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ausstellung von duldung ok`? (Gelesen: 55.350 mal)
dete
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Antwort #30 - 28.02.2006 um 19:02:17
 
und wie wäre das weitere vorgehen bei einer Ausreiseaufforderung?
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dete
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Antwort #31 - 26.04.2006 um 19:14:23
 
hallo,so die akte ist seit ende märz wieder bei unserer abh. ende märz hies es am telefon,wir sollen anfang april kommen.als wir dort waren,hies es,sie hätte das nie gesagt und wir hätten auch keinen termin.die chefin von der abh kam dazu und sagte sie hätte alles liegen und macht es fertig,nächste woche bekommt er einen brief mit termin. vorige woche angerufen,chefin in urlaub. gestern wieder angerufen.diesmal wieder,chefin macht grad alles fertig,er bekommt einen brief mit termin.
seit anfang nov. hat er jetzt duldung.seit januar sind alle unterlagen(vaterschaftsanerkennung11/05,sorgerecht und pass seit januar)dort.
liegt dass noch im rahmen des normalen?
langsam kommt die ungeduld.er hätte längst arbeit haben können,aber mit duldung ohne arb.-erl. nimmt ihn natürlich keiner. und die prozedur einer ausnahmegenehmigung will keiner auf sich nehmen.
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asalty
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Antwort #32 - 26.04.2006 um 19:34:08
 
hallo...ich drücke euch die daumen, dass bei euch alles gut verlaufen wird....mir wird hier im forum allerdings wenig hoffnung gemacht darauf, dass der vater meines kindes hier bei uns bleiben kann.....unser vorgehen mit unserem anwalt ähnelt eurem vorgehen sehr....und ich hoffe, dass mein freund auch zumindest eine duldung erhält um dann weiter vorgehen zu können....

ich drück euch die daumen..
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Antwort #33 - 09.05.2006 um 21:38:32
 
hallo,gestern rief unsere abh an ,um den heutigen termin abzusagen.
die abh in ffm hätte die ausweisungsverfügung noch nicht aus den computer genommen.
die verfügung wurde zum 1.5.2006 befristet,so dass der weg eigentlich frei war.

aber... manchmal hilft auch ein nettes telefongespräch.
ich also gestern in ffm angerufen,mit einem supernetten herrn der abh gesprochen,der mir erklärte,es liege an köln.
neue software,er könne da nix zu und mit tippex am computer geht nicht.
ein liebes bitte von mir und rufen sie in 10 minuten nochmal an.
eine stunde später war der eintrag gelöscht,super.
und heute hat er endlich seinen pass wieder bekommen mit 1 jahr ae.
Smiley die zwei sind super glücklich. Smiley Smiley
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Antwort #34 - 10.05.2006 um 09:59:57
 
herzlichen glückwunsch das freut mich sehr für euch alle!!!
nach welchem paragraphen hat er die ae jetzt bekommen wenn ich fragen darf?
weiterhin viel erfolg !
Dago
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Antwort #35 - 10.05.2006 um 12:33:57
 
nach § 28 abs 1 ziffer 3.
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asalty
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Antwort #36 - 10.05.2006 um 14:25:31
 
Smiley ich freu mich total für euch....herzlichen glückwunsch..hab mir eure sache eben nochmal durchgelesen...und ihr habt ja auch einiges durch....und so einfach war es ja nicht....auch mit dem, was er vorzuweisen, bzw. nicht vorzuweisen hatte.....es ist schön zu hören, dass es gut ausgegangen ist. meine frage dazu....meinst du es ist mit anwalt besser oder ohne? Ich meine ihr habt den persönlichen kontakt gepflegt zu der abh..das würde ich auch gern tun, allerdings sagt unser anwalt, dass es besser wäre wir liessen es in seiner hand...hab jetzt allerdings einen persönlichen brief mit fotos über meinen anwalt der abh zukommen lassen...denn die hände in den schoß legen ist nicht so mein ding.

ich wünsche euch allen.....viel viel glück.....

p.s. wir haben am 21.05. Taufe und die Pastorin hat im Taufgespräch mit mir und meinem Freund positiv anerkannt, dass er als moslem der christlichen taufe zustimmen würde....naja..er liebt eben seine tochter  Zwinkernd

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Antwort #37 - 10.05.2006 um 14:58:36
 
hallo asalty ,soo genau kann ich dir deine frage  mit oder ohne anwalt garnicht beantworten.
in unserem fall bin ich im nachhinein der ansicht, wir hätten das auch ohne anwalt geschafft.
der brief vom anwalt war ja von der abh nichtmal gelesen ,als wir im november das erste mal deswegen dort waren.
es liegt mit sicherheit auch an der grösse der abh.
unsere ist verhältnismässig klein,so klein das mich die chefin mit name noch kannte,obwohl ich 1998  mal dort war,um eine einladung zu machen  und sie 2002 einmal bei mir zu hause war,da mein ex-neffe(wie sich dass anhört Laut lachend)bei mir wohnte und antrag auf fzv seiner frau gestellt hatte.
das nervenkostüm von meinen schwiegersohn war zwischendurch so angespannt,dass er den anwalt wieder dazu ziehen wollte.
wir waren aber der meinung,wenn alles schiefgeht,können wir dass immer noch.
wenn ffm noch zuständig gewesen wäre,vermute ich ,hätte der anwalt vielleicht öffter kontakt zuf abh gehabt,allein schön wegen der massen,die dort täglich bedient werden müssen. vielleicht wären wir damit nicht klar gekommen.keine ahnung.
ich bin aber andererseits der meinung,dass man seinen bearbeiter kennen sollte.
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Antwort #38 - 11.05.2006 um 12:48:54
 
hallo dete
von unserem anwalt hören wir immer nur, dass er bei der abh niemanden erreichen würde...(und das wochenlang), wenn er jemanden erreicht...dann gibt es nur telefonische auskünfte und mündliche versprechen dass sie sich die sache nochmals bis in 5 tagen durch den kopf gehen lassen würde....habe so langsam den verdacht, dass wir vom anwalt hingehalten werden, vor allem, nachdem mein freund sagte, als er mal wieder nicht zu erreichen war nachdem wochenlang nichts passiert war, dass er erwartet, dass der anwalt bis abends bei uns angerufen hat ansonsten würde er sich einen anderen anwalt suchen....dieser, also unser anwalt, uns gerügt hat, dass er sich sowas nicht bieten lassen müsse..ich allerdings auf unser nervenkostüm verwies, das extrem dünn ist...und fast am zerreissen....dass sich mein freund bei der sekretärin entschuldigt hat, das hat der anwalt natürlich nicht erwähnt....naja...egal..jedenfalls passiert bei uns nichts, und zur abh gehen....die ist in berlin, die für ihn zuständig ist. ich weiss nicht, ob ich zu der hiesigen abh gehen soll um zu versuchen eine einigung zu erhalten....vor allem weil mir die behörden im nacken sitzen. Von wegen Unterhaltsvorschusskasse - ARGE (H4) - ich habe überall wahrheitsgemässe angaben gemacht, nichts verschwiegen. Jetzt wollen sie prüfen, ob wir eine eheähngliche gemeinschaft sind. Toll, er ist ja erst seit kurz vor der geburt bei mir....unsere tochter ist jetzt 3 monate alt...da er noch keinen pass hat...da noch keine duldung ist, kann ich ihn auch nicht bei mir anmelden. er kann keinen unterhalt zahlen....ich bekomme aber keinen unterhaltsvorschuss, weil er sich zur zeit bei mir im haushalt aufhält. er könnte sofort anfangen zu arbeiten wenn er nur dürfte...aber es tut sich nichts. Noch nicht mal heiraten können wir. es scheint mir im moment alles so aussichtslos , du kannst es sicher verstehen.....seid ihr damals einfach so zu eurer abh gegangen obwohl ihr wusstet, dass diese nicht zuständig ist?

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Antwort #39 - 11.05.2006 um 14:35:01
 
les mal meine ersten beiträge,da hab ich was dazu geschrieben. unser anwalt hat mit der eigentlich zuständigen abh erst garkeinen kontakt aufgenommen,sondern gleich mit unserer. er hatte ja keine gültige duldung mehr.unsere abh hat dann auch ohne schwierigkeiten alles hier in die hand genommen.wart ihr schonmal auf eurer abh?wenn er nichtmal eine duldung hat,wie ging dass dann mit vaterschaftsanerkennung und sorgerecht?
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Antwort #40 - 11.05.2006 um 18:53:55
 
hallo dete...
nein, wir waren noch nicht da....hab heute mit meinem freund gesprochen was er dazu meint, er meint, wir sollten erst den anwalt fragen..naja..mal sehen...anwalt ist ja zuerst mit uns zu einer anderen abh gegangen...mit kind, mir und meinem freund, wo sich dann aber herausstellte, dass die abh berlin fälschlicherweise "annahm" dass seine papiere in peine wären....da waren wir also umsonst....und jeglicher schriftverkehr geht jetzt mit berlin. ich denke, ich werde allen mut zusammen nehmen und bei uns in der abh vorsprechen, vor allem im hinblick darauf, dass ich den behörden hier ja schon mitgeteilt hatte, dass sich in meiner wohnung seit kurzem mein freund als gast aufhält. ich habe es als gast betitelt, wegen den bekannten umständen, habe offen und ehrlich gesagt, wie sein derzeitiger aufenthaltsstatus ist....nämlich illegal, dass aber schon seit monaten unser anwalt mit der abh in verbindung ist um eine aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. und jetzt bekomme ich ein schreiben von der ARGE mit fragebogen zur feststellung einer eheähnlichen gemeinschaft.....also der papierkrieg liegt noch vor uns. Ich lege alle karten auf  den tisch, werde nichts verschweigen und ehrlich sein...ich hoffe, das wird auch honoriert. mal sehen.
zur vaterschaftsanerkennung kann ich nur sagen, dass wir sie schon vor der geburt des kindes gemacht haben über einen notar. Sie ist also mit sorgerechtserklärung notariell beurkundet worden, mein freund hat zwar keinen pass (der ist abgelaufen und befindet sich bei der abh), aber er besitzt einen türkischen personalausweis, den er über seinen vater in der türkei beantragt hat, damit er sich für seine tochter hier verantwortlich zeigen kann. Nur so war es möglich. Die vaterschaftsanerkennung läuft mit der adresse in der türkei...auch in der geburtsurkunde steht somit seine türkische adresse, es war mir sehr wichtig, dass er als vater auf der geburtsurkunde steht, egal wie...und es gab wider erwartens auch keine nachfragen seitens des standesamtes. Allerdings scheint uns die vaterschaftsanerkennung nicht zu helfen..auch die sorgerechtserklärung nicht. Von der Unterhaltsvorschussstelle im jugendamt wurde sogar geäussert, dass der vater doch in die türkei zurückgehen könne und von da aus unterhalt zahlen solle...tz....es wäre schön, wenn alles einfacher wäre...aber wir hören nicht auf zu kämpfen....

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #41 - 17.05.2006 um 17:56:40
 
ronny schrieb am 08.11.2005 um 13:24:02:
Und selbst dann (bei Vorlage des Ausweisersatzes)  wird der Standesbeamte keine Abstammungs- oder Geburtsurkunde ausstellen dürfen, falls in dem Ausweisersatz angkreuzt ist, dass die Angaben über den Inhaber urkundlich nicht nachgewiesen sind.
Für derartige Fälle sieht die Dienstanweisung der Standesbeamten vor, dass die von mir als Geburtsurkunde II. Klasse bezeichnete beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages auszustellen ist.

In der steht dann sinngemäß.... ein Mann der angibt der und der zu sein hat die Vaterschaft anerkannt, seine Angaben sind urkundlich nicht nachgewiesen....

Inwieweit diese Vaterschaftsanerkennung dann ausreichen wird, die ABH von aufenthaltsbeendenden Massnahmen abzusehen, kann ich nicht beurteilen, sorry Zwinkernd



Was macht man eigentlich mit ausländischen Gebärenden ohne Paß? Was kommt da in die Geburtsurkunde?

Erkennungsdienstliche Behandlung bei solchen Angelegenheiten ist ja wohl nicht vorgesehen. Nicht, daß daraus dann notwendigerweise der Name belegbar wäre, aber es ließe sich später leichter klären, ob derjenige, der Rechte aus einer Erklärung ableiten will oder umgekehrt Unterhalt leisten soll, mit dem Erklärenden identisch ist.

Gruß, ULF
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Antwort #42 - 17.05.2006 um 21:23:40
 
ulf schrieb am 17.05.2006 um 17:56:40:
Was macht man eigentlich mit ausländischen Gebärenden ohne Paß? Was kommt da in die Geburtsurkunde?


Hi Ulf,

nochmal weil es nicht deutlich wurde:

Es gibt keine Geburtsurkunde in diesen Fällen...

Im Geburtenbuch des Standesbeamten wird sinngemäß eingetragen (hab den offiziellen text nicht zu Hause):

Eine Frau, deren Name nach dem vorgelegten ...... so und so lautet hat ein Kind geboren. Die Staatsangehörigkeit, der Familienstand und die Identität der Mutter sind urkundlich nicht nachgewiesen. Das kind hat noch keinen Familiennamen erworben (weil sich das nach dem nicht feststehenden Heimatrecht richtet)

Es gibt als Beleg nur eine beglaubigte Fotokopie dieses Eintrags bis ein ordnungsgemäßer Pass vorliegt.

Gleiches passiert wenn ein nicht näher bezeichneter Mann die Vaterschaft zu einem Kind anerkennen sollte, soweit überhaupt noch eine Anerkennung beurkundet wird.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #43 - 22.05.2006 um 11:37:35
 
Hallo asalty,
wir sind auch aus Berlin und haben mit der Ausländerbehörde nicht gerade die besten Erfahrungen gemacht. Leider ist Lichtenberg zuständig - warum auch immer.
Der Verlobte meiner Tochter ist Afrikaner - seit Anfang März Vater von Zwillingen.
Er hatte sich vorher offenbart - im Dezember 05. Voraussichtlicher Geburtstermin war der 3.4.06.
Im Januar der erste Termin bei der Ab - im Vorfeld war durch den Anwalt alles geklärt - ihm (dem Anwalt) wurde telefonisch zugesagt, dass nichts passiert - eine vorübergehende Duldung ausgestellt wird.
Ich hatte ihn begleitet, weil meine Tochter ein paar Tage zuvor mit drohenden Wehen in der 24. Schwangerschaftswoche ins Krankenhaus kam. Mit dabei hatten wir auch eine befreundete ( vereidigte ) Dolmetscherin.
5 Stunden später stand er in Handschellen vor uns!!!! Und auch nur, weil er im Flur laut nach uns gerufen hat - ich glaube, sonst wäre er still und heimlich abgeführt worden. So war er allerdings auch nach 1 Minute weg. Haftgrund - der illegale Aufenthalt - der durch das Anwaltschreiben im Vorfeld bekannt war.
Wenn wir keinen Anwalt gehabt hätten, wäre es das wohl gewesen.
Der kam nachmittags von einem Gerichtstermin aus Cottbus zurück und hat alle Möglichkeiten ausgespielt - persönlich mit dem später zuständigen Richter telefoniert - und seine Freilassung erreicht - lt Richter lag kein Haftgrund vor.
Um 23 Uhr 30 habe ich ihn dann beim Anwalt abholen können und bin sofort ins Krankenhaus.
Mein Schwiegersohn hatte zu dem Zeitpunkt schon vor einem Notar die Vaterschaft anerkannt und das geteilte Sorgerecht. Ging auch mit einer Ident-Card - die wurde ihm aber bei der Ab sofort abgenommen.
Mit der Duldung konnten wir ihn bei meiner Tochter polizeilich anmelden.
Geburtsurkunden der Kinder war schwierig - erst als seine Geburtsurkunde da war, wurde er als Vater eingetragen und die Kinder tragen sogar seinen Nachnahmen. Davon abgesehen, bin ich heilfroh, dass er da ist. Die Kinder sind gute 4 Wochen zu früh geboren und am Anfang stündlich gekommen - rund um die Uhr. Jetzt hat sich das zwar etwas eingependelt, aber alle 3 Stunden wird spätestens gefüttert. Es ist also ein Vollzeitjob für 2.
Trotzdem will die Ab immer noch, dass er ausreist.
Der Anwalt hat einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt - mündliche Aussage der Ab-Mitarbeiterin - der wird sowieso abgelehnt.
Inzwischen hat seine Mutter für ihn einen Pass erhalte, in dem allerdings der Geburtstag falsch ist. Der ist allerdings noch nicht in Deutschland.

Was ich eigentlich damit sagen will - in Berlin sollte man immer mit Anwalt zur Ab Kontakt aufnehmen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #44 - 22.05.2006 um 14:27:21
 
hallo....das hört sich ja sehr abenteuerlich an.....für uns ist der landkreis barnim zuständig und seit dem letzten brief unseres anwaltes anfang märz haben die sich dort überhaupt nicht gerührt, auch nicht auf die telefonische aufforderung unseres anwaltes, dass sie doch zumindest schriftlich in irgendeiner art antworten könnten, damit er darauf wie auch immer reagieren und schritte einleiten könnte. Eine duldung müsste drin sein, denn abschieben können sie ihn nicht aufgrund des kindes allerdings aufgrund seiner illegalität hat er keinen rechtsanspruch auf eine aufenthaltsgenehmigung. Anwalt sagt, dass sie ihm zwar eine erteilen KÖNNEN aber nicht MÜSSEN. Dazu kommt, dass wir nicht aus berlin sind, sondern in niedersachsen grossraum hannover uns befinden.....dort mit anwalt aufzulaufen ist dann doppelt schwierig, aufgrund des hohen zeitaufwandes und die dadurch entstehenden kosten für den anwalt.....alles nicht einfach....

ich wünsche euch alles glück der welt....und alles gute für die zwillinge.....

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