Zitat:Mooooooment mal, nur weil jemand durch Eheschließung einen neuen Namen bekommt ändert sich doch nicht die Identität!!
Selbstverständlich ändert sich die Identität. Vorher Meier, jetzt Müller, geborene
Meier. Name und Geburtsname sind nicht das Gleiche. Und in der Regel werden
Register etc. immer noch nach dem Namen geführt, nicht nach dem Geburtsnamen.
Zitat:Anhand des Mädchennamens kann der Paßinhaber immer noch zweifelsfrei identifiziert werden.
Wenn jemand den Ehenamen überall verwendet, auf der anderen Seite dann
aber mit einem Pass kontrolliert wird, der auf den Geburtsnamen ausgestellt
ist, dann kann es durchaus zu Zweifeln kommen.
Zitat:Man bleibt doch dieselbe Person. Ein Personalausweis wird ja auch nicht automatisch mit der Eheschließung ungültig. Woraus schließt Du denn daß der Paß ungültig wird, das müßte ja irgendwo geregelt sein.
§ 11 Nr. 2 PassG:
Ein Pass ist ungültig [...] wenn Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder - mit
Ausnahme der Angaben über den Wohnort - unzutreffend sind
Der Eintrag über den Namen ist UNRICHTIG, der erforderlich Eintrag über den
Geburtsnamen FEHLT
Oki, mit der Identitätsproblematik ist vielleicht mehr das "alte Lichtbild" gemeint,
auch das kann zur Ungültigkeit führen.
Zitat:Außerdem sind die Personalien ja nicht unrichtig, sie sind höchstens unvollständig.
Nochmal: Name ist ein Name und Geburtsname ist Geburtsname. Und der Name
mutiert nach der Eheschließung (manchmal) zum Geburtsnamen. Damit
ist der Eintrag "Meier" unrichtig geworden. Fraglich ist eben nur, wie es das aus-
ländische Namens- und Passrecht sieht.