Hallo Ralf,
ich habe mich der Ausländerbehörde offenbart. Schock!!!
Zuvor war ich bei er Einbürgerungsbehörde und habe mein Fall mit der Staatenlosigkeit erläutert. Soweit So gut. Der Beamte war sehr nett und sehr zuvorkommend und hat bei meinem Fall der Staatenlosigkeit keine Bedenken bei der erneuten Einbürgerung gesehen. Und hat sogar ein beschleunigtes Verfahren mir zugesichert, da ich schon aus der türkischen Staatsangehörigkeit raus bin und die anderen Einbürgerungsvoraussetzungen nach §9 Ehegatte deutsch auch erfülle. Ich müsse nur zur Ausländerbehörde gehören und einen Aufenthaltstitel verlangen. Ich und meine Frau waren an dem Tag sehr glücklich. :happy:
Das Schrecken bei der Ausländerbehörde kann jetzt beginnen.
Und ich habe es fast bereut mich offenbart zu haben. Das ist meine ehrliche Meinung. Ich war total genervt.
Die Sachbearbeiterin wollte mich nicht für Staatenlos erklären, da ich nicht Staatenlos wäre, weil ich ja die Möglichkeit hätte wieder die türkische Sta anzunehmen. Darum solle ich ins türkische Konsulat gehen und mich wieder einbürgern lassen. Dann wäre auch die Passpflicht erfüllt und ich würde dann ein Aufenthaltserlaubnis bekommen!!!
Hallo? Entschuldigung? Ich soll mich wieder in die tükische Sta einbürgern obwohl ich deutsch werden will! Wo ist hier der gesunde Menschenverstand? Wo ist hier die leichte und unbürokratische Handhabung für die Leute die sich offenbart haben? Alles eine Lüge? Alles eine Falle? Ist das die große Integrationspolitik? Nein Danke, dann will ich mich nicht integrieren. Wenn mir schon Steine auf den Weg gelegt werden um einen befristeten Aufenthalterlaubnis zu bekommen nach 30 Jahren Deutschland. Ich kann es nicht in Worte fassen ,wie wütend ich war.
Auf jeden Fall habe ich mich ganz strikt geweigert, mich wieder in die türkische Sta einzubürgern. Ich bin freiwillig aus der türkischen Sta ausgetreten und niemand kann mich zwingen, eine Sta anzunehmen die ich nicht will. :stampf:
Auerdem bin ich deutsch verheiratet. Die Ausländerbehörde muß mir einen Aufenthaltserlaubnis geben. Das ist mir auch egal wie. Ob als Staatenloser oder nicht. Das ist meine Meinung.
Die Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde konnte nicht entscheiden und möchte meinen fall intern mit der Leitung besprechen und hat mir einen zweiten Termin geben.
Eure Meinungen sind herzlich willkommen.
Zur Erinnerung möchte ich Dir Ralf unsere früheren Wortwechsel zitieren.
Das was ich befürchtet hatte, ist eingetreten. Das sollte aber kein Vorwurf Dir sein.
Ich weiss, das bei er Ausländerbehörde vieles auch eine Ermessensfrage ist.
(Nach Nase!) Da kann mir jeder erzählen was er will.
Ralf 02/07
Der Besitz einer Staatsangehörigkeit ist für den A-Titel keine Voraussetzung, auch Staatenlose können ihn bekommen. Du solltest daher zunächst die Aufenthaltserlaubnis beantragen, sowie einen Reiseausweis für Staatenlose
Ralf 02/07
Ein Staatenloser ist eine Person, die keine Staatsangehörigkeit besitzt. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob die Person früher eine Staatsangehörigkeit besessen hat oder ob die (letzte) Entlassung unrechtmäßig ist (was ich im Übrigen oben bereits sagte).
Die Voraussetzungen für den Reiseausweis für Staatenlose sind:
1. Person ist staatenlos,
2. Person hält sich rechtmäßig hier auf.
Also: man kann es drehen und wenden wie man will, zuerst ist immer ein Aufenthaltstitel erforderlich. Da er deutsch verheiratet ist, sehe ich hier eigentlich auch kein Problem, das Geld für den Anwalt kann er sich erst mal sparen.
Lawless 05/07
Ist es überhaupt relevant für die Ausländerbehörde ob ich zu recht oder zu unrecht entlassen worden bin? Kann die Ausländerbehörde mich zwingen wieder die türkische Sta anzunehmen, weil die Ausländerbehörde mich nicht für Staatenlos erklären will?
Ralf 05/07
Dafür gibt es eigentlich keine Rechtsgrundlage.
Lawless 05/07
Ausserdem
1. Ich bin freiwillig aus der türkischen Sta ausgetreten und
Ralf 05/07
Richtig
Lawless 05/07
2.Das türkische konsulat hat mich auch freiwillig austreten lassen, weil Siewussten das ich im Besitz der deutschen Sta bin.
Ralf 05/07
Du meinst, weil sie fälschlicherweise annahmen, dass du die deutsche StA noch hast. Eigentlich sollte das türkische Konsulat die deutschen Gesetze kennen, das ist nämlich eine der Aufgaben eine Konsulats.
Lawless 05/07
Ich meine, die türkichen Behörden haben mich aus Ihrer Sicht nicht in die Staatenlosigkeit austreten lassen, wenn du verstehst was ich meine.
Ralf 05/07
Klar verstehe ich das, aber sie haben sich offenbar geirrt.
Na gut, passiert ist passiert, da nützt es nichts mehr, auf das Konsulat zu schimpfen.
Lawless 05/07
Ich habe nun keine Lust und absolut keinen Nerven mehr wieder die türkische Sta anzunehmen, um Sie wieder abzugeben, um dann wieder die deutsche Sta zu beantragen. Das ist doch verständlich.Oder?
Ralf 05/07
Sehr verständlich sogar.