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Fragen zur Verpflichtungserklaerung gem. §84 AuslG (Gelesen: 6.453 mal)
Christian
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Antwort #15 - 21.04.2005 um 10:23:56
 
genau, die Visumserteilung ist vom Besuch bei der ABH abhängig. Der Antrag geht von der Botschaft zur ABH, die laden dich ein und dann geht die Antwort zurück nach China. Erst dann wird über das Visum entschieden. In der Regel richten die sich nach der Entscheidung der ABH.
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luciinthesky
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Antwort #16 - 21.04.2005 um 17:17:47
 
Hallo ChristianP
Zitat:
genau, die Visumserteilung ist vom Besuch bei der ABH abhängig. Der Antrag geht von der Botschaft zur ABH, die laden dich ein und dann geht die Antwort zurück nach China. Erst dann wird über das Visum entschieden. In der Regel richten die sich nach der Entscheidung der ABH.


genau hier liegt ja mein Problem :nix

Bin ja eben hier in China und die Botschaft schien damit keine Probleme zu haben. Ich wollte eben nichterst nach Deutschland zurueckreisen und dann meine Feundin nachholen (wo doch Trennungen so schwer fallen, besonders, wenn man verliebt ist :zahn)

Das muesste doch irgendwie moeglich sein, oder Fragezeichen

Ich werd Morgen erst einmal die Botschaft anrufen und um einen Termin bitten, bei dem meine Freundin dann alle (soweit vorhandenen  grin)Unterlagen abgeben kann.

Ueber mehreres informiere ich Euch umgehend :paletti

Hier aber noch einmal die Preisfrage: :anbet

Kann die ABH auch noch den Antrag ablehnen, selbst wenn die Botschaft ihr O.K. gibt Fragezeichen (ich persoenlich glaube naemlich ja, deshalb die vielen Fragen weinend

:endsm
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Christian
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Antwort #17 - 21.04.2005 um 17:40:45
 
bin kein Experte, aber meiner Meinung nach hast du da schlechte Karten.

Alle Visas über drei Monate, müssen über das BVA zur zuständigen ABH geschickt werden. Dort wird dann der Einladene halt eingeladen.

Einmal vor Visumserteilung mußt du definitiv da hin. Da du es nicht vor deiner Abreise nach China gemacht hast (Stichwort: Vorabbestimmung), mußt du leider zurück nach D, da die Botschaft keine alleinige Befügnis bei diesen KAT2-Visas hat. Sie müssen die Zustimmung der ABH haben und die ABH will halt u.a. dass du nach der Einreise für deine Verlobte haftest(Stichwort VE).

Auf meinem Brief von der ABH stand, dass ich nur 4 Wochen Zeit habe zu kommen, sonst werden sie das Visum ablehnen. Also kann es passieren, wenn du in China bleibst und das Visum mit einer normalen formlosen Einladung beantragst, dass der Brief der ABH im Briefkasten verschimmelt und der Antrag abgelehnt wird. Eine Vertretung durch Angehörige ist auch nicht möglich.

Meine Vorschläge: Heirate in China und stelle einen FZF-Antrag(im Falle du hast alle Unterlagen zumHeiraten Griesgrämig ) oder frage morgen in der Botschaft noch mal nach ob die für dich eine VE erstellen können, die in Berlin akzeptiert wird,  was ich persönlich aber nicht glaube.

Ich befürchte, du kommst um eine Ausreise ohne deine Süße nicht herum.

Zitat:
Kann die ABH auch noch den Antrag ablehnen, selbst wenn die Botschaft ihr O.K. gibt  (ich persoenlich glaube naemlich ja, deshalb die vielen Fragen  


Ja leider, die Botschaft hat zwar das letzte Wort, es muß aber das OK von der ABH zwingend vorliegen
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anne
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Antwort #18 - 21.04.2005 um 17:51:29
 
Christian, ich bin nicht der Meinung, dass es eine Vorschrift gibt, die besagt, dass man dort persönlich vorsprechen muss. Gerade im vorliegenden Fall aber sollte die ABH soviel Einsicht haben, dass das über das zu verlangende Maß an Mitwirkung hinausgeht.
Ebenso ist es mit der Verpflichtungserklärung: die muss nicht notwendigerweise der Verlobte abgeben.
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luciinthesky
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Antwort #19 - 21.04.2005 um 17:54:43
 
danke

Aber ich erinnere mich, dass mir der Botschaftsangestellte sagte, ich koenne die VE dort ausfuellen, sei kein Problem, werd dat nochmal checken :brrr

Bei uns is gleich Mittenacht, also Morgen dann NEWS

:prosst:
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Antwort #20 - 21.04.2005 um 18:06:15
 
Nichts ist fix.

Ich kann nur von meinen Erfahrungen mit dieser Behörde berichten und luci wird wahrscheinlich an die gleichen Sachbearbeiter gelangen.

Ich kann nur empfehlen, um auch einen Scheineheverdacht so gering wie möglich zu halten, da persönlich hin zu gehen.

Aber jeder macht andere Erfahrungen und vielleicht verhalten sich die SBs auch unterschiedlich.
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Antwort #21 - 21.04.2005 um 18:17:47
 
nochmal Nachricht aus der Nacht lachen

(wer hat eigentlich Anne -14 Punkte gegeben)

:b2t

Ich persoenlich glaube auch, dass es da eine Moeglichtkeit geben muss, schliesslich kann man mich bei der Botschaft genauso gut interviewen (das mit der Scheinehe, Verdacht ausraeumen hatte mir der Botschaftsangestellte jas auch schon gesagt !!!

Wird sicherlich (hoffentlich) auch nicht der erste Fall sein von dieser speziellen Art öhm
Bis dahin werde ich also noch viel nachdenken und nochmehr nachfragen, Faellt ja doch leichter, als selber denken :roll

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Antwort #22 - 22.04.2005 um 01:03:38
 
Also ich an deiner Stelle würde mir die nötigen Papiere besorgen und dann in China heiraten, wenn du schon da bist. Dann Familienzusammenzug beantragen, dann fällt auch die VE flach.
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Antwort #23 - 22.04.2005 um 04:58:20
 
Hey danke, daran hatte ich auch schon gedacht, allerdings braeuchte ich dafuer immernoch ein Ehefaehigkeitszeugnis, ausgestellt vom Standesamt in der Gemeinde, in der ich gemeldet bin, eine Geburtsurkunde und wenn ich Pechhabe, auch noch Unterlagen von meiner Frau, damit der Standesbeamte auch ja zufriedengestellt ist :pei
Deshalb dachte ich ja eigentlich, in Deutschland heiraten sei einfacher,  naemlich ohne, dass ich vorher nach Deutschland zurueckkehren muesste, sieht aber nun jarnich danach aus  kopfhau

Ok, werde jetzt erst einmal dort anrufen und einen Termin ausmachen, schaun ma mal
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Antwort #24 - 23.04.2005 um 22:34:50
 
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Christian, ich bin nicht der Meinung, dass es eine Vorschrift gibt, die besagt, dass man dort persönlich vorsprechen muss. Gerade im vorliegenden Fall aber sollte die ABH soviel Einsicht haben, dass das über das zu verlangende Maß an Mitwirkung hinausgeht.
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