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Passänderung nach Heirat (Gelesen: 13.366 mal)
Mick
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Antwort #15 - 25.08.2005 um 16:23:54
 
Zitat:
Ja, aber Du kannst ja schlecht das Paßgesetz als Begründung für die Ungültikeit eines ausländischen Passes heranziehen. Du hast ja schon ausgeführt, daß die Nichteintragung des Ehenamens nicht in jedem Fall zur Ungültigkeit führt.

Die deutschen Regelungen sollten als Beispiel dafür dienen, welche Folgen
entstehen können.

Zitat:
Die Kenntnis in welchen Fällen das so ist fehlt der ABH i. d. R., und so wie ich es sehe, kann sie aufgrund dessen die Eintragung der AE nicht verweigern.

In vielen Fällen zeigt es die Erfahrung. Und warum sollte ich es dem Antrag-
steller nicht zumuten, sich selbst um die Klärung zu kümmern? Vorrangig sollte
immer noch im Auge behalten werden, das klare Verhältnisse in der Namens-
führung bestehen.

Zitat:
In Frau Aschatons Fall müßte der ABH ja jetzt nachgewiesen werden, daß der Paß nicht geändert wird. Irgendwie habe ich aber das Gefühl, daß die Botschaft darüber keine schriftliche Bestätigung ausstellen wird. Und was dann?

In Aschatons Fall genügt ein Verweis auf die Homepage des BMI (siehe Post
von Gar). Auf diesen Teil der Page hatte das BMI auch mit Rundschreiben hin-
gewiesen. Da würde ich problemlos in den Pass erteilen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #16 - 25.08.2005 um 18:27:06
 
Zitat:
Schaut man auch als ABH mal ins ausländische Recht, das liegt doch in jeder Aufsichtsbehörde vor (Standesamt und Ausländer reicht im Allgemeinen, aber wir haben alle auch Bergmann/ Ferid) . Was spricht dagegen ?

...
Ronny Zwinkernd


Nichts, aber Hand aufs Herz: wie viele Kollegen kennst Du kennst Du, die `Zeit´ hätten sich danach bei der Aufsichtsbehörde oder beim Standesamt  zu erkundigen oder im Internet nachzusehen? Zwinkernd .
Frau Aschatons Sachbearbeiter ist jedenfalls nicht auf die Idee gekommen sondern hat sie erstmal an die Botschaft verwiesen - unnötig auch noch, wie´s scheint.
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aschaton
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Antwort #17 - 26.08.2005 um 11:47:13
 
Oh Mann - wenns richtig drauf ankommt, seid Ihr halt doch die besten !!


Die Tatsache, daß dieses Thema von Euch so kontrovers behandelt wird deute ich als Hinweis, bzw. Aufforderung, bei meiner Ausländerbehörde echt nochmal nachzufragen, ob man nicht gemeinsam zu einer besseren (jawohl: besseren !) Lösung gelangen kann.

Ich würde hierzu gerne einige Stimmen von Euch ausgedruckt mitnehmen.
Dies soll ja nicht beweisen, daß hier ein grober Fehler vorliegt, sondern nur, daß es ganz offenbar nutzbare Interpretationsspielräume gibt.

Aber zunächst mal bereits hier 1000 Dank an alle !



Hey - und Ivonne1,
die Umbenennung ist natürlich lieb gemeint und ich bin sonst auch ein Fan unorthodoxer Lösungen, aber in diesem Fall stelle ich mich außergewöhnlich altbacken an  Zwinkernd
Ich würde letztlich nicht den (also meinen) Familiennamen für 180 Euro und einer (überflüssigen) Fahrt nach Bonn opfern.
Aber der Vorschlag ist so "verquer", der hätte echt von mir selbst kommen können... [beifall=beifall.gif]

Viele Grüße
Aschaton alias Achim
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Antwort #18 - 26.08.2005 um 11:57:03
 
Zitat:
In Aschatons Fall genügt ein Verweis auf die Homepage des BMI (siehe Post
von Gar). Auf diesen Teil der Page hatte das BMI auch mit Rundschreiben hin-
gewiesen.


Ich teile micks Auffassung grundsätzlich, habe aber auch schon Länder gehabt, bei denen laut BMI-Seite angeblich keine gemeinsame Namensführung möglich ist, die Botschaft den neuen Namen aber doch eingetragen hat.
Ich schicke die Leute regelmäßig zur Botschaft/Konsulat. Sollte der Name tatsächlich nicht eingetragen werden (können), bescheinigen diese das oftmals auch.
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Antwort #19 - 26.08.2005 um 13:34:36
 
Zitat:
Oh Mann - wenns richtig drauf ankommt, seid Ihr halt doch die besten !!


Die Tatsache, daß dieses Thema von Euch so kontrovers behandelt wird deute ich als Hinweis, bzw. Aufforderung, bei meiner Ausländerbehörde echt nochmal nachzufragen, ob man nicht gemeinsam zu einer besseren (jawohl: besseren !) Lösung gelangen kann.
...

Viele Grüße
Aschaton alias Achim



  :paletti. Auf das Ergebnis bin ich echt gespannt
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Mick
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Antwort #20 - 26.08.2005 um 14:48:35
 
Zitat:
Oh Mann - wenns richtig drauf ankommt, seid Ihr halt doch die besten !!



Na aber Hallo! Wenn ich die Animation sehe, geht das Kompliment
mit Anlauf zurück! Darf ich das mal an anderer Stelle präsentieren
(verlinken)?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #21 - 26.08.2005 um 15:12:10
 
Da muss ich aber auch ein DICKES DANKE dazu loswerden

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Antwort #22 - 31.08.2005 um 10:47:13
 
Gell, Ihr habts doch eigentlich alle schon klammheimlich geahnt...   Zwinkernd  8)  Zwinkernd
Naja, aber ein Versuch wars' Wert ,-)

Selbstverständlich führt kein auch noch so versteckter Weg an der Passänderung vorbei und ich muß also mit meiner Family nach Bonn rammeln.

Dabei wird dort in den Pass nur der Zusatz "epouse de.." reingeklebt.

Warum muß Kamerun denn unbedingt ein Problemstaat mit dennoch rudimentärem Dokumentenwesen sein?
Warum kann es nicht mit Pauken und Trompeten komplett "daneben" liegen wie andere "ordentliche" Problemstaaten und beispielsweise Passänderungen (oder gar Pässe) gar nicht vorsehen?
Dann wärs nämlich kein Problem gewesen.

Grad ein bißchen gefrustet werd ich wahrscheinlich morgen  schon wieder bereuen, was ich hier grad poste...

Danke nochmal an Alle.   :blum

Viele Grüße
Aschaton
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Antwort #23 - 31.08.2005 um 11:54:25
 
Zitat:
Gell, Ihr habts doch eigentlich alle schon klammheimlich geahnt...   Zwinkernd  8)  Zwinkernd

...

Aschaton


Nö! Ich dachte, mit ein bißchen Nachdruck klappt es 8).
Mich würde aber doch mal interessieren mit welcher Begründung es jetzt wirklich nicht klappt?
Und: was so ein richtiger Problemstaat ist, der legt doch Wert auf die persönliche Note. Wer will schon so sein wie jeder x-beliebige andere Problemstaat? Das macht die Sache doch erst spannend. Ich fand die Diskussion auf jeden Fall erfrischend Zwinkernd.
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Antwort #24 - 19.09.2005 um 09:04:59
 
Nachdem meine FDP trotz glorreichem Abschneidens dennoch im Abseits steht, hab ich nun auch noch ein kleines Visumproblem - ey - and das, obwohl ich nun an eine mindestens 2-jährige AE-Pause geglaubt hatte  motz

Ich bitte dringend um kurze Beurteilung meiner Situation:

1) Heiratsvisum läuft genau heute ab.
2) Am Freitag extra mit 180 Euro nach Bonn gerammelt um den Pass umschreiben zu lassen.
3) Der Pass wurde zur Umschreibung einbehalten und wird "in schon wenigen Wochen" postalisch zurückgeschickt.
4) Unsere zuständige Sachbearbeiterin der ABH, die mir die Verlängerung des Visas für den Fall einer ungehörigen Verzögerung zusagte, kommt erst nächsten (!!) Montag aus Ihrem Urlaub zurück.
5) Ihr Kollege sei hierfür nicht zuständig und meinte nur lakonisch, wir hätten uns halt eher drum kümmern müssen (ob hier Handlungsbedarf bestehe, wüßte er nicht...)

Ergo: Meine Frau ist jetzt also eine komplette Woche ohne Pass, Visum und AE hier  :zahn

Was wird passieren?   pol pol pol

Für ein paar Einschätzungen wäre ich außerordentlich dankbar.

!!!

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Antwort #25 - 19.09.2005 um 09:55:33
 
Hallo Aschaton,

habt Ihr Kopien von Pass mit dem alten Visum?
Und habt Ihr eine Quittung der Botschaft, dass sie den Pass zwecks Eintragung einbehalten hat?

Diese Unterlagen sowie eine Kopie der Heiratsturkunde sollte Deine Frau immer bei sich führen.

Außerdem würde ich noch mit dem Abteilungsleiter Eurer Sachbearbeiterin reden und ihn um Hilfe bitten.

Kann zwar trotzdem sein, dass sie bei einer Kontrolle erst mal mitgenommen wird, aber das müsste dann aufgrund dieser Kopien und Quittung recht schnell zu klären sein.

Ich wünsche Euch, dass alles gut über die Bühne geht!

Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Antwort #26 - 19.09.2005 um 10:56:43
 
OK, Janna, an diesen Querfall hab ich ja noch gar nicht gedacht: Wenn Sie quasi "aufgegriffen" würde, könnte Sie mit den Kopien zunächst einmal Schlimmeres vermeiden.

Jedoch: Kopien hin und her - ab morgen entsteht unausweichlich doch ein - äh, wie heißts nochmal? - ungesetzlicher (?), illegaler (?) Zustand / Status.

Jetzt bin ich natürlich gespannt, ob mit analoger Unausweichlichkeit eine wie auch immer geartete Strafe erwächst die aufgrund mangelnden Ermessenspielraums unbedingt vollzogen werden muß.

Du weißt, was ich meine? Also etwa so:

"Es tut uns ganz furchtbar Leid, Herr sowieso, und wenn wir die Wahl hätten, dann würden wir da ein Auge zudrücken, zumal wir Ihren Fall ja gut kennen und Sie bisher außerordentlich fleißig mitgearbeitet haben und Sie uns ja - ach herrjeh - ohnehin sooo symphatisch sind, aber uns sind hier die Hände gebunden und Sie müssen die 1500 Euro Ordnungsstrafe wohl oder übel abdrücken.... Hier ist unsere Kontonummer..."

Aber Janna - ganz abegesehen davon - es gibt weder Kopie noch Quittung.
Es war immerhin die Botschaft und nicht irgendein Fidschimarkt, bei der wir sowohl Knete als auch Paß hinterließen.  öhm

Ich ahne Ungutes....
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Antwort #27 - 19.09.2005 um 11:36:53
 
Bei meiner Frau wurde nach der Heirat in ihren Pass auf einer leeren Seite der neue Familienname durch die Passbehörde bestätigt.

Present name of holder Mrs. XYZ

Holder has since assumed the above name
consequent to her marriage to Mr. XYZ
Date: abcd          Stempel        Unterschrift

Bei der Ausstellung eines neuen Passes wurde dann der neue Name eingetragen.
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Antwort #28 - 19.09.2005 um 12:31:23
 
Hi aschaton,
Deine Frau ist ja schon mehrfach bei der ABH gewesen und hat die Erteilung der AE längst beantragt, d. h. sie hat auf jeden Fall Anspruch auf Austellung einer Fiktionsbescheinigung gem. § 81, 4 AufenthG.
Die Erteilung der AE scheiterte ja lediglich an der  Weigerung der ABH, die AE in den auf den Mädchennamen Deiner Frau ausgestellten Paß zu kleben. Der Urlaub der Sachbearbeiterin ist kein Grund, daß in diesem Bereicht für die Zeit des Urlaubs keine Sachbearbeitung stattfindet. Wo gibt´s denn so was? Die Besch. IST auszustellen, notfalls von jemand anderem als der zuständigen Sachbearbeiterin. Davon abgesehen bin ich nach wie vor der Meinung, daß die Weigerung bezüglich des alten Passes rechtlich nicht einwandfrei ist. Mich würde mal interessieren, auf welche Grundlage die ABH eine Ablehnung stützen würde.
Laßt Euch bloß nicht abwimmeln!
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Antwort #29 - 19.09.2005 um 14:38:58
 
Es ist genau alles so, wie Du sagst, brickbat.
Was würde denn passieren, wenn wir einfach warten, bis unsere Frau Sachbearbeiterin wieder zurückkommt?
Vielleicht ist bis dahin ja der Pass schon da.
Andernfalls könnte sie das Visum wie versprochen verlängern.
Andererseits fehlte ja dann immer noch der Pass zum reinpappen...

Wenn ich das also richtig begreife, dann benötigen wir diese Fiktionsbescheinigung für die Zeit ohne physischen Pass und Visum?

Ich mache jetzt ein Email an die Sachbearbeiterin in der ich den Sachverhalt schildere (inkl. der Aussage ihres Kollegen, der mich aufforderte, bis zur Rückkehr zu warten) mit einem (sichtbaren) "Durchschlag" an mich und dem heutigen Datum....
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