
 
qwertzu67 schrieb am 23.03.2006 um 04:49:03:
Vielen Dank fuer die vielen Antworten. Das habe ich auf einer anderen Seite gefunden:
[...]


Hoi,
das war die bis zum 31.12.2004 geltende Rechtslage!
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Antwort #17 - 23.03.2006 um 07:25:43
 
@Boehm

Du gibst hier Ratschläge wie man Visa-Vorschriften umgeht. Es ist bestimmt einfacher den endlos Papierkrieg für ein Heiratsvisum nicht zu führen. ABER
hast Du Dir schonmal überlegt, daß es nicht umsonst verschiedene Visas gibt??
Es gibt meines Wissens auch Leute, die sich ehrlich und korrekt nach Vorschrift verhalten, und genau diese Paare kriegen dann wegen solchen schwarzen Schafen oftmals die Probleme mit den Behörden.
Die ABH`s sind doch auch nicht dumm.
Warum wohl gibt es die verschäften Kontrollen bei der Visa-Vergabe, warum gibt es die Getrennten Befragungen für die Scheinehenüberprüfung. Doch wohl weil so viele Leute, und auch Du, alle Vorschriften umgehen.....
Traurig finde ich, daß es für die für Paare, die den vorgeschriebenen Weg gehen, dann teilweise so schwierig und problematisch wird.

Du brauchst mir nicht zu antworten, es genügt schon, wenn Du Dir meine
Zeilen mal ganz still und leise durch Deinen Kopf gehen läßt!

Gruß
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Antwort #18 - 23.03.2006 um 07:28:18
 
Zitat:
Wie ist das mit dem Namen?


Dann wollen wir sachlich werden Zwinkernd

Der name unterliegt nach Art. 10 und 5 EGBGB dem Heimatrecht, d.h. beide behalten nach Eheschließung in DK zunächst ihre Namen.

Bei gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in DE kann dann nach Art. 10 Abs. 2 EGBGB nach der Eheschließung ein Ehename gebildet werden. DIeser muß durch eine öffentlich beglaubigte Erklärung beim Standesbeamten bestimmt werden. Wenn die Namensführung vom Heimatstaat angenommen wird ist der Pass entsprechend zu ändern.

Zuständig für die Entgegennahme der 10 Abs. 2 - Erklärung ist der Standesbeamte des StA I in Berlin. Zwinkernd

Bei Anlegung eines Familienbuches der Standesbeamte des Wohnsitzes.

Allerdings kommt bei normaler Behandlung der Angelegenheit die gleiche Prozedur auf Euch zu als würdet ihr in Deutschland heiraten Zwinkernd

Deswegen sind die Tips DK heiraten  und so weiter so überflüssig wie der berühmte Automat im Vatikan Laut lachend

Das nur am Rande Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #19 - 23.03.2006 um 08:33:14
 
emmaskatze schrieb am 23.03.2006 um 07:25:43:
@Boehm

Du gibst hier Ratschläge wie man Visa-Vorschriften umgeht. Es ist bestimmt einfacher den endlos Papierkrieg für ein Heiratsvisum nicht zu führen. ABER
hast Du Dir schonmal überlegt, daß es nicht umsonst verschiedene Visas gibt??
Es gibt meines Wissens auch Leute, die sich ehrlich und korrekt nach Vorschrift verhalten, und genau diese Paare kriegen dann wegen solchen schwarzen Schafen oftmals die Probleme mit den Behörden.
Die ABH`s sind doch auch nicht dumm.
Warum wohl gibt es die verschäften Kontrollen bei der Visa-Vergabe, warum gibt es die Getrennten Befragungen für die Scheinehenüberprüfung. Doch wohl weil so viele Leute, und auch Du, alle Vorschriften umgehen.....
Traurig finde ich, daß es für die für Paare, die den vorgeschriebenen Weg gehen, dann teilweise so schwierig und problematisch wird.

Du brauchst mir nicht zu antworten, es genügt schon, wenn Du Dir meine
Zeilen mal ganz still und leise durch Deinen Kopf gehen läßt!

Gruß
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Eine Scheinehe von der AB anzunehmen ohne zwingende Gründe und dann anzufangen mit Befragungen und so halte ich für eine Frechheit.
Nach der Ehe hat man auf garnichts mehr zu Antworten bei solchen Befragungen da die AB sich da auf dünnem Eis befindet.
Wenn man mit einem Besuchsvisum heiraten will ist dies vollkommen legal und umgeht auch keine Visavorschrift.
Ich und meine Freunding haben auch mit einem "Besuchsvisum" geheiratet und keiner hat mir gesagt "falsches" Visum oder so.
Der europäische Gerichtshof hat eigentlich klipp und klar festgelegt wenn man verheiratet ist braucht man überhaupt kein Visum um einzureisen.
Das Land ist verpflichtet dem Ehepartner an der Grenze unverzüglich die Einreise zu gewähren.

Ist geltendes europaisches Recht.
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Antwort #20 - 23.03.2006 um 08:35:28
 
ronny schrieb am 23.03.2006 um 07:28:18:
Dann wollen wir sachlich werden Zwinkernd

Der name unterliegt nach Art. 10 und 5 EGBGB dem Heimatrecht, d.h. beide behalten nach Eheschließung in DK zunächst ihre Namen.




Stimmt leider nicht!
In Dänemark kann man auch den Namen des Ehepartners annehmen bei der Heirat. (bis zum 1.4.2006)
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Antwort #21 - 23.03.2006 um 08:37:42
 
ronny schrieb am 23.03.2006 um 07:28:18:
Allerdings kommt bei normaler Behandlung der Angelegenheit die gleiche Prozedur auf Euch zu als würdet ihr in Deutschland heiraten Zwinkernd


Yes, eine Heirat "im Vegas von Europa" ist "zunächst" vermeintlich einfacher, doch letztendlich verschiebt man die Bürokratie nur etwas nach hinten.  Zwinkernd


Zitat:
Deswegen sind die Tips DK heiraten  und so weiter so überflüssig wie der berühmte Automat im Vatikan Laut lachend


Wat is dat fürn Teil ??, ein "Sündenablassomat" ?? Durchgedreht

greets ...
neuro ....
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Antwort #22 - 23.03.2006 um 08:40:50
 
Boehm schrieb am 23.03.2006 um 08:33:14:
Der europäische Gerichtshof hat eigentlich klipp und klar festgelegt wenn man verheiratet ist braucht man überhaupt kein Visum um einzureisen.
Das Land ist verpflichtet dem Ehepartner an der Grenze unverzüglich die Einreise zu gewähren.

Ist geltendes europaisches Recht.


Das betrifft nicht Ehegatten von Deutschen, sondern von EU-Ausländern,
die in dem Land Freizügkeit wahrnehmen.
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Antwort #23 - 23.03.2006 um 08:42:06
 
Zitat:
Wat is dat fürn Teil ??, ein "Sündenablassomat" ??


Ne das Teil findest du auch in jeder Herrentoi. in der Kneipe Zwinkernd

Zitat:
In Dänemark kann man auch den Namen des Ehepartners annehmen bei der Heirat. (bis zum 1.4.2006)


Boehm lass es, die Namenswahl ist weder nach deutschem Recht noch nach vielen Heimatrechten der Betroffenen wirksam. Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #24 - 23.03.2006 um 09:11:31
 
@Boehm

Das wär ja super!!! Schreib das doch mal der dt.Botschaft in Izmir, bestimmt sehen die ihren Fehler ein, und lassen meinen Mann ohne Visum nach Deutschland zu mir ausreisen!

Toller Tip, vielen vielen Dank.

Gruß
Emmaskatze

Und noch was, unsere Befragung wurde auch nach der Eheschließung gemacht,
wie bei so vielen anderen auch.
Verwehren macht alles nur noch schlimmer, denn es wird einem schon bei der Belehrung gesagt, wenn man nicht mitmacht, gäbe es guten Grund anzunehmen man hätte etwas zu verbergen.

Gib doch nochmal einen klugen Tip ab, was Du dann gemacht hättest???
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Antwort #25 - 23.03.2006 um 09:22:50
 
Zitat:
Gib doch nochmal einen klugen Tip ab, was Du dann gemacht hättest???


Na was wohl :

Dienstausichtsbeschwerde wegen Verstoß gegen § & und Art 8 EMRK , was sonst Zwinkernd
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Antwort #26 - 23.03.2006 um 09:23:04
 
Das würde mich auch einmal interessieren,boehm!

Was hättest du gemacht,wenn du diese Befragung machen hättest müssen und deiner Ehefrau würde das Visum danch verweigert werden??? Augenrollen
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Antwort #27 - 23.03.2006 um 09:33:09
 
ronny schrieb am 23.03.2006 um 08:42:06:
Ne das Teil findest du auch in jeder Herrentoi. in der Kneipe Zwinkernd


Ach "das Teil", naja, "ohne" muß man dann von seinen Sünden ablassen  Laut lachend Laut lachend

Zitat:
Boehm lass es, die Namenswahl ist weder nach deutschem Recht noch nach vielen Heimatrechten der Betroffenen wirksam. Zwinkernd


BTW, ist doch alles was nach einer Heirat in De, oder dem Heimatland des Partners kommt echt nicht sooo wild, u. wenn man ein Familienbuch anlegen läßt sind einige Sachen wie z.B. Namenswahl etc. noch einfacher  Zwinkernd
Familienbuch hat bei uns ca. 5 Wochen gedauert, aber ist doch echt schnell gelaufen, wenn man in Bedenkt das die Papiere erst nach Berlin u. wieder zurück mußten.  Smiley
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Antwort #28 - 23.03.2006 um 09:43:29
 
Weswegen ich auch nicht verstehen kann warum man im "Las Vegas des Nordens" heiraten will.  Das deutsche Standesamt ist besser als sein Ruf Zwinkernd

Es sei denn man hätte evtl. doch was zu verbergen und dann wäre der latente Generalverdacht dann doch nicht unbegründet. Zwinkernd
Nur ICH würde mich dem nicht aussetzen:

                 wie ?, in DK geheiratet, was war denn nicht ok bei Euch
?              *augenzwinker*

Was sagt eine meiner Lieblingsstandesbeamtinnen Zwinkernd ?

Bleibe im Lande und nähre Dich redlich

Da muß man dicke Bretter bohren insbesondere bei zahlreichen Dünbrettbohrern Zwinkernd
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Antwort #29 - 23.03.2006 um 10:04:27
 
schnucki schrieb am 23.03.2006 um 09:23:04:
Das würde mich auch einmal interessieren,boehm!

Was hättest du gemacht,wenn du diese Befragung machen hättest müssen und deiner Ehefrau würde das Visum danch verweigert werden??? Augenrollen


Ich hätte die Befragung verweigert bzw. mir die Fragen schriftlich geben lassen als Beweis. Meiner Frau wurde das Visum quasi verweigert (ohne Mietvertrag und Lohnbescheinigung kann die AE nicht bearbeitet werden).
Nach der Dienstaufsichtsbeschwerde wurde wohl dieser Fehler schon anerkannt.
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Antwort #30 - 23.03.2006 um 11:00:00
 
Die Befragung ist freiwillig.
Aber wenn du sie nicht machst,ist das schon negativ.

Nach der entscheidung der ALB wurde uns das Visum verweigert,
Leider nutzt mir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gar nichts,
weil die ALB in meinen Fall nichts mehr zu entscheiden hat,sondern das auswärtige Amt Griesgrämig
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Antwort #31 - 23.03.2006 um 11:31:58
 
schnucki schrieb am 23.03.2006 um 11:00:00:
Die Befragung ist freiwillig.
Aber wenn du sie nicht machst,ist das schon negativ.

Nach der entscheidung der ALB wurde uns das Visum verweigert,
Leider nutzt mir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gar nichts,
weil die ALB in meinen Fall nichts mehr zu entscheiden hat,sondern das auswärtige Amt Griesgrämig


Bei mir ist das ähnlich
aktueller Stand:
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei VG Freiburg
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Antwort #32 - 23.03.2006 um 12:11:07
 
Boehm schrieb am 23.03.2006 um 08:33:14:
Ich und meine Freunding


Jepp, der Esel .......................und was is ein "Freunding"?   Laut lachend Laut lachend Laut lachend
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Antwort #33 - 23.03.2006 um 13:03:21
 
Zitat:
Jepp, der Esel .......................und was is ein "Freunding"?   Laut lachend Laut lachend Laut lachend


Meine Ehefrau Smiley
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Antwort #34 - 24.03.2006 um 13:45:04
 
Haben gerade auf der daenischen Website gesehen, dass man entweder nur in einer Reisegruppe ein Touristenvisum bekommt, oder um Freunde zu besuchen, wobei man dann wiederrum eine Einldaung von einem Daenen braucht. Scheint also doch nicht so einfach mal kurz in Daenemark zu heiraten. In einem deutschen Standesamt zu heiraten, bedeutet aber dass man sich ein halbes Jahr vorher anmelden muss. Das heisst, dass es bei uns noch sehr lange dauern kann, weil wir noch nicht alle Unterlagen haben. Griesgrämig Fuer in Deutschland bereits lebende Auslaender mag es vielleicht einfacher zu sein in Daenemark zu heiraten, aber fuer die im Ausland ist es wohl tatsaechlich am besten in Deutschland zu heiraten.  weinend Abwarten und Tee trinken....
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Antwort #35 - 25.03.2006 um 10:51:13
 
Zitat:
Fuer in Deutschland bereits lebende Auslaender mag es vielleicht einfacher zu sein in Daenemark zu heiraten


Japp. Meine Verlobte und ich moechten auch in Daenemark heiraten.
Sie ist bereits in Deutschland, auch mit einem normalen Besuchervisum und das scheint echt einfacher zu sein.
Die benoetigen dort nur ihren Pass und ggf. Kopie von Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung (letzteres nichtmal zwingend notwendig) und danach sollte sie dann eine AE fuer Deutschland bekommen Smiley


Das einzige, was mich jetzt beim Lesen dieses Topics gewurmt hat:
Kann bitte mal jemand erklaeren, wie genau das mit dem Pass dann ablaeuft? Sie wollte gerne meinen Namen annehmen, demnach muesste dann ja wirklich ihr Reisepass von den US Behoerden geaendert werden, richtig? Wie laeuft das ab? Bei der Botschaft in Berlin (praktischer noch waere, wenn das auch in Hamburg ginge, aber das war glaube ich nur ein Konsulat, ich musste fuer mein Visum zumindest nach Berlin) bescheid sagen, dass man geheiratet hat und die stellen einem einen neuen Pass aus? Oder muss man fuer diese Aenderung nochmal in die USA einreisen?
Des Weiteren: Sobald wir aus Daenemark wieder nach Deutschland kommen und zur ABH gehen, um ihr nun eine AE zu besorgen (mir wurde gesagt, die kriegt sie dann fuer 2 Jahre auf Probe, dann nochmal 2 Jahre und dann fuer immer), wird sie die ja auf den Namen kriegen, der noch im Pass steht, oder?
Wenn wir verheiratet sind ist doch der Name im Pass aber nicht mehr gueltig. Das heisst, entweder muesste sie eine AE auf ihren gueltigen Namen kriegen (mein Name, der aber nicht in ihrem Pass steht), oder auf ihren alten Namen (ihr Name, der ja aber bei einer Erneuerung des Passes nicht mehr dort stehen wuerde). Demnach ist, egal auf welchen Namen man das macht, entweder erstmal (wenn sie schon den neuen Namen in den alten Pass kriegt) oder spaeter (mit altem Namen im alten Pass wenn dann der neue Pass da ist) etwas ungueltig, oder?

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Maggie
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Antwort #36 - 25.10.2006 um 07:04:07
 
Bin ganz neu hier im Forum und seit 4 Monaten mit der deutschen Bürokratie im Krieg. Mein Verlobter wohnt im Kosovo, das ja nach wie vor von der UNMIK verwaltet wird. Da ich schon mehrmals geschieden bin (ich dachte im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist das Gras grüner) fordert Deutschland zur Ausstellung eines EFZ für mich die Anerkennung meiner 3 Scheidungsurteile seitens des Kosovo. Nach langem Hin und Her durfte ich dann einen Antrag stellen, der jedoch abgelehnt wurde mit der Begründung, dass keiner der Parteien in diesen Scheidungen  Kosovo-Angehörige sind. Aus basta! Sie haben meinem Verlobter (der Standesbeamte hier meinte, man müsse nur hartnäckig sein) gedroht, ihn offiziell des Gebäudes zu verweisen wenn er noch mal damit ankommt. Auch das offizielle UNMIK-Formular bzgl. der Staatsangehörigkeit seiner früheren Ehefrau war den Herren hier nicht gut genug. Da wurde geschrieben, dass derzeit keine Staatsangehörigkeitszuordnung gemacht werden kann, da noch nicht feststeht zu welchem Land Kosovo zählt, sprich Serbien oder Albanien. Der Standesbeamte den ich zuerst hatte, meinte, die Kopie des vermeintlichen Reisepasses (Travel Document) sei ok, die Vertretung und Amtsleitung wiederum meinte nein, denn es sei kein echter Reisepass sondern nur eine Reiseerlaubnis der UNMIK.
Verdammt noch mal, was bleibt uns denn anderes übrig??? Was wir alleine schon an Übersetzungen geblecht haben ist nicht mehr feierlich.
Letztendlich meinte der Standesbeamte dann, ob es vielleicht besser wäre wir würden in Dänemark heiraten, da wir ja keine Scheidungsanerkennung bekommen, Kosovo aber sagt, dass wir heiraten könnten wenn ich nur ein EFZ vorlegen könne. Beide Länder stellen sich taub!
Ich habe nun alle Scheidungspapiere zur Prüfung nach DK geschickt, denn erst mit deren Beglaubigung kann man den Antrag einreichen.
Ich habe beim Bürgertelefon vom Auswärtigen Amt angerufen und meine Situation geschildert. Die meinten dort, er solle einfach ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen, mit dem er dann auch nach DK gehen könne.
Deshalb bin ich sehr froh über den Hinweis, dem Konsulat im Kosovo kein Wort von Heirat in DK zu sagen, gerade noch rechtzeitig, denn mein Brief war schon zugeklebt, da der Standesbeamte meinte, mein Verlobter solle in der Botschaft fragen ob eine Heiratsurkunde aus DK ein Problem wäre. Im Nachhinein habe ich eher das Gefühl, der wollte uns foppen, so quasi sagts nur der Behörde, denn dann bekommt er erst gar kein Schengen-Visum ätsch - und wieder eine Zecke weniger.......
Wie es dann hier weiter geht werden wir sehen. Klar, vielleicht muss er nach Ablauf des Visums erst mal wieder zurück aber eine Hürde wäre ja genommen und als Begründung kann ich ja die Verweigerung der Scheidungsanerkennung nehmen...........ODER HAB ICH DA WAS ÜBERSEHEN??? Bin für jeden Rat dankbar.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #37 - 25.10.2006 um 07:09:53
 
Boehm schrieb am 23.03.2006 um 10:04:27:
Ich hätte die Befragung verweigert bzw. mir die Fragen schriftlich geben lassen als Beweis. Meiner Frau wurde das Visum quasi verweigert (ohne Mietvertrag und Lohnbescheinigung kann die AE nicht bearbeitet werden).
Nach der Dienstaufsichtsbeschwerde wurde wohl dieser Fehler schon anerkannt.



Und was ist dann mit §28 Aufenthaltsgesetz?? Wie viel Kohle muss ich denn verdienen um einen Ausländer heiraten zu dürfen, bzw. ihn nach Deutschland zu holen? Ist das wieder nur ein Bonzen-Recht??
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #38 - 25.10.2006 um 07:19:06
 
Maggie schrieb am 25.10.2006 um 07:09:53:
Ist das wieder nur ein Bonzen-Recht??


was soll das denn ?
Wenn Du Antworten möchtest, dann lass dies lieber sein !


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Antwort #39 - 25.10.2006 um 07:19:22
 
USdt schrieb am 25.03.2006 um 10:51:13:
Japp. Meine Verlobte und ich moechten auch in Daenemark heiraten.
Sie ist bereits in Deutschland, auch mit einem normalen Besuchervisum und das scheint echt einfacher zu sein.
Die benoetigen dort nur ihren Pass und ggf. Kopie von Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung (letzteres nichtmal zwingend notwendig) und danach sollte sie dann eine AE fuer Deutschland bekommen Smiley


Das einzige, was mich jetzt beim Lesen dieses Topics gewurmt hat:
Kann bitte mal jemand erklaeren, wie genau das mit dem Pass dann ablaeuft? Sie wollte gerne meinen Namen annehmen, demnach muesste dann ja wirklich ihr Reisepass von den US Behoerden geaendert werden, richtig? Wie laeuft das ab? Bei der Botschaft in Berlin (praktischer noch waere, wenn das auch in Hamburg ginge, aber das war glaube ich nur ein Konsulat, ich musste fuer mein Visum zumindest nach Berlin) bescheid sagen, dass man geheiratet hat und die stellen einem einen neuen Pass aus? Oder muss man fuer diese Aenderung nochmal in die USA einreisen?
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Wenn wir verheiratet sind ist doch der Name im Pass aber nicht mehr gueltig. Das heisst, entweder muesste sie eine AE auf ihren gueltigen Namen kriegen (mein Name, der aber nicht in ihrem Pass steht), oder auf ihren alten Namen (ihr Name, der ja aber bei einer Erneuerung des Passes nicht mehr dort stehen wuerde). Demnach ist, egal auf welchen Namen man das macht, entweder erstmal (wenn sie schon den neuen Namen in den alten Pass kriegt) oder spaeter (mit altem Namen im alten Pass wenn dann der neue Pass da ist) etwas ungueltig, oder?



Ich habe mich in den letzten 24 Stunden sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Das Antragsformular auf Eheschließung, dass man von den dänischen Standesämtern bekommt (kann man auch runterladen) hat Kästchen wo man ankreuzen muss welchen Namen man führen will (separates Blatt für Mann und Frau). Danach soll man für 160 DK = 22 Euro die internationale Heiratsurkunde legalisieren lassen. Die Heirat kann angeblich nur dann als nichtig erklärt werden, wenn sich herausstellt, dass Unmündigkeit, Verwandtschaft oder Bigamie nachgewiesen werden kann.
Aber egal wie wo wann - letztendlich ist man immer und überall auf der Welt der Willkür der Behörden ausgesetzt und die können die Sachen drehen und wenden wie sie wollen. Das beste Beispiel z.B. Sozialhilfegesetzt "es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters............" ob A einen Fernseher kriegt und B nicht. Also niemals frech werden, sonst seid ihr gleich auf der Abschussliste....glaubt mir, ich war selbst im ÖD tätig  Cool
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #40 - 25.10.2006 um 07:21:56
 
Maggie schrieb am 25.10.2006 um 07:19:22:
Das beste Beispiel z.B. Sozialhilfegesetzt "es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters............" ob A einen Fernseher kriegt und B nicht. Also niemals frech werden, sonst seid ihr gleich auf der Abschussliste....glaubt mir, ich war selbst im ÖD tätig  Cool


Es geht wohl kaum darum, ob man etwas bekommt oder nicht, sondern darum, ob Bedarf besteht oder nicht. Das ist der entscheidende Unterschied und sollte als
Mitarbeiter im öD bekannt sein !


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Antwort #41 - 25.10.2006 um 07:22:28
 
Zitat:
was soll das denn ?
Wenn Du Antworten möchtest, dann lass dies lieber sein !


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Aber hallo, Geld regiert die Welt oder? Ich spreche hier von Realität nicht aus Neid oder fühlst du dich angegriffen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #42 - 25.10.2006 um 07:24:33
 
Maggie schrieb am 25.10.2006 um 07:22:28:
fühlst du dich angegriffen?



nee, hab nur was gegen Polemik !


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Antwort #43 - 25.10.2006 um 07:26:00
 
Zitat:
Es geht wohl kaum darum, ob man etwas bekommt oder nicht, sondern darum, ob Bedarf besteht oder nicht. Das ist der entscheidende Unterschied und sollte als
Mitarbeiter im öD bekannt sein !


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Ja, so sollte es sein, ist es aber nicht!! Ärgerlich
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Antwort #44 - 25.10.2006 um 07:39:46
 
@Maggie
Du kannst Dich gerne über die Behörden aufregen.
Aber bitteschön an anderer Stelle.
Thema verfehlt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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