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Unmöglichkeit einer Passbeschaffung - was tun? (Gelesen: 18.209 mal)
thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #30 - 23.01.2006 um 11:25:12
 
Hi ronny,
heißt daa, dass eine Registrierung bei der Botschaft weniger eine Art Meldung einer unterstellten denn ein Antrag auf Staatsbürgerschaft bedeutet?
Hier waren beide Elternteile nach ihrer Flucht und zum Zeitpunkt der Geburt der Tochter sicher Vietnamesen. Wäre dann Registrierung überhaupt möglich/nötig? Wenn sie die vn Staatsbürgerschaft erst beantragen müsste und also nicht besäße, wäre die Einbürgerung ja wohl eher machbar und eine Ausbürgerung unnötig.
Leider isses hier so aber nicht, denk ich.
Dann wärs aber eh falsch, eine Registrierung i.o. Sinne zu beantragen.

Beim ihrem letzten Botschaftsbesuch sagte man der Tochter, dass sie ohne die Geburtsurkunde ihrer Mutter nicht registriert werden könne und nicht mehr zu kommen brauche. Auf Rückfrage, ob man ihr ein Antragsformular mitgeben könne oder was die Mutter denn machen könne, wenn die keine Geburtsurkunde hat, sagte man, dann geht sowieso nix.

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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 23.01.2006 um 11:38:29
 
Zitat:
Kann es sein, dass Du nur bestimmte Antworten erwartest ?

Das erklärte Ziel dieser Seite ist
Zitat:
Wir stehen aber dafür ein, dass wir dafür da sind, Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wir möchten unsere Kenntnisse und unser Wissen dazu einbringen, Ausländern / Ausländerinnen, die Hilfe suchen, zur Seite zu stehen.

wenn du das kannst, sind deine Beiträge willkommen, wenn du das nicht kannst, musst du nicht unbedingt Beiträge leisten. Du kannst dich auch dafür entscheiden, dich auf die Fälle zu konzentrieren und beschränken, bei denen es heißt
Zitat:
Auf der anderen Seite bitten wir um Verständnis dafür, wenn wir manchmal auch "dazwischen schlagen". Wir sind keine Helfer für Leute, die versuchen, entgegen der gesetzlichen Vorschriften Vorteile für sich oder für Dritte zu erreichen.

Es wäre sehr vorteilhaft, wenn du den Unterschied dazwischen erkennen und werten würdest. Auch andere Experten hier geben negative, dafür aber sachlich begründete Auskünfte (mit "Hausnummer" so zu sagen) und darüber hat sich noch keiner beschwert. In diesem Fall z.B. wird nicht versucht, etwas "entgegen den gesetzlichen Vorschriften" zu erreichen, sondern die Vorschriften (insofern vorhanden) umfassend zu durchleuchten und zu verstehen. Es wäre also nützlich, dem Frager zu verraten, worauf sich das Verhalten der ABH stützt: Gesetz, §, Durchführungsbestimmung.

Gruß Smiley Sondra
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #32 - 23.01.2006 um 12:05:22
 
hi bruno,
ich beschreibe ein Identitätsfeststellungsverfahren für alte boat-people-Flüchtlinge, das in seiner Konsequenz zu einem Slapstick von verrückten Situationen entartet.
Du sagst aber toternst, genau so musses sein!

Ich schrieb, dann müsten ja die Eltern= anerk. Fl. zur Identitätsfeststellung nach Vn: ein Witz...
Du sagst, es geht doch um die Tochter!
Ja ebend. Eine Tochter ist, wenn man Eltern hat, und so vererbt sich was, z.B. Staatsangehörigkeit, z.B. deren Fehler, z.B. deren Mangel an Personaldokumenten, z.B. deren Unmöglichkeit, die Nachzuholen, fast sogar deren Flüchtlingsstatus. Darum geht hier doch alles.
Irgendwie hast Du den Überblick verloren und schreibst trotzdem immer weiter...

Du sagst, die Unmöglichkeit muss nachgewiesen werden, das sagt doch die/jede ABH.
Ich sage, niemand wird jemals der ABH einen Bescheid über die Unmöglichkeit geben und ansonsten ist der Nachweis einer Unmöglichkeit nur die Unmöglichkeit selbst: Warten bis ins hohe Alter, dieing trying.
Die ABH muss m.E. selbst, durch eigene Logik, selbst feststellen, dass das hier gar nicht gehen kann. Ansonsten müsste sie gangbare Wege benennen können. Der ewige Verweis auf Botschaftsbesuche ist dies nicht: was soll die Botschaft denn ihren boat-people-Flüchtlingen bescheinigen, wenn sie dort wären: dass ihre Identität nicht nachgewiesen ist? Lustige Bescheide. (Achtung: Witz!)
aber naja.
wie ronny und ralf schon sagten: das gibts doch nicht, hier stimmt was nicht.
dann lassen wir das Töchterchen halt rumlaufen
wieso wollte ich ihr eigentlich helfen?
soll sie doch...zum Kuckuck
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 23.01.2006 um 12:10:17
 
Sondra schrieb am 23.01.2006 um 11:38:29:
wenn du das kannst, sind deine Beiträge willkommen, wenn du das nicht kannst, musst du nicht unbedingt Beiträge leisten. Du kannst dich auch dafür entscheiden, dich auf die Fälle zu konzentrieren und beschränken...



Gut, dass Du das nicht zu entscheiden hast !

Deine ständigen Angriffe nerven allmählich. Für meine Beiträge zeichne ich verantwortlich, also
kein Grund für Deine Kommentare und Belehrungen. Im übrigen sind meine Beiträge am Thema, Deine allerdings
oftmals bedenklich daneben !  Laut lachend


Zurück zum Fall:
Bereits einige Beiträge wiesen doch darauf hin, dass die Unmöglichkeit eben nicht vorliegt und nachgewiesen
werden muss.  Zunge  :wand ende


Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 23.01.2006 um 12:19:39
 
thom schrieb am 23.01.2006 um 12:05:22:
Zitat:
Irgendwie hast Du den Überblick verloren und schreibst trotzdem immer weiter...


keinesfalls

Zitat:
Du sagst, die Unmöglichkeit muss nachgewiesen werden, das sagt doch die/jede ABH.
Ich sage, niemand wird jemals der ABH einen Bescheid über die Unmöglichkeit geben und ansonsten ist [b]der Nachweis einer Unmöglichkeit nur die Unmöglichkeit selbst


Doch , diese Bescheinigungen wurden mir schon vorgelegt !

Zitat:
Die ABH muss m.E. selbst, durch eigene Logik, selbst feststellen, dass das hier gar nicht gehen kann.


wie das denn ?

Ansonsten müsste sie gangbare Wege benennen können. Der ewige Verweis auf Botschaftsbesuche ist dies nicht: was soll die Botschaft denn ihren boat-people-Flüchtlingen bescheinigen, wenn sie dort wären: dass ihre Identität nicht nachgewiesen ist? Lustige Bescheide.


Die ABH hat das doch getan. Wenn der Betreffende andere oder bessere Wege erfolgversprechender beschreiten will,
dann spricht dem nichts entgegen.


Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 23.01.2006 um 13:04:30
 
thom schrieb am 20.01.2006 um 18:46:41:
Ihre Eltern hatten das Privileg, obwohl völlig ohne vn Dokumente, hier leben zu können.



Hi Thom,

siehst Du, bereits am Anfang hast Du verstanden, dass eine Nachregistrierung und Passbeschaffung
erfolgen muss.  Zwinkernd


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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #36 - 23.01.2006 um 13:19:37
 
also Bruno,
ich möchte die Diskussion mit Dir beenden, weil durch Gelabere und ewiges Wiederholen der threat verstopft wird und anscheindend sowieso kein Fachmann mehr das alles lesen will.

Zum Überblick: lies unseren Dialog doch nochmal gaaanz langsam..
Zur Bescheinigung: sowas gibs, aber nicht von der vn. Botschaft in diesem Fall - um den gehts.
(Jemand sagte mir übrigens inzwischen, für 1000.-€ Mitarbeiterfamilienunterstützungsgeld hätten die in ähnlichen Fällen das schon mal bescheinigt. Was soll man damit anfangen?)
zur Logik: wie denn das, fragst Du. ...  Ganz ohne gehts halt nicht, Bruno.
zum gangbaren Weg: die ABH hat keinen benannt, nochmals: die Eltern haben selber nix und kriegen garnix bei der Botschaft.

entweder man geht in ein Thema rein. dann im Ernst, oder man bleibt halt wirklich draußen
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #37 - 23.01.2006 um 13:21:31
 
@ Sondra,

zur Beruhigung schreibe ich Dir die entsprechenden "Hausnummern" mal auf:
§§ 3,4,5 AufenthG , §§ 5,6 AufenthVO , § 8 StAR und VwV StAR Pkt. 8.1 und Pkt. 8.2


Bruno  Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #38 - 23.01.2006 um 13:24:31
 
thom schrieb am 23.01.2006 um 13:19:37:
entweder man geht in ein Thema rein. dann im Ernst, oder man bleibt halt wirklich draußen


oder :

man erkennt die bestehenden Gesetze an oder versucht sie weg zu diskutieren


So, schluss jetzt !  Laut lachend

Bruno
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Antwort #39 - 23.01.2006 um 13:35:18
 
Zitat:
Hi ronny,
heißt daa, dass eine Registrierung bei der Botschaft weniger eine Art Meldung einer unterstellten denn ein Antrag auf Staatsbürgerschaft bedeutet?


Hi thom,

wie gesagt, werde ich aus dem Text auch nicht vollständig schlau.

Wenn ich es richtig verstanden haben sollte, dann wäre diese Registrierung nur dann einschlägig, bei gemischtnationalen Eltern bei denen die Staatsangehörigkeit des nicht-vn Elternteils bekannt ist, und sich die Eltern dafür entscheiden dass das Kind die vn-Staatsangehörigkeit bekommen soll. Das wäre für mich dann ein Antragserwerb.

Der Fall dass beide Eltern die vn-Staatsangehörigkeit besitzen ist eindeutig(er) geregelt:

Das Kind wird Vietnamese, egal wo es geboren ist. Gleiches gilt wohl auch wenn ein Elternteil staatenlos oder seine Staatsangehörigkeit unbekannt ist.

In diesem Fall wäre die Registrierung der Geburt nur deklaratorisch, also nicht erwerbsbegründend.
Etwa vergleichbar mit dem Fall eines Kindes deutscher Eltern welches im Ausland geboren wird. Es ist kraft Gesetzes Deutscher, auch wenn der Staat von seiner Existenz noch gar nichts mitbekommen hat.

Also hängt es im Falle Deiner Klientin "lediglich" davon ab, die Abstammung nachzuweisen, das sollte eigentlich auch mit der deutschen Urkunde bereits möglich sein, schwieriger dürfte es werden den Besitz der vn-Staatsangehörigkeit bei einem Elternteil zu belegen. Dafür fällt mir leider kein Rezept ein.

Weil sich die Mitwirkung der Eltern ggf. nicht erzwingen lässt und ihr die Verweigerung m.E. u.U. gar nicht zugerechnet werden kann, würde ich den Weg mit der Verpflichtungsklage beschreiten, was anderes bleibt eh nicht.  Und hier bringt uns die Diskussion auch ned unbedingt weiter Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #40 - 23.01.2006 um 13:38:03
 
Sondra schrieb am 23.01.2006 um 11:38:29:
Das erklärte Ziel dieser Seite ist [...]


Hi Sondra,
Dein Zitat ist von den "Machern" dieser Seite, niemand ist verpflichtet,
dieses Motto zu übernehmen (auch wenn es schön wäre). Allerdings
wird von ALLEN Usern erwartet, dass sie sich an die Registrierungs-
bedingungen halten.

Zitat:
So, schluss jetzt !  Laut lachend


Richtig. geschlossen

Ärgerlich
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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