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Einbuergerung und Job (Gelesen: 10.317 mal)
Ralf
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Antwort #30 - 14.02.2006 um 12:49:35
 
Banu schrieb am 14.02.2006 um 11:54:37:
Ich konnt meinen Beitrag vom letzten jahr nicht finden


Ich aber, hab's mal angehängt. Gratuliere zur Einbürgerung! :paletti
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Russ
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 14.02.2006 um 16:28:32
 
2 Banu:

Herzlichen Glückwunsch!!!

Ich gehe am Do. zur Einbürgerungsbehörde wegen Einbürgerungsantrages, da ich wohl schon die Grundvoraussetzungen erfülle. Mann sagt, dass in Berlin die Einbürgerung in der Regel ca. 6 Monate dauern soll.

Nachdem ich Deine alten Treads gelesen habe, denke ich, daß es nicht der Fall sein wird. Ich meine damit die Dauer von Abmeldung und Ausbürgerung in Russland.

Könntest Du vielleicht hier Tipps geben, wie man es am schnellsten macht, ob uber Konsulat oder direkt in Russland und (an Alle) ob eine eventuelle Beibehaltung der russischen Staatsbürgerschaft zu raten wäre.

Welche Schwierigkeiten kann es geben, wenn ich über Anwalt versuche meinen russischen Pass beizubehalten? Ich habe Geschichten über die Problematik bei der Türken-Deutschen gehört, daß manche mit ihrer doppelten Staatsangehörigkeit auf irgendeiner "schwarzen" Liste stehen und es noch entschieden sei muss, ob sie den Deutschen Pass weiter geniessen dürfen.

Danke für eure Antworten.

Former
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Ralf
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Antwort #32 - 14.02.2006 um 16:39:37
 
Russ schrieb am 14.02.2006 um 16:28:32:
Welche Schwierigkeiten kann es geben, wenn ich über Anwalt versuche meinen russischen Pass beizubehalten?  


Dann wird dein Einbürgerungsantrag abgelehnt, ganz einfach. Die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit ist Voraussetzung für die Einbürgerung, Ausnahmen davon siehe § 12 StAG. Daran ändert auch ein Anwalt nichts.

Zitat:
daß manche mit ihrer doppelten Staatsangehörigkeit auf irgendeiner "schwarzen" Liste stehen und es noch entschieden sei muss, ob sie den Deutschen Pass weiter geniessen dürfen.

Da gibt es keine Listen, und da muss auch nichts mehr entschieden werden. Wer nach der Einbürgerung die alte StA zurückerworben hat, hat die deutsche StA verloren, siehe § 25 StAG.
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Russ
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 14.02.2006 um 16:45:30
 
Gut, also - sollte mann gar nicht versuchen.

Wie sieht es technisch aus? Ich stelle den Antrag und der wird bearbeitet solange alle Voraussetzungen erfüllt werden? Sprich solange bis ich meine russische Staatsangehörigkeit verloren habe?

Wenn es soooo schwierig ist, dann kann ich nicht mehr mit ca. 6 Monaten Bearbeitungszeit rechnen?

Verstehe ich das richtig?
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Ralf
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Antwort #34 - 14.02.2006 um 22:29:15
 
Eine solche 6-Monats-Regel ist mir nur aus Berlin bekannt. Das heißt aber nicht, das dort innerhalb von 6 Monaten die Einbürgerung erfolgen muss, sondern die Entscheidung gefallen sein soll. Wenn noch die Entlassung aus der bisherigen StA herbei zu führen ist, wird dann eine Einbürgerungszusicherung erteilt.
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Russ
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 15.02.2006 um 15:23:46
 
Danke Ralf!
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Banu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #36 - 16.02.2006 um 16:41:50
 
Russ schrieb am 14.02.2006 um 16:28:32:
2 Banu:

Herzlichen Glückwunsch!!!


Welche Schwierigkeiten kann es geben, wenn ich über Anwalt versuche meinen russischen Pass beizubehalten? Ich habe Geschichten über die Problematik bei der Türken-Deutschen gehört, daß manche mit ihrer doppelten Staatsangehörigkeit auf irgendeiner "schwarzen" Liste stehen und es noch entschieden sei muss, ob sie den Deutschen Pass weiter geniessen dürfen.

Danke für eure Antworten.

Former


Danke, Former, sorry für die Verspätung. Smiley
Es ist alles genau so, wie Ralf sagt.
ich musste meine russ. Staatsbürgerschaft abgeben - was mich unerwartet viel Aufregung gekostet hatte, aber naja.

Ansonsten ging es bei mir alles ziemlich schnell. ich schreibe einfach mal die fristen auf:

Bearbeitung des Einbürgerungsantrags bis zur Zusage: 1,5 Monate
Abmeldung in Russland (musste ich von hier aus machen, war für den russischen Staat ziemlich lukrativ Zwinkernd): 6 Monate.
Anmeldung im russ. Konsulat (muss man auch machen, kostet 40 Euro) - ein paar Wochen, per Post (keen Bock nach Hamburg zu fahren).

Ausbürgerung in RU bis zur Abgabe des Passes: etwa 6 Monate (sollte ein Jahr dauern, aber da machen die einem einfach Angst).

Staatenlos: 3 Wochen.
Ich muss aber nächste Woche auf Dienstr4eise ns Ausland und habe das dem Ausländeramt mitgeteilt. Nach 2 Wochen Wartezeit habe ich dan ungeduldig angerufen, und alles ging ziemlich fix. Bin also sehr zufrieden mit der Arbeit der deutschen Behörden. Smiley

Viel Erfolg, ich drück dir die Daumen!
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