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hilfeeeee!!!!!!!1 (Gelesen: 22.515 mal)
Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 18.01.2006 um 21:28:15
 
Hallo Josef,

schau mal beim
Türkeiteam
, da ist unter dem Punkt "Im Dschungel der Gesetze" genau aufgeführt, welche Unterlagen benötigt werden.

Bezüglich der unterschiedlichen Daten im Pass wird es vermutlich Probleme geben. Das solltest Du m.E. im Vorfeld schon korrigieren lassen.

Wieso hast Du beide Staatsbürgerschaften?
Wann hast Du die türkische Staatsbürgerschaft wieder beantragt?

Und keine Sorge, Du wirst das schon schaffen - denn wenn man wirklich etwas will, dann schafft man es auch!

Viele Grüße
Janna
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josef
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #16 - 18.01.2006 um 21:46:32
 
und wie ich das will. ich denke seit 2 jahren an nix anderes, aber langsam verlassen mich die kräfte. unentschlossen
meinst du türkeiteam.de oder?
danke liebe janna
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fons
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Antwort #17 - 18.01.2006 um 22:05:17
 
klick auf das grüne mal drauf  Cool
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #18 - 18.01.2006 um 22:29:32
 
Hallo Josef,

ja, ich meine www.tuerkeiteam.de. Wenn Du in meinem letzten Posting auf das Wort "Türkeiteam" klickst, kommst Du dort auf die Page (habe einen Link ins Wort eingebaut).

Bezüglich Wehrdienst und Zivildienst:

Zitat:
Was haben wehrpflichtige Mehrstaater zu beachten?

Deutsche Staatsbürger sind grundsätzlich in Deutschland wehrpflichtig, das ist bei deutschen Mehrstaatern nicht anders. Der in Deutschland geleistete Wehrdienst wird aufgrund einer Vielzahl von internationalen Verträgen und zweiseitigen Abkommen oder aufgrund des jeweiligen nationalen Rechts zumeist anerkannt.

Vor der Einbürgerung bereits in der Armee des Herkunftsstaates geleisteter Wehrdienst kann in Deutschland in der Höhe seiner tatsächlichen Dauer anerkannt werden. Das heißt, ein türkischer Staatsangehöriger, der in der Türkei beispielsweise den auf einen Monat verkürzten Wehrdienst geleistet hat, kann nach der Einbürgerung auch nur diesen einen Monat auf die Dauer seiner Wehrpflicht in Deutschland angerechnet bekommen. Der Rest muss nachgedient werden.

Tritt ein Deutscher freiwillig als Berufssoldat in den Dienst einer fremden Armee, so verliert er die deutsche Staatsangehörigkeit (Verlust durch Eintritt in ausländische Streitkräfte), wenn er bereits die Staatsangehörigkeit des ausländischen Staates besitzt.

Quelle:
bmi.bund


und:
Zitat:
Anerkennung von Wehr- bzw. Ersatzdienst im jeweils anderen Staat

Meist wird geleisteter Wehrdienst auch in dem jeweils anderen Staat anerkannt.
In der Türkei wird auch die Ableistung eines zivilen Ersatzdienstes auf die Wehrdienstzeit angerechnet, in einigen anderen Staaten jedoch nicht.
Empfehlung: Holen Sie in jedem Fall aktuelle Informationen ein - bei den Militärattachés der Generalkonsulate oder Botschaften.

Quelle: http://www.isoplan.de/mi/d/d2.htm]
isoplan.de
[/url]

Und zu guter Letzt, der m.E. wichtigste Link:
Zitat:
Frage: Meine Söhne haben die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit. Sie sind beide hier geboren und aufgewachsen. Was ist mit dem Wehrdienst. Müssen sie den Wehrdienst zweimal leisten ?

Antwort: Nein. Wer in Deutschland seine Wehrpflicht abgeleistet hat, also entweder zur Bundeswehr ging oder den Zivildienst geleistet hat, braucht in der Türkei nicht - auch nicht den verkürzten - Militärdienst mehr zu leisten. Die Türkei erkennt den deutschen Wehrdienst und auch den Ersatzdienst vollständig an.

Quelle:
Interkultureller Rat
(dort auf Wehrpflicht klicken und noch ein bisschen weiter nach unten blättern).

Viele Grüße
Janna


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josef
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #19 - 19.01.2006 um 08:37:41
 
danke danke danke
wie kann ich dir danken.. ihr habt mir alle sehr geholfen.danke danke.
ich werde nun mit freundin zur ABH gehen, ne freiwillige Ausreise beantragen, ticket nehm ich gleich mit, werde in türkei heiraten und wir fliegen zusammen zurück nach DE.
danke danke danke Kuss Kuss Kuss Kuss
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Janna
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Antwort #20 - 19.01.2006 um 11:33:57
 
Alles Gute, schon mal vorab einpaar  Smiley Smiley Smiley  zur Hochzeit und Gruß an Deine Freundin!

Und noch ein Tipp: Zum Termin mit der Ausländerbehörde würde ich einen Freund oder jemanden vom Caritas-Verband / der Diakonie oder sonst einem Verband, der bei allen möglichen Lebenslagen hilft, mitnehmen. Es ist oft sehr hilfreich, einen unbeteiligten Dritten dabei zu haben.

Viele Grüße
Janna

P.S. Bitte berichte auch später, wie es weiter gegangen ist, wie die ABH reagiert hat, wie das mit dem Visum zur Familienzusammenführung gelaufen ist etc. - Danke!
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Antwort #21 - 21.01.2006 um 20:03:35
 
hallo, ich schon wieder.
nachdem wir euere vorschlägen, freiwillig auszureisen ect. , angefreundet haben und dies in angriff nehmen wollten kam nun wieder ne nachricht die mich ganz verwirrt.
ne standesbeamtin aus unserem nachbarort hat gesagt, wir können bei ihr heiraten und hinterher sollen wir für meine frau asylantrag stellen, das würde in ordnung gehen. Ist das wirklich so einfach? ich glaub da nicht so ganz daran. könnt ihr mir nochmal sagen, ob sowas möglich ist?
danke danke
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Sondra
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Antwort #22 - 21.01.2006 um 22:48:12
 
josef schrieb am 21.01.2006 um 20:03:35:
ne standesbeamtin aus unserem nachbarort hat gesagt, wir können bei ihr heiraten und hinterher sollen wir für meine frau asylantrag stellen, das würde in ordnung gehen.


Das ist einfach albern! Wieso bzw. wozu sollte deine Verlobte einen Asylantrag stellen, nach der Eheschließung? Wenn du Zitat:
der seit 10 jahren hier lebt und arbeitet mit unbefristeter AE
eine Ehefrau hast, die du hier geheiratet hast, dann bekommt sie auch eine Aufenthaltserlaubnis - zunächst befristet. Wozu soll sie Asyl beantragen? Das ist entweder Quatsch oder ein sehr großes Mißverständnis bzw. Durcheinander in deinem Kopf. Sorry, aber aus dem ganzen Hin und Her in deinen 2 Threads wird man nicht schlau!

Gruß  Smiley Sondra

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josef
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Antwort #23 - 21.01.2006 um 23:54:26
 
tut mir leid sondra, dachte erst es wären 2 unterschiedliche themen.
Hinterher asyl, da sie kein visum und keine AE oder sonstwas besitzt, nur gültigen türkischen reisepass. d.h. sie is ja im jetzigen moment illegal hier. Kann ich trotzdme heiraten und sie bekommt dann AE?
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Muyiwa
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Antwort #24 - 22.01.2006 um 08:28:16
 
Zitat:
d.h. sie is ja im jetzigen moment illegal hier. Kann ich trotzdme heiraten und sie bekommt dann AE?


Soweit ich weiß, wird bei der Anmeldung beim Standesamt geprüft, ob Deine Partnerin sich legal im Land aufhält. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man Eure Aufgebot annimmt bzw. Euch heiraten lässt, solange sie sich illegal im Land befindet. Deswegen kam wahrscheinlich auch jemand auf die Idee, vorher Asyl zu beantragen, weil sie dann "zumindest" Asylbewerberin wäre und nicht mehr illegal. Es wäre aber trotzdem Asylmissbrauch - und das ist eine Straftat, auch wenn das vielen nicht so richtig klar scheint (offenbar ja noch nicht einmal einer Standesbeamtin).

Wenn Ihr dann aber einmal verheiratet seid, dann kriegt sie ihre Aufenthaltsgenehmigung.
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josef
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Antwort #25 - 22.01.2006 um 12:43:43
 
danke für die antwort.
die beamtin meinte. erst heiratet.( sie weiss, dass meine freundin kein visum hat)
nach der heirat asyl beantragen. Pässe, ehefähigkeitszeugnis und geburtsurkunde hat meine freundin dabei.
Frage: Muss oder kann die beamtin prüfen, ob visum vorhanden?
was passiert, wenn sie uns ohne prüfung verheiratet? Kann meine frau dann hierbleiben? Kriegt sie dann AE ? muss ich dann zur ABH zum beantragen? Fragen die nach der Heirat noch nach Visum?
danke für eure liebe hilfe
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Janna
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Antwort #26 - 22.01.2006 um 13:04:25
 
Hallo Josef,

bei Deiner Fallkonstruktion Heirat ohne gültiges Visum:
da Deine Freundin (dann Frau) zum Zeitpunkt der Hochzeit ohne gültiges Visum hier war, kann es ihr passieren, dass sie trotz Ehe mit einem Deutschen erst einmal ausreisen muss und von der Türkei aus ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen muss. Das hängt ein bisschen vom Goodwill der Ausländerbehörde ab.

Ehrlich gesagt: Wenn ich Beamtin bei der ABH wäre, würde ich auf Ausreise bestehen, denn sonst kommen noch zig andre Leute auf die Idee das so zu machen, wenn es denn so einfach ist . . .

Die Standesbeamtin könnte vermutlich von ihrer Dienststelle "eins auf den Deckel bekommen" - wie das genau für sie aussieht, weiß ich nicht, aber ich würde das an ihrer Stelle nicht riskieren, denn sie ist verpflichtet zu prüfen, ob  alle Papiere korrekt sind (...schön doof ... kann ich da nur sagen).

Hinterher (und auch vorher) Asyl beantragen ist Quatsch. Wie Muyiwa schon schrieb, ist das Asylmissbrauch und wird entsprechend strafrechtlich verfolgt.

Von daher bleibe ich bei meiner vorgeschlagenen Vorgehensweise von weiter oben:
- GÜB beantragen, freiwillige Ausreise, Heirat in TR, Antrag auf Visum zur FzF.

Bitte bedenke auch:
Je länger sich Deine Freundin illegal in D aufhält, desto weniger werden die Beamten bei der ABH bereit sein, nur auf Goodwill und ohne Strafverfahren eine GÜB auszustellen.

Und Du machst Dich selbst mit strafbar, da Du einen illegalen Aufenthalt förderst und wirst, je länger dieser illegale Aufenthalt dauert, auch stärker strafrechtlich belangt werden.

Es besteht genauso ein Risiko, dass Deine Freundin einfach mal zufällig in eine Kontrolle gerät und die Sache auffliegt. Und dann heißt es sofort:

- Festnahme, Abschiebehaft, Abschiebung mit Wiedereinreisesperre

d. h. der Ärger ist ungleich größer.

Verzeih' mir, wenn ich das so ehrlich und hart schreibe, aber ich habe oft den Eindruck, vielen Menschen ist eigentlich gar nicht bewusst, was sie da machen und welche Folgen das haben kann ...

Liebe Grüße
Janna
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Antwort #27 - 22.01.2006 um 13:32:12
 
Zitat:
da Deine Freundin (dann Frau) zum Zeitpunkt der Hochzeit ohne gültiges Visum hier war, kann es ihr passieren, dass sie trotz Ehe mit einem Deutschen erst einmal ausreisen muss und von der Türkei aus ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen muss

Und was meinst du, was erst passiert, wenn keiner der Ehepartner deutsch ist (und du bist es noch nicht!! - auch wenn du seit 10 Jahren hier wohnst und "unbefristet" hast) und sich beide strafbar gemacht haben? Dann kann es durchaus auch für dich heißen: "Adios Aufenthaltserlaubnis" und "Marsch, marsch zurück in die Türkei ihr beiden", weil ihr seid beide türkische Staatsangehörige und habt deswegen keinen Anspruch euer (Ehe)Leben in Deutschland zu gestalten. Also geht bitte vernünftig mit euerem Leben und euere Zukunft um, es sei denn es macht dir großen Spaß ein wenig "russisches Roulett" damit zu spielen.

Gruß  Smiley Sondra
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Antwort #28 - 22.01.2006 um 14:29:03
 
da hast du recht, sondra..ich bin jedoch deutscher staatsangehöriger mit deutschem pass
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Antwort #29 - 22.01.2006 um 14:39:20
 
josef schrieb am 14.01.2006 um 09:59:16:

ich bin kurdischer staatsbürger, der seit 10 jahren hier lebt und arbeitet mit unbefristeter AE



Zitat:
ich bin jedoch deutscher staatsangehöriger mit deutschem pass


welche Staatsangehörigkeit hast du denn nun?
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