Riki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Nachdem ich gestern meine Vorladung bei der Ausländerbehörde hatte, die ausgesprochen freundlich und unkompliziert verlief, erhielt ich heute den neuen Schriftsatz des Auswärtigen Amtes an das Verwaltungsgericht Berlin (Klage wg. Besuchsvisum). Darin wird die Angelegenheit in der Hauptsache für erledigt erklärt, was angesichts der Tatsache, dass die Deutsche Botschaft sich drei Wochen zuvor noch weigerte, den Antrag auf Familienzusammenführung überhaupt anzunehmen, doch erstaunlich ist. Natürlich ist die Angelegenheit für uns solange nicht erledigt, bis meine Restfamilie eine Aufenthaltsberechtigung in Deutschland hat; und bisher hat sie noch nicht einmal ein Visum, auch wenn das Verhalten der Ausländerbehörde eher zu Optimismus Anlass gibt. Geradezu grotesk wird es dann im Schriftsatz der Behörde, die nunmehr seit über einem Jahr meiner Lebensgefährtin mit unserem Sohn, auch nur die kurzfristige besuchsweise Einreise nach Deutschland verweigert, wenn sie feststellt: "Als Mutter eines deutschen Kindes dürfte die Klägerin - nach summarischer Prüfung - ohnehin einen Anspruch auf Erteilung eines Visums besitzen." Da stellt sich zwangsläufig die Frage: Warum haben Sie ihr dann bisher auch nur ein kurzfristiges Besuchsvisum nach Deutschland verweigert, so dass der Klageweg beschritten werden musste. Schließlich erklärt sich das AA bereit, für den Fall der Rücknahme des Antrages auf Familienzusammenführung, in Zukunft bei unveränderter Sachlage und unter Vorlage vollständiger Antragsunterlagen (aber meine Herren, diese liegen Ihnen doch schon über einem Jahr lang vor!) ein Visum zu Besuchszwecken zu erteilen. Es ist schon rührend: Nachdem die Deutsche Botschaft uns mit ihren Dauerschikanen aus dem Land geekelt hat (ich habe meine berufliche Tätigkeit dort aufgegeben und der Ausverkauf des Mobiliars unserer Wohnung hat schon begonnen), bietet sie uns nun großzügig ein Besuchsvisum an. Die Frage der Prozesskosten hätte ich natürlich auch noch gerne geklärt - zu wessen Lasten, versteht sich.
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