Hallihallo !!!
Mal wieder danke an Alle für Eure Antworten
@ PAITIO :
Hmm, ich glaube, in unserem Fall ist die gesamte Situation etwas anders. Außerdem sind wir zur Zeit (hoffentlich nicht mehr lange) leider leider auf ALG II angewiesen.
@ Daddy :
Das klingt alles logisch. Es ist die zweite Option, die ich außer der FreizügBesch für sinnvoll halte. Da die Gestaltung der
AE durch die Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige (ABl. EG Nr. L 157, S. 1) geregelt wird (diese umfasst sowohl die
AE als Klebeetikett als auch die
AE als eigenständiges Dokument) , so ist der Einwand von Ronny (s. sein Beitrag oben) also nicht zutreffend (?) Insofern würde für meine Ehefrau dann doch die
AE als eigenständiges Dokument nach dem in dieser Verordnung geltenden Muster zutreffen (?)
@ Saxonicus :
1. So leicht gebe ich nicht nach
2. Meine Ehefrau lebt hier nicht seit 30 Jahren sondern seit ein Paar Monaten, also praktisch ist sie erst kürzlich eingereist.
3. Vor 30 Jahren waren die Zeiten anders.
4. Ausstellung eines Reisepasses in Botschaft oder Konsulat (inkl. Reisekosten) : über 100 Euro. Ausstellung einer
AE für Ehegatten eines Deutschen (auch auf der Grundlage eines Personalausweises als anerkannter Passersatz) : 0 Euro
5. Weder suche ich Ärger, noch habe ich mir welchen eingeholt.
6. Bloß weil die Ausübung eines Rechts, das eindeutig im Gesetz verankert ist, in der Praxis nicht üblich gewesen ist, bedeutet es nicht, dass dieses Recht dadurch verloren gegangen ist. Mit der Ausstellung der
AE als eigenständiges Dokument halten sich die Ämter an nichts anderes als an bundesdeutsche Gesetze. Da ich mir dieses Rechts bewusst bin, beharre ich auch darauf, ohne nachzugeben, da ich dabei 100%ige Aussicht auf Erfolg habe.
Inzwischen habe ich mir auch die Meinung eines Rechtsexperten eingeholt. Dieser sagt, dass der Sachverhalt eindeutig sei und dass die
ABH eine
AE als eigenständiges Dokument zu erteilen habe.
Zum Schluss noch eine kleine Exkursion:
Und zwar merke ich, dass hier im Forum auffällig viele Leute mir anraten, auf irgendeine Weise einen Reisepass zu beschaffen, auch wenn dies jeder Notwendigkeit entbehrt. Mein Gedanke dazu ist der, dass die Behörden bei einem Reisepass natürlich mehr Möglichkeiten der Kontrolle über die Bewegungen seines Besitzers haben (z.B. tatsächliche Dauer des Aufenthalts mittels Einreisestempel, jegliche dort einzuklebenden oder einzutragenden Vermerke etc.) . Ein Personalausweis kann diese Möglichkeiten nicht bieten. Z.B. ein EU-Bürger, der mal kontrolliert wird und seinen Personalausweis zeigt, kann sich hier im Rahmen eines Kurzaufenthalts aufhalten (und benötigt keinen Aufenthaltstitel) . Der selbe Mensch könnte sich hier aber bereits seit - sagen wir mal - 2 Jahren aufhalten, doch an seinem Personalausweis kann man den Unterschied selbstverständlich nicht sehen. (Was anderes ist es natürlich, wenn dieser Mensch selbst etwas bei Behörden erledigen will. Dann nämlich sollte er ein Aufenthaltsdokument vorweisen. Daher auch die Bezeichnung "deklaratorisch") .
Freue mich, wie immer, auf Eure Meinungen (Habe nicht gedacht, auf so viele unterschiedliche Ansichten zu treffen)
Grüße
Shrek_K