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Familienzusammenführung zum Ehemann (Gelesen: 1.963 mal)
zorro78
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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25.10.2006 um 03:37:54
 
Hallo!

Ich habe mehrere wichtige Fragen an euch zu folgender Sachlage:

Ich (28) bin deutscher Staatsbuerger und habe im September eine Iranerin geheiratet. Die Eheschliessung fand nach langer Bearbeitungszeit (ca. zwei Monate!) ganz legal vor iranischen Behoerden in Tehran statt.  Am 11. Oktober hat dann meine Frau den Antrag auf Familienzusammenfuehrung zum Ehemann gestellt und dieser ist nun in Bearbeitung. Die Sachbearbeiterin der Deutsche Botschaft teilte meiner Frau persoenlich mit, dass wir mit einer Bearbeitungszeit von etwa ein bis drei Monaten zu rechnen haetten, dass aber ein Antrag dieser Art in der Regel nicht abgelehnt wird. Ich selbst bin uebrigens Kleinunternehmer mit Geschaeft in Deutschland, halte mich aber momentan fuer laengere Zeit zwecks beruflicher Weiterbildung in Kanada auf. Soweit die Sachlage. Nun zum Problem:

Die Familienzusammenfuehrung bereitet mir derzeit Kopschmerzen. Alles ist zwar eingeleitet (und sollte nun seinen ueblich Gang gehen), aber inzwischen sind hier einige Unklarheiten und Befuerchtungen aufgetreten. Nach Aussage der Botschaft dauert die Bearbeitungszeit zwischen drei Wochen und drei Monaten und der Antrag darf in der Regel auch nicht abgelehnt werden. Mein Vater hatte allerdings neulich bei unserem Auslaenderamt angerufen, um dort nachzufragen, ob schon irgendwelche Eintraege ueber meine Frau, bzw. eine Bestaetigung ueber ihren Antrag vorlaegen. Der Mann von der Auslaenderstelle war allerdings sehr kurz und auch etwas unhoeflich und hat meinem Vater nur mitgeteilt, dass ich (als Ehemann) eigentlich garnicht in Deutschland gemeldet sein koenne da ich mich ja fuer laengere Zeit im Ausland aufhalte. Von daher koenne voruebergehend auch keine Familienzusammenfuehrung in Betracht gezogen werden. Als ich das hoerte war ich natuerlich erst einmal etwas schockiert. Hatte dieser Mann vielleicht keine rechte Ahnung vom Ablauf der Dinge? Ist es nur eine Art Angstmacherei um Leute zu verunsichern? Oder ist das tatsaechlich der Stand der Dinge? Ich kann jedenfalls nur folgendes dazu sagen: Erstens bin ich ganz sicher mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet und nur voruebergehend zur beruflichen Weiterbildung in Kanada. Zweitens, was hat das mit der Familienzusammenfuehrung zum Ehemann zu tun? Zum Zeitpunkt der Einreise meiner Frau will und sollte ich ja sowiso anwesend sein, das ist mir schon klar. Nun bin ich allerdings sehr verunsichert und am herumraetseln, was hier passiert. Wie ist denn nun wirklich der Ablauf der Dinge? Wer hat denn hier eigentlich eine entgueltige Entscheidung ueber die Familienzusammenfuehrung und die Erteilung des Visa zu treffen? Ist es die Auslaenderstelle, das Auswaertige Amt oder die Botschaft in Iran? Und dann frage ich mich auch noch, ob es wirklich eine getrennte Befragung (Interview) der Ehepartner in Deutschland geben wird, oder ist das auch nur eine Fehlinformation? Und falls diese Befragung stattfinden sollte, dann wuerde ich gerne wissen wann. Waere das vor oder nach Einreise meiner Frau? Bei all diesen Unklarheiten kann man gar keine Plaene fuer ein Treffen machen. Und da ich verstaendlicherweise auch nicht immer zu nach Deutschland reisen kann, ist die Sache zusaetzlich schwierig.

Viele Fragen treten hier auf, die fuer die meisten hier sicher nicht neu sind, aber ich bin sicher, man kann sie beantworten. Bestimmt gibt es hier jemanden der sich mit diesen Angelegenheiten auskennt und mir helfen kann. Fuer Rat und Hilfe jeder Art weare ich super dankbar.

Markus
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jetflyer
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Antwort #1 - 25.10.2006 um 10:00:05
 
Hallo Markus,

Folgendes zu den Zuständigkeiten.

Das Visum zur Familienzusammenführung erteilt die deutsche Botschaft im Iran. Bei einem beabsichtigten längerfristigen Aufenthalt (wie bei FZF ja erwünscht) muß die Botschaft die zuständige ABH kontaktieren. Diese muß eine Stellungnahme abgeben. zustimmen. Dies ist im „Normalfall“ Formsache. (Normalfall nehme ich bei Euch einmal an, Du hast nichts über Sperrfristen wegen abgelehnten Asylanträgen, illegalen Aufenthalten Diener Frau, etc ..vorher in D. geschrieben)
Über das BVA wird diese „positive“ Stellungnahme an die Botschaft geschickt. Dann kann die Botschaft das FZF Visum zur Einreise nach D. ausstellen.

Eine Befragung von Euch kann in der Botschaft gefordert werden. (u. U: zeitgleich mit einer Befragung von Dir in der ABH in D., wenn die Botschaft den Verdacht einer Scheinehe hat. Dazu müssten aber gewisse „Verdachtsmomente“ gegeben sein (keine gemeinsame Sprache der Ehepartner, hoher Altersunterschied, Sozialhilfebezug, etc..) Auch dies scheint von Euch ja nicht beim Visumantrag in der deutschen Botschaft gefordert worden sein.

Wende Dich baldmöglichst an Deine Ausländerbehörde Deines Hauptwohnsitzes. Üblicherweise wird dort noch ein Mietvertrag und die Meldebescheinigung des Ehemanns„gefordert“. Das ist zwar eigentlich nicht gesetzlich bei FZF zu Deutschen notwendig, ist aber wohl gängige Praxis. Daraus leitet die ABH nämlich u.A. Ihre Zuständigkeit ab. Mit diesen Dokumenten musst Du zu Deiner ABH gehen, dann sollte der FZF nichts im Wege stehen.
Den Fortgang des procederes kannst Du beim BVA in Köln telefonisch erfragen, die Mitarbeiter dort sind sehr hilfsbereit und freundlich.

Viel Glück und Toi toi toi
Grüße
Sveta + Jens

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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.10.2006 um 12:03:01
 
zorro78 schrieb am 25.10.2006 um 03:37:54:
Der Mann von der Auslaenderstelle war allerdings sehr kurz und auch etwas unhoeflich und hat meinem Vater nur mitgeteilt, dass ich (als Ehemann) eigentlich garnicht in Deutschland gemeldet sein koenne da ich mich ja fuer laengere Zeit im Ausland aufhalte. Von daher koenne voruebergehend auch keine Familienzusammenfuehrung in Betracht gezogen werden. Als ich das hoerte war ich natuerlich erst einmal etwas schockiert. Hatte dieser Mann vielleicht keine rechte Ahnung vom Ablauf der Dinge? Ist es nur eine Art Angstmacherei um Leute zu verunsichern? Oder ist das tatsaechlich der Stand der Dinge? Ich kann jedenfalls nur folgendes dazu sagen: Erstens bin ich ganz sicher mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet und nur voruebergehend zur beruflichen Weiterbildung in Kanada. Zweitens, was hat das mit der Familienzusammenfuehrung zum Ehemann zu tun? Zum Zeitpunkt der Einreise meiner Frau will und sollte ich ja sowiso anwesend sein, das ist mir schon klar.
Die Sache ist eigentlich recht einfach: Die von Deiner Frau beantragte Aufenthaltserlaubnis ist nach § 27 Abs. 1 S. 1 AufenthG eine Zitat:
... Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug)...
.
Die Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet setzt voraus, daß Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in D hast. Eine Meldeadresse alleine reicht nicht aus. Ein vorübergehender Auslandsaufenthalt ist sicherlich möglich, aber Du solltest schon in der Lage sein darzulegen, daß dieser wirklich nur vorübergehend bzw. idealerweise bis zur Einreise Deiner Frau beendet ist.

Abu

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