Die in D. geborene Tochter (21) von anerkannten Flüchtlingen (vietn. boat-people) mit
NE könnte sich einbürgern lassen, hätte sie einen Pass, wäre auch ihre Ausbürgerung aus Vn möglich.
Ihre Eltern hatten das Privileg, obwohl völlig ohne vn Dokumente, hier leben zu können.
Sie hat nun das Problem, den vn Behörden absolut nichts als eine dt Geburtsurkunde vorlegen zu können.
Bei mehreren Besuchen bei der vn Botschaft wurde ihr Begehren, über das Problem zu sprechen oder gar eine Bescheinigung zu erhalten, dass die Ausstellung eines Passes nicht möglich ist, brüsk abgewiesen. Ihre Eltern weigern sich, die Botschaft aufzusuchen.
Der
ABH ist seit über 21 Jahren bekannt, dass die Familie keine vn. Dokumente besitzt, verlangt nun aber ultimativ von ihr die Passbeschaffung, alternativ (!) die Einbürgerung und verweigert die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer.
Wer stellt die offensichtliche Unmöglichkeit einer Passbeschaffung fest und wie wird diese Feststellung beantragt?P.S. die Anfrage wurde im Forum Einbürgerungsrecht bereits mit etwas anderen Zwischenfragen als "Einbürgerungsprobleme von Flüchtlingskindern" gestellt.