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Übersetzung usbekischer Dokumente (Gelesen: 9.127 mal)
Anke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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08.03.2005 um 16:37:22
 
Hallo! Ich versuche gerade, alle Dokumente zur Anmeldung zur Eheschließung mit meinem usbekischen Freund zusammen zu kriegen. Leider ist Usbekistan ein "Problemstaat" (laut Standesamt), deshalb erkennen sie Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis nicht an. Zusätzlich wollen sie Urkunden sehen, die seine "kontinuierliche Identität" beweisen, sehen, z.B. Unidiplom, Schulzeugnisse etc.. Leider konnten sie mir nicht sagen, wie viele sie denn davon haben wollen. Ich weiß aber, daß alle übersetzt sein müssen.

Meine Frage: müssen die immer beglaubigt übersetzt sein? Und wie streng ist das mit der Beglaubigung ausgelegt? Reicht die Übersetzung durch ein Uni-Institut (es gibt in Berlin wohl ein Institut für zentralasiatische Sprachen, dessen Professorin sehr hilfreich war) mit Stempel des Instituts? Oder können es wirklich nur vereidigte Übersetzer sein?

Und wie finde ich vereidigte Übersetzer? Ich habe jetzt im Internet eine aufgespürt, finde die Preise aber ganz schön heftig (Unizeugnis 80€ etc.), wenn man bedenkt, daß das so leicht zu übersetzen ist und vor allen Dingen ja mein Freund selber übersetzen könnte, nur muß es ja beglaubigt werden...

Ich will einfach sichergehen, daß sie diese Dokumente auch anerkennen, denn sonst habe ich ein paar hundert Euro auf Übersetzungen verschwendet und muß dann auch noch bis zu 500€ für einen "Vertrauensanwalt" der deutschen Botschaft in Taschkent zahlen, der dann überprüft, ob mein Freund wirklich der ist, der er zu sein vorgibt. Das Schlimmste daran ist, daß das mehrere Monate dauern würde und ich wirklich nicht so lange von ihm getrennt sein möchte.

Wer hat denn Erfahrung mit Übersetzungen und weiß, wie man da am besten einen Preis aushandelt und wie offiziell die sein müssen Fragezeichen Please help!
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chij
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Antwort #1 - 08.03.2005 um 17:27:42
 
Hallo,

das Problem bei den Dokumenten aus den Problemstaaten ist m.E. weniger die Übersetzung (es ist selbst bei nicht Problemstaaten ratsam, die Dokumente bei einem beeidigten Übersetzer zu übersetzen), sondern deren inhaltliche Richtigkeit. Und diese kann natürlich kein Uni-Prof garantieren.
D.h. die wichtigen Urkunden müssen höchstwahrscheinlich erst durch die Dt. Botschaft in Usbekistan inhaltlich überprüft werden, was sehr zeit- und kostenaufwendig werden kann.

Gruß

chij
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Anke
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Antwort #2 - 08.03.2005 um 17:51:30
 
Hallo!

der Fall ist ja gerade laut Aussage des Standesamt, das die deutsche Botschaft in Taschkent sich wegen des Fälschungsrisikos weigert, diese Urkunden anzuerkennen. Deshalb wollen sie ja diese ganzen zusätzlichen Dokumente haben, die die Identität meines Freundes glaubwürdiger machen würden. Das ist Aussage des Standesamts, ich frage mich nur, ob das dann so durchgeht, oder ob am Ende die Dokumente nicht eh durch den Vertauensanwalt umständlich geprüft werden müssen.

Wie lange dauert denn das durchschnittlich? Sie sagte zu mir "mehrere Monate", sind das jetzt 2 oder 5 oder 10 Monate? Und warum dauert das so lange, eigentlich muß der Vertrauensanwalt doch nur bei der Heimatbehörde anrufen bzw. dahin fahren und bestätigen lassen, daß mein Freund tatsächlich nicht verheiratet ist und dort geboren ist. Das kann doch nicht so kompliziert sein.

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Antwort #3 - 08.03.2005 um 18:45:01
 
Hallo,

soweit ich informiert bin, ist die Ukraine kein Land mit unsicherem Urkundswesen.

Allerdings akzeptiert die Bundesrepublik Deutschland nicht den Beitritt der Ukraine als sog. Apostille-Staat. Deshalb ist für die Ukraine ein besonderes Verfahren erforderlich. Ich werde das morgen im Dienst überprüfen und melde mich dann nochmals.

Wenn ausländische Urkunden für das Standesamt übersetzt werden sollen, sind diese von einem öffentliche vereidigten oder anerkannten Übersetzer zu fertigen. Ich hätte allerdings nichts gegen eine Übersetzung von einem Prof einer Uni. Evtl. einfach beim Standesamt nachfragen.

Viele Grüße

Blaise
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Antwort #4 - 08.03.2005 um 18:45:42
 
Hallo,

soweit ich informiert bin, ist die Ukraine kein Land mit unsicherem Urkundswesen.

Allerdings akzeptiert die Bundesrepublik Deutschland nicht den Beitritt der Ukraine als sog. Apostille-Staat. Deshalb ist für die Ukraine ein besonderes Verfahren erforderlich. Ich werde das morgen im Dienst überprüfen und melde mich dann nochmals.

Wenn ausländische Urkunden für das Standesamt übersetzt werden sollen, sind diese von einem öffentliche vereidigten oder anerkannten Übersetzer zu fertigen. Ich hätte allerdings nichts gegen eine Übersetzung von einem Prof einer Uni. Evtl. einfach beim Standesamt nachfragen.

Viele Grüße

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Antwort #5 - 08.03.2005 um 18:49:36
 
Hallo Anke,

Zitat:
der Fall ist ja gerade laut Aussage des Standesamt, das die deutsche Botschaft in Taschkent sich wegen des Fälschungsrisikos weigert, diese Urkunden anzuerkennen.

klar, sonst wäre Usbekistan kein Problemstaat und das ganze Verfahren hieße einfach "Legalisierung".

Zitat:
Deshalb wollen sie ja diese ganzen zusätzlichen Dokumente haben, die die Identität meines Freundes glaubwürdiger machen würden. Das ist Aussage des Standesamts, ich frage mich nur, ob das dann so durchgeht, oder ob am Ende die Dokumente nicht eh durch den Vertauensanwalt umständlich geprüft werden müssen.

keine Ahnung, ob die vielen zusätzlichen Dokumente das Prüfungsverfahren durch die Botschaft dann ersetzen oder nur erleichern sollen. Vielleicht kann dir das Standesamt mehr dazu sagen, oder unser Ronny?)

Zitat:
Wie lange dauert denn das durchschnittlich? Sie sagte zu mir "mehrere Monate", sind das jetzt 2 oder 5 oder 10 Monate? Und warum dauert das so lange, eigentlich muß der Vertrauensanwalt doch nur bei der Heimatbehörde anrufen bzw. dahin fahren und bestätigen lassen, daß mein Freund tatsächlich nicht verheiratet ist und dort geboren ist. Das kann doch nicht so kompliziert sein.

Ich habe nur eine indirekte Erfahrung mit dem Thema, meine Freundin ist eine Ex-Problemstaatlerin. Aber ein Anruf bei der Heimatbehörde würde sicherlich nicht genügen. Problemstaaten sind ja die Staaten mit "unsicherem Urkundenwesen". D.h. es besteht grundsätzliches Misstrauen den ausstellenden Behörde gegenüber. Wie die Vertrauenanwälte die inhaltliche Korrektheit der Dokumente tatsächlich überprüfen, weiß ich nicht,  simples Anrufen reicht da aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht aus.

Viele Grüße

chij
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Antwort #6 - 08.03.2005 um 18:54:38
 
Hallo,

erst Ukraine mit Usbekistan verwechselt und dann auch noch 2 gepostet (sie mach ich das nur?).

Sorry, Usbekistan gehört zu den Staaten mit unsicherem Urkundswesen. Werde mich morgen informieren, wie lange der Vertrauensanwalt so durchschnittlich braucht und wieviel das kostet....

Grüße

Blaise
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Antwort #7 - 08.03.2005 um 20:51:03
 
Zitat:
erst Ukraine mit Usbekistan verwechselt und dann auch noch 2 gepostet (sie mach ich das nur?).

Nimm doch einfach mal die dunkle Sonnenbrille ab ...
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Antwort #8 - 08.03.2005 um 21:13:23
 
Hey,

das ist keine Sonnenbrille, das sind meine Augen... grin

Grüße

Blaise
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Antwort #9 - 11.03.2005 um 15:19:22
 
Hallo,

leider kann ich mich erst jetzt melden - zu Usbekistan ist ja fast nichts bekannt. Es gibt auch keine offiziellen Angaben der Botschaft über die Dauer und Kosten einer Prüfung usbekischer Dokumente durch einen Vertrauensanwalt. Daumen runter

Da empfiehlt es sich vielleicht, die Angaben direkt von der Deutschen Botschaft in Usbekistan zu erfragen:
http://www.taschkent.diplo.de/de/Kontakt,verteilerId=165426.html

Ansonsten sind die Infos auf der Homepage der Deutschen Botschaft eher mau... Traurig

Die Begründung des Standesamtes:
Zitat:
usätzlich wollen sie Urkunden sehen, die seine "kontinuierliche Identität" beweisen, sehen, z.B. Unidiplom, Schulzeugnisse etc

ist mir neu.

Normalerweise ist das Verfahren so, dass die Geburtsurkunde und die Ledigkeitsbescheinigung vom Standesamt an die Botschaft auf dem Dienstweg weitergeleitet wird. Das Standesamt nimmt vorher einen Vorschuss auf die zu erwartende Prüfungsgebühr.

Die Botschaft lässt die Dokumente von einem Vertrauensanwalt überprüfen (z.B. indem der Vertrauensanwalt selbst die Geburtenbücher einsieht).

Der Vertrauensanwalt gibt sein Statement ab und die Urkunden werden mit einem Vermerk an das Standesamt geschickt. In dem Vemerk steht nur, dass die Urkunde durch die Botschaft überprüft wurde und bei welchem Standesamt das Ergebnis der Prüfung vorliegt (i.d.R. das Standesamt, dass die Prüfung eingeleitet hat).

Wenn die Urkunden in Ordnung sind, wird alles durch das Standesamt an das zuständige OLG weitergeleitet. Das OLG muss eingeschaltet werden, weil die Usbekistan keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt. Das OLG prüft nun, ob nach dem Heimatrecht Ehehindernisse vorliegen. Wenn nein, gibt es sein o.k. an das Standesamt.  :richter

Soweit mir bekannt ist, verlangen alle OLG´s bei Urkunden aus Staaten mit unsicherem Urkundswesen die Überprüfung. Es scheint mir deshalb recht wenig Sinn zu machen, andere Urkunden teuer übersetzen zu lassen. Versuche doch mal, mit Deinem zuständigen OLG Kontakt aufzunehmen. Die geben bestimmt Auskunft, was zur Vorlage für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis (so heißt das Verfahren) benötigt wird.

Wenn die Mitarbeiter des Standesamtes unsicher sind, können die ja auch mit der zuständigen Standesamtsaufsicht Kontakt aufnehmen. öhm

Sorry, mehr Infos habe ich nicht. Hoffentlich hilfts trotzdem etwas weiter...

Grüße und viel Erfolg,

Blaise
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Anke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #10 - 11.03.2005 um 17:42:13
 
Hallo Blaise,

vielen Dank für diese Informationen. Ich werde versuchen, am Montag noch einmal beim Standesamt anzurufen um nachzuhaken, ob es wirklich die Möglichkeit gibt, das Verfahren über den Vertrauensanwalt zu umgehen. Wird aber wohl vom Preis auch nicht anders sein, als viele andere Dokumente übersetzen zu lassen. Das Schwierige in meinem Fall ist, daß ich Unternehmensberaterin bin und immer von montags bis donnerstags wenn nichts sogar bis freitags abends auswärtig bin, und das Standesamt hat natürlich immer freitags keine Sprechzeiten, deshalb bin ich immer drauf angewiesen, telefonische Auskunft zu erbeten, und da erzählen sie mir irgendwie jedesmal was Anderes, je nachdem, mit wem ich spreche. Manchmal sagen sie englische Dokumente sind ok, dann daß alles übersetzt werden muß usw.. Da scheint es keine klaren Regeln zu geben.

Ich hoffe, daß sich das bald klärt, ich habe jetzt immerhin für den April schon einen Termin zur Anmeldung gemacht und werde ja spätestens dann erfahren, wie es weitergehen wird. Zumindest bekommt man ja gleich dann die Anmeldebestätigung, mit der mein Freund das Visum beantragen kann, oder? Oder muß man noch auf das OK vom OLG warten?
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Antwort #11 - 12.03.2005 um 13:13:24
 
Hallo Anke,

Zitat:
Zumindest bekommt man ja gleich dann die Anmeldebestätigung, mit der mein Freund das Visum beantragen kann, oder? Oder muß man noch auf das OK vom OLG warten?


Der Standesbeamte soll erst eine Terminzusage geben, wenn alle Überprüfungen abgeschlossen sind. D.h. auch, wenn die Überprüfung durch das OLG abgeschlossen ist. :richter

Wird z.B. vor Abschluss der Prüfung OLG ein Termin vereinbart und das OLG entscheidet nicht vor dem Termin oder erteilt keine Befreiung, darf der Standesbeamte die Ehe nicht schließen. Das kann natürlich zu Regressansprüchen gegenüber dem Standesamt führen (Feier, Gäste etc.). weinend

Deshalb und weil es rechstswidrig wäre, sollten die Standesämter da etwas vorsichtig sein...  pol

Grüße

Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #12 - 21.07.2005 um 08:33:36
 
Hi!

Dann muss ich also doch näher auf das Thema eingehen und Euch unsere Geschichte erzählen!

Meine Verlobte stellte bei der Botschaft den Antrag für ein Visum zur Eheschließung in Deutschland! Ihre Dokumente wurden alle von einem in Taschkent ansäßigen Sprachmittler übersetzt (wer das ist kann ich nicht sagen, da mir meine Verlobte dazu nichts genaueres sagte. Weiß nur, dass es auch nicht gerade billig war) und die Botschaft nahm diese Dokumente an. Anscheinend gehen Sie davon aus, dass sie echt sind, bzw. der Wahrheit entsprechen, da alles an meine Ausländerbehörde weitergeleitet wurde. Nur und das ist der einzige Grund warum ich ein bisschen sauer bin, weil obwohl meine Verlobte ein Schreiben meines Standesamtes mit der Bitte um Legalisation im Wege der Amtshilfe von der Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung vorlegte (Ich hab dieses Schreiben, sowie die VE direkt zu Ihren Händen in die Botschaft geschickt), wurde es nicht bearbeitet oder darüber hinweg gesehen. Ich bekam auch am gleichen Tag noch eine E-mail aus Taschkent von der Dame, die mit meiner Verlobten das Interview führte, dass der Antrag abgegeben wurde und die Unterlagen nach Deutschland unterwegs sind. Auf meine Frage, ob die Legalisation auch durchgeführt wird, wurde mir am nächsten Tag mitgeteilt, dass nicht der Antragsteller, sondern sich die Behörde im Inland persönlich (Fax, E-mail oder sonst irgendwie) mit dieser Bitte an die Botschaft wenden soll! Daraufhin rief ich sofort bei meinem Standesamt an, schilderte den Fall! Sie hatte dafür auch nur ein Kopfschütteln übrig, setzte sich aber sofort mit der Botschaft in Verbindung. Meine Verlobte musste also nochmals bei der Botschaft vorsprechen! Sie war allerdings bereits zu Hause in ihrer 800km entfernten Heimatstadt. Dass man mit dem Bus ca.16Std braucht und das kein Vergnügen ist, ist ja vollkommen egal!? Also auf nach Taschkent! Nun klärte ich mit der Botschaft und dem Standesamt, dass meine Verlobte die Kosten für die Legalisation selbst entrichtet (zwei Dokumente- 300,-Euro) und man versicherte mir, dass dies kein Problem sei und Sie es so machen könnte. In der Botschaft angekommen wollte eine Angestellte (Einheimische) diese Dokumente und das Geld dafür nicht annehmen, weil Sie meinte, dass ich das hier in D zu entrichten habe und nicht Sie in Taschkent!? Nach einer mehr oder weniger heftigen Diskussion verlangte Sie den Leiter der Pass u. Visastelle (mit dem ich ja bereits mehrfach in dieser und anderer Angelegenheit, Besucher-Visa, in Korrespondenz gestanden habe)! Diese Angestellte wollte leider nicht, dass meine Verlobte mit Ihm spricht. Kein Problem, Sie hatte seine Nummer und nach diesem Anruf kam er dann auch sofort und was folgte? Er berichtigte seine Angestellte und die beiden Dokumente meiner Verlobten wurden daraufhin angenommen. Was ich vergessen habe zu erwähnen: Meine ABH berichtete mir, dass die Botschaft in der Antragstellung die ABH frägt (als die Dokumente zwei Wochen später in D angekommen sind), ob die Überprüfung, Legalisation der Dokumente mit duchgeführt werden soll! Er schrieb natürlich zurück, dass dies längst eingeleitet wurde.

Ich habe natürlich ein Merkblatt der Botschaft in Taschkent zur Legalisation erhalten und darauf wird verwiesen, dass die Bearbeitungszeit oder Überprüfung ca. 4-6 Wochen dauert (kann mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen) und ggf. Mehrkosten als die 300,- EURO bei weiterer Überprüfung entstehen könnten.

Jetzt gibt es noch ein Problem: Es kann ja sein, dass die Botschaft ein Visum erst erteilt, wenn die "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" beim OLG eingeleitet wurde oder das OLG grünes Licht gibt. Das bedeutet, dass meine Verlobte evtl. ein drittes mal 800km nach Taschkent fahren muss, um dort eine "Beitrittserklärung", sowie ihren Reisepasss vorlegen muss. Ich hoffe sehr, dass die Botschaft davon abstand nimmt, denn es íst doch nicht zumutbar wegen dieser beiden Sachen nochmal eine solchen Trip auf sich zu nehmen! Solch eine Reise ist ja auch nicht mit unseren Verhältnissen in D zu vergleichen.

Dabei muss ich auch sagen, dass die Informationspolitik der Botschaften ziemlich mangelhaft ist. Wenn man von Seiten der Botschaft gleich alles ansprechen würde, was evtl. benötigt wird, dann würden auch Sie (Botschaft) Zeit u. sich Ärger sparen.
Genau genommen hätte man dies alles an dem Tag, an dem der Antrag angenommen wurde erledigen können. Man kann auch glauben, dass es so gewollt ist.

Oktober
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Antwort #13 - 21.07.2005 um 10:44:13
 
Zitat:
Dabei muss ich auch sagen, dass die Informationspolitik der Botschaften ziemlich mangelhaft ist. Wenn man von Seiten der Botschaft gleich alles ansprechen würde, was evtl. benötigt wird, dann würden auch Sie (Botschaft) Zeit u. sich Ärger sparen.


Hallo Oktober,

ich kann den Ärger nachvollziehen, aber es sind nicht die Botschaften an der Misere schuld.

Ich kann aus Sicht der betroffenen Standesbeamten das Ganze seit Jahren nicht mehr recht nachvollziehen.

Das Ausw. Amt weiß, dass bis zu 90% der Urkunden und Nachweise aus den Problemstaaten gefaked sind. Es weiß, dass deswegen eine Legalisation nicht mehr vertretbar ist, und weist die Botschaften entsprechend an.

Es sieht sich aber außerstande, da politischen Druck auf die Problemstaaten zu erzeugen und überlässt es dem einzelnen Standesbeamten dann, diese umständliche Überprüfung-der-inhaltlichen-Richtigkeit-im Wege-der-Amtshilfe-Prozedur zu fordern, obwohl es widerum weiß, dass diese Prozedur zu annähernd 100% von den Gerichten und Standesbeamten gefordert wird.

Obwohl es von vorneherein sagen könnte, angesichts der Fälschungsproblematik legalisieren wir nur noch nach inhaltlicher Prüfung, und das schon bei der Beantragung des Visums zur Eheschließung. Wäre aber wohl zu einfach  öhm

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #14 - 21.07.2005 um 11:37:36
 
Zu welchem Themengebiet gehört denn nun eigentlich meine Frage!

Zu meiner Angelegenheit kann ich eigentlich nur sagen, daß ich 100%ig weiß, dass die Geburtsurkunde, sowie die Ledigkeitsbescheinigung der Wahrheit entspricht und man nicht alle über einen Kamm scheren kann!?

Ihr Geburtstag wird bei uns nur einmal im Jahr gefeiert, wie in der Geburtsurkunde angegeben!

Sie war noch nicht verheiratet und hatte vorher auch nicht die Absicht dazu!

Man könnte auch sagen, dass wir selbst Schuld sind! Warum verliebt sich ein Deutscher auch ausgerechnet in eine Russin aus Usbekistan und umgekehrt. Das ist ja fast ein Kulturschock für jeden Beamten, der in diesem Fall bearbeiten muss!? Man könnte es auch ein Verbrechen nennen!?

Ich weiche aber keinen Millimeter von unserem Vorhaben ab und geheiratet wird trotzdem, denn wir lieben uns, auch wenn wir schon mittlerweile fast 7 Monate getrennt sind. Da frage ich mich dann auch wieder, warum ich ausgerechnet Deutscher bin. In erster Linie bin ich Mensch und dann Deutscher und ich heirate wen ich liebe. Aus basta.

Oktober
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