Da es sich um einen komplizierteren Fall handelt, möchte ich zuerst die Sachlage darstellen, und anschließend die offenen Fragen nacheinander abhaken:
Ich bin deutscher Staatsbürger (Urgermane
) mit erstem Wohnsitz in Deutschland. Meine Lebensgefährtin lebt zusammen mit unserem gemeinsamen Sohn und einer Tochter aus einer früheren Beziehung im Nicht-EU-Ausland. Da ich in dem Land teilweise beruflich tätig bin, bin ich sehr häufig mit der "Restfamilie" zusammen.
Wegen Änderung der beruflichen Tätigkeit und der Schikanen durch die deutsche Botschaft vor Ort - so wurde der Antrag meiner Lebensgefährtin auf ein Besuchsvisum vor der Geburt unseres Sohnes wegen "Zweifeln an der Rückkkehrabsicht" abgelehnt und befindet sich derzeit vor dem Verwaltungsgericht - möchte ich meine Restfamilie nach Deutschland holen, wobei eine Heirat derzeit nicht aktuell ist.
Mein Sohn hat inzwischen einen deutschen Kinderpass erhalten, d.h. alle damit zusammenhängenden Urkunden waren vorhanden. Zusätzlich haben wir bei der Botschaft eine Erklärung zur Ausübung des gemeinsamen Sorge- (und Aufenthaltsbestimmungs-) rechts abgegeben.
Im ersten Schritt würde ich gerne den einfachsten Weg für die Aufenthaltsberechtigung meiner Lebensgefährtin ausfindig machen. Konkret stört mich an der gesetzlichen Regelung zum Familiennachzug zu einem Deutschen (unser Sohn), dass davon die Rede ist, dass dieser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss. Bisher ist er aber bei der Mutter im Ausland.
Können wir als Eltern den Wohnsitz bei mir in Deutschland einfach bestimmen (Anmeldung bei Melderegister) und gleichzeitig Antrag auf Familienzusammenführung stellen oder muss meine Sohn tatsächlich schon bei mir in Deutschland leben, was bei einem 6-monatigen Kind ohne Mutter praktisch kaum durchführbar ist.
Bei erneuter Beantragung eines Besuchsvisums für meine Lebensgefährtin befürchte ich weitere Schikanen der Botschaft, zumal das alte Verfahren noch anhängig ist.
Wie stelle ich es am geschicktesten an?
Wäre nett, wenn Ihr schon mal zu dem ersten Schritt Vorschläge machen würdet. Finanzielle Fragen oder Wohnraum etc. können außer Acht bleiben, da absolut unzweifelhaft.
(Im nächsten Schritt käme dann die Familienzusammenführung zwischen meiner Lebensgefährtin und ihrer Tochter)