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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> aufhebung re-entry ban
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Beitrag begonnen von sono am 07.03.2005 um 20:22:09

Titel: aufhebung re-entry ban
Beitrag von sono am 07.03.2005 um 20:22:09
hallo zusammen,

ich heirate diesen monat in nigeria, lagos. mein zukünftiger wird/ist bis dahin abgeschoben   :'(

kann mir jemand informationen geben, wo ich und wie ich diese aufhebung des re-entry ban veranlassen kann und wie schnell das geht und vor allem wovon das abhängt?
es liegen keinerlei straftaten vor, keine falsche identität (nice records sozusagen) und es gibt auch bei der abschiebung kein begleitpersonal.. also sind die abschiebekosten nicht allzu hoch. ich bin allerdings studentin und verdiene nichts. geht trotzdem ratenzahlung?
kann ich den antrag schon VOR der abschiebung stellen? gibt es ein formular hierzu?
mein freund sitzt jetzt noch in abschiebehaft und solange er noch da ist, kann er den antrag ja stellen oder zumindest vorab ausfüllen, damit ich dann zu ABH gehen kann, falls diese dafür zuständig ist.
wär super, wenn jemand infos hat!

herzlichen dank
eure sono


Titel: Re: aufhebung re-entry ban
Beitrag von Doc am 07.03.2005 um 20:42:39
Nach der Ausreise und der Eheschließung mit einem/r Deutschen könnte eine Befristung von 8 Tagen in Frage kommen. Die Befristung kann erst nach der Ausreise entschieden werden. Sie kann schon vorab angekündigt werden.

Doc  8)

Titel: Re: aufhebung re-entry ban
Beitrag von sono am 07.03.2005 um 21:05:06
danke doc!

nur 8 tage??? das ist ja ein klacks!  :happy:
kann ich die aufhebung erst nach eheschliessung beantragen?
dachte ich kann das schon von deutschland aus, da ich 3 monate in nigeria bleibe...
denn dort muss ich ja auch noch zur botschaft wegen der family re-union, oder muss ich da gar nicht dabei sein?



Titel: Re: aufhebung re-entry ban
Beitrag von ronny am 07.03.2005 um 22:28:25

Zitat:
kann ich die aufhebung erst nach eheschliessung beantragen


Hi Sona,

Für eine Befristung muß ein Grund vorliegen und der wird ja erst mit der Eheschließung geschaffen. Vorher gibt es IMHO keinen nachvollziehbaren Grund für die Befristung.


Zitat:
denn dort muss ich ja auch noch zur botschaft wegen der family re-union, oder muss ich da gar nicht dabei sein


Den Antrag zur FZV stellt dein Männe du wirst dafür nicht unbedingt benötigt (behördlicherseits  ;-D). Lies bitte oben in den FAQ´s, bei Eheschließung noch das Thema Urkunden aus Problemstaaten durch, zu denen m.W. auch Nigeria gehört.

Alles Gute und viel Glück :paletti

Ronny

Titel: Re: aufhebung re-entry ban
Beitrag von kaimati am 08.03.2005 um 12:59:07
Hi Sono,

du mußt bei der Antragsstellung auf Familienzusammenführung nicht dabei sein, nach meinen Erfahrungen aus Ghana ist es aber auf jedem Fall sinnvoll, da Ernsthaftigkeit, Glaubwürdigkeit und Dringlichkeit so nochmal untermauert werden können und sich die Botschaftsmitarbeiter gleich ein Bild von der frischgebackenen Familie machen können. Ich habe die Vermutung, das dies bei uns so einiges beschleunigt hat.

Ich weiß nicht, wie das in Lagos gehandhabt wird, aber in Accra bekommt man einen Termin zur Vorsprache /Antragstellung Familienzusammenführung und der liegt oft meherer Wochen ahead. Da ist es vielleicht sinnvoll, gleich nach Ankunft in Nigeria und noch vor der Hochzeit einen Termin zur Vorsprach für gleich nach dem Hochzeitstermin zu vereinbaren. Wenn das - wie in Ghana - möglich ist, spart das sicher Zeit. 3 Monate Aufenthalt sind lang, aber vielleicht habt ihr in Nigeria auch noch was anderes vor  ;).

Auf jedem Fall viel Glück  :paletti.

Kai

Titel: Re: aufhebung re-entry ban
Beitrag von sono am 08.03.2005 um 20:40:03
Danke euch vielmals!  :anbet
einen termin bei der botschaft hab ich ja schon. der termin ist tatsächlich 4 monate nach meiner e-mail. aber halt nicht innerhalb der 3 monate meines touri-visums.
ich versuche, einfach vor oder nach unserer hochzeit direkt bei der botschaft das ganze zu bescheunigen oder einen früheren termin zubekommen.
wird scho wern.

gruss sono

Titel: Bürgschaft Abschiebekosten
Beitrag von sono am 08.03.2005 um 21:05:01
hallo,
kennt sich jemand in sachen abschiebekosten vor wiedereinreise aus?
ich werde demnächst zur ABH gehen und nachfragen. dachte aber, es ist besser, vorab schonmal zu wissen, was mich erwartet und dann zu  kooperieren.
mein freund wird abgeschoben, aber es ist nur der flug und bearbeitungsgebühren, die zu zahlen sind. er wird ohne begleitung fliegen, da er keine straftaten begangen hat..
allerdings bin ich studentin bzw. in dem zeitraum, in dem ich/er den antrag auf die befristung der einreisesperre stellt, gar nichts! also ich werde mich in nigeria aufhalten und erst im september/oktober mein studium wieder aufnehmen..
somit kann ich ja gar nicht für ihn bürgen bzw. einen antrag auf ratenzahlung stellen.
sind die in der ABH vielleicht doch so kooperativ, dass wir die kosten (wer weiss wie hoch die sein werden) in raten, nach seiner rückkehr bezahlen können?
vielen dank für eure hilfe!
:blum

Titel: abschiebekosten
Beitrag von sono am 11.03.2005 um 18:56:13
hallo,
kennt sich jemand in sachen abschiebekosten vor wiedereinreise aus?
ich werde demnächst zur ABH gehen und nachfragen. dachte aber, es ist besser, vorab schonmal zu wissen, was mich erwartet und dann zu  kooperieren.
mein freund wird abgeschoben, aber es ist nur der flug und bearbeitungsgebühren, die zu zahlen sind. er wird ohne begleitung fliegen, da er keine straftaten begangen hat..
allerdings bin ich studentin bzw. in dem zeitraum, in dem ich/er den antrag auf die befristung der einreisesperre stellt, gar nichts! also ich werde mich in nigeria aufhalten und erst im september/oktober mein studium wieder aufnehmen..
somit kann ich ja gar nicht für ihn bürgen bzw. einen antrag auf ratenzahlung stellen.
sind die in der ABH vielleicht doch so kooperativ, dass wir die kosten (wer weiss wie hoch die sein werden) in raten, nach seiner rückkehr bezahlen können?
vielen dank für eure hilfe!

Titel: Re: aufhebung re-entry ban
Beitrag von Mick am 11.03.2005 um 19:11:17
@sono:
Ich würde Dich bitten, nicht ständig neue Threads
mit dem gleichen Inhalt anzufangen. Danke.
Die nächsten gleichlautenden Postings werden
ungefragt gelöscht.

Titel: Re: aufhebung re-entry ban
Beitrag von sono am 11.03.2005 um 21:22:12
wieso ständig!!??
ich hab nur gemerkt, dass ich ein neues thema in meinem vorigen thema geschrieben hab und da es dort keiner liest, hab ich das thema einfach neu nochmal geschrieben.
war doch jetzt nicht so schlimm oder ????
so kann man neue leute auch vergraulen!

Titel: Re: aufhebung re-entry ban
Beitrag von sono am 11.03.2005 um 21:27:32
abschiebekosten haben wohl nicht wirklich was mit aufhebung re-entry ban zu tun!!
und re-entry ban hat nichts mit visa family re-union zu tun!
ich find das echt ätzend.



Titel: Re: aufhebung re-entry ban
Beitrag von Mick am 12.03.2005 um 01:07:14

schrieb am 11.03.2005 um 21:22:12:
wieso ständig!!??


Ja, ok. "Ständig" ist relativ. Du hast nur 3 mal das Gleiche gepostet.

Vergraulen will Dich sicher niemand, aber Forenspam brauchen wir
auch nicht.

Titel: Re: aufhebung re-entry ban
Beitrag von sono am 12.03.2005 um 12:01:37
WO hab ich drei mal das gleiche gepostet? das stimmt doch überhaupt nicht!!
und vergrault bin ich schon. und forenspam???????? ich fühl mich echt angegriffen.
aber egal, will mich auch nicht rumstreiten. wenn ich was brauch schau ich nach, schreiben muss ich ja nichts mehr..

Titel: Re: abschiebekosten
Beitrag von eishennig am 12.03.2005 um 13:19:16
Hallo sono,


schrieb am 11.03.2005 um 18:56:13:
mein freund wird abgeschoben, aber es ist nur der flug und bearbeitungsgebühren, die zu zahlen sind. er wird ohne begleitung fliegen, da er keine straftaten begangen hat..
Zu den Abschiebungskosten gehören auch die Kosten der Abschiebungshaft (bspw. in Berlin pro Tag 60 Euro), Transport (Fahrzeugkosten/km) und Begleitung (Stundenlohn BGS) zum Flughafen, Pass/Ersatzpapierbeschaffung, Dolmetscherkosten, frühere erfolglose Abschiebungsversuche. Wenn der Flug schon gebucht ist, kannst Du Dir bestimmt auch die Kosten abschätzen oder sagen lassen. Ansonsten hat der "Schübling" grundsätzlich keine Einflussmöglichkeit, ob er einen Linienflug, teueren Charterflug, Direktflug usw. hat.

Ob die Befristung der Einreisesperre auf nur 8 Tage möglich ist oder auf 3 Monate (Berlin) oder noch anderes, hängt unter anderem vom Bundesland ab.


Zitat:
ich versuche, einfach vor oder nach unserer hochzeit direkt bei der botschaft das ganze zu bescheunigen oder einen früheren termin zubekommen.
wird scho wern.
Ich sehe keinen Grund, warum das bei der Botschaft gehen sollte.

Wäre übrigens gut, sich vor der Abschiebung von Deinem Freund noch eine Vollmacht ausstellen zu lassen.


Zitat:
ich bin allerdings studentin und verdiene nichts. geht trotzdem ratenzahlung?
Wovon lebst Du denn, ist Dir klar, daß Deine Eltern nach der Hochzeit kein Kindergeld mehr für Dich bekommen und Dein BAFöG evtl. neu berechnet wird? Rechne mal mit Schulden im 4stelligen Bereich, wie lange würde die Abzahlung in Raten dauern?

Noch ein paar Stichworte:
nigerian. Hochzeitsort/-recht für Anerkennung in D?
Vertrauensanwalt der dt. Botschaft + Kosten?
Ehevertrag?
nigerian. Ausbildungsnachweise anerkennen lassen?
Kinder?

Lagos ist ein hartes Pflaster.

Ich wünsche Dir, daß Du wirklich weißt worauf Du Dich einlässt (?!)
- und eine Menge Glück!

eishennig

P.S. Beratungsstellen für binationale Partnerschaften gibt es hier:
http://www.verband-binationaler.de/regionalstellen/

Titel: Re: aufhebung re-entry ban
Beitrag von sono am 12.03.2005 um 23:02:26
herzlichen dank für die infos eishenning.

ich werde es allerdings nicht ganz so pessimistisch sehen  ;)
denn ich habe schon sehr hilfreiche und gute kontakte zur nig. botschaft berlin und der zuständigen behörde hier, die sehr kooperativ sind.
was in nigeria abläuft, da hab ich vollstes vertrauen in meinem zukünfigen!
vollmacht von meinem freund habe ich auch schon
ich lebe von bafög, bin allerdings schon elternuabhängig, da fast 30 und bekomme ohnehin kein kindergeld und das bafög wird nicht verändert, trotz heirat.
und für die abzahlung finde ich, ist zum grössten teil mein dann-mann selber verantwortlich.. solche schulden werden übrigens (wenn ich das richtig weiss) nicht dem ehepartner übertragen (also mir), sollte zahlungsunfähigkeit oder ähnliches eintreten.
aber hier ist ja das problem, dass ich bei ratenzahlung bürgen muss (?).
meist lassen die behörden sich doch auf eine anzahlung und weitere ratenzahlung ein, stimmt das? das wäre doch der beste mittelweg.

was mich allerdings stutzig macht ist dein hinweis:
nigerian. Hochzeitsort/-recht für Anerkennung in D?
was genau meinst du? ich habe mit dem hier zuständigen standesamt gesprochen, was sie für die anerkennung brauchen. die jedoch sagten, dass die heirat ja eh von der dt. botschaft lagos beglaubigt wird und somit die ehe hier ohne weiteren aufwand anerkannt wird. habe ich hier falsche informationen bekommen?

du hast übrigens recht, man sollte wirklich wissen, worauf man sich einlässt! aber manchmal hat man halt keine andere wahl, oder soll man sein glück einfach vor die tür setzen, nur weil es etwas komplizierter und teurer ist? zu einem klischee gehören auch immer die ausnahmen.. ich selber kann das schlecht beurteilen, ob ich dem klischee entspreche oder der ausnahme. jedenfalls bin ich nicht blauäugig und sehe rosarot, sondern sehr realistisch und zuversichtlich in die zukunft.

gruss
sono





Titel: Re: aufhebung re-entry ban
Beitrag von eishennig am 13.03.2005 um 12:14:38
Hallo sono,


Zitat:
was mich allerdings stutzig macht ist dein hinweis:
nigerian. Hochzeitsort/-recht für Anerkennung in D?
was genau meinst du? ich habe mit dem hier zuständigen standesamt gesprochen, was sie für die anerkennung brauchen. die jedoch sagten, dass die heirat ja eh von der dt. botschaft lagos beglaubigt wird und somit die ehe hier ohne weiteren aufwand anerkannt wird. habe ich hier falsche informationen bekommen?

bezog sich darauf:

Zitat:
http://www.abuja.diplo.de/images/eheschl.pdf

Es wird darauf hingewiesen, dass eine in Nigeria nach nigerianischem Stammesrecht geschlossene Ehe,
bei der einer der Eheleute nicht die nigerianischen Staatsangehörigkeit hat, in Deutschland von Gerichten
nur vereinzelt und bei Vorliegen besonderer Ausnahmesituationen anerkannt wird. Die Botschaft rät
daher dringend, eine Ehe in Nigeria vor einem nigerianischen Standesamt zu schließen. Eine in
Nigeria vor einem nigerianischen Standesbeamten geschlossene Ehe ist nach deutschem Recht nur
formgültig, wenn sie nach dem geltenden Ortsrecht wirksam geschlossen wurde. Dazu gehört nach
hiesigen Erkenntnissen in Nigeria, dass beide Ehepartner sowie zwei Trauzuegen vor dem
Standesbeamten oder der Standesbeamtin persönlich anwesend sein müssen.

Genaueres könntest Du vielleicht hier erfahren:
[url=www.nigeria-forum.de[/url]]www.nigeria-forum.de[/url]

Grüsse von
eishennig

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