Zitat:Duldung = Ausreise !
Das ist ein stark simplifizierter Blick auf das Ausländerecht nach dem Motto "Ausländer raus!", der in der Form einfach auch rechtlich absolut falsch ist!!!
Eine
Duldung ist nach § 60a
AufenthG u.a. dann zu erteilen, wenn eine "Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist", aber auch wenn aus völkerrechtlichen, humanitären usw. Gründen die Abschiebung ausgesetzt wird.
Wenn derzeit ein
gültiger Pass fehlt, kann es durchaus andere Möglichkeiten geben, die Identität nachzuweisen, abgesehen von der Frage, wer hier ganz konkret (Botschaft, Ausländer, Ausländerbehörde oder Sozialamt) das Fehlen eines gültigen Passes zu vertreten hat.
Beispielsweise weigern sich viele
Botschaften, einen gültigen Pass auszustellen, beispielsweise verlieren viele Ausländerbehörden oder Verwaltungsgerichte einen im Asylverfahren eingezogenen Pass, und es weigern sich viele Sozialämter, trotz Arbeitsverbot und fehlenden eigenen finanziellen Möglichkeiten die Fahrt zur Botschaft in Bonn oder Berlin sowie die Passgebühren von oft mehreren 100 Euro zu bezahlen.
Eine
Aus- und Wiedereinreise ist in manchen Fällen zwar möglich, in vielen Fällen aber technisch oder rechtlich oder humanitär usw. aber völlig unmöglich bzw. unzumutbar, abgesehen davon, dass zumeist mehr als unsicher sein dürfte, ob ein Visum zu Studienzwecken erteilt werden kann.
Als
Beipiele mögen hier genügen Irak, Afghanistan, Somalia, Kosovo-Minderheiten, Palästinenser aus dem Libanon.
All diese Situationen sind von geduldeten Ausländern nicht zu vertreten, die Aussage "Duldung = Ausreise" ist insoweit wirkliuch eine Frechheit!
Zu allen weiteren im Zusammenhang mit
Studium und Duldung auftretenden Fragen - von Sozialhilfe über BAföG,
Aus- und Wiedereinreise mit Visum und Residenzpflicht siehe ausführlich hier diesen Threadgc
edit: link angepasst