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Heirat in Daenemark (Gelesen: 12.745 mal)
qwertzu67
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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22.03.2006 um 12:34:04
 
Hallo, Ich moechte gerne meine chinesische Freundin heiraten uns das so schnell und vor allem unkompliziert wie moeglich. Hab schon im Forum gelesen, dass Daenemark am angesagtesten ist. Wie ist das aber mit dem Visum? Ein normales Touristenvisum reicht angeblich. Hab aber gelesen, dass man nachher evtl. Probleme bekommen kann mit der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, weil man mit einem falschen Visum eingereist ist. Hab auch gelesen, dass man ihren Namen am besten nicht aendert, da man ansonsten wieder zurueck in die Heimat muss um den Pass zu aendern. Waere dann zwar kein Problem mit der Wiedereinreise per FZV Visum, aber dauert dann 3 Monate und kostet einen Flug mehr. Bitte um Hilfe!
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Chun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.03.2006 um 16:29:40
 
qwertzu67 schrieb am 22.03.2006 um 12:34:04:
Hallo, Ich moechte gerne meine chinesische Freundin heiraten uns das so schnell und vor allem unkompliziert wie moeglich. Hab schon im Forum gelesen, dass Daenemark am angesagtesten ist.


ahm.. Dänemark am angesagtesten??? Ich habe meinen chinesischen Mann in Deutschland geheiratet. So mit der Familie und allem drum und dran. DAS ist angesagt  Ärgerlich Übrigens war es überhaupt nicht kompliziert

qwertzu67 schrieb am 22.03.2006 um 12:34:04:
Wie ist das aber mit dem Visum? Ein normales Touristenvisum reicht angeblich. Hab aber gelesen, dass man nachher evtl. Probleme bekommen kann mit der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, weil man mit einem falschen Visum eingereist ist.


wie du schon gemerkt hast, ist das Touristenvisum zum Heiraten das falsche Visum - sagt ja allein schon der Name! Zum Heiraten braucht ihr ein Heiratsvisum! Um ehrlich zu sein gehe ich davon aus, dass deine Freundin eher an ein Heiratsvisum als an ein Touristenvisum kommt

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Boehm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.03.2006 um 17:58:36
 
Chun schrieb am 22.03.2006 um 16:29:40:
ahm.. Dänemark am angesagtesten??? Ich habe meinen chinesischen Mann in Deutschland geheiratet. So mit der Familie und allem drum und dran. DAS ist angesagt  Ärgerlich Übrigens war es überhaupt nicht kompliziert


wie du schon gemerkt hast, ist das Touristenvisum zum Heiraten das falsche Visum - sagt ja allein schon der Name! Zum Heiraten braucht ihr ein Heiratsvisum! Um ehrlich zu sein gehe ich davon aus, dass deine Freundin eher an ein Heiratsvisum als an ein Touristenvisum kommt



Leider wird hier viel Unsinn geredet!
Man kann natürlich mit jedem Visum heiraten!
Eine AE wird automatisch von der dt. AB gestellt nach Vorlage der Heiratsurkunde. (Die AE wird unabhängig von Mietbescheinigung , aktuellem Visa , Lohnbescheinigung oder Befragung etc gegeben)
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Chun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 22.03.2006 um 19:46:03
 
Boehm schrieb am 22.03.2006 um 17:58:36:
Leider wird hier viel Unsinn geredet!


wie schön, dass du endlich mal selbstkritisch bist  Zwinkernd
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.03.2006 um 20:18:48
 
Boehm schrieb am 22.03.2006 um 17:58:36:
Eine AE wird automatisch von der dt. AB gestellt nach Vorlage der Heiratsurkunde. (Die AE wird unabhängig von Mietbescheinigung , aktuellem Visa , Lohnbescheinigung oder Befragung etc gegeben)



Muß aber nicht. Die ABH kann genauso verlangen, das der Ehepartner nochmal ausreist und in seinem Heimatland Antrag auf FZF-Visum stellt.
Es wäre vielleicht nicht ganz schlecht, wenn du hier nicht immer falsches Vorgehen propagieren würdest.
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Boehm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 22.03.2006 um 20:25:18
 
Zitat:
Muß aber nicht. Die ABH kann genauso verlangen, das der Ehepartner nochmal ausreist und in seinem Heimatland Antrag auf FZF-Visum stellt.
Es wäre vielleicht nicht ganz schlecht, wenn du hier nicht immer falsches Vorgehen propagieren würdest.


Nein kann die ABH nicht verlangen nach der Heirat ist eine Ausreise nicht mehr norwendig oder kann von der ABH erzwungen werden.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #6 - 22.03.2006 um 23:01:44
 
Boehm schrieb am 22.03.2006 um 20:25:18:
Nein kann die ABH nicht verlangen nach der Heirat ist eine Ausreise nicht mehr norwendig oder kann von der ABH erzwungen werden.

So leid es mir tut: In diesem Fall hat Boehm - ausnahmsweise - recht. Das liegt an § 39 Nr. 3 AufenthV:
Zitat:
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn
...
3. er ... ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind,
...


Abu

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Antwort #7 - 22.03.2006 um 23:12:01
 
Abu schrieb am 22.03.2006 um 23:01:44:
So leid es mir tut: In diesem Fall hat Boehm - ausnahmsweise - recht. Das liegt an § 39 Nr. 3 AufenthV:

Abu



Hi,
aber es sollte angemerkt werden, dass tuyet insofern Recht
hat, als dass das Tourivisum das falsche Visum ist. Es werden
hier bereits in Kenntnis der Tatsache, dass die Eheschließung
beabsichtigt ist, falsche Angaben bei der Visumsantragstellung
gemacht. Und das ist strafbar und stellt einen Ausweisungs-
grund dar.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #8 - 22.03.2006 um 23:48:42
 
Mick schrieb am 22.03.2006 um 23:12:01:
Hi,
aber es sollte angemerkt werden, dass tuyet insofern Recht
hat, als dass das Tourivisum das falsche Visum ist. Es werden
hier bereits in Kenntnis der Tatsache, dass die Eheschließung
beabsichtigt ist, falsche Angaben bei der Visumsantragstellung
gemacht. Und das ist strafbar und stellt einen Ausweisungs-
grund dar.


Ist ja mal was ganz lustiges!
Sag das mal einem Richter damit der auch was zu lachen hat.
Oder ist die Eheschliessung bei euch strafbar?
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Antwort #9 - 23.03.2006 um 00:06:52
 
Boehm schrieb am 22.03.2006 um 23:48:42:
Ist ja mal was ganz lustiges!
Sag das mal einem Richter damit der auch was zu lachen hat.
Oder ist die Eheschliessung bei euch strafbar?


Hoi,
habe ich von der Eheschließung oder von falschen Angaben bei
der Visumsantragstellung gesprochen?
Vorsicht Boehm, bewegst Dich auf glattem Eis.
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Antwort #10 - 23.03.2006 um 00:09:57
 
Hier nochmal was für unsere Sachbearbeiter:

Art.6 Abs.1 GG ist nicht nur ein "klassisches Grundrecht" zum Schutze der spezifischen Privatsphäre von Ehe und Familie sowie Institutsgarantie, sondern darüber hinaus zugleich eine Grundsatznorm, das heißt eine verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts.

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Antwort #11 - 23.03.2006 um 00:13:53
 
Boehm schrieb am 23.03.2006 um 00:09:57:
Hier nochmal was für unsere Sachbearbeiter:

Art.6 Abs.1 GG ist nicht nur ein "klassisches Grundrecht" zum Schutze der spezifischen Privatsphäre von Ehe und Familie sowie Institutsgarantie, sondern darüber hinaus zugleich eine Grundsatznorm, das heißt eine verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts.



Höre bitte auf, unsubstantiiert den Art. 6 als Auffangnorm für alles
was Dir nicht passt heranzuführen. Andernfalls wird dieses Board-
technisch unterbunden, um zu verhindern, dass Hilfesuchende hier
in die Irre geführt werden.
[warnyel]Die ist für Dich.[/warnyel]
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Antwort #12 - 23.03.2006 um 00:20:55
 
Mick schrieb am 23.03.2006 um 00:06:52:
Hoi,
habe ich von der Eheschließung oder von falschen Angaben bei
der Visumsantragstellung gesprochen?
Vorsicht Boehm, bewegst Dich auf glattem Eis.


Mit welchem Visum man einreist spielt bei der Heirat keine Rolle.
Mit der Heirat gilt automatisch Art.6 Abs.1 GG und  Anspruch auf Abschiebungsschutz (bzw Anspruch auf AE)

Die Pflicht des Staats, die Familie zu schützen und zu fördern (Art.6 GG) lässt einwanderungspolitische Belange zurücktreten


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Antwort #13 - 23.03.2006 um 00:26:52
 
Boehm schrieb am 23.03.2006 um 00:20:55:
Mit welchem Visum man einreist spielt bei der Heirat keine Rolle.
Mit der Heirat gilt automatisch Art.6 Abs.1 GG und  Anspruch auf Abschiebungsschutz (bzw Anspruch auf AE)


Hoi,
Du begreifst echt nicht, was ich geschrieben habe, oder? Natürlich
spielt die Art des Visums bei der Eheschließung keine Rolle. Habe
ich zu keinem Zeitpunkt behauptet. Aber dennoch hat man ggf. bei
Visumsantragstellung falsche Angaben gemacht.
Also nochmal, damit es auch in Dein Hirn passt: man ist grund-
sätzlich verpflichtet, bei der Visumsantragstellung wahrheitsge-
mäß Angaben zum Aufenthaltzweck zu machen. Wenn ich komme,
um die Ehe zu schließen und dann zu bleiben, wäre es gelogen,
wenn ich angebe, zum Touri-Zweck einzureisen. Geschnackelt?
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Antwort #14 - 23.03.2006 um 00:43:25
 
Mick schrieb am 23.03.2006 um 00:26:52:
Hoi,
Du begreifst echt nicht, was ich geschrieben habe, oder? Natürlich
spielt die Art des Visums bei der Eheschließung keine Rolle. Habe
ich zu keinem Zeitpunkt behauptet. Aber dennoch hat man ggf. bei
Visumsantragstellung falsche Angaben gemacht.
Also nochmal, damit es auch in Dein Hirn passt: man ist grund-
sätzlich verpflichtet, bei der Visumsantragstellung wahrheitsge-
mäß Angaben zum Aufenthaltzweck zu machen. Wenn ich komme,
um die Ehe zu schließen und dann zu bleiben, wäre es gelogen,
wenn ich angebe, zum Touri-Zweck einzureisen. Geschnackelt?


sicher hat man bei der Visavergabe "falsche" angaben gemacht und heiratet danach.
Spielt aber überhaupt keine Rolle da die Heirat ein eigenständiges AE Recht erwirkt (auch wenn man das "falsche" Visum als unwirksam ansieht).

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