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aufhebung re-entry ban (Gelesen: 7.301 mal)
linda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.03.2005 um 20:22:09
 
hallo zusammen,

ich heirate diesen monat in nigeria, lagos. mein zukünftiger wird/ist bis dahin abgeschoben   weinend

kann mir jemand informationen geben, wo ich und wie ich diese aufhebung des re-entry ban veranlassen kann und wie schnell das geht und vor allem wovon das abhängt?
es liegen keinerlei straftaten vor, keine falsche identität (nice records sozusagen) und es gibt auch bei der abschiebung kein begleitpersonal.. also sind die abschiebekosten nicht allzu hoch. ich bin allerdings studentin und verdiene nichts. geht trotzdem ratenzahlung?
kann ich den antrag schon VOR der abschiebung stellen? gibt es ein formular hierzu?
mein freund sitzt jetzt noch in abschiebehaft und solange er noch da ist, kann er den antrag ja stellen oder zumindest vorab ausfüllen, damit ich dann zu ABH gehen kann, falls diese dafür zuständig ist.
wär super, wenn jemand infos hat!

herzlichen dank
eure sono

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 07.03.2005 um 20:42:39
 
Nach der Ausreise und der Eheschließung mit einem/r Deutschen könnte eine Befristung von 8 Tagen in Frage kommen. Die Befristung kann erst nach der Ausreise entschieden werden. Sie kann schon vorab angekündigt werden.

Doc  8)
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linda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.03.2005 um 21:05:06
 
danke doc!

nur 8 tage??? das ist ja ein klacks!  :happy:
kann ich die aufhebung erst nach eheschliessung beantragen?
dachte ich kann das schon von deutschland aus, da ich 3 monate in nigeria bleibe...
denn dort muss ich ja auch noch zur botschaft wegen der family re-union, oder muss ich da gar nicht dabei sein?


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ronny
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Antwort #3 - 07.03.2005 um 22:28:25
 
Zitat:
kann ich die aufhebung erst nach eheschliessung beantragen


Hi Sona,

Für eine Befristung muß ein Grund vorliegen und der wird ja erst mit der Eheschließung geschaffen. Vorher gibt es IMHO keinen nachvollziehbaren Grund für die Befristung.

Zitat:
denn dort muss ich ja auch noch zur botschaft wegen der family re-union, oder muss ich da gar nicht dabei sein


Den Antrag zur FZV stellt dein Männe du wirst dafür nicht unbedingt benötigt (behördlicherseits  grin). Lies bitte oben in den FAQ´s, bei Eheschließung noch das Thema Urkunden aus Problemstaaten durch, zu denen m.W. auch Nigeria gehört.

Alles Gute und viel Glück :paletti

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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kaimati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 08.03.2005 um 12:59:07
 
Hi Sono,

du mußt bei der Antragsstellung auf Familienzusammenführung nicht dabei sein, nach meinen Erfahrungen aus Ghana ist es aber auf jedem Fall sinnvoll, da Ernsthaftigkeit, Glaubwürdigkeit und Dringlichkeit so nochmal untermauert werden können und sich die Botschaftsmitarbeiter gleich ein Bild von der frischgebackenen Familie machen können. Ich habe die Vermutung, das dies bei uns so einiges beschleunigt hat.

Ich weiß nicht, wie das in Lagos gehandhabt wird, aber in Accra bekommt man einen Termin zur Vorsprache /Antragstellung Familienzusammenführung und der liegt oft meherer Wochen ahead. Da ist es vielleicht sinnvoll, gleich nach Ankunft in Nigeria und noch vor der Hochzeit einen Termin zur Vorsprach für gleich nach dem Hochzeitstermin zu vereinbaren. Wenn das - wie in Ghana - möglich ist, spart das sicher Zeit. 3 Monate Aufenthalt sind lang, aber vielleicht habt ihr in Nigeria auch noch was anderes vor  Zwinkernd.

Auf jedem Fall viel Glück  :paletti.

Kai
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linda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 08.03.2005 um 20:40:03
 
Danke euch vielmals!  :anbet
einen termin bei der botschaft hab ich ja schon. der termin ist tatsächlich 4 monate nach meiner e-mail. aber halt nicht innerhalb der 3 monate meines touri-visums.
ich versuche, einfach vor oder nach unserer hochzeit direkt bei der botschaft das ganze zu bescheunigen oder einen früheren termin zubekommen.
wird scho wern.

gruss sono
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linda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 08.03.2005 um 21:05:01
 
hallo,
kennt sich jemand in sachen abschiebekosten vor wiedereinreise aus?
ich werde demnächst zur ABH gehen und nachfragen. dachte aber, es ist besser, vorab schonmal zu wissen, was mich erwartet und dann zu  kooperieren.
mein freund wird abgeschoben, aber es ist nur der flug und bearbeitungsgebühren, die zu zahlen sind. er wird ohne begleitung fliegen, da er keine straftaten begangen hat..
allerdings bin ich studentin bzw. in dem zeitraum, in dem ich/er den antrag auf die befristung der einreisesperre stellt, gar nichts! also ich werde mich in nigeria aufhalten und erst im september/oktober mein studium wieder aufnehmen..
somit kann ich ja gar nicht für ihn bürgen bzw. einen antrag auf ratenzahlung stellen.
sind die in der ABH vielleicht doch so kooperativ, dass wir die kosten (wer weiss wie hoch die sein werden) in raten, nach seiner rückkehr bezahlen können?
vielen dank für eure hilfe!
:blum
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linda
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Antwort #7 - 11.03.2005 um 18:56:13
 
hallo,
kennt sich jemand in sachen abschiebekosten vor wiedereinreise aus?
ich werde demnächst zur ABH gehen und nachfragen. dachte aber, es ist besser, vorab schonmal zu wissen, was mich erwartet und dann zu  kooperieren.
mein freund wird abgeschoben, aber es ist nur der flug und bearbeitungsgebühren, die zu zahlen sind. er wird ohne begleitung fliegen, da er keine straftaten begangen hat..
allerdings bin ich studentin bzw. in dem zeitraum, in dem ich/er den antrag auf die befristung der einreisesperre stellt, gar nichts! also ich werde mich in nigeria aufhalten und erst im september/oktober mein studium wieder aufnehmen..
somit kann ich ja gar nicht für ihn bürgen bzw. einen antrag auf ratenzahlung stellen.
sind die in der ABH vielleicht doch so kooperativ, dass wir die kosten (wer weiss wie hoch die sein werden) in raten, nach seiner rückkehr bezahlen können?
vielen dank für eure hilfe!
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Mick
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Antwort #8 - 11.03.2005 um 19:11:17
 
@sono:
Ich würde Dich bitten, nicht ständig neue Threads
mit dem gleichen Inhalt anzufangen. Danke.
Die nächsten gleichlautenden Postings werden
ungefragt gelöscht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #9 - 11.03.2005 um 21:22:12
 
wieso ständig!!??
ich hab nur gemerkt, dass ich ein neues thema in meinem vorigen thema geschrieben hab und da es dort keiner liest, hab ich das thema einfach neu nochmal geschrieben.
war doch jetzt nicht so schlimm oder ????
so kann man neue leute auch vergraulen!
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linda
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Antwort #10 - 11.03.2005 um 21:27:32
 
abschiebekosten haben wohl nicht wirklich was mit aufhebung re-entry ban zu tun!!
und re-entry ban hat nichts mit visa family re-union zu tun!
ich find das echt ätzend.


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Mick
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Antwort #11 - 12.03.2005 um 01:07:14
 
Zitat:
wieso ständig!!??


Ja, ok. "Ständig" ist relativ. Du hast nur 3 mal das Gleiche gepostet.

Vergraulen will Dich sicher niemand, aber Forenspam brauchen wir
auch nicht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #12 - 12.03.2005 um 12:01:37
 
WO hab ich drei mal das gleiche gepostet? das stimmt doch überhaupt nicht!!
und vergrault bin ich schon. und forenspam???????? ich fühl mich echt angegriffen.
aber egal, will mich auch nicht rumstreiten. wenn ich was brauch schau ich nach, schreiben muss ich ja nichts mehr..
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 12.03.2005 um 13:19:16
 
Hallo sono,

Zitat:
mein freund wird abgeschoben, aber es ist nur der flug und bearbeitungsgebühren, die zu zahlen sind. er wird ohne begleitung fliegen, da er keine straftaten begangen hat..
Zu den Abschiebungskosten gehören auch die Kosten der Abschiebungshaft (bspw. in Berlin pro Tag 60 Euro), Transport (Fahrzeugkosten/km) und Begleitung (Stundenlohn BGS) zum Flughafen, Pass/Ersatzpapierbeschaffung, Dolmetscherkosten, frühere erfolglose Abschiebungsversuche. Wenn der Flug schon gebucht ist, kannst Du Dir bestimmt auch die Kosten abschätzen oder sagen lassen. Ansonsten hat der "Schübling" grundsätzlich keine Einflussmöglichkeit, ob er einen Linienflug, teueren Charterflug, Direktflug usw. hat.

Ob die Befristung der Einreisesperre auf nur 8 Tage möglich ist oder auf 3 Monate (Berlin) oder noch anderes, hängt unter anderem vom Bundesland ab.

Zitat:
ich versuche, einfach vor oder nach unserer hochzeit direkt bei der botschaft das ganze zu bescheunigen oder einen früheren termin zubekommen.
wird scho wern.
Ich sehe keinen Grund, warum das bei der Botschaft gehen sollte.

Wäre übrigens gut, sich vor der Abschiebung von Deinem Freund noch eine Vollmacht ausstellen zu lassen.

Zitat:
ich bin allerdings studentin und verdiene nichts. geht trotzdem ratenzahlung?
Wovon lebst Du denn, ist Dir klar, daß Deine Eltern nach der Hochzeit kein Kindergeld mehr für Dich bekommen und Dein BAFöG evtl. neu berechnet wird? Rechne mal mit Schulden im 4stelligen Bereich, wie lange würde die Abzahlung in Raten dauern?

Noch ein paar Stichworte:
nigerian. Hochzeitsort/-recht für Anerkennung in D?
Vertrauensanwalt der dt. Botschaft + Kosten?
Ehevertrag?
nigerian. Ausbildungsnachweise anerkennen lassen?
Kinder?

Lagos ist ein hartes Pflaster.

Ich wünsche Dir, daß Du wirklich weißt worauf Du Dich einlässt (?!)
- und eine Menge Glück!

eishennig

P.S. Beratungsstellen für binationale Partnerschaften gibt es hier:
http://www.verband-binationaler.de/regionalstellen/
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linda
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Antwort #14 - 12.03.2005 um 23:02:26
 
herzlichen dank für die infos eishenning.

ich werde es allerdings nicht ganz so pessimistisch sehen  Zwinkernd
denn ich habe schon sehr hilfreiche und gute kontakte zur nig. botschaft berlin und der zuständigen behörde hier, die sehr kooperativ sind.
was in nigeria abläuft, da hab ich vollstes vertrauen in meinem zukünfigen!
vollmacht von meinem freund habe ich auch schon
ich lebe von bafög, bin allerdings schon elternuabhängig, da fast 30 und bekomme ohnehin kein kindergeld und das bafög wird nicht verändert, trotz heirat.
und für die abzahlung finde ich, ist zum grössten teil mein dann-mann selber verantwortlich.. solche schulden werden übrigens (wenn ich das richtig weiss) nicht dem ehepartner übertragen (also mir), sollte zahlungsunfähigkeit oder ähnliches eintreten.
aber hier ist ja das problem, dass ich bei ratenzahlung bürgen muss (?).
meist lassen die behörden sich doch auf eine anzahlung und weitere ratenzahlung ein, stimmt das? das wäre doch der beste mittelweg.

was mich allerdings stutzig macht ist dein hinweis:
nigerian. Hochzeitsort/-recht für Anerkennung in D?
was genau meinst du? ich habe mit dem hier zuständigen standesamt gesprochen, was sie für die anerkennung brauchen. die jedoch sagten, dass die heirat ja eh von der dt. botschaft lagos beglaubigt wird und somit die ehe hier ohne weiteren aufwand anerkannt wird. habe ich hier falsche informationen bekommen?

du hast übrigens recht, man sollte wirklich wissen, worauf man sich einlässt! aber manchmal hat man halt keine andere wahl, oder soll man sein glück einfach vor die tür setzen, nur weil es etwas komplizierter und teurer ist? zu einem klischee gehören auch immer die ausnahmen.. ich selber kann das schlecht beurteilen, ob ich dem klischee entspreche oder der ausnahme. jedenfalls bin ich nicht blauäugig und sehe rosarot, sondern sehr realistisch und zuversichtlich in die zukunft.

gruss
sono




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