Meine Frage(n) betreffen eben dieses Formular! Ich moechte meine Freundin (Chinesin) mit nach Deutschland nehmen und dort ehelichen (zu Deutsch: heiraten) :happy:! Bei der Visumsbeantragung fuer sie (Langzeitvisum zur Eheschliessung) passierte nun Folgendes:
Und nun erhielt ich die verschiedensten Informationen. In der Deutschen Botschaft in Beijing erklaerte man mir, auch ein Freund koenne diese Erklaerung in Deutschland unterzeichnen. Ein Freund versuchte dies, bekam aber in einer Behoerde (nicht ALB) die Auskunft, er muesse zur Auslaenderbehoerde gehen, bzw. sei auch dies nicht moeglich, sondern nur
ICH PERSOENLICHkoenne die Erklaerung dort unterzeichnen. :ungDas waere von Beijing aus natuerlich etwas komplizierter! :iro
Nun waren wir beide erst einmal ganz schoen niedergeschlagen, aber nach einem ganzen Tag im Internet fand ich (unter anderem auch auf dieser tollen Seite) heraus, dass es auch fuer einen relativ mittellosen Studenten, wie ich einer bin, der noch dazu auch nicht sonderlich auf finanzielle Hilfe des Umfeldes hoffen kann, moeglich ist, die Freundin mit nach Deutschland zu nehmen zwecks Heiratsabsichten!
Beim naechsten Besuch in der Botschaft wurde die "nette" Dame, die mich sonst abfertigte, von einem aelteren Mann abgeloest, der mir versicherte, es gaebe gar nicht so sehr das Problem des Gehaltsnachweises, und die Verplichtungserklaerung sei auch nicht "so" wichtig :rofl2!
Es sei viel mehr wichtiger nachzuweisen, dass es sich um keine Scheinehe handelt.
Bevor mich/uns nun aber doch noch negative Ueberraschungen ertarte(t/n), wollte ich mal im Forum fragen:
Wat denn nun :nix??
Ich werd noch ganz ohnmaechtig bei so viel verschiedenen Aussagen
m!!