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Heirat in Daenemark (Gelesen: 12.628 mal)
schnucki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 23.03.2006 um 11:00:00
 
Die Befragung ist freiwillig.
Aber wenn du sie nicht machst,ist das schon negativ.

Nach der entscheidung der ALB wurde uns das Visum verweigert,
Leider nutzt mir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gar nichts,
weil die ALB in meinen Fall nichts mehr zu entscheiden hat,sondern das auswärtige Amt Griesgrämig
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Boehm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 23.03.2006 um 11:31:58
 
schnucki schrieb am 23.03.2006 um 11:00:00:
Die Befragung ist freiwillig.
Aber wenn du sie nicht machst,ist das schon negativ.

Nach der entscheidung der ALB wurde uns das Visum verweigert,
Leider nutzt mir eine Dienstaufsichtsbeschwerde gar nichts,
weil die ALB in meinen Fall nichts mehr zu entscheiden hat,sondern das auswärtige Amt Griesgrämig


Bei mir ist das ähnlich
aktueller Stand:
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei VG Freiburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 23.03.2006 um 12:11:07
 
Boehm schrieb am 23.03.2006 um 08:33:14:
Ich und meine Freunding


Jepp, der Esel .......................und was is ein "Freunding"?   Laut lachend Laut lachend Laut lachend
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Boehm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #33 - 23.03.2006 um 13:03:21
 
Zitat:
Jepp, der Esel .......................und was is ein "Freunding"?   Laut lachend Laut lachend Laut lachend


Meine Ehefrau Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #34 - 24.03.2006 um 13:45:04
 
Haben gerade auf der daenischen Website gesehen, dass man entweder nur in einer Reisegruppe ein Touristenvisum bekommt, oder um Freunde zu besuchen, wobei man dann wiederrum eine Einldaung von einem Daenen braucht. Scheint also doch nicht so einfach mal kurz in Daenemark zu heiraten. In einem deutschen Standesamt zu heiraten, bedeutet aber dass man sich ein halbes Jahr vorher anmelden muss. Das heisst, dass es bei uns noch sehr lange dauern kann, weil wir noch nicht alle Unterlagen haben. Griesgrämig Fuer in Deutschland bereits lebende Auslaender mag es vielleicht einfacher zu sein in Daenemark zu heiraten, aber fuer die im Ausland ist es wohl tatsaechlich am besten in Deutschland zu heiraten.  weinend Abwarten und Tee trinken....
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USdt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #35 - 25.03.2006 um 10:51:13
 
Zitat:
Fuer in Deutschland bereits lebende Auslaender mag es vielleicht einfacher zu sein in Daenemark zu heiraten


Japp. Meine Verlobte und ich moechten auch in Daenemark heiraten.
Sie ist bereits in Deutschland, auch mit einem normalen Besuchervisum und das scheint echt einfacher zu sein.
Die benoetigen dort nur ihren Pass und ggf. Kopie von Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung (letzteres nichtmal zwingend notwendig) und danach sollte sie dann eine AE fuer Deutschland bekommen Smiley


Das einzige, was mich jetzt beim Lesen dieses Topics gewurmt hat:
Kann bitte mal jemand erklaeren, wie genau das mit dem Pass dann ablaeuft? Sie wollte gerne meinen Namen annehmen, demnach muesste dann ja wirklich ihr Reisepass von den US Behoerden geaendert werden, richtig? Wie laeuft das ab? Bei der Botschaft in Berlin (praktischer noch waere, wenn das auch in Hamburg ginge, aber das war glaube ich nur ein Konsulat, ich musste fuer mein Visum zumindest nach Berlin) bescheid sagen, dass man geheiratet hat und die stellen einem einen neuen Pass aus? Oder muss man fuer diese Aenderung nochmal in die USA einreisen?
Des Weiteren: Sobald wir aus Daenemark wieder nach Deutschland kommen und zur ABH gehen, um ihr nun eine AE zu besorgen (mir wurde gesagt, die kriegt sie dann fuer 2 Jahre auf Probe, dann nochmal 2 Jahre und dann fuer immer), wird sie die ja auf den Namen kriegen, der noch im Pass steht, oder?
Wenn wir verheiratet sind ist doch der Name im Pass aber nicht mehr gueltig. Das heisst, entweder muesste sie eine AE auf ihren gueltigen Namen kriegen (mein Name, der aber nicht in ihrem Pass steht), oder auf ihren alten Namen (ihr Name, der ja aber bei einer Erneuerung des Passes nicht mehr dort stehen wuerde). Demnach ist, egal auf welchen Namen man das macht, entweder erstmal (wenn sie schon den neuen Namen in den alten Pass kriegt) oder spaeter (mit altem Namen im alten Pass wenn dann der neue Pass da ist) etwas ungueltig, oder?

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Maggie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #36 - 25.10.2006 um 07:04:07
 
Bin ganz neu hier im Forum und seit 4 Monaten mit der deutschen Bürokratie im Krieg. Mein Verlobter wohnt im Kosovo, das ja nach wie vor von der UNMIK verwaltet wird. Da ich schon mehrmals geschieden bin (ich dachte im Land der unbegrenzten Möglichkeiten ist das Gras grüner) fordert Deutschland zur Ausstellung eines EFZ für mich die Anerkennung meiner 3 Scheidungsurteile seitens des Kosovo. Nach langem Hin und Her durfte ich dann einen Antrag stellen, der jedoch abgelehnt wurde mit der Begründung, dass keiner der Parteien in diesen Scheidungen  Kosovo-Angehörige sind. Aus basta! Sie haben meinem Verlobter (der Standesbeamte hier meinte, man müsse nur hartnäckig sein) gedroht, ihn offiziell des Gebäudes zu verweisen wenn er noch mal damit ankommt. Auch das offizielle UNMIK-Formular bzgl. der Staatsangehörigkeit seiner früheren Ehefrau war den Herren hier nicht gut genug. Da wurde geschrieben, dass derzeit keine Staatsangehörigkeitszuordnung gemacht werden kann, da noch nicht feststeht zu welchem Land Kosovo zählt, sprich Serbien oder Albanien. Der Standesbeamte den ich zuerst hatte, meinte, die Kopie des vermeintlichen Reisepasses (Travel Document) sei ok, die Vertretung und Amtsleitung wiederum meinte nein, denn es sei kein echter Reisepass sondern nur eine Reiseerlaubnis der UNMIK.
Verdammt noch mal, was bleibt uns denn anderes übrig??? Was wir alleine schon an Übersetzungen geblecht haben ist nicht mehr feierlich.
Letztendlich meinte der Standesbeamte dann, ob es vielleicht besser wäre wir würden in Dänemark heiraten, da wir ja keine Scheidungsanerkennung bekommen, Kosovo aber sagt, dass wir heiraten könnten wenn ich nur ein EFZ vorlegen könne. Beide Länder stellen sich taub!
Ich habe nun alle Scheidungspapiere zur Prüfung nach DK geschickt, denn erst mit deren Beglaubigung kann man den Antrag einreichen.
Ich habe beim Bürgertelefon vom Auswärtigen Amt angerufen und meine Situation geschildert. Die meinten dort, er solle einfach ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen, mit dem er dann auch nach DK gehen könne.
Deshalb bin ich sehr froh über den Hinweis, dem Konsulat im Kosovo kein Wort von Heirat in DK zu sagen, gerade noch rechtzeitig, denn mein Brief war schon zugeklebt, da der Standesbeamte meinte, mein Verlobter solle in der Botschaft fragen ob eine Heiratsurkunde aus DK ein Problem wäre. Im Nachhinein habe ich eher das Gefühl, der wollte uns foppen, so quasi sagts nur der Behörde, denn dann bekommt er erst gar kein Schengen-Visum ätsch - und wieder eine Zecke weniger.......
Wie es dann hier weiter geht werden wir sehen. Klar, vielleicht muss er nach Ablauf des Visums erst mal wieder zurück aber eine Hürde wäre ja genommen und als Begründung kann ich ja die Verweigerung der Scheidungsanerkennung nehmen...........ODER HAB ICH DA WAS ÜBERSEHEN??? Bin für jeden Rat dankbar.
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Maggie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #37 - 25.10.2006 um 07:09:53
 
Boehm schrieb am 23.03.2006 um 10:04:27:
Ich hätte die Befragung verweigert bzw. mir die Fragen schriftlich geben lassen als Beweis. Meiner Frau wurde das Visum quasi verweigert (ohne Mietvertrag und Lohnbescheinigung kann die AE nicht bearbeitet werden).
Nach der Dienstaufsichtsbeschwerde wurde wohl dieser Fehler schon anerkannt.



Und was ist dann mit §28 Aufenthaltsgesetz?? Wie viel Kohle muss ich denn verdienen um einen Ausländer heiraten zu dürfen, bzw. ihn nach Deutschland zu holen? Ist das wieder nur ein Bonzen-Recht??
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #38 - 25.10.2006 um 07:19:06
 
Maggie schrieb am 25.10.2006 um 07:09:53:
Ist das wieder nur ein Bonzen-Recht??


was soll das denn ?
Wenn Du Antworten möchtest, dann lass dies lieber sein !


DC
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Maggie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #39 - 25.10.2006 um 07:19:22
 
USdt schrieb am 25.03.2006 um 10:51:13:
Japp. Meine Verlobte und ich moechten auch in Daenemark heiraten.
Sie ist bereits in Deutschland, auch mit einem normalen Besuchervisum und das scheint echt einfacher zu sein.
Die benoetigen dort nur ihren Pass und ggf. Kopie von Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung (letzteres nichtmal zwingend notwendig) und danach sollte sie dann eine AE fuer Deutschland bekommen Smiley


Das einzige, was mich jetzt beim Lesen dieses Topics gewurmt hat:
Kann bitte mal jemand erklaeren, wie genau das mit dem Pass dann ablaeuft? Sie wollte gerne meinen Namen annehmen, demnach muesste dann ja wirklich ihr Reisepass von den US Behoerden geaendert werden, richtig? Wie laeuft das ab? Bei der Botschaft in Berlin (praktischer noch waere, wenn das auch in Hamburg ginge, aber das war glaube ich nur ein Konsulat, ich musste fuer mein Visum zumindest nach Berlin) bescheid sagen, dass man geheiratet hat und die stellen einem einen neuen Pass aus? Oder muss man fuer diese Aenderung nochmal in die USA einreisen?
Des Weiteren: Sobald wir aus Daenemark wieder nach Deutschland kommen und zur ABH gehen, um ihr nun eine AE zu besorgen (mir wurde gesagt, die kriegt sie dann fuer 2 Jahre auf Probe, dann nochmal 2 Jahre und dann fuer immer), wird sie die ja auf den Namen kriegen, der noch im Pass steht, oder?
Wenn wir verheiratet sind ist doch der Name im Pass aber nicht mehr gueltig. Das heisst, entweder muesste sie eine AE auf ihren gueltigen Namen kriegen (mein Name, der aber nicht in ihrem Pass steht), oder auf ihren alten Namen (ihr Name, der ja aber bei einer Erneuerung des Passes nicht mehr dort stehen wuerde). Demnach ist, egal auf welchen Namen man das macht, entweder erstmal (wenn sie schon den neuen Namen in den alten Pass kriegt) oder spaeter (mit altem Namen im alten Pass wenn dann der neue Pass da ist) etwas ungueltig, oder?



Ich habe mich in den letzten 24 Stunden sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Das Antragsformular auf Eheschließung, dass man von den dänischen Standesämtern bekommt (kann man auch runterladen) hat Kästchen wo man ankreuzen muss welchen Namen man führen will (separates Blatt für Mann und Frau). Danach soll man für 160 DK = 22 Euro die internationale Heiratsurkunde legalisieren lassen. Die Heirat kann angeblich nur dann als nichtig erklärt werden, wenn sich herausstellt, dass Unmündigkeit, Verwandtschaft oder Bigamie nachgewiesen werden kann.
Aber egal wie wo wann - letztendlich ist man immer und überall auf der Welt der Willkür der Behörden ausgesetzt und die können die Sachen drehen und wenden wie sie wollen. Das beste Beispiel z.B. Sozialhilfegesetzt "es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters............" ob A einen Fernseher kriegt und B nicht. Also niemals frech werden, sonst seid ihr gleich auf der Abschussliste....glaubt mir, ich war selbst im ÖD tätig  Cool
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #40 - 25.10.2006 um 07:21:56
 
Maggie schrieb am 25.10.2006 um 07:19:22:
Das beste Beispiel z.B. Sozialhilfegesetzt "es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters............" ob A einen Fernseher kriegt und B nicht. Also niemals frech werden, sonst seid ihr gleich auf der Abschussliste....glaubt mir, ich war selbst im ÖD tätig  Cool


Es geht wohl kaum darum, ob man etwas bekommt oder nicht, sondern darum, ob Bedarf besteht oder nicht. Das ist der entscheidende Unterschied und sollte als
Mitarbeiter im öD bekannt sein !


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Antwort #41 - 25.10.2006 um 07:22:28
 
Zitat:
was soll das denn ?
Wenn Du Antworten möchtest, dann lass dies lieber sein !


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Aber hallo, Geld regiert die Welt oder? Ich spreche hier von Realität nicht aus Neid oder fühlst du dich angegriffen?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #42 - 25.10.2006 um 07:24:33
 
Maggie schrieb am 25.10.2006 um 07:22:28:
fühlst du dich angegriffen?



nee, hab nur was gegen Polemik !


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #43 - 25.10.2006 um 07:26:00
 
Zitat:
Es geht wohl kaum darum, ob man etwas bekommt oder nicht, sondern darum, ob Bedarf besteht oder nicht. Das ist der entscheidende Unterschied und sollte als
Mitarbeiter im öD bekannt sein !


DC


Ja, so sollte es sein, ist es aber nicht!! Ärgerlich
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Antwort #44 - 25.10.2006 um 07:39:46
 
@Maggie
Du kannst Dich gerne über die Behörden aufregen.
Aber bitteschön an anderer Stelle.
Thema verfehlt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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