motte05 schrieb am 13.01.2006 um 22:17:56:wer kann mir denn sagen, ob die Befristung vorher vorgenommen werden kann?!?! Und wer kann mir sagen ob die Zahlung der Abschiebekosten in Raten geht oder nicht?!?!
Das wurde von Mick doch schon beantwortet.
Zitat: Muß hier ein Antrag gestellt werden, muß das ein RA regeln, kann man da auch selber ran?!?!
Ja. Nein. Ja.
Zitat:Wieso ist die Wohnungsgröße bei einem ein EU Bürger (CZ) unwichtig?!?!
Weil das für EU-Bürger maßgebliche FreizügG/EU - im Gegensatz zum
AufenthG - den Familiennachzug nicht von ausreichendem Wohnraum anhängig macht , sondern nur von ausreichendem Krankenversicherungsschutz und ausreichenden Existenzmitteln.
Zitat:Spielt den der Verdienst bei EU Bürgern eine Rolle. Würde nicht auch eine Bürgschaft oder so reichen?!? Bspl. Ein Sprabuch mit 3000,-- €!?!
Wie bereits gesagt, kommt es auf ausreichende Existenzmittel an; ob Einkommen,
VE oder Vermögen ist eigentlich wurscht. Ein Vermögen von € 3.000,- insgesamt sind m. E. jedoch sicherlich keine ausreichenden Existenzmittel.
Zitat:Welchen Aufenthaltstatus erhält der Ehemann, nach einreise?!?!
Den gleichen wie seine Frau, d. h. er ist freizügigkeitsberechtigt.
Zitat:Bekommt er eine Arbeitserlaubnis?!? Wenn ja wann und was für eine?!? Hilft eine Bescheinigung, von einem Arbeitgeber, das der Ehemann sofort eingestellt würde?!?!
Eigentlich darf er - wg. der Einschränkungen für die neuen EU-Staaten - nicht uneingeschränkt arbeiten arbeiten. Es sei denn, seine Frau ist zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Ist sie das?
Ansonsten darf er nur arbeiten, wenn er einen Job findet, für den es keine deutschen oder (Alt)-EU-europäischen Bewerber gibt, und die Arbeitsagentur zustimmt.
Abu