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Heirat in Daenemark (Gelesen: 12.733 mal)
qwertzu67
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Antwort #15 - 23.03.2006 um 04:49:03
 
Vielen Dank fuer die vielen Antworten. Das habe ich auf einer anderen Seite gefunden:

"...War allerdings die/der Thai lediglich im Besitz eines Schengen-Visums, so kann die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung aufgrund der Verheiratung mit einem deutschen Staatsangehörigen höchst problematisch sein. Denn das deutsche Ausländerrecht bestimmt, dass die Aufenthaltsgenehmigung auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs versagt werden kann, wenn der Ausländer mit dem "falschen" Visum eingereist ist. Dies ist bei einem Touristenvisum regelmässig der Fall, da dieses nicht zum Zwecke einer Eheschliessung erteilt worden ist.
Während in der Vergangenheit in vielen Bundesländern und insbesondere in Berlin auch nach einer Heirat in Dänemark Aufenthaltserlaubnisse erteilt worden sind, ist diese Praxis in Anlehnung der gesetzlichen Vorschriften erheblich restriktiver geworden. Nach der Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz kann zwar ein Ausländer, der mit dem "falschen" Visum eingereist ist, nach einer Heirat - ohne vorige Ausreise - die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beanspruchen.
Allerdings heisst es in der entsprechenden Vorschrift, dass dies nur bei einer "Eheschliessung im Bundesgebiet" gelten soll. Heiratet also ein Ausländer, der im Besitz eines Schengen-Visums ist, in Dänemark und beantragt dieser nach der Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, so kann die Ausländerbehörde die Ausreise des Ausländers verlangen.
Diese Auslegung der geltenden Durchführungsvorschriften zum Ausländergesetz wurde durch eine neuere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 27. 8. 2003 bestätigt."


Ist doch alles bloss Schikane. Nachher kann sie dann sowieso mit dem FZV- Visum einreisen nach $ 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG.

Wie ist das mit dem Namen? Kann es mit dem Ehenamen nachher Probleme geben, oder muss sie ihren Pass umschreiben lassen? Waere ja dann wohl alles vor Ort in China zu erledigen. Ist wohl doch nicht so einfach wie wir uns das gedacht hatten.
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Mick
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Antwort #16 - 23.03.2006 um 07:18:49
 
qwertzu67 schrieb am 23.03.2006 um 04:49:03:
Vielen Dank fuer die vielen Antworten. Das habe ich auf einer anderen Seite gefunden:
[...]


Hoi,
das war die bis zum 31.12.2004 geltende Rechtslage!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #17 - 23.03.2006 um 07:25:43
 
@Boehm

Du gibst hier Ratschläge wie man Visa-Vorschriften umgeht. Es ist bestimmt einfacher den endlos Papierkrieg für ein Heiratsvisum nicht zu führen. ABER
hast Du Dir schonmal überlegt, daß es nicht umsonst verschiedene Visas gibt??
Es gibt meines Wissens auch Leute, die sich ehrlich und korrekt nach Vorschrift verhalten, und genau diese Paare kriegen dann wegen solchen schwarzen Schafen oftmals die Probleme mit den Behörden.
Die ABH`s sind doch auch nicht dumm.
Warum wohl gibt es die verschäften Kontrollen bei der Visa-Vergabe, warum gibt es die Getrennten Befragungen für die Scheinehenüberprüfung. Doch wohl weil so viele Leute, und auch Du, alle Vorschriften umgehen.....
Traurig finde ich, daß es für die für Paare, die den vorgeschriebenen Weg gehen, dann teilweise so schwierig und problematisch wird.

Du brauchst mir nicht zu antworten, es genügt schon, wenn Du Dir meine
Zeilen mal ganz still und leise durch Deinen Kopf gehen läßt!

Gruß
Emmaskatze
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Antwort #18 - 23.03.2006 um 07:28:18
 
Zitat:
Wie ist das mit dem Namen?


Dann wollen wir sachlich werden Zwinkernd

Der name unterliegt nach Art. 10 und 5 EGBGB dem Heimatrecht, d.h. beide behalten nach Eheschließung in DK zunächst ihre Namen.

Bei gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in DE kann dann nach Art. 10 Abs. 2 EGBGB nach der Eheschließung ein Ehename gebildet werden. DIeser muß durch eine öffentlich beglaubigte Erklärung beim Standesbeamten bestimmt werden. Wenn die Namensführung vom Heimatstaat angenommen wird ist der Pass entsprechend zu ändern.

Zuständig für die Entgegennahme der 10 Abs. 2 - Erklärung ist der Standesbeamte des StA I in Berlin. Zwinkernd

Bei Anlegung eines Familienbuches der Standesbeamte des Wohnsitzes.

Allerdings kommt bei normaler Behandlung der Angelegenheit die gleiche Prozedur auf Euch zu als würdet ihr in Deutschland heiraten Zwinkernd

Deswegen sind die Tips DK heiraten  und so weiter so überflüssig wie der berühmte Automat im Vatikan Laut lachend

Das nur am Rande Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #19 - 23.03.2006 um 08:33:14
 
emmaskatze schrieb am 23.03.2006 um 07:25:43:
@Boehm

Du gibst hier Ratschläge wie man Visa-Vorschriften umgeht. Es ist bestimmt einfacher den endlos Papierkrieg für ein Heiratsvisum nicht zu führen. ABER
hast Du Dir schonmal überlegt, daß es nicht umsonst verschiedene Visas gibt??
Es gibt meines Wissens auch Leute, die sich ehrlich und korrekt nach Vorschrift verhalten, und genau diese Paare kriegen dann wegen solchen schwarzen Schafen oftmals die Probleme mit den Behörden.
Die ABH`s sind doch auch nicht dumm.
Warum wohl gibt es die verschäften Kontrollen bei der Visa-Vergabe, warum gibt es die Getrennten Befragungen für die Scheinehenüberprüfung. Doch wohl weil so viele Leute, und auch Du, alle Vorschriften umgehen.....
Traurig finde ich, daß es für die für Paare, die den vorgeschriebenen Weg gehen, dann teilweise so schwierig und problematisch wird.

Du brauchst mir nicht zu antworten, es genügt schon, wenn Du Dir meine
Zeilen mal ganz still und leise durch Deinen Kopf gehen läßt!

Gruß
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Eine Scheinehe von der AB anzunehmen ohne zwingende Gründe und dann anzufangen mit Befragungen und so halte ich für eine Frechheit.
Nach der Ehe hat man auf garnichts mehr zu Antworten bei solchen Befragungen da die AB sich da auf dünnem Eis befindet.
Wenn man mit einem Besuchsvisum heiraten will ist dies vollkommen legal und umgeht auch keine Visavorschrift.
Ich und meine Freunding haben auch mit einem "Besuchsvisum" geheiratet und keiner hat mir gesagt "falsches" Visum oder so.
Der europäische Gerichtshof hat eigentlich klipp und klar festgelegt wenn man verheiratet ist braucht man überhaupt kein Visum um einzureisen.
Das Land ist verpflichtet dem Ehepartner an der Grenze unverzüglich die Einreise zu gewähren.

Ist geltendes europaisches Recht.
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Antwort #20 - 23.03.2006 um 08:35:28
 
ronny schrieb am 23.03.2006 um 07:28:18:
Dann wollen wir sachlich werden Zwinkernd

Der name unterliegt nach Art. 10 und 5 EGBGB dem Heimatrecht, d.h. beide behalten nach Eheschließung in DK zunächst ihre Namen.




Stimmt leider nicht!
In Dänemark kann man auch den Namen des Ehepartners annehmen bei der Heirat. (bis zum 1.4.2006)
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Antwort #21 - 23.03.2006 um 08:37:42
 
ronny schrieb am 23.03.2006 um 07:28:18:
Allerdings kommt bei normaler Behandlung der Angelegenheit die gleiche Prozedur auf Euch zu als würdet ihr in Deutschland heiraten Zwinkernd


Yes, eine Heirat "im Vegas von Europa" ist "zunächst" vermeintlich einfacher, doch letztendlich verschiebt man die Bürokratie nur etwas nach hinten.  Zwinkernd


Zitat:
Deswegen sind die Tips DK heiraten  und so weiter so überflüssig wie der berühmte Automat im Vatikan Laut lachend


Wat is dat fürn Teil ??, ein "Sündenablassomat" ?? Durchgedreht

greets ...
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Antwort #22 - 23.03.2006 um 08:40:50
 
Boehm schrieb am 23.03.2006 um 08:33:14:
Der europäische Gerichtshof hat eigentlich klipp und klar festgelegt wenn man verheiratet ist braucht man überhaupt kein Visum um einzureisen.
Das Land ist verpflichtet dem Ehepartner an der Grenze unverzüglich die Einreise zu gewähren.

Ist geltendes europaisches Recht.


Das betrifft nicht Ehegatten von Deutschen, sondern von EU-Ausländern,
die in dem Land Freizügkeit wahrnehmen.
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Antwort #23 - 23.03.2006 um 08:42:06
 
Zitat:
Wat is dat fürn Teil ??, ein "Sündenablassomat" ??


Ne das Teil findest du auch in jeder Herrentoi. in der Kneipe Zwinkernd

Zitat:
In Dänemark kann man auch den Namen des Ehepartners annehmen bei der Heirat. (bis zum 1.4.2006)


Boehm lass es, die Namenswahl ist weder nach deutschem Recht noch nach vielen Heimatrechten der Betroffenen wirksam. Zwinkernd
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Antwort #24 - 23.03.2006 um 09:11:31
 
@Boehm

Das wär ja super!!! Schreib das doch mal der dt.Botschaft in Izmir, bestimmt sehen die ihren Fehler ein, und lassen meinen Mann ohne Visum nach Deutschland zu mir ausreisen!

Toller Tip, vielen vielen Dank.

Gruß
Emmaskatze

Und noch was, unsere Befragung wurde auch nach der Eheschließung gemacht,
wie bei so vielen anderen auch.
Verwehren macht alles nur noch schlimmer, denn es wird einem schon bei der Belehrung gesagt, wenn man nicht mitmacht, gäbe es guten Grund anzunehmen man hätte etwas zu verbergen.

Gib doch nochmal einen klugen Tip ab, was Du dann gemacht hättest???
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Antwort #25 - 23.03.2006 um 09:22:50
 
Zitat:
Gib doch nochmal einen klugen Tip ab, was Du dann gemacht hättest???


Na was wohl :

Dienstausichtsbeschwerde wegen Verstoß gegen § & und Art 8 EMRK , was sonst Zwinkernd
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Antwort #26 - 23.03.2006 um 09:23:04
 
Das würde mich auch einmal interessieren,boehm!

Was hättest du gemacht,wenn du diese Befragung machen hättest müssen und deiner Ehefrau würde das Visum danch verweigert werden??? Augenrollen
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Antwort #27 - 23.03.2006 um 09:33:09
 
ronny schrieb am 23.03.2006 um 08:42:06:
Ne das Teil findest du auch in jeder Herrentoi. in der Kneipe Zwinkernd


Ach "das Teil", naja, "ohne" muß man dann von seinen Sünden ablassen  Laut lachend Laut lachend

Zitat:
Boehm lass es, die Namenswahl ist weder nach deutschem Recht noch nach vielen Heimatrechten der Betroffenen wirksam. Zwinkernd


BTW, ist doch alles was nach einer Heirat in De, oder dem Heimatland des Partners kommt echt nicht sooo wild, u. wenn man ein Familienbuch anlegen läßt sind einige Sachen wie z.B. Namenswahl etc. noch einfacher  Zwinkernd
Familienbuch hat bei uns ca. 5 Wochen gedauert, aber ist doch echt schnell gelaufen, wenn man in Bedenkt das die Papiere erst nach Berlin u. wieder zurück mußten.  Smiley
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Antwort #28 - 23.03.2006 um 09:43:29
 
Weswegen ich auch nicht verstehen kann warum man im "Las Vegas des Nordens" heiraten will.  Das deutsche Standesamt ist besser als sein Ruf Zwinkernd

Es sei denn man hätte evtl. doch was zu verbergen und dann wäre der latente Generalverdacht dann doch nicht unbegründet. Zwinkernd
Nur ICH würde mich dem nicht aussetzen:

                 wie ?, in DK geheiratet, was war denn nicht ok bei Euch
?              *augenzwinker*

Was sagt eine meiner Lieblingsstandesbeamtinnen Zwinkernd ?

Bleibe im Lande und nähre Dich redlich

Da muß man dicke Bretter bohren insbesondere bei zahlreichen Dünbrettbohrern Zwinkernd
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Antwort #29 - 23.03.2006 um 10:04:27
 
schnucki schrieb am 23.03.2006 um 09:23:04:
Das würde mich auch einmal interessieren,boehm!

Was hättest du gemacht,wenn du diese Befragung machen hättest müssen und deiner Ehefrau würde das Visum danch verweigert werden??? Augenrollen


Ich hätte die Befragung verweigert bzw. mir die Fragen schriftlich geben lassen als Beweis. Meiner Frau wurde das Visum quasi verweigert (ohne Mietvertrag und Lohnbescheinigung kann die AE nicht bearbeitet werden).
Nach der Dienstaufsichtsbeschwerde wurde wohl dieser Fehler schon anerkannt.
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