Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
hilfeeeee!!!!!!!1 (Gelesen: 22.510 mal)
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #30 - 22.01.2006 um 14:58:20
 
ich habe beide staatsangehörigkeiten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #31 - 22.01.2006 um 18:16:36
 
josef schrieb am 22.01.2006 um 14:58:20:
ich habe beide staatsangehörigkeiten

Bist du dir dessen auch 100% sicher?! Nichts für Ungut, aber bei den vielen widersprüchlichen Angaben, die du bereits losgetretten hast, frag' ich mich, ob du weißt, wer du bist  Augenrollen

Wie auch immer, wenn du auch Deutscher bist, dann könnte alles so laufen, wie von Janna beschrieben - siehe auch § 5 AufenthG Absatz 2
Zitat:
(2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis voraus, dass der Ausländer
1.  mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
2.  die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.
Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.

Bezüglich des "Anspruches", würde ich allerdings mit Janna meinen

Zitat:
Ehrlich gesagt: Wenn ich Beamtin bei der ABH wäre, würde ich auf Ausreise bestehen, denn sonst kommen noch zig andre Leute auf die Idee das so zu machen, wenn es denn so einfach ist . . .

Was die Standesbeamtin kann oder muss, das wird sie selbst besser wissen bzw. kann dir sicher Ronny erklären.

Gruß  Smiley Sondra
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #32 - 22.01.2006 um 18:25:58
 
entschuldige, wenn sich irgendwas widersprüchlich anhört. leider bin ich wohl doch nicht so gut der deutschen schriftform mächtig. Ich weiss sehr wohl was ich bin.ganz so dämlich bin ich nicht. Kuss
zurück zum thema
wenn ich richtig verstanden habe und die standesbeamtin traut uns, dann muss sie nicht in türkei zurück, sondern bekommt AE. und ABH unternimmt auch nix mehr wegen heimreise, visum besorgen....ect.?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #33 - 22.01.2006 um 18:40:16
 
josef schrieb am 22.01.2006 um 18:25:58:
wenn ich richtig verstanden habe und die standesbeamtin traut uns, dann muss sie nicht in türkei zurück, sondern bekommt AE. und ABH unternimmt auch nix mehr wegen heimreise, visum besorgen....ect.?

Das ist nicht ganz richtig. Es kann sein, dass die ABH deine Frau nicht zurück in die Türkei schickt, damit sie ihr Visum zum Familienzusammenführung nachholt. Aber eben nur kann. Sie muss es nicht. Sie kann durchaus die Bedignung stellen, dass deine Frau ausreist und die ganzen Formalitäten zum Familiennachzug bei der deutschen Botschaft erledigt.

Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #34 - 22.01.2006 um 18:56:45
 
danke sondra
aber ausgewiesen, weil sie illegal hier war, kann sie als meine frau nicht mehr, oder?
Papiere für hochzeit hat sie alle schon mit. Pass, Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis.
Wenn uns standesamt traut, wie gehts dann weiter? muss ich mit ihr zur ABH oder regelt standesamt dieses?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #35 - 22.01.2006 um 19:00:33
 
sorry wenn ich nochmal so blöd nachfrage:

du hast beide Staatsangehörigkeiten und lebst seit 10 Jahren in Deutschland?

Wann hast du denn die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und wann hast du die türkische Staatsangehörigkeit wiedererlangt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #36 - 22.01.2006 um 19:04:03
 
das war in jahre 1996
da hab ich deutschen pass un unbefristet AE
sowie türkischen pass wieder bekommen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #37 - 22.01.2006 um 19:14:59
 
Du kannst nicht gleichzeitig Deutscher sein UND eine unbefristete AE haben.

Sehr ominös alles

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #38 - 22.01.2006 um 19:16:49
 
josef schrieb am 22.01.2006 um 19:04:03:
da hab ich deutschen pass un unbefristet AE
Das gibt es nicht! Entweder deutscher Pass oder "unbefristet" AE. Mit einem deutschen Pass brauchst du keine AE, ob befristet oder unbefristet. Hast du aber eine AE, auch unbefristet, kannst du keinen deutschen Pass haben!
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #39 - 22.01.2006 um 19:17:39
 
wollte sagen, und somit automatisch unbefristet AE
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #40 - 22.01.2006 um 19:19:12
 
fons schrieb am 22.01.2006 um 19:14:59:
Du kannst nicht gleichzeitig Deutscher sein UND eine unbefristete AE haben.

Sehr ominös alles

Ups, du warst etwas schneller! Genau!!

Sag mal "josef", willst du uns hier verulken, oder weißt du womöglich doch nicht, wer du bist bzw. warum du hier bist und was du hier tust?
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #41 - 22.01.2006 um 19:20:34
 
ihr bringt mich nun ganz schön durcheinander Traurig
ich habe deutschen pass bekommen 1996 und türkischen pass auch wider bekommen 1996.
wollte damit nur sagen bei deutschen pass = automatisch uAE, bzw brauch und hab ich ja keine
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #42 - 22.01.2006 um 19:28:42
 
ichdenke, das mein problem viel zu gross ist als das ich irgendjemand verulken würde.
ich habe freundin illegal bei mir zu hause, wir wollen heiraten. in türkei zurück würden die eltern das nicht verstehen. wenn sie zurück käme. sie haben für ihre ausreise aus türkei sehr viel geld gezahlt.
sie hat türk. pass mit, ehefähigkeit un geburtsurkunde. Dieses forum ist für viele leute sehr wichtig, deshalb wird das hier keiner machen, das verulken. ich mit großer sicherheit nicht. ich möchte einfach nichts falsch machen.
wenn es möglich ist, das standesamt uns traut mit den papieren, die wir haben, würden wir das sofort tun. wir wissen nur nicht, was mir danach erwarten bzw tun müssen.
deswegen meine fragen hier. ihr wisst gar nicht, wie fertig einem so eine situation macht, da kann manchmal schon etwas durcheinander geraten. sorry deshalb nochmal
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #43 - 22.01.2006 um 19:28:58
 
OK. Also bist du "Doppelstaater" und hast sowohl die deutsche, wie auch die türkische StA. "Aufenthaltserlaubnisse" brauchst du demzufolge weder in Deutschland, noch in der Türkei. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass deine Verlobte illegal hier ist und dass die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis stattfinden muss. Tut ihr das erst nach der Eheschließung (dank der zu netten Standesbeamtin), muss deine Frau wahrscheinlich doch noch zurück in die Türkei, um die ganzen Formalitäten dort zu erledigen. Deine dich liebenden Behörden haben es nicht gerne, wenn man denkt, man ist überaus schlau und kann ihnen auf die Nase herum tanzen!
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #44 - 22.01.2006 um 19:32:51
 
Du darsft aber sicher nicht erwarten, dass wir hier illegalen Aufenthalt
in irgend einer Weise fördern! Geht zur ABH lasst die Hosen runter und
wendet das Blatt um endlich die Illegalität zu beenden. Und dass die
Eheschließung klappt ohne Duldung bzw. AE kann ich mir echt nicht vor-
stellen. Wäre echt eher ne Frechheit des Standesamtes!

Ich sag da nun nix mehr - sry.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema