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Einbuergerung und Job (Gelesen: 10.314 mal)
Banu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 29.03.2005 um 10:07:26
 
Alles klar, Ralf, danke! Habe da offenbar was falsch verstanden.

Also, um es kurz zusammenzufassen: Wenn ich kurzfristig arbeitslos werde und kruz davor bin, meine Russ. SB abzugeben bzw. sie bereits los bin, kann mir keiner garantieren, dass ich eingebuergert werden kann? Liegt das dann im Ermessen des Sachbearbeiters?
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Samfro
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Antwort #16 - 29.03.2005 um 10:46:10
 
ich hätte gerne nochmal gewußt welche auflagen die aufenthaltserlaubnis hat.
wenn du weißt wonach die erteilt wurde wäre das auch ganz gut.
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Banu
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Antwort #17 - 29.03.2005 um 10:54:46
 
Samfro,
ja klar! Das ist mein jetziger Arbeitsvertrag, das ist ja das Problem... Griesgrämig
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Samfro
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Antwort #18 - 29.03.2005 um 11:10:28
 
also eine musterlösung gibt es da denke ich nicht.

ich rate dir, dass du mal bei deiner abh fragst ob du inzwischen nicht einen anderen aufenthaltstitel beantragen kannst. sollte das nicht klappen kann ich dir nur zu einem gespräch mit der ebh raten.
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Banu
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Antwort #19 - 29.03.2005 um 11:23:35
 
Samfro,
an welchen Titel hast du da gedacht?
In jedem Fall vielen Dank fuer den Rat!
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Samfro
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Antwort #20 - 29.03.2005 um 11:36:21
 
es gibt ja nicht mehr viele titel.
vielleicht kannt an den auflagen was geändert werden oder ein Niederlassungserlaubnis erteilt werden. aber für beides kenne ich die voraussetzungen nicht. fragen kostet nichts. Fragezeichen

aber ich hab gerade noch mal nachgeschaut. wenn dein vertrag bis herbst 2006 läuft sollte die entlassung doch noch klappen.  ca 9 monate bearbeitungszeit würde ich tippen. öhm
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Ralf
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Antwort #21 - 29.03.2005 um 11:36:52
 
Moin!

Banu schieb doch oben:

Zitat:
Im November 2004 habe ich die EB-Zusicherung bekommen und meinen Antrag auf Abmeldung aus der Russ. Foed. gestellt. ...


Demnach dürfte der vorhandene A-Titel ja ausreichend sein.

Grundsätzlich müssen auch nach der Entlassung aus der alten StA noch sämtliche Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Einbürgerung vollzogen werden kann.
Im Falle von Arbeitslosigkeit gilt folgendes:
Arbeitslosengeld hindert die Einbürgerung nicht. Beim Bezug von Sozialleistungen wäre zu prüfen, ob der Grund dafür, also die Arbeitslosigkeit, vom Bewerber selbst zu vertreten ist.
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Banu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #22 - 29.03.2005 um 11:38:32
 
Ich muss mich zuerst in RU abmelden, das dauert auch ewig... Aber ich hoffe auch, dass das alles noch rechtzeitig klappt. Moechte also nur ein paar Informationen haben fuer den Fall der Faelle, da ich hier ganz auf mich allein gestellt bin.
Danke Smiley
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Samfro
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Antwort #23 - 29.03.2005 um 11:41:22
 
@ ralf

das problem ist ja nicht  unbedingt das einkommen bei arbeitslosigkeit sondern eher die ae die nur für den arbeitsplatz gilt.
aber wie eben schon geschrieben, denke ich dass das entlassungsverfahren bis zum ablauf des vertrages erledigt sein sollte.
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Antwort #24 - 29.03.2005 um 11:44:23
 
Moin Ralf! Smiley

Das problem ist ja bei mir, dass meine AE an den Arbeitsvertrag gekoppelt ist und ich keine Ahnung habe, wie ich die Verlaengerung der AE im Falle der Arbeitslosigkeit beantragen kann!
Das mit dem Finanziellen hat sich in etwa geklaert, ich koennte meine ersparnisse angeben, die reichten fuer die erste Zeit.
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Ralf
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Antwort #25 - 29.03.2005 um 11:51:45
 
Ok, verstanden. Ein gültiger Aufenthaltstitel ist für die Einbürgerung natürlich unabdingbar. Dann kann man nur hoffen, dass das Entlassungsverfahren zügig abgeschlossen wird.  ...
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Banu
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Antwort #26 - 29.03.2005 um 11:52:49
 
Ralf,

danke fuers Druecken.  :bussi
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Jafra
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Antwort #27 - 31.03.2005 um 10:45:49
 
Hallo Banu, Hallo Zusammen,
ich hoffe dein Fall wird nicht wie mein aussehen (siehe Thread "Einbürgerung und ArbeitslosenGELD" )
Deswegen das Beste ist, sich rechzeitig um einen neuen Job zu bemühen.
Die ABH/EBH kann immer Argumente finde dich nicht einzubürgern, wenn du deine Lebensunterhalt auf DAUER nicht sicherstellen kannst! Bei mir hat das ALG I nicht genutzt.

Ich habe eine Frage:
Jetzt erst wo ich keine ALG I nicht mehr bekomme ist die EBH breit mir eine Progneseentscheidung zu stellen - die ja negativ ausfallen wird-
wenn ich ein rechtmittelfähiges Bescheid verlange. Mein Einbürgerungsantrag wird zur Folge kostenpflichtig (200 EUR) abgelehnt. Ich kann mich entscheiden, ob ich das tun soll. Was meint ihr?
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Banu
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Antwort #28 - 01.04.2005 um 14:13:10
 
Hi Jafra,
danke fuer den Tipp. Ich guck mal in deinen Thred rein. Wuensche dir in jedem Fall alles Gute und viel Glueck!
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Banu
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Antwort #29 - 14.02.2006 um 11:54:37
 
Hallo liebe Ralf, fons und alle anderen!

Ich konnt meinen Beitrag vom letzten jahr nicht finden - aber vielleicht erinnert ihr euch an eine leicht hysterische Russin, die mit einer besfristeten AE eingebürgert werden konnte und sich dafür entscheiden hat (auf euren Rat hin).

Nun ist es soweit! Letzte Woche habe ich meine Urkunde bekommen und bin Deutsche. Smiley Ich kann euch sagen - trotz der schwierigen Entscheidung, meine russische Staatsangehörigkeit aufzugeben - ich fühle mich richtig gut.

Ich wollte mich bei euch ganz ganz herzlich für die wertvollen Tipps und für euren Beistand bedanken!  Durchgedreht

Liebe Grüße!
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