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hilfeeeee!!!!!!!1 (Gelesen: 22.408 mal)
josef
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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14.01.2006 um 09:59:16
 
bei mir ist eine vrzwickte situation und ich weis nicht mehr weite, kan mir bite bite hie jemand helfen
mein problem ist folgendes:
ich bin kurdischer staatsbürger, der seit 10 jahren hier lebt und arbeitet mit unbefristeter AE.
nun hab ich eine frau kennengelernt, die ich ehelichen möchte. (ebenfalls kurdin)
sie besitzt kurdischen pass.
was muss ich tun, damit sie hier leben darf ? ich möchte sie gerne hier in deutschland heiraten. oder soll ich besser in türkei heiraten und sie dann als ehefrau mit hierüber bringen?
wäre schön wenn man mir helfen kann.
sie besitzt nur pass, keine AE oder Asyl.
danke danke
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 14.01.2006 um 10:09:19
 
Hi Josef,

erstens look Here, ein wenig mehr Assagekraft sollte schon im Betreff stehen.

Zweites:

Code:
sie besitzt kurdischen pass. 



Gibts nicht weils den Staat nicht gibt. Sie wird irgendeine Statsangehörigkeit haben:

Türkisch syrisch irakisch iranisch .

Sag mir welche und ich kann Dir sagen welche Unterlagen sie für eine Eheschließung in Deutschland braucht.

Bis dahin kannst Ddu schon mal die FAQ www.info4alien.de/yabbfiles/Templates/Forum/default/i4a_faq.gif schmökern. Falls sie aus einem Staat stammt, der kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt (Syrien, Irak, Iran) schau auch schon mal in die Passagen Befreiungsverfahren in den FAQ und ins Unterforum Personenstandsrecht, da sind links zu den OLG´s . Wenn dann noch Fragen über bleiben schau gerne wieder rein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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josef
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 14.01.2006 um 10:22:21
 
entschuldigung, meinte türkischen pass
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josef
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 14.01.2006 um 10:31:33
 
lieber ronny, danke erstmal.
kannst du mir sagen, wie ich weiter vorgehen soll. meine verlobte ist nun hier bei mir, wo muss ich sie melden, bzw muss sie asylantrag stellen, oder wo muss ich mich hinwenden, dass sie nicht abgeschoben wird. ist sie jetzt illegal hier? ich weiss nicht mehr weiter..
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.01.2006 um 12:37:02
 
Hi,
wenn Deine Freundin keine AE hat und keinen Asylantrag gestellt hat,
dann dürfte sie hier illegal sein. Dann ist sie zur sofortigen Ausreise
verpflichtet. Ihr solltet die ABH umgehend informieren und dort den
Pass vorlegen.

Sie wird zunächst ausreisen müssen und im Visumverfahren zur
Eheschließung wieder einreisen können, wenn Du den Lebensunterhalt
sichern kannst. Sollte zur Abschiebung kommen ist diese Möglichkeit
weg.

Bruno
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josef
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 14.01.2006 um 15:26:25
 
danke bruno für den antwort
ich hbe die deutsche und türkische staatsbürgerschaft. hb mal gehört, das man auch in dänemark heiraten kann und dann nach deutschland zu kommen, gibt es die möglichkeit?
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #6 - 14.01.2006 um 16:07:39
 
Hallo Josef,

die Einreise nach Dänemark wird schon daran scheitern, dass Deine Verlobte keine gültige AE bzw. kein gültiges (Schengen-)Visum hat. Sie würde an der Grenze bei der Passkontrolle festgenommen.

Von daher bleibt im Grunde nur der von Bruno aufgezeigte Weg:
- zur Ausländerbehörde gehen
- um eine Grenzübertrittsbescheinigung bitten
- freiwillige Ausreise
- Heirat in der Türkei
- von der Türkei aus Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung stellen.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!! IST KEIN geigneter Betreff!!!
Antwort #7 - 16.01.2006 um 22:08:18
 
Zum 73. mal.

Wählt doch
bitte
einen aussagekräftigen Betreff.

als kleine Gedankenstütze
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josef
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #8 - 18.01.2006 um 20:42:11
 
nun hab ich mich mit meinem grossen problem an einen rechtsanwalt gewand.Der sagte mir, meine freundin muss asylbeantragen und in der zeit wo antrag läuft, sollen wir heiraten. Ist das ne vernünftige lösung, bzw klappt dies denn so?
vielen lieben dank für ne antwort
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 18.01.2006 um 20:50:40
 
Hi Josef,

sorry wenn ich den Anwat kennen würde träte ich ihm höchstpersönlich  in den A*****

Das sind die Tips, wo JEDER voll drauf abfährt  Ärgerlich

Stichwort Asylmißbrauch, ggf. Straftat nach § 95 AufenthG etc pp.

Was glaubst Du passiert wenn das auffliegt ?

Keine Chance mehr auf ein Entgegenkommen der Behörden .

Wie gesagt lieber geht  zur ABH bietet die freiwillige vorübergehende Ausreise an und bettelt um Entgegenkommen. Aber wenn ihr mit dem Lügen anfangt wirds ncht besser ......

Was glaubst Du warum der Asylmißbrauch einen so tollen Ruf hat, das ist,sorry, nur Sch.... was Dein Anwalt rät und ich würde am liebsten die Anwaltskammer auf ihn hetzen....

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #10 - 18.01.2006 um 21:01:15
 
danke ronny für die ehrliche antwort.
ich würde deinen vorschlag sofort umsetzen.nur das problem ist die türkische bundeswehr, wo ich noch nicht war. ich habe deutsche und türkische staatsangehörigkeit. in deutschland hab ich zivildienst geleistet. aber können mich die türken nicht festhalten wegen türk wehrdienst? davor hab ich angst in türkei zu fliegen. dann noch ein problem mit pass. die deutschen behörden haben damals vor 11 jahren 01.01.1980 in pass geschrieben. in türkischer geburtsurkunde steht aber ein anderes datum. welches gilt für hochzeit in türkei?
wie du siehst, probleme über probleme und ich hoffe ich werde damit fertig
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ronny
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Antwort #11 - 18.01.2006 um 21:05:37
 
Hi Josef,

du hast mich mißverstanden Zwinkernd

Nur deine Freundin soll vorübergehend ausreisen, um in der Türkei das Visum zur Eheschließung zu beantragen Zwinkernd

Heiraten könnt und sollt ihr hier Zwinkernd

Denke das ist der einzig sinnvolle Rat den ich im Moment geben kann Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #12 - 18.01.2006 um 21:15:43
 
muss ich sie dann von hier aus einladen? kann visum abgelehnt werden?
welches visum muss sie beantragen und wie lange dauert das?
entschuldige meine vielen fragen
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Antwort #13 - 18.01.2006 um 21:22:46
 
Zitat:
welches visum muss sie beantragen und wie lange dauert das?


Sie muß dort ein Visum zum Zweck der Eheschießung beantragen Zwinkernd

Wenn ich wüßte, wie lange  das dauert, wäre ich kein Beamter sondern wahrsager Zwinkernd

Im Ernst es gibt Visa die sofort oder sehr schnell klappen und andere die dauern, da will ich auch ehrlich sein Zwinkernd
Es kann auch abgelehnt werden, aber dann habt ihr immer noch die Option in der Türkei zu heiraten Zwinkernd

Zitat:
muss ich sie dann von hier aus einladen?


Nein das muß sie beantragen, es kann sein, dass man von dir dann eine Verpflichtungserklärung verlangt. Zwinkernd

Zitat:
entschuldige meine vielen fragen


Dafür mußt Du Dich nicht entschuldigen, wir machen das freiwillig Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #14 - 18.01.2006 um 21:26:29
 
danke
die VE kann ich ihr gleich mitgeben, das ist kein problem. die andere option bei ablehnung ist problem wegen türkischen wehrdienst, oder gilt, das ich in DE zivildienst geleistet habe?
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