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Unmöglichkeit einer Passbeschaffung - was tun? (Gelesen: 18.210 mal)
thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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20.01.2006 um 18:46:41
 
Die in D. geborene Tochter (21) von anerkannten Flüchtlingen (vietn. boat-people) mit NE könnte sich einbürgern lassen, hätte sie einen Pass, wäre auch ihre Ausbürgerung aus Vn möglich.

Ihre Eltern hatten das Privileg, obwohl völlig ohne vn Dokumente, hier leben zu können.
Sie hat nun das Problem, den vn Behörden absolut nichts als eine dt Geburtsurkunde vorlegen zu können.

Bei mehreren Besuchen bei der vn Botschaft wurde ihr Begehren, über das Problem zu sprechen oder gar eine Bescheinigung zu erhalten, dass die Ausstellung eines Passes nicht möglich ist, brüsk abgewiesen. Ihre Eltern weigern sich, die Botschaft aufzusuchen.

Der ABH ist seit über 21 Jahren bekannt, dass die Familie keine vn. Dokumente besitzt, verlangt nun aber ultimativ von ihr die Passbeschaffung, alternativ (!) die Einbürgerung und verweigert die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer.

Wer stellt die offensichtliche Unmöglichkeit einer Passbeschaffung fest und wie wird diese Feststellung beantragt?


P.S. die Anfrage wurde  im Forum Einbürgerungsrecht bereits mit etwas anderen Zwischenfragen als "Einbürgerungsprobleme von  Flüchtlingskindern" gestellt.
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.01.2006 um 20:08:42
 
Hi

nachweisen kann man die Verweigerung der Passausstellung nur durch
eine Bescheinigung der vn Botschaft. Gespannt darf man dann auf die
Begründung sein.
Ich denke, die Eltern sollten den Weg in die Botschaft auf sich nehmen,
denn sie können vieles aufklären und dafür sorgen, dass ein Pass ausgestellt
wird, nachdem die Geburt in Vietnam registriert worden ist.
Der Sachverhalt an sich gibt nichts für eine Unmöglichkeit her sondern
eine gewisse Unwilligkeit der Eltern.
Ein Reiseausweis für Ausländer kann und darf nur ausgestellt werden,
wenn ein Pass nicht oder nur in unzumutbarer Weise ausgestellt wird.
Dies liegt hier bislang noch nicht vor.
Der Weg über die Eltern ist der einzig richtige.

Bruno
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Sondra
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Antwort #2 - 20.01.2006 um 21:05:04
 
Zitat:
nachweisen kann man die Verweigerung der Passausstellung nur durch eine Bescheinigung der vn Botschaft. Gespannt darf man dann auf die Begründung sein. Ich denke, die Eltern sollten den Weg in die Botschaft auf sich nehmen, denn sie können vieles aufklären und dafür sorgen, dass ein Pass ausgestellt wird, nachdem die Geburt in Vietnam registriert worden ist.
Der Sachverhalt an sich gibt nichts für eine Unmöglichkeit her sondern eine gewisse Unwilligkeit der Eltern
.Fragezeichen Ein Reiseausweis für Ausländer kann und darf nur ausgestellt werden, wenn ein Pass nicht oder nur in unzumutbarer Weise ausgestellt wird. Dies liegt hier bislang noch nicht vor. Der Weg über die Eltern ist der einzig richtige.



War das nicht mal so, dass es anerkannten Flüchtlingen nicht zugemutet werden konnte, den exterritorialen Bereich der Botschaft des Landes von dem sie geflüchtet waren, zu betreten (aufgrund der potenziellen Gefährdung)? Hat sich daran inzwischen etwas geändert?

Gruß  Smiley Sondra
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 20.01.2006 um 22:04:03
 
Zitat:
dass es anerkannten Flüchtlingen nicht zugemutet werden konnte, den exterritorialen Bereich der Botschaft des Landes von dem sie geflüchtet waren, zu betreten

... so ist es m.E. nach wie vor.

außerdem: ich habe doch klar geschildert, die Eltern haben auch selber nichts in der Hand.
Sollen die als Asylberechtigte vielleicht für sich auch noch Pässe beantragen, defür bräuchts dann aber die Großeltern...

Um die Grundsatzfrage nicht zu überladen, hab ich bisher weggelassen: Die Eltern waren nie verheiratet, der Vater wurde mitlerweile eingebürgert. Was bekommt er dann auf der vn. Botschaft, selbst wenn er wollte (er wird da niemals hingehen). Wie gesagt, die Grundsatzfrage ist allgemeiner und kommt immer häufiger vor - die Kinder von anerk. Flüchtlingen haben hier oft ein Problem.
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Sondra
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Antwort #4 - 20.01.2006 um 22:22:47
 
Zitat:
Der ABH ist seit über 21 Jahren bekannt, dass die Familie keine vn. Dokumente besitzt, verlangt nun aber ultimativ von ihr die Passbeschaffung, alternativ (!) die Einbürgerung und verweigert die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer.


Im anderen Thread sagst du Zitat:
Die AB will ultimativ den vietn. Nationalpass sehen oder die Einbürgerung
Warum läßt sie sich nicht einbürgern? Vielleicht würde sich im Züge des Verfahrens "leichter" feststellen, dass die vn Botschaft völlig abweisend ist (kann ich mir lebhaft vorstellen, dass gerade boat-people und Nachkommen noch der Dorn im Auge der jungen vn Demokratie sind).

Gruß  Smiley Sondra
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Antwort #5 - 20.01.2006 um 22:27:34
 
Zitat:
Wer stellt die offensichtliche Unmöglichkeit einer Passbeschaffung fest und wie wird diese Feststellung beantragt?


M.E. letztendlich die ABH - ähnlich wie bei abgelehnten Asylbewerbern, oder andere Fälle, müsste es doch möglich sein, ein offizielles Schreiben an die vn Botschaft zu richten mit der Bitte um ... Dann muss sich die Botschaft äußern, weil eine deutsche Behörde wird sie nicht so bruskieren wollen, wie irgendeine Tochter von ...
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 21.01.2006 um 00:09:27
 
Hi Sandra,
Die Einbürgerungsbehörde nimmt den Antrag nicht an, weil die ABH keinen Passersatz mehr gibt und damit ihr gegenüber dokumentiert, dass ein Nationalpass her muss.

Die vn. Botschaft erklärte, sie werde für eine Person, die in Vn. nicht registriert ist, gar nichts tun, wenn die ABH etwas wolle, solle sie sich selbst melden.

Die ABH erklärte, sie wolle gar nichts von der Botschaft und werde sich nicht dorthin wenden, das sei auschließlich die eigene Angelegenheit und Verpflichtung der Antragstellerin.
Wenn diese allerdings weiterhin gegen die Passbeschaffungspflicht verstoße und damit gegen hiesige Gesetze, werde die ABH das zu ahnden wissen.


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garfield2008
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Antwort #7 - 21.01.2006 um 10:33:00
 
H(a)i,

@Thom

warum geht die Tochter denn mit ihrer Geburtsurkunde selbst zur Botschaft nach Berlin oder ins Konsulat nach Bonn und lässt ihre Geburt in VN nachzubeurkunden Fragezeichen
Dann steht einem Pass nichts im Weg.
Das ihre Eltern vergessen haben, für ihre Tochter damals den Flüchtlingsstatus zu beantragen ist zwar bedauerlich aber nicht mehr nachzuholen.

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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 21.01.2006 um 12:16:42
 
garfield2008 schrieb am 21.01.2006 um 10:33:00:
warum geht die Tochter denn mit ihrer Geburtsurkunde selbst zur Botschaft nach Berlin oder ins Konsulat nach Bonn und lässt ihre Geburt in VN nachzubeurkunden Fragezeichen
Dann steht einem Pass nichts im Weg.
Das ihre Eltern vergessen haben, für ihre Tochter damals den Flüchtlingsstatus zu beantragen ist zwar bedauerlich aber nicht mehr nachzuholen.



Hi,

genau das meinte ich . Verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht.
Solang esie nicht registriert ist, werden die vn. Behörden nichts ausstellen.
Die Flüchtlingseigenschaft gilt im übrigen nur für die Eltern, die hier helfen könnten.

Bruno
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #9 - 21.01.2006 um 13:48:42
 
Hi Garfield2008 und Bruno,
mit ihrer dt. Geburtsurkunde war sie in der vn. Botschaft und wurde nicht registriert, weil die Geburtsurkunde der Mutter verlangt wurde, die es nicht gibt.

Glaubt ihr wirklich grundsätzlich, mit einer dt. Geburtsurkunde käme man zum vietn. Pass?


(Es wurde i,Ü. nicht nur das Familienasyl verpasst, weil die Eltern nichts davon wussten, selbst die Möglichkeit der Miteinbürgerung mit dem Vater war den Eltern völlig unbekannt und wurde verpasst.)
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bamthwok
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Antwort #10 - 21.01.2006 um 17:40:51
 
Hallo Sondra, ein off-topic Kommentar: die "junge vietnamesische Demokratie" gibt es bis heute noch nicht. Vietnam ist kommunistisch. Nicht, dass es jetzt so wichtig waere, aber vielleicht interessiert es Dich ja....
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Antwort #11 - 21.01.2006 um 18:07:22
 
bamthwok schrieb am 21.01.2006 um 17:40:51:
Hallo Sondra, ein off-topic Kommentar: die "junge vietnamesische Demokratie" gibt es bis heute noch nicht. Vietnam ist kommunistisch. Nicht, dass es jetzt so wichtig waere, aber vielleicht interessiert es Dich ja....

Schön, dass du so gut aufgepasst hast  Zwinkernd Frau übersieht mal die Gänsefüßchen und schon steht Frau im[regen=regen.gif] - ohne Schirm.

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Antwort #12 - 21.01.2006 um 18:35:29
 
thom schrieb am 21.01.2006 um 00:09:27:
Die Einbürgerungsbehörde nimmt den Antrag nicht an, weil die ABH keinen Passersatz mehr gibt und damit ihr gegenüber dokumentiert, dass ein Nationalpass her muss.

Die vn. Botschaft erklärte, sie werde für eine Person, die in Vn. nicht registriert ist, gar nichts tun, wenn die ABH etwas wolle, solle sie sich selbst melden.

Die ABH erklärte, sie wolle gar nichts von der Botschaft und werde sich nicht dorthin wenden, das sei auschließlich die eigene Angelegenheit und Verpflichtung der Antragstellerin.


Thom, für mich liest sich das so an, als wäre bisher alles mündlich gelaufen. Bei so lebensentscheidenden Prozeduren sollte man aber zur Feder greifen.

Botschaft anschreiben - Antrag auf Registrierung der Geburt und Ausstellung eines Passes z.B. - Kopie des Schreibens für das eigene Archiv anfertigen, Brief per Einschreiben mit Empfangsbestätigung hinschicken: 1 x, 2x, ... 10x. Spätestens da hat man den Nachweis seiner erfolglosen Bemühungen in der Hand. Damit ABH anschreiben - um Unterstützung bitten - wie oben vorgehen. Einbürgerungsbehörde nicht vergessen! Ein wenig Bürokratie muss schon sein, damit man es auf eine Akte bringt. Und wenn die Akte dick genug geworden ist, findet sich vielleicht auch die Lösung darin.

Gruß  Smiley Sondra
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« Zuletzt geändert: 21.01.2006 um 20:54:11 von N/V »  

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Antwort #13 - 21.01.2006 um 18:38:13
 
Fooons!!!! Bitte verunglückten Zitat da oben korrigieren, sonst gibts womöglich wieder Beschwerden!!
Danke!!
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Antwort #14 - 21.01.2006 um 20:54:28
 
Done -  es Lebe die Vorschau  Cool
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