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Umverteilung? (Gelesen: 1.262 mal)
hope
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man lernt nie aus


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umverteilung?
29.09.2005 um 08:23:36
 
Hallo,
kann ein alleinerziehender, verwitweter Vater, der eine Duldung hat, einen Antrag auf Umverteilung (ich bin nicht sicher, ob das so heißt) stellen. Er fühlt sich mit der Erziehung seiner jetzt stark pubertierenden Kinder überfordert. Außerdem ist er drepressiv (ist von mehreren Psychologen attestiert). Er würde gerne zu seiner Schwester, die mit ihrem mann und ihren Kinder im gleichen Bundesland, aber in einer anderen Stadt lebt. Die Schwester, also die Tante der Kinder, hat eine sehr gute Beziehung zu den Kindern und wäre ihm eine große Hilfe.
Wie stellt man einen solchen Antrag und wo? Bei der AB? Muss/sollte man in der anderen Stadt vorher vorsichtig anfragen, ob die den Antrag unterstützen???
Danke
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PeterLu
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Beiträge: 47
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 29.09.2005 um 10:11:35
 
Umverteilung ist nur bei laufendem Asylverfahren möglich. Nach Ablehnung des Asylantrags, wofür der Besitz der Duldung spricht, ist ein Umzugsantrag zu stellen. Den Antrag stellst du bei der Ausländerbehörde die deine Duldung ausgestellt hat. Diese wird dann bei der Ausländerbehörde zu der dein Zuzug erfolgen soll anfragen, ob dem Zuzug zugestimmt wird. Es wird sicher nichts schaden wenn du dich mit der Behörde des künftigen Wohnorts in Verbindung setzt und deine Situation schilderst.

Gruß
Peter
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