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Übersetzung usbekischer Dokumente (Gelesen: 9.130 mal)
Oktober
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #15 - 21.07.2005 um 12:03:29
 
Ach ja, was ich vergessen habe zu sagen!

Diese Tatsachen kosten uns also 300,-Euro und vier Wochen Zeit, damit den Dokumenten die Echtheit zertifiziert werden kann!?

Sie war ja schon in Deutschland und wenn irgendetwas mit Ihrem Reisepass nicht gestimmt hätte, hätte Sie auch logischerweise von der Botschaft kein Visum für Deutschland oder die Schengen-Staaten erhalten!

Das ist doch ein Wahnsinn!

Wenn ich das einem Normal Bürger erzähle, der eine deutsch-deutsche Beziehung führt, der glaubt das doch nicht mal, im gegenteil, der lacht mich aus.

Oktober
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #16 - 21.07.2005 um 13:48:18
 
Zitat:
Diese Tatsachen kosten uns also 300,-Euro und vier Wochen Zeit, damit den Dokumenten die Echtheit zertifiziert werden kann!? 

Sie war ja schon in Deutschland und wenn irgendetwas mit Ihrem Reisepass nicht gestimmt hätte, hätte Sie auch logischerweise von der Botschaft kein Visum für Deutschland oder die Schengen-Staaten erhalten!

Hallo Oktober,

ich glaube Du wirft da einpaar Sachen durcheinander.

Eine Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung interessieren bei einem Visum für 90 Tage keinen Menschen.

Die für eine Eheschließung erforderlichen Urkunden und Nachweise sind nunmal ein paar mehr als für einen reinen Besuchsaufenthalt, bei dem im Allgemeinen der Pass ausreicht.

Zitat:
Wenn ich das einem Normal Bürger erzähle, der eine deutsch-deutsche Beziehung führt, der glaubt das doch nicht mal, im gegenteil, der lacht mich aus.


Das mag sein, aber der Unterschied ist doch erklärbar Zwinkernd

ImGegensatz zu einer rein deutsch-deutschen Beziehung sind halt ausländische Urkunden erforderlich.
Und wenn die aus einem nachgewiesenermaßen unzuverlässigen Beurkundungswesen stammen, bleibt nur die inhaltliche Überprüfung, ob die angegebenen  Tatsachen auch den tatsächlichen Gegenbenheiten entsprechen. Das erklärt sich allein aus der Tatsache der freien Beweiswürdigung (siehe hierzu www.info4alien.de/images/top_faq.gif und dem Anscheinsbeweis der inländischen Personenstandsurkunden.

Das da bei binationalen Beziehungen ein höherer Aufwand erforderlich ist, ist somit auch dem Laien erklärbar. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Oktober
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #17 - 21.07.2005 um 14:08:15
 
Das mag alles seine richtigkeit haben und formell nicht zu beanstanden sein, aber von Menschlicher Seite gesehen habe ich da einige bedenken!

Im Reisepass ist doch auch das Geburtsdatum, sowie der Familienstand angegeben. Muss doch bei einem normalen Besucher-Visa-Antrag auch überprüft werden.

Das bei einem Visum zur Eheschließung erheblich mehr Dokumente geprüft werden müssen, ist mir auch klar.

Aber erzählen Sie mal, so wie ich, meinen Eltern oder im Bekanntenkreis warum das alles so lange dauert, dann würden Sie einiges zu hören bekommen. Anfangs glaubten Sie noch, dass mich meine Verlobte nur verarscht (was auch verständlich ist), bis ich Ihnen alle Unterlagen, sowie Schreiben, Seitens der ABH, Botschaft, Standesamt und Kosten der Dokumente vorlegte. Mittlerweile hofft nur noch jeder, dass diese Angelegenheit so schnell wie möglich erledigt ist und meine Verlobte endlich nach D einreisen darf.

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Anke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #18 - 21.07.2005 um 17:27:08
 
Hallo Oktober!

das sind ja unglaubliche Erfahrungen, die Du da machst. Ich finde das sehr seltsam, denn ich hatte mit der Botschaft in Taschkent außergewöhnlich gute Erfahrungen, weniger mit dem deutschen Standesamt. Ich verstehe auch nicht so gut, warum Du das über die Botschaft da organisiert hast, anstatt von Deutschland aus.

Ich habe es direkt beim Standesamt beantragt und da auch alle Dokumente eingereicht (Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis etc.). Nun sind die Dokumente beim OLG, und in einigen Wochen habe ich dann hoffentlich die Zusage vom OLG. Parallel wird mein Freund jetzt bald bei der Botschaft in Taschkent mit der Dame sprechen und schon einmal einen Antrag stellen. Der wird dann parallel bearbeitet, und sobald das OLG zusagt, sollte mein Freund meiner Auffassung nach ein Visum bekommen.

Die Deutschen in der Botschaft waren bisher extrem hilfreich. Ich kann Dir nur empfehlen, dort immer direkt anzurufen, anstatt Deine Freundin hinzuschicken, da wird sie nur von den usbekischen Rezeptionisten abgewimmelt. Ich habe dort nur einmal angerufen, und da ich aus Deutschland anrief, haben sie mich gleich zum Konsul durchgestellt, der sehr hilfsbereit war, und dann hat er mich an eine Angestellte weitergeleitet, die diese Interviews macht, die mir auch sehr hilfreiche und ermunternde Tips gegeben hat, wie ich das am besten beantrage usw.. Deshalb bin ich sehr überrascht über Deine Erfahrung.

Natürlich habe ich auch noch keine Entscheidung, deshalb kann noch Vieles schief gehen,  aber prinzipiell bin ich bisher positiv überrascht, auch wenn es sehr lange dauert.

Ich hoffe, dass Du diese Probleme bald klären kannst.
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Oktober
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #19 - 21.07.2005 um 20:47:01
 
Hallo Anke!

Ehrlich gesagt habe ich ja eigentlich auch gute Erfahrungen mit der Sachbearbeiterin (ich glaube dass wir von der gleichen Person sprechen) und dem Leiter der Pass u. Visastelle gemacht! Ich kann auch nur positiv berichten und sagen, dass Sie sich sehr bemühen. Nur, einige Dinge sind halt wirklich dumm gelaufen und wenn man wie meine Verlobte nicht aus Taschkent kommt und jedesmal wegen jeder Angelegenheit (die nicht gleich miterledigt wurde) 800km fahren muss, dann ist das schon sehr beschissen.

Leider lebt meine Verlobte in Usbekistan und wir müssen deshalb diesen Weg einschlagen, damit Sie ein Visum zur Eheschließung bekommt! Hab Sie wie gesagt seit fast sieben Monaten nicht gesehen und nur telefoniert!?

Ich kann ja von hier aus nur das Standesamt und die Ausländerbehörde einschalten und die sagten mir, was alles benötigt wird, damit wir anschließend in Deutschland heiraten können.

Wie gesagt, ich hoffe jetzt nur, dass die Deutsche Botschaft von einer "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses" absieht und Ihr auch so das Visum erteilt. Sonst müsste Sie nochmal 800km wegen zwei DINA4 Seiten nach Taschkent fahren und wer Usbekistan kennt, der weiß, dass es mit unserer Infrastruktur überhaupt nicht zu vergleichen ist!? Und selbst dann wäre es sehr ärgerlich, wenn Du von München nach Hamburg wegen so etwas fahren müsstest.

Nicht das jetzt ein falscher Eindruck entsteht: Wir wollen und werden heiraten. Jedoch und ich denke Du weißt das, dass meine Verlobte, wenn die Botschaft ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, Sie nochmal mehrere Wochen bis zur evtl Visa-Erteilung warten muss.

Deswegen bin ich auch so gefrustet! Man hätte alles an dem Tag der Antragstellung erledigen können und so kann es nun sein, dass meine Verlobte das dritte mal einfach 800km fahren muss.

Ich möchte da auch keiner Behörde den schwarzen Peter zuschieben, so ist es halt wenn vier dieser Apparate zusammen arbeiten müssen.

Da meine Verlobte aber ein Schreiben meines Standesamtes bei sich führte mit der Bitte im Wege der Amtshilfe eben diese Dokumente zu überprüfen und es dann nicht gemacht wurde, verwundert schon. Den Grund dafür hätte man Ihr auch sagen können, aber so habe ich es erst ein paar Tage später erfahren.

Naja, der Weg ist das Ziel und ich hoffe dass diese Situation bald ein Ende hat.
Das wünsche ich niemanden. Ich bin gedanklich nur bei Ihr, kann mich auf nichts konzentrieren, aber das ist nur mein Problem, muss selbst damit fertig werden.

Danke für Deinen Anteilnahme.

Oktober
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