Vielen Dank fuer die vielen Antworten. Das habe ich auf einer anderen Seite gefunden:
"...War allerdings die/der Thai lediglich im Besitz eines Schengen-Visums, so kann die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung aufgrund der Verheiratung mit einem deutschen Staatsangehörigen höchst problematisch sein. Denn das deutsche Ausländerrecht bestimmt, dass die Aufenthaltsgenehmigung auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruchs versagt werden kann, wenn der Ausländer mit dem "falschen" Visum eingereist ist. Dies ist bei einem Touristenvisum regelmässig der Fall, da dieses nicht zum Zwecke einer Eheschliessung erteilt worden ist.
Während in der Vergangenheit in vielen Bundesländern und insbesondere in Berlin auch nach einer Heirat in Dänemark Aufenthaltserlaubnisse erteilt worden sind, ist diese Praxis in Anlehnung der gesetzlichen Vorschriften erheblich restriktiver geworden. Nach der Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz kann zwar ein Ausländer, der mit dem "falschen" Visum eingereist ist, nach einer Heirat - ohne vorige Ausreise - die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beanspruchen.
Allerdings heisst es in der entsprechenden Vorschrift, dass dies nur bei einer "Eheschliessung im Bundesgebiet" gelten soll. Heiratet also ein Ausländer, der im Besitz eines Schengen-Visums ist, in Dänemark und beantragt dieser nach der Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, so kann die Ausländerbehörde die Ausreise des Ausländers verlangen.
Diese Auslegung der geltenden Durchführungsvorschriften zum Ausländergesetz wurde durch eine neuere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 27. 8. 2003 bestätigt."
Ist doch alles bloss Schikane. Nachher kann sie dann sowieso mit dem FZV- Visum einreisen nach $ 28 Abs. 1 Nr. 1
AufenthG.
Wie ist das mit dem Namen? Kann es mit dem Ehenamen nachher Probleme geben, oder muss sie ihren Pass umschreiben lassen? Waere ja dann wohl alles vor Ort in China zu erledigen. Ist wohl doch nicht so einfach wie wir uns das gedacht hatten.