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balou57
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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19.12.2005 um 07:42:18
 
Hallo, ich wende mich an die Forumnutzer, die die Situation and der deutschen Botschaft in Lagos/ Nigeria kennen. Ich halte die Form der Terminvergabe für einen Visaantrag dort für sehr problematisch und unfair, da die einzige Telefonleitung ständig besetzt ist und man wochenlang probieren muss bis man vielleicht endlich durchkommt. Wesentlich besser ist es wohl bei der amerikanischen Botschaft geregelt, wo man online seinen Antrag ausfüllen kann.

An welche Stelle muß man sich also wenden, wenn man sich über diese Teminvergabe in Lagos beschweren will? Beim Auswärtigen Amt bekommt man nur eine lapidare Standardantwort wie :
So haben wir als Grundlage unserer funktionierenden Visaabteilung ein Terminvergabesystem, was allen Gruppen gerecht werden muss und nach unseren Erfahrungssätzen auch ist.

Vielleicht gibt es ja auch Forumnutzer, deren Besucher in einer ähnlichen Situation stecken und keinen Termin bekommen.
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ronny
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Antwort #1 - 19.12.2005 um 08:50:50
 
Zitat:
An welche Stelle muß man sich also wenden


Auswärtiges Amt ist schon mal nicht schlecht Zwinkernd

Oder Hotte (Köhler) bzw. Angie (Merkel)  Zwinkernd

Aber mal im Ernst: was willst Du erreichen ?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 19.12.2005 um 11:35:55
 
wie wäre es mit dem Petitionsausschuß ? Neuerdings gibt es auch die Möglichkeit einer öffentlichen Petition. Siehe hier:  http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a02/index.html
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balou57
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 19.12.2005 um 17:40:15
 
ronny schrieb am 19.12.2005 um 08:50:50:
Aber mal im Ernst: was willst Du erreichen ?


Ich möchte das diese Terminvergabe einfacher gestaltet wird, wie es bei anderen Botschaften auch üblich ist. Ist das zuviel verlangt? Cool

Vielleicht gibt es ja noch andere Betroffene hier im Forum, die auch an der Terminvergabe dieser Botschaft verzweifeln. Meine Idee wäre als Interessengemeinschaft eine Petition im Bundestag einzureichen. Wer möchte, gerne eine PN an mich  Smiley

Danke, Balou
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Sofia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.12.2005 um 19:52:59
 
Hallo,

ich bin ganz neu hier, habe aber schon reichlich negative Erfahrungen mit der Botschaft gemacht. Die Terminvergabe an sich (per e-mail) finde ich eigentlich ziemlich easy. Das Problem ist, dass die Termine eine Vorlaufzeit von ca. 4 Monaten benötigen und die Termine oft willkürlich vergeben werden.

Vom Petitionsausschuss halte ich recht wenig. Ich habe durch die falsche Zusage einer Ausländerbehörde einen finanziellen Schaden (über € 1.000,00) erlitten. Im Juni habe ich das Innenministerium eingeschaltet, das den Fall an die Bezirksregierung weitergeleitet hat. Von dieser Stelle habe ich dann 2 Monate gar nichts gehört. Danach habe ich Anfang September den Petitionsausschuss des Landes eingeschaltet. Auf meine telefonische Nachfrage letzte Woche teilte dieser mir mit, dass das Innenministerium um Fristverlängerung bis zum 11.01.2006 gebeten hat und man diese Frist gewähren muss, obwohl denen der Fall schon seit Juni bekannt ist.

Wie du siehst, mahlen die Mühlen (Behörden) hier gaaaaanz langsam und genau so ist es auch mit der Botschaft. Wenn du denen mal auf die Füße trittst, lassen die dich erst recht lange warten. Mein Mann und ich haben im Juli d. J. in Nigeria geheiratet und wir warten immer noch darauf, dass das Prüfungsverfahren abgeschlossen wird und mein Mann endlich zurück kommen kann.

Gruß Sofia



balou57 schrieb am 19.12.2005 um 17:40:15:
Ich möchte das diese Terminvergabe einfacher gestaltet wird, wie es bei anderen Botschaften auch üblich ist. Ist das zuviel verlangt? Cool

Vielleicht gibt es ja noch andere Betroffene hier im Forum, die auch an der Terminvergabe dieser Botschaft verzweifeln. Meine Idee wäre als Interessengemeinschaft eine Petition im Bundestag einzureichen. Wer möchte, gerne eine PN an mich  Smiley

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #5 - 19.12.2005 um 20:04:51
 
Sofia schrieb am 19.12.2005 um 19:52:59:
Hallo,

ich bin ganz neu hier, habe aber schon reichlich negative Erfahrungen mit der Botschaft gemacht. Die Terminvergabe an sich (per e-mail) finde ich eigentlich ziemlich easy. Das Problem ist, dass die Termine eine Vorlaufzeit von ca. 4 Monaten benötigen und die Termine oft willkürlich vergeben werden.



Hallo Sofia, ich spreche von der telefonischen Terminvergabe für Touristen- oder Besuchervisa. Da gibt es nur eine einzige Handynummer die man morgens zwischen 7:00 und 8:00 anrufen kann, und die ist ständig überlastet. Da durchzukommen ist wie ein 6er im Lotto oder so. Und es existieren jede Menge Gerüchte, das über "Eintrittsgeld" ziemlich schnell ein Termin zu bekommen ist. Dies alles wird natürlich von der Botschaft bzw. Außenministerium dementiert.
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« Zuletzt geändert: 19.12.2005 um 20:23:08 von balou57 »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 19.12.2005 um 21:11:30
 
Ich weiß, dass es dort eine Telefonnummer für die Terminvergabe gibt. Du kannst aber auch per e-mail um einen Termin bitten, das geht schneller und die Antwort kommt in den meisten Fällen am gleichen Tag. Ist also wesentlich unkomplizierter. Versuche aber, dich in der Mail so vorsichtig, freundlich und schleimend wie möglich auszudrücken, auch wenn es schwerfällt. Die Botschafts-Mitarbeiter haben lieber mit naiven Dummchen zu tun, als mit Leuten, die sich auskennen. Wenn du die wissen lässt, dass du dich auskennst, wittern die gleich Gefahr. Die Wartezeiten für den Termin sind gleich, ob du nun anrufst oder mailst. Aber mach dich auf eine lange Wartezeit gefasst.

Soviel ich weiß, ist es seit August nicht mehr möglich, beim Wärter einen Termin zu "kaufen". Die Botschaft hatte sich im Sommer gegen schwere und meines Erachtens auch berechtigte Korruptionsvorwürfe zu wehren. Seitdem ist alles nicht mehr so einfach...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 19.12.2005 um 22:01:46
 
Sofia schrieb am 19.12.2005 um 21:11:30:
Soviel ich weiß, ist es seit August nicht mehr möglich, beim Wärter einen Termin zu "kaufen". Die Botschaft hatte sich im Sommer gegen schwere und meines Erachtens auch berechtigte Korruptionsvorwürfe zu wehren. Seitdem ist alles nicht mehr so einfach...


na denn bin ich ja mal wieder beruhigt, denn es tut sich was .... Zwinkernd

trotz allem sind die Bearbeitungszeiten bei der Fülle der Anträge noch nachvollziehbar ?  Zwinkernd
Im übrigen sind Touri-Visa reine Ermessensentscheidungen. Esgibt darauf keinen Rechtsanspruch, deshalb entscheidet
die Botschaft kraft Gesetz ganz allein.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #8 - 19.12.2005 um 22:05:57
 
Sofia schrieb am 19.12.2005 um 21:11:30:
Soviel ich weiß, ist es seit August nicht mehr möglich, beim Wärter einen Termin zu "kaufen". Die Botschaft hatte sich im Sommer gegen schwere und meines Erachtens auch berechtigte Korruptionsvorwürfe zu wehren. Seitdem ist alles nicht mehr so einfach...



Die Geschichte mit dem Wärter kommt mir bekannt vor , weil der immer noch vor der Botschaft gegen Zahlung von 40.000 Naira einen Termin anbietet. Ob dieser Termin dann wirklich stattfindet ist die Frage. Aber danke für den Tipp mit der email, wir werden es mal probieren und dann berichten.

LG Balou
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balou57
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 19.12.2005 um 22:10:10
 
Zitat:
trotz allem sind die Bearbeitungszeiten bei der Fülle der Anträge noch nachvollziehbar ?  Zwinkernd


Es geht hier nicht um Bearbeitungszeit sondern um reine Terminvergabe. die haben andere Botschaften über ein Online - Buchungssystem locker gelöst....
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 20.12.2005 um 13:17:07
 
na denn ... Augenrollen
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Marco
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Antwort #11 - 21.12.2005 um 07:27:36
 
Zitat:
Im übrigen sind Touri-Visa reine Ermessensentscheidungen. Esgibt darauf keinen Rechtsanspruch, deshalb entscheidet
die Botschaft kraft Gesetz ganz allein.


Vorsicht, hier werden verschiedene Dinge durcheinandergewürfelt.

Das mit der Ermessensentscheidung stimmt. Das die Botschaft über solche kurzfristigen Visa alleine entscheidet stimmt auch noch, aber das ergibt sich nicht daraus, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, sondern nach den Zuständigkeitsregelungen im AufenthG.
Das heißt aber nicht, dass gegen (fehlerhafte) Ermessensentscheidungen kein Rechtsmittel mehr möglich wäre. Dies ist alleine bei Touristenvisa so (§ 83 I AufenthG), jedoch z.B. nicht bei Besuchsvisa.

Gruß

Marco

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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 21.12.2005 um 08:33:35
 
hä ?

Was ist Deiner Meinung nach der Unterschied zwischen Touri- und Besuchsvisum ?

Bruno
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Leuchte
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Antwort #13 - 21.12.2005 um 09:00:20
 
Zitat:
hä ?

Was ist Deiner Meinung nach der Unterschied zwischen Touri- und Besuchsvisum ?

Bruno


Das frag ich mich auch, für beide Aufenthalte kommt das sog. Schengen-Visum in Betracht.

Bei Ablehnung kann zum einen direkt bei der Botschaft remonstriert werden oder aber gleich beim Verwaltungsgericht in Berlin geklagt werden.
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Neuromancer
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Antwort #14 - 21.12.2005 um 09:31:06
 
Leuchte schrieb am 21.12.2005 um 09:00:20:
Das frag ich mich auch, für beide Aufenthalte kommt das sog. Schengen-Visum in Betracht


Yepp, der einzige Unterschied :
Touri-Visum = Touristischer Aufenthalt, z.B über Reiseveranstalter, oder Privat = keine VE erforderlich.

Besuchervisum = Besucher wird Eingeladen, Einladender muß für Besucher bei der ABH die VE übernehmen.

BTW steht im § 83 Abs 1

... zu touristischen Zwecken sowie eines Visums und eines Passersatzes an der Grenze sind unanfechtbar....

nix davon, das nicht bei der zuständigen Auslandsvertretung Remonstriert werden könnte wenn das Touri-Visum dort beantragt wurde  Zwinkernd

greets ...
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Antwort #15 - 21.12.2005 um 12:39:44
 
Neuromancer schrieb am 21.12.2005 um 09:31:06:
nix davon, das nicht bei der zuständigen Auslandsvertretung Remonstriert werden könnte wenn das Touri-Visum dort beantragt wurde  Zwinkernd


Hi,
kommt vielleicht auf die Lesart an. Es sollt nach der mir vorliegenden
Kommentierung so gelesen werden, dass der Ausschluss von Rechts-
mitteln in drei Sachverhalten geregelt wird:

a) Versagung Tourivisum bei der Botschaft
b) Versagung Visum für längere Aufenthalte an der Grenze
c) Versagung Passersatzpapier an der Grenze



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Antwort #16 - 21.12.2005 um 13:49:59
 
Zitat:
kommt vielleicht auf die Lesart an.


Vielleicht noch als Ergänzung:

Die Regierungsbegründung geht wohl auch in die Richtung, dass § 83 Abs. 1 Satz 1 eine Aufzählung enthält, da sie sinngemäß ausführt :

"Die Unanfechtbarkeit der Versagung eines Visums und eines Passersatzes an derGrenze entspricht § 71 Abs. 1 AuslG. Die Versagung....eines touristischen Visums (ist) ....unanfechtbar, weil keine subjektiven Rechte des Ausländers betroffen sind und auf die Erteilung kein Anspruch besteht."  so BT- Drucksache 15/420


Für die von Mick zitierte Überlegung spricht m.E. auch noch, dass der Gesetzgeber an sich keinen Grund gehabt hätte zwischen dem Visum zu touristischen Zwecken und dem sonstigen Visum an der Grenze zu unterscheiden. denn in diesem Fall hätte er die Regelungen des § 71 Abs. 1 AuslG unverändert übernehmen können.

Zitat:
§ 71 Abs. 1 AuslG: Die Versagung eines Visums und eines Paßersatzes an der Grenze ist unanfechtbar. Der Ausländer wird auf die Möglichkeit einer Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung hingewiesen.


Die zusätzliche Erwähnung des "Visum zu touristischen Zwecken" in § 83 Abs. 1 AuenthG macht nur dadurch überhaupt einen Sinn, dass damit jedes Touristenvisum (egal ob an der Grenze oder durch die Botschaft) gemeint sein kann.

Grüße
Ronny Zwinkernd


(Anmerkung von mir: Die Lücken in dem Zitat der BT-Drucksache  sind durch Wegfall der ursprünglich vorgesehenen Erläuterung für  eine dann doch entfallene Regelung im § 20 AufenthG entstanden)
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Antwort #17 - 21.12.2005 um 14:00:17
 
ronny schrieb am 21.12.2005 um 13:49:59:
Die zusätzliche Erwähnung des "Visum zu touristischen Zwecken" in § 83 Abs. 1 AuenthG macht nur dadurch überhaupt einen Sinn, dass damit jedes Touristenvisum (egal ob an der Grenze oder durch die Botschaft) gemeint sein kann.


Wobei ich mir ned vorstellen kann, dass es überhaupt ein
(normales) Visum zu touristischen Zwecken an der Grenze
gibt. Grundsätzlich stellen die Grenzer Ausnahmevisa aus,
dieses nach strengen Kriterien (z.B. Unvorhersehbares Er-
eignis). Da dürfte dann weniger ein touristischer Zweck ins
Auge gefasst werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #18 - 21.12.2005 um 14:41:21
 
Hi Leute,

danke für die Erläuterung  Smiley
nun ist das soweit Klar  Zwinkernd

Bleibt nur noch die Frage, weshalb Gesetze nicht so formuliert werden, das für "einen Absatz" nicht auch gleich 10 Bände an Kommentaren dazu gebraucht werden  :wand

Wie war das mit dem Rätsel "Was ist ein Anwalt auf dem Meeresgrund?"  Laut lachend

greets ...
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Antwort #19 - 21.12.2005 um 15:08:19
 
Zitat:
Was ist ein Anwalt auf dem Meeresgrund? 


Ein guter Anfang ? Zwinkernd
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Antwort #20 - 21.12.2005 um 18:20:31
 
ronny schrieb am 21.12.2005 um 15:08:19:
Ein guter Anfang ? Zwinkernd


Yepp, volle Punktzahl  Durchgedreht
... wobei mir da spontan noch eine "Berufsgruppe" einfällt, aber keine Angst, die Beamten sind es nicht Zwinkernd

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