bin kein Experte, aber meiner Meinung nach hast du da schlechte Karten.
Alle Visas über drei Monate, müssen über das BVA zur zuständigen
ABH geschickt werden. Dort wird dann der Einladene halt eingeladen.
Einmal vor Visumserteilung mußt du definitiv da hin. Da du es nicht vor deiner Abreise nach China gemacht hast (Stichwort: Vorabbestimmung), mußt du leider zurück nach D, da die Botschaft keine alleinige Befügnis bei diesen KAT2-Visas hat. Sie müssen die Zustimmung der
ABH haben und die
ABH will halt u.a. dass du nach der Einreise für deine Verlobte haftest(Stichwort VE).
Auf meinem Brief von der
ABH stand, dass ich nur 4 Wochen Zeit habe zu kommen, sonst werden sie das Visum ablehnen. Also kann es passieren, wenn du in China bleibst und das Visum mit einer normalen formlosen Einladung beantragst, dass der Brief der
ABH im Briefkasten verschimmelt und der Antrag abgelehnt wird. Eine Vertretung durch Angehörige ist auch nicht möglich.
Meine Vorschläge: Heirate in China und stelle einen FZF-Antrag(im Falle du hast alle Unterlagen zumHeiraten
) oder frage morgen in der Botschaft noch mal nach ob die für dich eine
VE erstellen können, die in Berlin akzeptiert wird, was ich persönlich aber nicht glaube.
Ich befürchte, du kommst um eine Ausreise ohne deine Süße nicht herum.
Zitat:Kann die
ABH auch noch den Antrag ablehnen, selbst wenn die Botschaft ihr O.K. gibt (ich persoenlich glaube naemlich ja, deshalb die vielen Fragen
Ja leider, die Botschaft hat zwar das letzte Wort, es muß aber das OK von der
ABH zwingend vorliegen