Hi,
Wenn ein weiterer Aufenthalt durch geht, könnte eine
VE Deinerseits etwas bringen.
Es könnte aber auch sein, daß Du durch ihre Heirat für sie gar keine
VE abgeben kannst.
Ich sage mal aus dem Bauch heraus, daß die
ABH mit Deiner
VE und auch einer befristeten Stelle Deines Bruders der
AE zustimmen kann aber nicht muß.
Eine Anstellung bei einer Zeitarbeit ist doch aber normalerweise eben nicht befristet, oder?
Daß Dein Bruder jetzt um jeden Preis einen festen Job braucht, muß man wohl nicht weiter erwähnen.
Irgendwie müssen die beiden vom ALG2 wegkommen.
Und wenn sie beide jeweils erstmal für 400E/Monat 15h die Woche putzen gehen.
Das eigenständige Aufenthaltsrecht ist auch wieder an ausreichendes Einkommen gekoppelt, das bringt hier erstmal nichts.
Sie kann sich dann von ihm trennen und hierbleiben.
Nach 3 Jahren bekommt sie eine
NE, also unbefristeten Aufenthalt. Ich denke dann fällt die Bedingung mit dem Einkommen weg.
Ich denke die Frist hat die
ABH gegeben, daß er die Sache mit ALG2 bis dahin hinbekommt. Was genau die
ABH dann sehen will, sollten sie nochmal genau erfragen.
So nach dem Motto "Wir wollen ja alles tun um uns selber zu versorgen. Was wäre, wenn wir beide putzen gehen und keine Hilfe mehr brauchen? Reicht das?"
So tut man auch etwas dafür, daß der Ermessensspielraum, so er denn gegeben ist, für die beiden ausgenutzt wird.
Gruß,
Norbert