Hallo Markus,
Folgendes zu den Zuständigkeiten.
Das Visum zur Familienzusammenführung erteilt die deutsche Botschaft im Iran. Bei einem beabsichtigten längerfristigen Aufenthalt (wie bei
FZF ja erwünscht) muß die Botschaft die zuständige
ABH kontaktieren. Diese muß eine Stellungnahme abgeben. zustimmen. Dies ist im „Normalfall“ Formsache. (Normalfall nehme ich bei Euch einmal an, Du hast nichts über Sperrfristen wegen abgelehnten Asylanträgen, illegalen Aufenthalten Diener Frau, etc ..vorher in D. geschrieben)
Über das BVA wird diese „positive“ Stellungnahme an die Botschaft geschickt. Dann kann die Botschaft das
FZF Visum zur Einreise nach D. ausstellen.
Eine Befragung von Euch kann in der Botschaft gefordert werden. (u. U: zeitgleich mit einer Befragung von Dir in der
ABH in D., wenn die Botschaft den Verdacht einer Scheinehe hat. Dazu müssten aber gewisse „Verdachtsmomente“ gegeben sein (keine gemeinsame Sprache der Ehepartner, hoher Altersunterschied, Sozialhilfebezug, etc..) Auch dies scheint von Euch ja nicht beim Visumantrag in der deutschen Botschaft gefordert worden sein.
Wende Dich baldmöglichst an Deine Ausländerbehörde Deines Hauptwohnsitzes. Üblicherweise wird dort noch ein Mietvertrag und die Meldebescheinigung des Ehemanns„gefordert“. Das ist zwar eigentlich nicht gesetzlich bei
FZF zu Deutschen notwendig, ist aber wohl gängige Praxis. Daraus leitet die
ABH nämlich u.A. Ihre Zuständigkeit ab. Mit diesen Dokumenten musst Du zu Deiner
ABH gehen, dann sollte der
FZF nichts im Wege stehen.
Den Fortgang des procederes kannst Du beim BVA in Köln telefonisch erfragen, die Mitarbeiter dort sind sehr hilfsbereit und freundlich.
Viel Glück und Toi toi toi
Grüße
Sveta + Jens