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Planung Familienzusammenführung (Gelesen: 6.239 mal)
Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #15 - 18.05.2005 um 23:48:36
 
Na, dann hoffen wir doch einfach mal das Beste. Halt' uns bitte auf dem Laufenden.

Abu
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Riki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #16 - 25.05.2005 um 11:05:37
 
Obwohl die lokale Sachbearbeiterin die Annahme des Antrages wieder verweigern wollte, hat die hinzugerufene Leiterin der Visastelle - offenbar auf Anraten des Auswärtigen Amtes - den Antrag diesmal entgegengenommen.
Wir harren der Dinge, die da kommen.
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Riki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #17 - 22.06.2005 um 01:10:34
 
Nachdem ich gestern meine Vorladung bei der Ausländerbehörde hatte, die ausgesprochen freundlich und unkompliziert verlief, erhielt ich heute den neuen Schriftsatz des Auswärtigen Amtes an das Verwaltungsgericht Berlin (Klage wg. Besuchsvisum).
Darin wird die Angelegenheit in der Hauptsache für erledigt erklärt, was angesichts der Tatsache, dass die Deutsche Botschaft sich drei Wochen zuvor noch weigerte, den Antrag auf Familienzusammenführung überhaupt anzunehmen, doch erstaunlich ist.
Natürlich ist die Angelegenheit für uns solange nicht erledigt, bis meine Restfamilie eine Aufenthaltsberechtigung in Deutschland hat; und bisher hat sie noch nicht einmal ein Visum, auch wenn das Verhalten der Ausländerbehörde eher zu Optimismus Anlass gibt.
Geradezu grotesk wird es dann im Schriftsatz der Behörde, die nunmehr seit über einem Jahr meiner Lebensgefährtin mit unserem Sohn, auch nur die kurzfristige besuchsweise Einreise nach Deutschland verweigert, wenn sie feststellt: "Als Mutter eines deutschen Kindes dürfte die Klägerin - nach summarischer Prüfung - ohnehin einen Anspruch auf Erteilung eines Visums besitzen." Da stellt sich zwangsläufig die Frage: Warum haben Sie ihr dann bisher auch nur ein kurzfristiges Besuchsvisum nach Deutschland verweigert, so dass der Klageweg beschritten werden musste.
Schließlich erklärt sich das AA bereit, für den Fall der Rücknahme des Antrages auf Familienzusammenführung, in Zukunft bei unveränderter Sachlage und unter Vorlage vollständiger Antragsunterlagen (aber meine Herren, diese liegen Ihnen doch schon über einem Jahr lang vor!) ein Visum zu Besuchszwecken zu erteilen.
Es ist schon rührend: Nachdem die Deutsche Botschaft uns mit ihren Dauerschikanen  aus dem Land geekelt hat (ich habe meine berufliche Tätigkeit dort aufgegeben und der Ausverkauf des Mobiliars unserer Wohnung hat schon begonnen), bietet sie uns nun großzügig ein Besuchsvisum an.
Die Frage der Prozesskosten hätte ich natürlich auch noch gerne geklärt - zu wessen Lasten, versteht sich.
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Riki
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Antwort #18 - 28.06.2005 um 22:16:41
 
Kurze Aktualisierung:

Anruf der Botschaft heute: Das Visum zur Familienzusammenführung liegt zur Abholung bereit!

Kommentierung folgt später

Gruß

Riki

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Riki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #19 - 20.07.2005 um 23:03:32
 
Letzter Akt:

Meine Lebensgefährtin hat innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft in D eine Aufenthaltsberechtigung für drei Jahre erhalten. Keinerlei Probleme seitens der Ausländerbehörde in München und auch von sonst üblichen Problemen mit der Versicherung (bin privatversichert) keine Spur. Rechtstaatlich sehr erfreulich und lobenswert. Das sollte auch einmal gesagt werden.
Es muss aber auch gesagt werden - auch wenn es einigen Leuten hier nicht gefällt -, dass uns die Deutschen Botschaft in Sarajewo über ein Jahr lang mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln schikaniert hat. Das sollte in einem Rechtstaat Konsequenzen haben.
Und schließlich noch ein Lob an die Macher dieser Seite und die Foristen, von denen ich viel gelernt habe.
Ich werde auch weiterhin noch gelegentlich vorbeischauen.
Schöne Grüße noch an alle, die es vor sich haben.

Riki
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #20 - 20.07.2005 um 23:09:50
 
Hi Riki,

Danke für Deinen Bericht. Schön, daß es letztendlich geklappt hat.

Viel Glück Smiley.

Abu
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Julana016
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Antwort #21 - 27.07.2005 um 13:39:18
 
             Hallo, von mir auch:                                                               
  ALLES GUTE an die vierköpfige binationale Familie! Daumen hoch Augenrollen                  
  VIEL GLÜCK und VIEL FREUDE, für die Grossen und für die Kleinen, in   
  München- der "Weltstadt mit Herz"! Zwinkernd Smiley 8) 8) 8) disco disco disco :prosst: :prosst: :prosst:                     
                                                                   Tschao, servus!                
                                                 Julia (seit Mai 2000 auch in München) tippse Smiley Smiley Smiley Daumen hoch
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