Zitat:Nun hast Du viel korrekter alles dargestellt. Aber Du irrst dich bezueglich § 5 Nr. 2 AAV. Vom rechtlichen Ansichtspunkt ist § 5 Nr. 2 AAV viel besser als IT-ArGV. Das ist nur willkuerliche Praxis, die alles auf den Kopf stellt.... In § 5 AAV findest Du nicht die Klausel:
Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der Beschäftigung, längstens für fünf Jahre erteilt oder verlängert.Also weder die Befristung der
AE noch die Bedingung "die
AE erlischt mit Beendigung der Beschaeftigung" sind im Falle § 5 AAV
gesetzlich gerechtfertigt. Das ist auch unfair bezueglich eines Arbeitnehmers, dessen Beschaeftigung dem oeffentlichen Interesse der BRD gedient hatte, obwohl die AuslG-VwV keine Beguenstigungen fuer die Inhaeber einer
AE nach § 5 AAV vorsieht...
Aber AuslG-VwV erlaubt doch die Verlaengerung der Aufenthaltserlaubnis wenn "dem Ausländer ein Anspruch auf Arbeitslosengeld zusteht" (10.2.2).
Die GC-ler sind ganz einfach glueckliche Leute. Die Bundesregierung traegt die politische Verantwortung fuer dieses Program. Das ist der Grund der zahlreichen Erleichterungen (wie Moeglichkeit des Anspruches aufs Arbeitslosengeld, § 46 Abs.2
BeschV usw.)
Wo irre ich mich? Ich sage einfach, dass dank IT-ArGV/AAV nochmalige Prüfung der ÖE unnötig ist. By the way, es ist nicht korrekt, AAV und IT-ArGV zu vergleichen, verwechselst Du nicht
AE und ArE?
Der 5.2. AAV hat eigene Nachteile und Vorteile, IT-AAV eigene.
In Deutschland sind leider „offene“ Recht und vielfältige interne Regelungen gegeben, die letztere sind für die Allgemeinheit nicht erreichbar (das ist das einzelne Land mit solchem System, das mir bekannt ist). Das, was nicht gesetzlich gerechtfertigt ist, ist häufig durch interne Regelungen gerechtfertigt, hier haben wir genau den Fall (Durchführungsanweisungen zu 1.2 ArGV, ASAV usw schreiben die Beschränkungen vor; ist 5.2. AAV arbeitslos geworden, entfielt das Aufenthaltszweck -> kein Aufenthaltsverlängerung).
Es ist echt schwer zu werten, ob jemand glücklich ist. Viele von „Glücklichen“- GC haben Familien und dachten 4 J vor über das Punksystem. Mindestens bis 21.10 hängen sie wieder in Unsicherheit bezüglich
BeschV.
Unsere Diskussion ist sehr angenehm für mich,
aber nicht ganz „themenbezogen“.